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s/rna/DNA/gi

Tanklager Britzer Zweigkanal

Das Tanklager befindet sich auf einem Hafengrundstück im Berliner Bezirk Neukölln. Von 1969 bis 1986 wurden hier auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. 1996 plante der Eigentümer eine Neubebauung des Tanklagerbereichs. Bei der Altlastenerkundung wurden Grundwasser- und Bodenkontaminationen durch BTEX, MKW und Naphthalin festgestellt. Das Sanierungskonzept sah vor, zuerst das Tanklager rückzubauen und den kontaminierten Boden zu entsorgen und anschließend das Grundwasser zu sanieren. Parallel zum Tanklagerrückbau wurde 2001 mit den Voruntersuchungen für die Grundwassersanierung begonnen. Hierbei wurde bei den zur vertikalen Schadenseingrenzung durchgeführten Sondierungen Methyltertiärbutylether (MTBE) aufgefunden. MTBE, das seit den 80er Jahren vor allem Superbenzin zugesetzt wird, stellte die Sanierungsplanung vor besondere Anforderungen. Die für eine Anlagenplanung wesentlichen Eigenschaften von MTBE sind dessen niedrige Flüchtigkeit aus Wasser sowie die hohe Wasserlöslichkeit und Polarität, welche die Ausbreitung mit der Grundwasserströmung im Vergleich zu BTEX-Verunreinigungen verstärken und sowohl die Strippung als auch die Aktivkohleadsorption erschweren. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, über die 95 % der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert werden. Die geringe Flüchtigkeit von MTBE wurde mit einem hohen Luft-/Wasserverhältnis von 180:1 und einer geringen Berieselungsdichte in den Kolonnen berücksichtigt. Für die Einhaltung der Einleitgrenzwerte bei den zu Sanierungsbeginn zu erwartenden hohen Schadstoffkonzentrationen (max. 17 mg/l BTEX, 10 mg/l MTBE) wurde zeitweise eine Wasseraktivkohlestufe installiert. Sowohl bei der Auslegung der Luft- als auch der Wasseraktivkohlestufe wurden die Verweilzeiten aufgrund der geringen Adsorptionsneigung von MTBE entsprechend verlängert. Der Anlagenaufbau wurde so an die Neubaumaßnahme gekoppelt, dass verschiedene Leistungen (z.B. Rohrleitungsverlegung) für beide Projekte gemeinsam ausgeführt wurden und so Synergieeffekte entstanden. Der Sanierungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 4.000 m², aus dem mit vier Brunnen gefördert wurde. Von Sanierungsbeginn an wurden die geforderten Einleitgrenzwerte mit Konzentrationen von 50 µg/l sicher unterschritten. Nach 5 Monaten Sanierung konnte die Wasseraktivkohlestufe rückgebaut werden. Nach gut 3 Jahren Betriebsdauer konnte die Sanierung im Oktober 2006 beendet werden. Dabei wurden 255.942 m³ Grundwasser gereinigt. Für die Bodensanierung sind etwa 300.000 € aufgewendet worden. Die Kosten für die Grundwassersanierung betrugen für den Zeitraum der Maßnahme seit 2003 ca. 200.000 €, was einem Reinigungspreis von ca. 1,28 €/m³ entspricht. Für die Nachsorge (Grundwassermonitoring und Bodenuntersuchungen) wurden brutto rund 54.000 € aufgewandt. Trotz der erhöhten Anforderungen, welche die Abreinigung von MTBE an die Anlagentechnik stellt, lagen die Kosten nicht wesentlich über denen einer vergleichbaren BTEX- oder LCKW-Sanierung. Es wurde im Rahmen der Nachsorge ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt. Seit 2010 wurde das Monitoring durch Parameter ergänzt, die eine Bewertung der natürlichen Rückhalte- bzw. Abbauvorgänge möglich machen. Durch das abschließende Grundwassermonitoring im Herbst 2013 konnte das Vorergebnis von 2011 bestätigt werden, das auf dem teilsanierten ehem. Schadensgrundstück für die BTEX ein relevanter Konzentrationsrückgang stattfindet. Schadstoffverlagerungen nach außerhalb des Sanierungsgrundstücks sind aufgrund annähernd stationärer Grundwasserströmungsverhältnisse sowie durch baubedingte Abschirmmaßnahmen (eine Spundwand im Abstrom bindet zwischen 2,6 m und 4,2 m tief in das Grundwasser ein) nicht zu erwarten. Dies wurde auch durch Untersuchungen auf einem im unmittelbaren Grundwasserabstrom befindlichen Grundstück bestätigt. Die dort untersuchten Grundwassermessstellen waren annähernd unbelastet. Aufgrund des Nachweises eines weiterführenden natürlichen Schadstoffabbaus konnte das Grundwasser-Monitoring im Jahr 2013 beendet werden. Da eine weitere Grundwassergefährdung auszuschließen ist, sind weitere Maßnahmen bei gleichbleibender Nutzung nicht erforderlich. Das Grundstück ist inzwischen mit Büro- und Werkstattgebäuden bebaut und wird als Außenbezirksstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin genutzt.

