Ziel des Vorhabens ist die fachliche und organisatorische Unterstützung von UBA und BMUV bei der Vorbereitung und Durchführung des 6. REACH-Kongresses. Die 2-tägige Veranstaltung findet im September 2024 in Dessau-Roßlau statt. Der 6. REACH-Kongress befasst sich mit dem Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen einer schadstofffreien Umwelt. Er dient dem Austausch von Informationen, Stellungnahmen und Erfahrungen über aktuelle Entwicklungen im Rahmen der REACH-Verordnung bzw. über deren Umsetzung. Grundlage für den Austausch bilden aktuelle Beispiele aus der Praxis, wie die Beschränkungsvorschläge von Stoff(gruppen) mit extremer Persistenz. Zielgruppe sind hochrangige Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Behörden aus Deutschland und der Europäischen Union. Zweitens wird das Vorhaben den Beitrag der REACH-Verordnung zum Erreichen der Ziele der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Europäischen Grünen Deal analysieren, insbesondere die Stärkung, Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Dabei soll eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Stand des Fortschritts erstellt werden. Welcher Handlungsbedarf besteht? Welche Lösungsansätze werden empfohlen? Wie kann der Fortschritt gemessen werden? Welche Auswirkungen entstehen entlang der Wertschöpfungskette? Grundlage für die Analyse bilden Literaturrecherchen, Fachgespräche und ein Stakeholder-Dialog.
Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sowie des Umweltbundesamtes (UBA), bei der Durchführung des 6. REACH-Kongresses.Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil.Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024).Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, BfR, BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der REACH-Verordnung in Deutschland etabliert.
<p>Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten.</p><p>Da die Verwendung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a> (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:</p><p>Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. </p><p>Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/austausch-von-pfas-haltigen-feuerloeschschaeumen">hier</a>.</p>
Die Dokumentation fasst den Stakeholder-Dialog zum 6. REACH-Kongress zusammen. Ziel war der Austausch über die Herausforderungen und Lösungsansätze zur Umsetzung der REACH-Verordnung im Rahmen der europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.Insbesondere schildert die Dokumentation die Stakeholder-Perspektiven zu den Schnittstellen zwischen den REACH- und CLP-Verordnungen mit weiteren Regelungen, den regulatorischen Herausforderungen bei persistenten Stoffen in der Umwelt, sowie den Pfaden zur Transformation des Chemiesektors für eine schadstofffreie Umwelt.Der 6. REACH-Kongress fand vom 10. bis 11. September 2024 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 150 Fachexpertinnen und -Experten aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen vor Ort teil.
Hintergrund: Datenanforderungen der Europäischen Verordnungen für Industriechemikalien (REACH 1907/2006/EG), Pflanzenschutzmittel (1107/2009/EG), Biozide (528/2012/EG), Tierarzneimittel (2019/6/EG) und der Richtlinie für Arzneimittel (2004/28/EG und 2004/27/EG) basieren auf standardisierten ökotoxikologischen Labor- und Freilandtests., i.d.R. OECD-Prüfrichtlinien. Die Festlegung der statistischen Auswertung der Labordaten erfolgt derzeit in den einzelnen OECD-Prüfrichtlinien mit Hinweis auf die 2006 veröffentlichten Grundprinzipien der statistischen Auswertung für OECD-Prüfrichtlinien im OECD Dokument Nr. 54 'Current approaches in the statistical analysis of ecotoxicity data: a guidance to application'. Die im OECD Dokument Nr. 54 beschriebenen Methoden sind (teilweise) überholt und es fehlen geeignete Methoden für die Auswertung von nicht-normalverteilten Daten. Nicht-normalverteilte Daten kommen standardmäßig in aquatischen Mesokosmen und Freilandstudien an Bodenorganismen und Arthropoden vor, die eine zentrale Rolle in der Zulassung von Chemikalien spielen. Eine Überarbeitung des OECD Dokuments Nr. 54 ist dringend notwendig, weil es direkte Auswirkungen auf die statistische Auswertung aller OECD-Prüfrichtlinien für die Bewertung von Auswirkungen auf Nichtzielorganismen hat. Forschungsziele sind: 1. Aktualisierung von OECD Dokument Nr. 54 - Aufnahme fehlender Methoden-Prüfung und Aktualisierung enthaltener Methoden, 2. Überführung des OECD Dokument Nr. 54 in ein OECD Guidance Dokument (verbindlicher) - Ermöglichung direkter Verweise zu bestehenden OECD-Prüfrichtlinien und der Vereinheitlichung statistischer Verfahrensweisen innerhalb bestehender OECD Prüfrichtlinien sowie eine präzisierte Ableitung der abgeleiteten Endpunkte zur Verbesserung der Risikobewertung für Chemikalien.
Zahlreiche in vitro Methoden für die Identifizierung von endokrinen Disruptoren (ED) sind in der Prävalidierungsphase; - Es fehlen konkrete Validierungsprojekte, um die prävalidierten Methoden als OECD Test Guidelines zu standardisieren; - Um Chemikalien unter den einschlägigen EU Verordnungen (z.B. REACH, PPP, BP) zu regulieren, müssen die Daten mit standardisierten OECD Test Guidelines erhoben werden. - Insbesondere für neue Endpunkte des Hypophysen-Schilddrüsen Regelkreises (HPT-Achse) fehlen bisher validierte OECD Test Guidelines; - Ziel dieses Projektes ist es daher eine für die Regulation von PPP, BP, REACH-Chemikalien besonders relevante in vitro Methode, die die 'Readiness-Kriterien' für eine Validierung erfüllt, auszuwählen und den Validierungsprozess zu starten und zu koordinieren; - Die Auswahl erfolgt durch die Vernetzung des UBAs mit der französischen PEPPER-Plattform unter Berücksichtigung der Ergebnisse der OECD Thyroid Disruptor Method Expert Group und dem EURION Forschungscluster.´
| Origin | Count |
|---|---|
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