API src

Found 853 results.

Corrections

s/rapd/Raps/gi

Tongehalte (25%) des obersten Mineralbodenhorizonts für alle Feldblöcke in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5 (WMS Dienst)

Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.

Tongehalte (25%) des obersten Mineralbodenhorizonts für alle Feldblöcke in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5

Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200). Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung. Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist. (3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn 1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und 2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird. Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

Messergebnisse zur Radioaktivität in: Verfeinertes Raps Kernöl mit natürlichen Aroma (04.09.2018)

Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

Auf einen Blick: Landwirtschaft und ihre Umweltfolgen

Umweltbundesamt stellt kompakte Datensammlung vor Wie wirkt sich die moderne Landwirtschaft auf Boden, Wasser, Luft, das Klima und die biologische Vielfalt aus? Mit der kostenlosen Broschüre „Umwelt und Landwirtschaft“ aus der Reihe „Daten zur Umwelt“ stellt das Umweltbundesamt (UBA) die wichtigsten Zahlen und Fakten für eine fundierte Diskussion über den Umweltschutz in der Landwirtschaft bereit: Was schon erreicht wurde und wo noch Probleme bestehen. Grafiken, Karten und Tabellen bilden die Zusammenhänge verständlich ab. Für UBA-Präsident Jochen Flasbarth ist klar: „Landwirtschaft war und ist eine der wichtigsten Nutzungen unserer Umwelt. Bei der für 2013 anstehenden Agrarreform der Europäischen Union wird es darauf ankommen, die Umweltanforderungen dort zu stärken, wo sie noch nicht ausreichend sind. Das wird auch eine Neuausrichtung der Agrarförderung erfordern, die die Honorierung konkreter zusätzlicher Dienstleistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Ökosysteme stärker in den Vordergrund stellen sollte.“ 2009 wurden 52 Prozent der Bodenfläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt, 60 Prozent davon allein für die Futtermittelproduktion. Der Anteil von Grünland nimmt dabei stark ab, was auch auf den zunehmenden Anbau von Energiepflanzen, wie Raps für Agrodiesel und Mais für Biogas, zurückgeht. Grünland aber ist eine wichtige CO 2 -Senke zum Schutz des Klimas und außerdem wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Eine moderne Landwirtschaft ohne Dünger wäre undenkbar. Gelangen aber Nährstoffe im Überschuss auf die Felder, überdüngen und versauern sie Böden und Gewässer. Die Folge sind Algenplagen oder Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, aber auch der Verlust von Lebensräumen für diejenigen Tiere und Pflanzen, die zuviel Dünger nicht vertragen. Trotz eines zwanzigprozentigen Rückgangs zwischen 1991 und 2007 liegt der Stickstoffüberschuss mit 105 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche immer noch weit über dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel von 80 Kilogramm pro Hektar. Hier müssen wirksame Maßnahmen zu einer effizienteren Nutzung von Stickstoff vor allem aus der Viehhaltung ergriffen werden. Eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft ist der Ökolandbau. 5,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden 2009 ökologisch bewirtschaftet. Damit liegt die Zielvorgabe der Bundesregierung, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften, noch in weiter Ferne. Dabei ist ein Markt für Bioprodukte vorhanden: Die Binnennachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln übersteigt die einheimische Produktion. Eine attraktive Umstellungsförderung sollte dazu beitragen, dass die Nachfrage möglichst weitgehend aus eigener Produktion befriedigt werden kann.