Karten zum Regionalnachweisregister (RNR) (Applikation)

Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

Stralauer Glashütte

Das Grundstück der ehemaligen Stralauer Glashütte (Fläche 36.000 m²) befindet sich im westlichen Bereich der Halbinsel Stralau im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der nördliche Teil des Grundstücks grenzt unmittelbar an die westliche Rummelsburger Bucht. Von 1889 bis 1996 wurde am Standort ein Glaswerk zur Hohlglasherstellung betrieben. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet und ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Im Zuge der über einhundertjährigen industriellen Nutzung des Grundstücks wurden in erheblichem Umfang Schadstoffe in den Untergrund eingetragen. Hauptkontaminanten sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW) sowie Alkyl- und Chlorphenole. Die Bodenverunreinigungen konzentrieren sich auf lokale Belastungsschwerpunkte. Begünstigt durch einen geringen Flurabstand sind zusätzlich erhebliche Grundwasserverunreinigungen zu verzeichnen. Die Schadstofffahne erstreckt sich über die Grundstücksgrenze hinaus. In der Tabelle sind die im Rahmen der Erkundungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen festgestellten Maximalkonzentrationen (Boden und Grundwasser) zusammengestellt. Bodenluft (mg/kg TM) Grundwasser (µg/l) MKW 170.000 MKW 4.500 PAK 7.000 PAK 500 AKW 25 AKW 2.400 Alkylphenole 5.000 Alkylphenole 400.000 Chlorphenole 180 Chlorphenole 1.400 Seit der Übernahme des Grundstücks durch die Wasserstadt GmbH (als treuhändischer Entwicklungsträger des Landes Berlin) im Jahr 1996 wurden auf dem Gelände umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Anschluss an die Erkundung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen fand ein Monitoring des Grundwassers statt. Das Messstellennetz umfasste 25 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom. Neben der Tiefenenttrümmerung im Bereich ehemaliger Bauwerke wurden insgesamt ca. 5.400 t Boden als gefährlicher Abfall im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens ausgehoben und ordnungsgemäß entsorgt. Im Herbst 2004 erfolgte ein Bodenaushub mittels überschnittener Großlochbohrungen im zentralen Grundstücksbereich einschließlich der Entsorgung von rund 2.600 t gefährlichem Abfall. Nach Abschluss der Bodenaustauschmaßnahmen fanden im Jahr 2006 Grundwasseruntersuchungen sowie Labor- und Feldversuche zur Vorbereitung einer Grundwassersanierung statt. In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgten mehrere Stufen einer kombinierten „chemisch-biologischen in-situ-Sanierung“. Die Entwicklung der Grundwasserqualität wurde parallel mindestens zwei Mal jährlich an bis zu 30 Grundwassermessstellen im Rahmen eines Grundwassermonitorings überwacht. Die nochmalige Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes im Jahr 2009 soll qualitativ hochwertige Aussagen zur künftigen Schadstoffentwicklung