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Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Bildung

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Wintersport

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft: -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion -Verkehr

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Fremdenverkehr

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Sorbische Kultur

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Gesundheit/Soziales

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011) -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Verteidigung

Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP) ; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft: -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) -Sächsisches Staatsministerium des Inneren mit rechtlicher Grundlage Landesentwicklungsplan Sachsen (2003)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - grenzübergreifende Kooperation

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Gemeinde mit besonderer Gemeindefunktion - Gewerbe

Ziel in den Regionalplänen; Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer räumlichen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Sie werden der gesamten Gemeinde zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010) -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

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