Ein (fast) treibhausgasneutrales Deutschland ist möglich

Auch große Industrieländer können ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent senken Kann ein Industrieland wie Deutschland seine menschengemachten Treibhausgasemissionen fast vollständig vermeiden? Die Antwort, die das Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Studie gibt, fällt positiv aus: „Technisch ist es möglich, den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um fast 100 Prozent zu vermindern. Und zwar mit heute schon verfügbaren Techniken.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Unser jährlicher Pro-Kopf-Ausstoß von heute über 10 Tonnen CO2-Äquivalente kann auf weniger als eine Tonne pro Kopf im Jahr 2050 sinken. Im Vergleich zu 1990, dem internationalen Bezugsjahr, entspricht das einer Reduktion um 95 Prozent. Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts annähernd treibhausgasneutral werden.“, sagte der UBA-Präsident bei der Präsentation der UBA-Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland 2050“. Für eine vollständige Treibhausgasneutralität müssten zusätzlich Emissionen in anderen Ländern – über deren eigene Klimaschutzverpflichtungen hinausgehend – sinken, um die dann noch verbleibende Tonne pro Kopf auszugleichen. Die entscheidenden Weichenstellungen stehen im Energiesektor an, so Flasbarth: „Strom, Wärme und herkömmliche Kraftstoffe verursachen derzeit rund 80 Prozent unserer Treibhausgasemissionen. Wir können unseren ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ im Jahr 2050 gegenüber 2010 aber halbieren und vollständig durch erneuerbare Energien decken. So können wir mehr als Dreiviertel der Emissionen vermeiden. Dafür brauchen wir weder Atomkraft, noch müssen wir CO 2 im Untergrund verklappen.“ 95 Prozent weniger Treibhausgasemissionen sind nur möglich, wenn alle Sektoren einen Beitrag leisten. Neben dem Energiesektor (inklusive Verkehr) sind Industrie, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft gefragt. Die Emissionen der Landwirtschaft und aus bestimmten Industrieprozessen lassen sich leider nicht vollständig vermeiden. Daher ist eine vollständig regenerative Energieversorgung das Kernstück des ⁠ UBA ⁠-Szenarios – und zwar sowohl für die Strom-, als auch für die Wärme- und Kraftstoffversorgung. Für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse: „Statt Pflanzen wie Mais und Raps allein zum Zweck der Energieerzeugung anzubauen, empfehlen wir auf Biomassen aus Abfall und Reststoffen zu setzen. Diese stehen auch nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion“, sagte Flasbarth. Zentral für eine fast treibhausgasneutrales Deutschland ist, den künftig zu 100 Prozent erneuerbar erzeugten Strom in Wasserstoff, Methan und langkettige Kohlenwasserstoffe umzuwandeln. Bei diesen Power-to-Gas und Power-to-Liquid genannten Verfahren wird Solar- und Windstrom genutzt, um mittels Elektrolyse von Wasser und weiterer katalytischer Prozesse das Gas Methan oder flüssige Kraftstoffe herzustellen. Diese können dann als Ersatz für Diesel oder Benzin genutzt werden, ebenso als Ersatz für Erdgas zum Heizen von Wohnungen eingesetzt sowie als Rohstoffe in der chemischen Industrie dienen. Erste erfolgreiche Pilotprojekte zu dieser Technik gibt es bereits in Deutschland. Allerdings ist dieser Prozess mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden und derzeit noch teuer. Weitere Forschung – auch zu anderen Optionen bei der Mobilität und Wärmeversorgung – ist nötig. Der Verkehrssektor verursacht heute rund 20 Prozent der