im Grundwasser sicherstellen. Der ehemalige Sanierungsbereich mit den dort befindlichen Grundwassermessstellen war aufgrund umfangreicher Erschließungs- und Instandsetzungsarbeiten rund um den früheren sogenannten Flaschenturm seit dem Frühjahr 2010 nur eingeschränkt zugänglich. Nach Abschluss dieser Baumaßnahme wird das Grundwassermonitoring ab Herbst 2012 wieder regulär, jedoch nur noch einmal jährlich, fortgesetzt. Weiterhin wurde im Jahr 2012 der Boden im Bereich nördlich des ehemaligen Jugend-Freizeit-Schiffes mittels Großlochbohrverfahren ausgehoben und ca. 4.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. Zur Bauvorbereitung wurden im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens erneut zwei kleinflächige Schwerpunktbereiche mittels Bodenaushub in einer offenen Baugrube sowie im Schutze eines Verbau-Systems in 2016 saniert. Dabei wurden insgesamt weitere 1.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. In Folge der baulichen Entwicklung des Gesamtstandortes durch die Errichtung von Neubauten mussten einige Grundwassermessstellen an anderer Stelle neu errichtet werden. Das Messstellennetz umfasste 40 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom, von denen aktuell 32 Messstellen noch genutzt werden. Das Grundwassermonitoring wurde bis 2021 einmal jährlich fortgesetzt. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem im Zentralbereich noch vorhandenen Belastungen im Untergrund werden seit Anfang 2021 Erkundungen zur Prüfung von MNA/ENA-Maßnahmen (Monitored Natural Attenuation/ Enhanced Natural Attenuation) im Bereich des Abstroms vorbereitet und durchgeführt. Hierzu werden diverse Feld- und Laboruntersuchungen (u.A. in-situ Grundwasserprobenahme) in mehreren Erkundungsstufen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch temporär die Anzahl der Monitoringkampagnen ab 2022 auf 2 Kampagnen jährlich verdichtet. Die Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich bislang auf ca. 4,3 Mio. €. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurde der Standort und sein Umfeld erschlossen und gestaltet. (Straßenbau inkl. Versorgungsleitungen; öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, Durchwegungen und Endausbau des Uferwanderwegs). Von Frühjahr 2011 bis Anfang 2012 wurden Teile der Uferbefestigung erneuert. Die neuen Town-Houses in Ufernähe und die Sanierung bzw. Umgestaltung des ehemaligen Flaschenturms zum Wohngebäude wurden bis Mitte 2015 fertiggestellt. Weiterhin wurden im Zeitraum 2013 bis 2015 Wohnhäuser entlang der Glasbläserallee sowie Am Fischzug und der Krachtstraße errichtet. Im nördlichen Teil der Glasbläserallee sind bis Ende 2020 weitere Wohngebäude entstanden. Im südlichen Teil der Glasbläserallee, unterhalb der ehemaligen Maschinenschlosserei, erfolgt seit 2021 die Errichtung von weiteren Wohngebäuden. Daneben erfolgt die Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der Kynaststraße.

