Wir kommen täglich mit Chemikalien in Berührung: Lösungsmittel, Farben, Plastik-Badeschuhe, etc. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren gehen uns alle etwas an. Im Jahr 2007 trat die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen besser zu schützen. Zwar müssen Chemikalien in der Regel nicht zugelassen werden, aber nun werden erstmals Daten im Rahmen einer Registrierung gefordert. Veröffentlicht in Broschüren.
Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft ) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH ) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen Exposition gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet. 20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet. Veröffentlicht in Texte | 88/2015.
21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. PFAS kommen nicht natürlich vor. Sie sind chemisch und thermisch sehr stabil. So reichern sich PFAS im Menschen und weltweit in der Umwelt an. PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern, diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 verschiedene Chemikalien. PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure) - wurden in der GerES-Studie am häufigsten gefunden. Mit PFOS waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie belastet. PFOA fand sich in 86 Prozent der insgesamt 1109 untersuchten Blutplasma-Proben. Damit liegen die Werte teilweise über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) festgelegten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben überschritten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heutigem Kenntnisstand eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Die Belastung sollte dann in jedem Fall reduziert werden. PFAS reichern sich im menschlichen Körper an und können auch über die Muttermilch von der Mutter auf das Kind übergehen. 1 Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Da PFAS in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Auch schmutzabweisende Textilien wie Teppiche oder Vorhänge tragen zur Belastung bei. Weitere Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Internetseiten des UBA : www.umweltbundesamt.de/uba-pfas . PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit verteilen sie sich über Luft und Meeresströmungen großflächig rund um den Globus. PFAS gelangen über vielfältige Wege in die Umwelt. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFAS in umliegende Böden und Gewässer verlagert werden. PFAS können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Man findet PFAS daher auch in den Polargebieten und alpinen Seen, weit weg von industrieller Produktion und menschlichen Siedlungen. Über Regen und Schnee gelangen PFAS aus der Luft wiederum in Boden und Oberflächengewässer. Zusätzlich werden PFAS über das behandelte Abwasser in Gewässer eingetragen oder verunreinigen Böden durch die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen. Weil sie sich nicht abbauen, verbleiben PFAS in Wasser und Boden und reichern sich an. Auswertungen der Umweltprobenbank zeigen, dass z. B. Seehunde, Seeadler oder Otter stark mit PFAS belastet sind. Über das Wasser landen die Chemikalien in Fischen und so auch in Tieren, die sich von Fisch ernähren. Auch in Eisbärlebern wurden die Stoffe schon nachgewiesen. Dirk Messner: „Im Sinne einer sicheren Chemie gehören diese Chemikalien auf den Prüfstand. Die Perfluorchemie hat für mich wenig Zukunft. Nur Erzeugnisse und Materialien, die wirklich notwendige Leistungen etwa für den Gesundheitsschutz, z. B. für medizinische Geräte oder Schutzkleidung für Feuerwehren bereitstellen, sollten weiter genutzt werden dürfen.“ Aufgrund der Größe der Stoffgruppe ist das Verbot oder die Beschränkung von einzelnen Chemikalien nicht sinnvoll. Das UBA erarbeitet derzeit mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein weitgehendes EU-weites Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH für die gesamte Stoffgruppe. Einige PFAS gelten unter REACH bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte substances of very high concern, SVHC), da sie sehr langlebig sind, sich in Organismen anreichern und für Menschen schädlich sein können. Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten im Rahmen der REACH-Verordnung besondere Auskunftspflichten und es kann eine Zulassungspflicht entstehen, d. h. nur explizit zugelassene Verwendungen dürfen weiter genutzt werden. Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH gehört zum Beispiel PFOA. Außerdem gelten für einige PFAS (z. B. für PFOA inklusive der Vorläuferverbindungen) bereits Beschränkungen bei der Herstellung und bei der Verwendung – so darf PFOA ab Juli 2020 nicht mehr in der EU hergestellt werden. Für Verbraucherprodukte gelten strenge Grenzwerte für PFOA und Vorläuferverbindungen. Diese Regulierung zeigt auch Erfolge: In der Umweltprobenbank des UBA lässt sich nachvollziehen, dass die Belastung der Menschen mit PFOA und PFOS im Zeitverlauf abnimmt. Das UBA behandelt die problematische Stoffgruppe umfassend in seinem aktuellen Schwerpunkt-Magazin. Sie finden es hier zum Download . 1 In einer vorherigen Version hieß es: PFAS reichern sich vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen. Das ist nicht korrekt und wurde deshalb korrigiert.
Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. PFC sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH -Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff , der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist. Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der REACH-Verordnung ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.
This report is a review of the existing literature which determine the current level of knowledge of the benefits and costs associated with REACH . The main focus of the review was on the identification of the gaps in the assessment of benefits. The current state of knowledge and any gaps in the benefit and cost data/information were broken down by each single component of REACH regulation, namely Registration, Information in the Supply Chain, Evaluation, Authorisation, Restriction, Guidance, Inspection and Enforcement. The results of the literature review have been used as a basis for proposing potential solutions for addressing the key data gaps. Veröffentlicht in Texte | 06/2021.
Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des UBA zu REACH ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der REACH-Verordnung können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.
Protecting the sources of our drinking water from any threats caused by chemicals is of the utmost importance. A strategy is needed in order to allow Europe’s chemical industry to continue to innovate while ensuring the protection of the water cycle. The German Environment Agency ( UBA ) is carrying out an initiative to identify those substances that are persistent (P) in the environment, mobile (M) in the water cycle (PM substances), and additionally toxicity (T) to human health (PMT substances). The proposed criteria will assist registrants in fulfilling their responsibility of guaranteeing the safe use of chemicals under the EU’s chemical regulation “REACH” (Regulation EC No 1907/2006). Veröffentlicht in Position.
The European Regulation 1907/2006 on the Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals ( REACH ) The REACH regulation interfaces with waste legislation at various points, but forms a freestanding, demarcated legislative domain: came into effect on 1 June 2007. This reference manual is intended to describe the most important aspects and regulations for plastic recyclers, and provide the reader with guidance on how successful REACH implementation can be carried out in one’s own organisation. Veröffentlicht in Texte | 08/2012.
Herein a review of substances detected in drinking water and groundwater found that 43 percent of them are registered under EU REACH Regulation (EC) No 1907/2006. In addition, a PMT/vPvM assessment was applied to all REACH registered substances (as of May 2017). Persistent, Mobile and Toxic (PMT) and very Persistent, very Mobile (vPvM) substances pose an intrinsic hazard to the sources of our drinking water. Data quality considerations are included, along with a preliminary emission assessment and cost/benefit considerations. Of the complete list of PMT/vPvM substances, 122 chemical constituents are prioritized for further investigation to assess the need for introducing risk management measures. Veröffentlicht in Texte | 126/2019.
Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht REACH eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das UBA schlug als ersten Stoff für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe ( PAK ). Anthrazen ist ein PBT -Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 313 |
Land | 37 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 142 |
Gesetzestext | 2 |
Software | 3 |
Text | 127 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 64 |
License | Count |
---|---|
closed | 135 |
open | 159 |
unknown | 55 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 291 |
Englisch | 93 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 15 |
Dokument | 68 |
Keine | 153 |
Unbekannt | 4 |
Webseite | 156 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 159 |
Lebewesen & Lebensräume | 231 |
Luft | 151 |
Mensch & Umwelt | 349 |
Wasser | 156 |
Weitere | 336 |