Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).
Der Datensatz enthält die Lage der Fahrradabstellanlagen an Schnellbahnhaltestellen im Hamburger Stadtgebiet. Für jede Abstellanlage wird die Anzahl der öffentlichen Stellplätze (überdacht und nicht überdacht) und, wenn vorhanden, die Anzahl der abschließbaren Mietplätze angegeben.
Dieser Datensatz stellt die mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Bremerhaven beschlossenen Ruhigen Gebiete in Bremerhaven dar. Diese Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Gebiete sind nicht zwingend Orte der Stille. Sie zeichnen sich aber durch eine relative Ruhe zum Umfeld und hohe Aufenthaltsqualität aus. Auch bei nur kurzer Aufenthaltsdauer findet man hier eine erholsame Rückzugsmöglichkeit.
Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A). Der Datensatz enthält auch Vorschläge für neue Gebiete, sobald ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss.
Amt Neuhaus - Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Hochwasserschutz in der Sudeniederung modernisiert. Nachdem im Jahr 2023 zuerst der Durchlass hergestellt wurde, folgte 2024 der Abriss des alten und maroden Schöpfwerks. Nach letzten Restarbeiten konnten die Bauarbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat den Hochwasserschutz in der Sudeniederung modernisiert. Nachdem im Jahr 2023 zuerst der Durchlass hergestellt wurde, folgte 2024 der Abriss des alten und maroden Schöpfwerks. Nach letzten Restarbeiten konnten die Bauarbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. „Der neue Durchlass ermöglicht eine flexible und effiziente Steuerung zwischen Fluss und Polder, wodurch bei Hochwasserereignissen die Flutung des Polders Sückau-West gezielt geregelt werden kann.“, erläutert Merle Sandkühler, die zuständige Projektingenieurin vom NLWKN. Entlang der Sude befinden sich zahlreiche Polderflächen – teils auf niedersächsischem und teils auf mecklenburgischem Gebiet. Diese sind durch Verwallungen vor kleineren Hochwasserereignissen geschützt. Bei einem größeren Hochwasser – vor allem wenn die Sude bei hohen Elbewasserständen nicht normal abfließen kann – werden diese Flächen planmäßig geflutet, um so Überschwemmungen außerhalb der Polder zu verhindern. Hierbei ist klar festgelegt, welcher Polder bei welchem Wasserstand zu fluten ist. In der Vergangenheit wurden zur raschen Entwässerung der Polderflächen nach einem Hochwasser Schöpfwerke eingesetzt, um die Flächen möglichst schnell wieder landwirtschaftlich nutzen zu können. Inzwischen gehören die Flächen im Polder Sückau-West der Naturschutzstiftung „The Stork Foundation“, die sich für den Schutz der Störche und damit auch für den Erhalt sowie die Entstehung von Feuchtlebensräumen einsetzt. Dadurch wird die aktive Entwässerung der Flächen überflüssig. Der Bau streckte sich über mehrere Bauphasen. „Da dieses Bauprojekt in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue umgesetzt wurde, konnten die mehrjährigen Arbeiten jeweils frühestens im August starten.“, erklärt Sandkühler. So begann der Neubau des Durchlasses im August 2023. Es folgte eine planmäßige Unterbrechung durch das nasse Winterhalbjahr, ehe es dann im August 2024 weiterging. Vor dem erfolgreichen Bauabschluss mussten noch letzte Schäden am Geländer repariert sowie Außen- und Binnenpegel angebracht werden, bevor die Endabnahme des Projekts am 18. Juli 2025 stattfand. Das Projekt ist Teil des Aktionsprogramms „Niedersächsische Gewässerlandschaften“, mit dem die landesweiten Bemühungen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der heimischen Bach- und Flusslandschaften deutlich verstärkt werden. Mit der Abnahme, wird der Durchlass vom NLWKN an den zuständigen Unterhaltungsverband übergeben. Abschließend muss noch die entsprechende Eigentumsübertragung erfolgen. Insgesamt war auch bei diesem vergleichsweise kleinen Bauprojekt entscheidend, dass alle Akteure – von Wasserwirtschaft und Naturschutz, über die Storck Foundation und private Anlieger bis hin zum Planungsbüro und der ausführenden Baufirma – an einem Strang gezogen haben. So konnte durch gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe ein Projekt umgesetzt werden, von dem sowohl der Natur- als auch der Hochwasserschutz profitieren werden. Bildzeilen Bildzeilen Bild 1: Eine Drohnenaufnahme des Polders Sückau-West zum Abschluss der Bauarbeiten (Foto: Jan Oberdiek/NLWKN) Bild 2: Im Rahmen der Abnahme des Bauwerks wird das Öffnen und Schließen des Schützes vorgeführt. (Foto: Merle Sandkühler/NLWKN)