ABAG: Gewässer POLY2

Teil des Layer Erweitertes Gewässernetz

ABAG: Gewässer LINIE2

Teil des Layer Erweitertes Gewässernetz

ABAG: Erweitertes Gewässernetz

Das erweiterte Gewässernetz beinhaltet abflusswirksame Tiefenlinien, die Anschluss an das Gewässernetz haben. $Absatz$ Die genaue Lage, die räumliche Dichte und das Verteilungsmuster dieser Abflussbahnen für Oberflächenwasser sind von großem Interesse. Im Erosionsfall wird hier Bodenmaterial transportiert und an Übertrittspunkten in Gewässer oder in Siedlungsbereiche eingetragen.$Absatz$ Die Darstellung der Tiefenlinien erfolgt ab einer Mindestgröße des Einzugsgebietes von 5 ha. $Absatz$ Folgende Punkte zu beachten: $Absatz$ In Siedlungsgebieten ist der Verlauf der Tiefenlinien kritisch zu hinterfragen, da mit der Berechnung auf Basis des digitalen Geländemodells DGM 5 keine Informationen der Siedlungsentwässerung (z.B. Einlaufschächte) berücksichtigt werden können. $Absatz$ In Gebieten mit großräumig geringen Hangneigungen (z.B. Teile der Vorderpfalz, des Landstuhler Bruchs oder des Neuwieder Beckens) ist der Verlauf der Tiefenlinien häufig nicht plausibel. $Absatz$ Dort, wo künstliche Entwässerungsgräben existieren, ist das Modellierungsergebnis ebenfalls kritisch zu hinterfragen. An Straßen- oder Autobahndämmen kann das Fehlen von Informationen zur Lage von Dammdurchlässen zu einem unrealistischen Verlauf der Tiefenlinien entlang der Verkehrswege führen.

Erdbeben: Messstationen Schutzbereiche

Bei der Planung von Windenergieanlagen sind auch Abstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen. Die Abstände sind erforderlich, da durch die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen die Registrierung der seismischen Signale beeinflusst bzw. gestört werden kann. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der Schutzbereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen solche Schutzbereiche betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem im LGB ansässigen Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die ausgewiesenen Schutzbereiche stellen generelle Prüfflächen dar. Das heißt, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung ist zu den Erdbebenmessstationen ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) einzuhalten und im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Das LGB ist Träger öffentlicher Belange und ist im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.

Ökostrom

Mit Ökostrom das Klima schützen So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label). Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten. Gewusst wie Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken. Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden. Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer Denkwerkstatt Konsum vorbei. Grüner Strom - Label Quelle: Grüner Strom Label e.V. Ok-Power-Label Quelle: EnergieVision e.V. Ok-Power-Label (Plus) Quelle: EnergieVision e.V. Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat. Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis . Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken Elektrogeräte , Heizen & Bauen und Mobilität . Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise. Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Hintergrund Umweltsituation : Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2023 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 250 Millionen Tonnen CO 2 ⁠-Äquivalenten (Mio. t CO 2 e) vermieden werden . Davon entfielen 195 Mio. t CO 2 e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien . Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2023 wurden in Deutschland insgesamt 272 Terawattstunden (⁠ TWh ⁠) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier . Gesetzeslage : Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit Regionalnachweisen (s.u.). Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt. Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier . Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 24 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2023). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II 1.157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2022 gut 43 % (Bundesnetzagentur 2023) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2021 entfielen auf den Haushaltssektor gut 37 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2022). Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (⁠ UBA ⁠ 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2022 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 178.946.257 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt). Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013. Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt. Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. Für 2022 hat sich diese Menge mit gut 618.871 MWh nochmals fast verdreifacht. Die gelieferte Menge Regionalstrom steigt seit 2019. Herkunftsnachweis Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: UBA HKNR (2022) Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Regionalnachweis Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: RNR (2022) Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Weitere Informationen finden sich unter: Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (⁠UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien (UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien in Zahlen (⁠ BMWK ⁠) Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023 (BMWK) Monitoringberichte (Bundesnetzagentur) Quellen: UBA (2019): Marktanalyse Ökostrom II UBA (2018): Verbrauchersicht auf Ökostrom BMWK (2024): Erneuerbare Energien in Deutschland Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase (UBA-Themenseite) Monitoringberichte der Bundesnetzagentur

