Der Bebauungsplan Schnelsen 91 für den Geltungsbereich zwischen dem Riekbornweg, der Oldesloer Straße und dem Glißmannweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird wie folgt begrenzt: Riekbornweg - Oldesloer Straße - Nordostgrenzen der Flurstücke 1097 und 1093, Südostgrenze des Flurstücks 1093 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan Volksdorf 37 für den Geltungsbereich zwischen der Farmsener Landstraße und der U-Bahn Haltestelle Meiendorfer Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - Meiendorfer Weg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7 (Meiendorfer Weg, Bahn-hofsvorplatz), Südostgrenze des Flurstücks 781 (Walddörferbahn), über die Flurstücke 781 und 6023, Südwestgrenzen der Flurstücke 5358 und 5357 der Gemarkung Volksdorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 86 für den Geltungsbereich Alte Holstenstraße/Serrahn/Am Bahnhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Bahnhof-über das Flurstück 193 der Gemarkung Bergedorf (Bahnanlagen) - Alte Holstenstraße-Nordwest - und Nordostgrenzen der Flurstücke 5379 und 219 der Gemarkung Bergedorf - Reetwerder - Nordostgrenzen der Flurstücke 220, 226 und 2031 der Gemarkung Bergedorf - Ernst-Mantius-Straße - Nordostgrenze des Flurstücks 225 der Gemarkung Bergedorf - Bille - Alte Holstenstraße - Südostgrenze des Flurstücks 490 der Gemarkung Bergedorf - Serrahn - Serrahnstraße - Weidenbaumsweg.
Das Gebiet zwischen den Straßen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507). Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über Flurstück 1096 (Lengerckestraße) - Nordgrenze des Flurstücks 1025 (Kirchhofstraße) - über das Flurstück 3829 (Wandsbeker Allee) - über das Flurstück 3186 (Wandse).
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamburg-Altstadt, unmittelbar südwestlich des Hauptbahnhofs am südöstlichen Rand der Hamburger City. Es beinhaltet im Süden Teile des Deichtorplatzes, grenzt im Westen an den Platzbereich Burchardstraße an und reicht bis zur Mitte des Straßenraums Johanniswall. Im Norden reicht das Plangebiet bis zur Mitte des Straßenraums Steindamm, im Osten bis zur Mitte des Straßenraums Klosterwall. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von ca. 18.450 m² die Flurstücke 100 (derzeit sog. City-Höfe) sowie 74, 1497, 1970, 1977 und 2320 tlw. (Straßenverkehrsflächen) in der Gemarkung.
Das Plangebiet liegt östlich der U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttel Nord, südlich der Flughafenstraße und westlich des Ohkamp. Südlich grenzen Kleingärten an. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flughafenstraße - Ohkamp - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Fuhlsbüttel, über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5555 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432).
Papenreye, über das Flurstück 8162, Nordgrenze des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8162, Ostgrenze des Flurstücks 8162, Ost-, Süd-, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8483 der Gemarkung Niendorf
Gebiet östlich des Lohseparks zwischen Bahndamm, Versmannstraße und Straße Am Hannoverschen Bahnhof.
Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 397 |
| Kommune | 292 |
| Land | 3450 |
| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 187 |
| unbekannt | 3263 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 3419 |
| Unbekannt | 32 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3452 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 86 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 3068 |
| Keine | 8 |
| Webdienst | 3258 |
| Webseite | 3392 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 133 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3427 |
| Luft | 86 |
| Mensch und Umwelt | 2687 |
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| Weitere | 3453 |