Klimagase. Diese können bis zum Jahr 2050 auf null sinken. Ganz wichtig dazu ist, unnötigen Verkehr überhaupt zu vermeiden. Nicht vermeidbare Mobilität sollte möglichst auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Bei Pkw und Lkw muss zudem die technische Effizienz der Fahrzeuge deutlich besser werden. Der wesentliche Schlüssel für null Emissionen im Verkehrssektor ist die Umstellung auf erneuerbare Energien: „Autos werden im ⁠ Szenario ⁠ des Umweltbundesamtes für das Jahr 2050 knapp 60 Prozent der ⁠ Fahrleistung ⁠ elektrisch erbringen. Flugzeuge, Schiffe und schwere Lkw werden in Zukunft zu einem großen Teil weiterhin auf flüssige Kraftstoffe angewiesen sein – dann aber als klimaverträglich hergestellte, synthetische Flüssigkraftstoffe, hergestellt im Power-to-Liquid-Verfahren.“, sagte Flasbarth. Ob und in welcher Form die strombasierten Kraftstoffe dann für einzelne Verkehrsträger bereitgestellt werden können, bedarf der weiteren Forschung. Sämtliche Raum- und ⁠ Prozesswärme ⁠ für die Industrie wird laut UBA-Szenario bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Strom und regenerativ erzeugtem Methan erzeugt. Hierdurch sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen vollständig auf null. Die prozess- bzw. rohstoffbedingten Treibhausgasemissionen sinken immerhin um 75 Prozent auf etwa 14 Millionen Tonnen. Die heute sehr stark erdölbasierte Rohstoffversorgung der chemischen Industrie müsste dazu auf regenerativ erzeugte Kohlenwasserstoffe umgestellt werden; so entstünden künftig fast keine Treibhausgasemissionen etwa bei der Ammoniakherstellung oder anderen chemischen Synthesen. Die Emissionen aus dem Sektor Abfall und Abwasser sind bis heute schon stark gesunken und liegen laut UBA im Jahr 2050 bei nur noch drei Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Nötig wäre dazu, noch mehr Deponiegase zu erfassen und in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Auch eine bessere Belüftung von Kompostanlagen für Bioabfall kann künftig noch stärker helfen, dass sich kein klimaschädliches Methan in den Anlagen bildet. Der größte Emittent im Jahr 2050 könnte die Landwirtschaft mit 35 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten sein. Da technische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um diese Minderung zu erreichen, ist es notwendig, den Tierbestand vor allem der Wiederkäuer zu verringern. Das Umweltbundesamt ist in seinem Szenario davon ausgegangen, dass Deutschland im Jahr 2050 weiterhin eines der führenden Industrieländer der Welt ist. Die Studie stellt nur ein technisch mögliches Szenario dar – und ist keine sichere ⁠ Prognose ⁠ dessen, was kommen wird. Dargestellt wird eine technisch mögliche Zukunft im Jahr 2050. Der Transformationspfad von heute bis 2050 wird ebenso wenig betrachtet, wie ökonomische Fragen zu Kosten und Nutzen. Außerdem wurde angenommen, dass das Konsumverhalten der Bevölkerung sich nicht grundlegend ändert. Mit klima- und umweltfreundlicheren Lebensstilen ließen sich die Klimaschutzziele deshalb natürlich noch leichter erreichen. Die 95-prozentige Treibhausgasminderung leitet sich aus Erkenntnissen der Wissenschaft ab. Auf diesen Erkenntnissen basiert auch die internationale Vereinbarung, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dazu muss der weltweite Ausstoß an Klimagasen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 50 Prozent sinken, für die Industrieländer entspricht das um 80-95 Prozent weniger als 1990. Entsprechende Klimaschutzziele haben sich Deutschland und die EU gesetzt.