Mischwaldprogramm

Eine Jahrhundertaufgabe für das grüne Berlin ist unter besonderer Berücksichtigung der Klimaprognosen die Bewältigung der historisch-ökologischen Erblast der Kiefernära und die Wiederherstellung der Zukunftsfähigkeit der Berliner Wälder in den kommenden Jahrzehnten. Ziel ist die Umgestaltung der naturfernen, instabilen einschichtigen Kiefernbestände zu stabilen Laubmischwäldern mit deutlich verbesserter Grundwasserspende unter konsequenter Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung. Fast ein Fünftel Berlins ist bewaldet. Die Berliner Wälder innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen werden seit Anfang der 1990er Jahre naturgemäß bewirtschaftet und sind seit 2002 nach FSC® (Forest Stewardship Council®) und Naturland zertifiziert. Die Verjüngungs- und Waldumbauaktivitäten und somit die Entwicklung von naturnahen Mischwäldern stellt vor dem Hintergrund der Klimaprognosen eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge Berlins dar. Die Berliner Forsten haben daher bereits vor drei Jahrzehnten mit dem Umbau der einschichtigen Kiefernbestände zu artenreichen und vielschichtigen Mischwäldern begonnen. Dieser Umbau folgt dem Prinzip der natürlichen Verjüngung. Er setzt hauptsächlich auf die Selbstaussaat der Laubbäume mit unterstützender Pflege der heranwachsenden Bestandesschicht. Wo dies aufgrund fehlender Mutterbäume nicht möglich ist, erfolgte die Einbringung der Jungbäume durch Pflanzung oder Saat. Besondere Priorität haben die alten Kiefernbestände. Sie werden durch die Auswirkungen der Klimakrise – Trockenheit, Sturm und in der Folge Insekten und Pilze wie den Kiefernbaumschwamm zunehmend destabilisiert. Als Investition in die Zukunft für die nachfolgenden Generationen wurde im Jahr 2012 wurde ein Waldumbaubedarf auf ungefähr der Hälfte der Berliner Waldfläche (ca. 15.000 ha) identifiziert. Bei einem Zeithorizont von 50 Jahren ergab sich daraus ein jährlicher Waldumbaubedarf von ca. 300 ha (zum Vergleich: Die Flächengröße des Tempelhofer Feldes beträgt 386 ha). Ein Effekt des Waldumbaus ist ein verbesserter Wasserhaushalt. Laut der Studie „Die Berliner Wälder und ihre Bedeutung für die Ressource Wasser“ (2017) kann unter Laubbäumen mehr Niederschlag den Waldboden erreichen und somit als Grundwasserspende versickern als unter Nadelbäumen – vor allem außerhalb der Vegetationszeit. Der naturgemäße Waldumbau der Berliner Forsten kann somit zu einer Erhöhung der Grundwasserspende um bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter führen – auf dann 18 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Ziel muss es sein, das Niederschlagswasser im Raum zu halten, damit neben klimawirksamen Kühlungseffekten durch Verdunstung auch eine Verzögerung des Abflusses zur Stabilisierung des Niedrigwasserabflusses in den Gewässern entstehen kann. Da Berlin sein Trinkwasser nicht importiert, sondern stadtnah aus dem Grundwasser gewinnt, ist die Rückhaltung und Versickerung der Niederschläge über Wald eine wesentliche Voraussetzung für die Qualität und Quantität des Trinkwassers. Waldlandschaften, welche die Selbstreinigungskraft der Gewässer erhöhen, die Rückhaltung und Zwischenspeicherung fördern und die Grundwasseranreicherung steigern, werden im Klimawandel einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Stadtwälder leisten schon heute einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung. Für die praktische Umsetzung des Waldumbaus wurde das sogenannte Mischwaldprogramm eingesetzt. Zwischen 2012 bis 2023 wurden im Rahmen des Mischwaldprogrammes jedes Jahr ca. 100 Hektar neue Mischwaldflächen geschaffen. Dafür wurden jährlich zwischen 300.000 und 500.000 junge, standortheimische Laubbäumen wie Eichen, Buchen, Hainbuchen, Winterlinden, Ulmen, usw. gepflanzt. Seit 2024 wird das Mischwaldprogramm und die Methoden des Waldumbaus bei den Berliner Forsten evaluiert.

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