Für das seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das StALU WM, geplante Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit den Teilprojekten 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hafensperrwerk“ ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der z.Z. geltenden Fassung durchzuführen. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow. Die Stadt Boizenburg wird bei Hochwasser mittels Schutzanlagen vor Überflutungen durch die Elbe geschützt. Auf Grundlage der im „Hochwasserschutzkonzept Elbe“ durchgeführten Defizitanalyse ergab sich mit dem Ansatz einer neuen Bemessungshochwasser (BHW) – Linie aus dem Jahr 2015 von 11,37 m NHN am Pegel Boizenburg für den Bereich des Hafendeichs in Boizenburg ein mittleres Freiborddefizit von 0,77 m. Im Bereich Gothmann weisen die Elbdeiche ein Defizit von 0,46-0,53 m auf. Aus diesem Grund wurde durch das StALU WM die Planung zur Behebung des Defizits der Hochwasserschutzlinie zwischen Hafenmauer in Boizenburg und der Landesgrenze zu Niedersachsen priorisiert erstellt und der Ausbau beantragt. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um ein Verbundprojekt aus zwei Teilprojekten. Das Teilprojekt 1 beinhaltet die Planung der Hochwasserschutzlinie zwischen Hafenmauer Boizenburg bis zum Anschluss an den rechten Sudedeich Boizenburg nördlich der Ortschaft Gothmann. Teilprojekt 2 beinhaltet die Planung eines neuen Hochwassersperrwerks sowie die Erhöhung der Elbdeiche Boizenburg und Mahnkenwerder bis zur Landesgrenze. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen. Gemäß § 70 WHG i.V.m. § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG M-V und § 18 UVPG erfolgt die Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats vom 23. Mai 2022 bis 22. Juni 2022.
Hinweis: Im Zuge der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplans 2021 bis 2027 werden gegenwärtig die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 aktualisiert. Sukzessiv werden zuerst die WKDB-HE für die Fließgewässer/Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 2, dann Priorität 3 bis 4 und abschließend mit der Priorität 5 bis 6 veröffentlicht. Hinweis: Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen für alle Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 (siehe hierzu: Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie, Ergänzungsband 2017 ) in der Regel alle sechs Jahre herausgegeben bzw. aktualisiert. Für alle Gewässer ohne Priorität und für Marschengewässer gibt es nur allgemeine, nicht speziell wasserkörperbezogene Handlungsempfehlungen. Sofern die Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen in wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden sollen, ist vorab immer der örtliche Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) einzubinden, um die Angaben in Bezug auf die Aktivität inhaltlich anzugleichen. wasserrechtlichen Verfahren örtliche Gewässerkundliche Landesdienst Aktualisierte Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen für die Fließgewässer im Bearbeitungsgebiet Sude (Amt Neuhaus) . Bearbeitungsgebiet Sude (Amt Neuhaus) Die Planung von Maßnahmen im Sinne der WRRL muss sich an den festgestellten biologischen, chemischen und hydromorphologischen Defiziten der Gewässer ausrichten. Um diesem Leitsatz zu entsprechen, erarbeitet der NLWKN für die verschiedenen Gewässer Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen. Die Basis für die Handlungsempfehlungen bilden die Ergebnisse des laufenden biologischen, chemischen und hydromorphologischen Monitorings. Demzufolge sind auch die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben worden. In den aktualisierten Wasserkörperdatenblättern werden Wasserkörperdatenblättern sowie Die empfohlenen Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem Leidfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie sowie am fortgeschriebenem Ergänzungsband 2017. Die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen Handlungsempfehlungen Die Maßnahmenempfehlungen werden bei Vorlage neuer Erkenntnisse, insbesondere aufgrund neuer Monitoringergebnisse, aktueller Gewässerkartierungen oder umgesetzter Maßnahmen laufend aktualisiert. Erläuterungen wie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen erstellt werden, finden Sie im Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil D Strategien und Vorgehensweisen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele an Fließgewässern in Niedersachsen . Den Leitfaden können Sie auch in unserem Webshop bestellen. Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen mit den Schritten 1 bis 5 für prioritäre Gewässer sowie Schwerpunktgewässer inkl. Schritt 6 finden Sie rechts alphabetisch nach Gewässernamen sortiert in einer Downloadtabelle mit einem entsprechenden Downloadlink zu den einzelnen PDF Dokumenten. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht über alle Wasserkörper (WK), die im Bearbeitungsgebiet liegen, sowie spezifische Angaben zu der WK-Nr., zuständigen NLWKN Betriebsstelle, Gewässerpriorität, Schwerpunktgewässer sowie weitere Informationen zu dem jeweiligen Wasserkörper. Bitte beachten Sie: Downloadtabelle Wasserkörper ohne Priorität Wasserkörper ohne Priorität Für Wasserkörper ohne Priorität werden nachstehende allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie gegeben. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus: Wasserqualität Wasserqualität Hydromorphologie Hydromorphologie Bei Fragen zu den Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner in den Betriebsstellen, die rechts in der Infospalte in der Kontakttabelle aufgelistet sind.
Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV), Bahnhofstraße 38, 19723 Neuhaus/Elbe, hat die Planfeststellung für den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bereits im Jahr 2009 beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Das beantragte Verfahren beinhaltet den Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke in den Gemarkungen Dellien, Niendorf und Preten. Nach dem Beteiligungsverfahren im Jahre 2009, in dem die Planunterlagen auch öffentlich ausgelegen haben, fand am 13.01.2010 der Erörterungstermin statt. In der Folgezeit gab es noch einen Änderungsantrag sowie mehrere vorzeitige Maßnahmenbeginne für unkritische Deichabschnitte, die bereits weitestgehend realisiert wurden. Es stellte sich zudem heraus, dass der zunächst in der Planung enthaltene Bereich „Karhau/Rade“ (sog. Südvariante) aus naturschutzfachlichen Gründen umgeplant werden sollte, um Retentionsraum durch eine Rückdeichung in diesem Bereich zu schaffen. Aus diesem Grund hat der NDUV bereits 2012 den ursprünglichen Planfeststellungsantrag für diesen Bereich zurückgezogen. Zur Bewältigung der Planänderung wurde im Februar 2011 der sog. „Runde Tisch“ einberufen, um gemeinsam die besten Lösungsmöglichkeiten der komplexen Probleme der Umplanung zu erarbeiten. Der „Runde Tisch“ dauerte bis zum März 2018 an. Ein Ergebnis des „Runden Tisches“ war, dass für den umgeplanten Bereich „Karhau/Rade“ ein gesondertes Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren mit der Bezeichnung "Ausbau und Neubau der Hochwasserdeiche an Sude und Krainke; Lückenschluss zwischen dem Sudedeich und dem rechten Krainkedeich einschl. Höherlegung der Kreisstraße 55 in der Gemarkung Preten (Südvariante)" wurde mittlerweile auch mit einem gesonderten Antrag eingeleitet. Für das Ursprungsverfahren gab es dann u. a. aufgrund der v. g. Herauslösung des Bereiches Karhau/Rade noch einen Änderungsantrag. Nach dem Abschluss dieses Änderungsverfahrens wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständigen Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 09.02.2022 bis zum 22.02.2022 (einschließlich) hier auf dieser Seite eingesehen werden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie nachstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 09.02.2022 bis einschließlich 22.02.2022 bei der Gemeinde Amt Neuhaus aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei der Gemeinde Amt Neuhaus erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung durch die Gemeinde Amt Neuhaus. Den Text der Bekanntmachung, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls nachstehend.
