Digitale Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die Landschaft und das Relief der Erdoberfläche in Form von topographischen Objekten. In den DLM wird die Landschaft systematisch strukturiert und beschrieben (Fachobjekte, Attribute und Wertearten). Der Inhalt des Basis-DLM ist im Objektartenkatalog ATKIS®-Rheinland-Pfalz (ATKIS®-OK RP) festgelegt.
An der Ahrtalstrecke werden derzeit Arbeiten zur erstmaligen Erstellung von Oberleitungen durchgeführt (Elektrifizierung der Ahrtalbahn).
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden in den zweigleisigen Bereichen Oberleitungsführungen mit zwei gegenüberliegenden, niedrigen Oberleistungsmasten präsentiert. In der Praxis ist festzustellen, dass hiervon abweichend teils bis zu 16 m hohe Oberleitungsmaste einseitig bis an private Grundstücksgrenzen gestellt werden (z. B. auch in der Ortslage von Sinzig-Bad Bodendorf).
Damit verbunden ist neben einem Schattenwurf mit nachteiligen Auswirkungen auf Photovoltaikanlagen auch ein nachhaltiger Eingriff in das Landschaftsbild, der in dieser Form durch mögliche alternative Ausführungen (z. B. Rahmenbauwerke oder Oberleistungsmaste mit Mittel-Standort zwischen den Gleisen) vermeidbar wäre.
Durch eine jeweils standortabhängig individuell abgestufte Farbgebung (analog Windkraftanlagen) könnte bei alternativloser hoher Mast-Ausführung zumindest der visuelle Eingriff standortbezogen abgemildert werden.
Für die Ausstattung der bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung bedarf es bekanntlich keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung (§ 18 Abs. 1a Nr. 1 AEG); gleichwohl sind bei genehmigungsfreien Vorhaben die bestehenden materiellen Prüfpflichten vorzunehmen und einzuhalten.
Auf der Internetseite "https://flut-aufbau.deutschebahn.com/vorteile-der-eletrifizierung" wird u.a. ausgeführt:
- Wir erstellen einen landschaftspflegerischen Begleitplan für alle Schaltanlagen und die Oberleitung.
- Wir berücksichtigen und untersuchen neben der Flora und Fauna auch weitere Schutzgüter (Landschaft und Klima, Boden und Wasser, Mensch und Kultur, Denkmäler).
- Wir befinden uns in enger Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden der Gemeinden, Städte und Kommunen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um folgende Informationen:
1) Zuleitung des landschaftspflegerischen Begleitplans
2) Zuleitung der Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der angeführten Abstimmungen
3) Zuleitung der Ausführungen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4) Welche Kosten trägt das Land Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Ahrtalbahn?
5) Welche jährliche CO2-Einsparung wird durch die Elektrifizierung der bisher dieselbetriebenen Strecke erwartet?
6) Welcher CO2-Ausstoß ist mit der Elektrifizierung der Strecke verbunden (z. B. Herstellung Material, Transport und Montage der Oberleitungsinfrastruktur, Aufweitung Tunnelbauwerke ...).
7) Seitens der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, wurden Anlieger der Bahnstrecke angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ab Oktober 2024 im Zusammenhang mit der Elektrifizierung Vegetationsarbeiten durchgeführt werden und aus sicherheitstechnischen Gründen Flächen auch dauerhaft von Pflanzenbewuchs freigehalten werden müssen.
Ist hieraus abzuleiten, dass auf Grund der Elektrifizierung eine bislang bahnstreckenbegleitende Vegetation gegenüber einer nicht elektrifizierten Strecke reduziert werden muss? Wenn ja, welche Anforderungen bestehen jetzt? Ist ein Ausgleich vorgesehen? Wenn ja, wie und wo? Bestehen für Bahnanlieger zukünftig andere Vorgaben für maximale Bewuchshöhen auf ihren Grundstücken in Abhängigkeit von einem Grenzabstand?
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen).
Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert.
Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche:
Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans
Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans
zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020
zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
XPlanung Version 6.0 inklusive Sachinformationen (siehe Pflichtenheft Version 1.0 unter https://www.gdi-suedhessen.de/geoportal/#Fachthemen). Bereitgestellt über die Plattform www.gdi- inspireumsetzer.de - Ein Service der GDI-Südhessen. 👉 Downloadlink der XPlanGML-Datei inklusive der externen Referenzen: https://www.gdi-inspireumsetzer.de/store/data/buckets/org/45/c4db3617-69a4-4d51-95dd-b54f75cb5a5c/zip
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