Paludikultur: Wiedervernässte Moore für mehr Klimaschutz

Staat sollte Landwirtinnen und Landwirte beim freiwilligen Moorschutz mit Geld unterstützen Die Wiedervernässung von Moorböden kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz bringen. Trockengelegt emittieren deutsche Moorböden jährlich nämlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, das entspricht rund 7,5 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. „Nur wenn wir unsere Moorböden anders nutzen, können wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Wichtig ist, dass wir die Paludikultur, bei der wir Moore wieder verstärkt vernässen, und so Klimagase vermeiden, viel stärker in der Fläche nutzen.“, sagte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Wasserstand im Moor muss dazu so hoch sein, dass der im Torf gebundene Kohlenstoff nicht freigesetzt und als CO₂ in die Atmosphäre abgegeben wird. Bei hohen Wasserständen ist aber eine herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung der Böden nicht möglich. Andere Pflanzen wie Schilf, Torfmoos und Erlen, lassen sich aber anpflanzen. Derzeit sind in Deutschland mehr als 92 Prozent der Moorflächen trockengelegt. Fast drei Viertel davon werden landwirtschaftlich genutzt, etwa als Acker oder Weide. Sie machen lediglich sieben Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus, sind aber für ca. 37 Prozent aller Emissionen aus der Landwirtschaft verantwortlich. Werden die Flächen wiedervernässt, können diese Emissionen deutlich reduziert werden. Einer Wiedervernässung stehen aber viele Herausforderungen und Hindernisse entgegen: So muss genügend Wasser verfügbar sein, um die Flächen ausreichend nass zu halten. Auch können Gebäude oder Straßen, die über Moorböden führen, eine Wiedervernässung erschweren oder verhindern. Zudem befinden sich die meisten Moorböden im privaten Eigentum und werden wirtschaftlich genutzt. Auf einer wiedervernässten Flächen können zudem keine Kartorffeln, kein Getreide oder Mais mehr angebaut werden. Auch eine Weidehaltung mit Kühen ist bei einem für das ⁠ Klima ⁠ optimalen Wasserstand nicht mehr möglich. Gefährlich für unsere Ernährungssicherheit ist das allerdings nicht. Moorböden machen mit sieben Prozent lediglich einen kleinen Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, während fast dreimal so viel Ackerfläche derzeit nicht für den Anbau von Nahrungsmitteln, sondern für Bioenergiepflanzen wie Mais und Raps verwendet wird. Eine Wiedervernässung ist ein tiefer Einschnitt für die Eigentümer und Landbewirtschaftenden, der nach der Nationalen Moorschutzstrategie der Bundesregierung freiwillig umgesetzt werden soll. Deshalb bedarf es Anreize für eine Wiedervernässung insbesondere landwirtschaftlich genutzter Mooböden. Ein Anreiz kann dabei die Möglichkeit sein, wiedervernässte Flächen in einer an den erhöhten Wasserstand angepassten Weise weiter nutzen zu können: Eine solche klimafreundliche Folgenutzung ist die Bewirtschaftung der Fläche in Paludikultur, die das Aktionsprogramm natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ und die Nationalen Moorschutzstrategie ausdrücklich vorsehen. Bei einer Bewirtschaftung in Paludikultur werden Moorökosysteme wiederhergestellt. Anders als bei einer Renaturierung lassen sich wiedervernässte Flächen in Paludikultur aber wirtschaftlich nutzen. Deshalb kann die finanzielle Förderung von Paludikultur ein Anreiz für Betroffene sein, landwirtschaftliche genutzte Flächen wiederzuvernässen. In Paludikultur können beispielsweise Schilf, Rohrkolben und Seggen angebaut werden, aus deren ⁠ Biomasse ⁠ sich unter anderem Dämmstoffe und andere Baustoffe herstellen lassen. Schwarzerlen können kultiviert und forstwirtschaftlich genutzt werden. Auch für eine Beweidung mit Wasserbüffeln eignen sich wiedervernässte Flächen. Eine vom ⁠ UBA ⁠ begleitete Studie von DUENE e.V. analysiert die Potenziale und Hemmnisse von Paludikultur, untersucht die Kosten einer Wiedervernässung und Umstellung auf Paludikultur und schlägt Lösungsansätze, Aus- und Weiterbildungsangebote, den Aufbau von Lieferketten für Produkte aus Paludikultur sowie finanzielle Anreizinstrumente vor, mit denen die Umstellung auf Paludikultur gefördert werden können. Dabei zeigt sich, dass es unter den derzeitigen Rechts- und Förderrahmenbedingungen hoher finanzieller Anreize bedarf, damit Betroffene freiwillig landwirtschaftlich genutzte Moorböden wiedervernässen.

Biomasse nachhaltig bewirtschaften - ökologische Grenzen der Flächennutzung einhalten!