Lüneburg – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) modernisiert den Hochwasserschutz in der Sudeverwallung (Amt Neuhaus im heutigen Landkreis Lüneburg) und nimmt eine wichtige Erneuerung an der Poldersteuerung Sückau-West vor: Das aus den 1960er-Jahren stammende Schöpfwerk wird durch einen an die heutigen ökologischen und hydraulischen Randbedingungen angepassten steuerbaren Durchlass ersetzt. Der NLWKN hat jetzt mit den Arbeiten für das sogenannte Flutungsbauwerk begonnen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) modernisiert den Hochwasserschutz in der Sudeverwallung (Amt Neuhaus im heutigen Landkreis Lüneburg) und nimmt eine wichtige Erneuerung an der Poldersteuerung Sückau-West vor: Das aus den 1960er-Jahren stammende Schöpfwerk wird durch einen an die heutigen ökologischen und hydraulischen Randbedingungen angepassten steuerbaren Durchlass ersetzt. Der NLWKN hat jetzt mit den Arbeiten für das sogenannte Flutungsbauwerk begonnen. „Der Durchlass besteht aus Wellstahl und kann mit einem Schieber verschlossen werden. Er soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Im kommenden Jahr erfolgt der Rückbau des alten Schöpfwerks“, kündigt Merle Sandkühler von der für das Projekt zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Lüneburg an. Das Projekt ist Teil des Aktionsprogramms „Niedersächsische Gewässerlandschaften“, mit dem die landesweiten Bemühungen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der heimischen Bach- und Flusslandschaften deutlich verstärkt werden. Sobald die Erneuerung abgeschlossen ist, wird der Durchlass vom NLWKN an den zuständigen Unterhaltungsverband übergeben. Der Hochwasserschutz an der Sude ist von großer Bedeutung. Die entlang des Gewässers verlaufenden Verwallungen mit ihren wasserwirtschaftlichen Bauwerken schützen die dahinterliegenden Polderflächen vor kleineren und mittleren Hochwasserereignissen. Bei einem größeren Hochwasser, vor allem wenn die Sude bei hohen Elbewasserständen nicht normal abfließen kann, werden diese Flächen geflutet, um Überschwemmungen außerhalb der Polder zu verhindern. Die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben dafür in einem Hochwassermanagementplan klar festgelegt, in welcher Reihenfolge und bei welchen Wasserständen die einzelnen Polder geflutet werden. Zur raschen Entwässerung der Polderflächen nach einem Hochwasser wurden in der Vergangenheit Schöpfwerke errichtet, um die Flächen möglichst schnell wieder landwirtschaftlich nutzen zu können. Inzwischen gehören die Flächen im Polder Sückau-West der Naturschutzstiftung Storck-Foundation, die sich für den Schutz der Störche und damit auch für den Erhalt sowie die Entstehung von Feuchtlebensräumen einsetzt. „Dadurch wird die aktive Entwässerung der Flächen überflüssig. Deshalb haben wir uns für den Bau eines einfachen steuerbaren Durchlasses entschieden. Ein vollständiger Verzicht auf eine Steuerung ist aufgrund des vereinbarten Hochwassermanagements allerdings nicht möglich“, betont Merle Sandkühler. Zur weiteren ökologischen Aufwertung wird im Polder Boden entnommen, um eine Flachwasserzone herzustellen. Mit diesem Boden wird die durch den Rückbau des Schöpfwerks entstehende Lücke gefüllt. Dadurch kann auf unnötige Bodentransporte verzichtet werden. Da sich die Bauarbeiten in naturschutzfachlich hochwertigen Bereichen des Biosphärenreservats stattfinden, können diese erst ab August starten. „Insgesamt hat sich auch bei dieser vergleichsweise kleinen Baumaßnahme gezeigt, dass eine Umsetzung nur realisierbar ist, wenn alle Akteure aus Wasserwirtschaft und Naturschutz sowie private Anlieger an einem Strang ziehen. In diesem Fall kann durch partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe ein Projekt umgesetzt werden, von der sowohl Natur- als auch Hochwasserschutz profitieren“, so Merle Sandkühler.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 88 |
| Kommune | 3 |
| Land | 58 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 29 |
| Umweltprüfung | 8 |
| WRRL-Maßnahme | 69 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 50 |
| offen | 88 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 139 |
| Englisch | 69 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 14 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 34 |
| Keine | 78 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 28 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 40 |
| Lebewesen und Lebensräume | 138 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 138 |
| Wasser | 66 |
| Weitere | 61 |