UBA-Position: Nahrungsmittel haben Vorrang vor Energieproduktion Die Nutzungskonkurrenzen um Landflächen verschärfen sich. Ein entscheidender Auslöser dafür ist die steigende Nachfrage nach Biomasse für Nahrungsmittel, Energie oder Baustoffe. Gleichzeitig ist die globale Landnutzung von gravierenden ökologischen und sozialen Problemen gekennzeichnet. Hunger und Ernährungsunsicherheit sind ein ungelöstes Problem, die Bodendegradation schreitet voran, Wasserressourcen werden knapper. Das Umweltbundesamt ist darum der Ansicht, dass die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, inklusive Rohholz, nicht weiter ausgebaut werden sollte. „Die Landnutzung ist global noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Böden werden übernutzt, Natur wird zerstört und gleichzeitig hungern 1 Milliarde Menschen. Diese Missstände müssen dringend beseitigt werden“, erklärt Jochen Flasbarth bei der Vorstellung des Positionspapieres „Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen“. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes sollte die Energieversorgung in Deutschland auf längere Sicht weitgehend auf Anbaubiomasse verzichten. Dies gilt sowohl für die Strom- und Wärmeversorgung als auch für den Verkehrsbereich. Insbesondere für den Verkehr sollten andere Wege verfolgt werden. So kann die Effizienz herkömmlicher Antriebe verbessert und die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe aus Strom von Wind- und Photovoltaikanlagen stärker voran getrieben werden. Jochen Flasbarth: „Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, die bereits eingeführte Quote für Biosprit aus Anbaubiomasse einzufrieren. Mittelfristig sollte die Quote auf ein Niveau gebracht werden, das ausschließlich durch unkritische Rohstoffe erreicht werden kann.“ Generell empfiehlt das Umweltbundesamt schrittweise auf Anbaubiomasse der üblichen Energiepflanzen wie Mais, Raps  oder Palmöl zu verzichten. Förderungswürdig sind stattdessen Technologien und Konzepte, die Alt- und Reststoffe wie Lebensmittel- oder Holzabfälle zuerst stofflich und erst im Anschluss daran energetisch nutzen. Entscheidend für die Einschätzung des Umweltbundesamtes ist die weltweit nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für die landwirtschaftliche Produktion. Diese müsse in erster Linie für die Ernährung genutzt werden. „Selbst wenn die Produktivität in der Landwirtschaft steigt und nur ökologisch vertretbar gewirtschaftet wird, brauchen wir die global verfügbare Fläche mittelfristig zur Ernährung von mehr als 9 Milliarden Menschen. Für den Anbau von ⁠ Biomasse ⁠ zur energetischen Nutzung steht daher nur in geringem Umfang Land zur Verfügung.“ Sollten Ackerflächen nicht für Nahrungsmittel benötig werden, kann es sinnvoll sein für bestimmte Zwecke Energiepflanzen anzubauen, zum Beispiel weil derzeit noch keine alternativen Lösungen absehbar sind. Ob Flächen für andere Zwecke als den Nahrungsmittelanbau genutzt werden können, hängt auch davon ab, wie fleischreich die Ernährung ist. Nimmt der Fleischkonsums weiter zu, vergrößert sich auch der Flächenbedarf für Futtermittel. Eine pflanzlichere Ernährungsweise in den Industrie- und Schwellenländern lieferte darum einen entscheidenden Beitrag, um die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern. Um dieses Ziel wirklich erreichen zu können, ist es notwendig, die Bodendegradation zu stoppen, die Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren sowie Landgrabbing und Spekulation mit Agrarrohstoffen zu regulieren. Generell und insbesondere dort, wo Biomasse für Energie oder Kraftstoff hergestellt wird, ist es notwendig ökologische und soziale Mindeststandards einzuhalten. Dafür ist eine funktionierende Zertifizierung erforderlich, die auf Basis anspruchsvoller Kriterien, die umweltverträgliche Produktion nachweist.

Die Mehrheit der EU-Staaten stimmen für Bienenschutz

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmte am 29. April 2013 für ein vorübergehendes Verbot von drei für Bienen gefährlichen Pestiziden. Die drei Wirkstoffe Imidiacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxam von Syngenta sollen beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle zunächst für zwei Jahre vom Markt genommen werden.

1 2 3 4 584 85 86