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Messübung 2016 in Tschornobyl

Messübung 2016 in Tschornobyl Das BfS hat vom 26. bis zum 29. September 2016 zusammen mit der ukrainischen Atomaufsichtsbehörde eine Messübung in der 30-Kilometer-Zone um das Kernkraftwerk in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) (Ukraine) durchgeführt. Neben dem Training der Messung von Radioaktivität unter besonderen Bedingungen leistete die Messübung einen Beitrag zur Aktualisierung der Beschreibung der radiologischen Lage rund um das Kernkraftwerk Tschernobyl. In einem Online-Tagebuch hat Dr. Daniel Esch, Physiker beim BfS, von der Messübung berichtet. 30-Kilometer-Zone des Reaktors Tschernobyl mit eingeblendetem Messgebiet (Rechteck) und Lage der zwei Messfelder Kapachi und Buryakovka Quelle: OpenStreetMap; QGIS 2016 Vom 26. bis zum 29. September 2016 führten Beschäftigte des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) zusammen mit Mitarbeitern der ukrainischen Atomaufsichtsbehörde (State Nuclear Regulatory Inspectorate of Ukraine) eine Messübung in der 30-Kilometer-Zone um das Kernkraftwerk in Tschornobyl (Ukraine) durch. Unterstützt wurde das BfS dabei auch von der Staatsagentur für die Verwaltung des Sperrgebiets und dem Tschornobyl-Zentrum für nukleare Sicherheit, radioaktiven Abfall und Radioökologie. Dabei fanden Messungen in den Gebieten Kapachi, Buryakovka sowie in der Stadt Prypjat statt. Die Messteams des BfS setzten sich aus 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den sechs BfS -Standorten zusammen. Messübung Neben dem Training der Messung von Radioaktivität unter besonderen Bedingungen leistete die Messübung einen Beitrag zur Aktualisierung der Beschreibung der radiologischen Lage rund um das Kernkraftwerk Tschornobyl. Online-Tagebuch: Messübung Tschornobyl 2016 Messung mit einem In-Situ-Messgerät in der verlassenen Stadt Prypjat, Ukraine Üben für den Ernstfall: Dr. Daniel Esch ist Physiker beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ). In einem Online-Tagebuch berichtete er von einer Messübung, die das BfS vom 26. bis zum 29. September 2016 zusammen mit der ukrainischen Atomaufsichtsbehörde (State Nuclear Regulatory Inspectorate of Ukraine) in der 30-Kilometer-Zone um das Kernkraftwerk in Tschornobyl, Ukraine, durchgeführt hat. Ukrainische und deutsche Teams haben gemeinsam die Messung von Radioaktivität unter besonderen Einsatzbedingungen trainiert und dazu beigetragen, die aktuelle radiologische Lage in der 30-Kilometer-Zone um das Kernkraftwerk zu erfassen. Ziel der Übung war die praktische Aus- und Weiterbildung von Personal für den Einsatz unter Bedingungen mit erhöhter ionisierender Strahlung. Stand: 10.10.2024

Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen

Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Wer Messgeräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen nach §§ 127 und 128 des Strahlenschutzgesetzes bereitstellen und auswerten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Antragsformulare und eine Liste der einzusendenden Nachweise für die Anerkennung stellt das BfS bereit. Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Ob die Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist gesetzlich geregelt. Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitsfelder, in denen Beschäftigte erhöhten Radon -Konzentrationen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Radonheilstollen oder Wasserwerke. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen. Gesetzliche Vorgaben zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz Ob die Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist in §127 und §128 des Strahlenschutzgesetzes geregelt. Wer zu diesem Zweck qualitätsgesicherte Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration anbieten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Wer qualitätsgesicherte Radon-Messungen am Arbeitsplatz anbieten möchte, muss sich dafür beim BfS anerkennen lassen. Qualitätssicherung durch Anerkennungsverfahren Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon -Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen sich Anbieter dieser Messungen als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen. Die Anerkennung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse von der zuständigen Landesbehörde, die den Arbeitsschutz überwacht, akzeptiert werden können. Sie bestätigt, dass der Anbieter geeignete Geräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung ausgeben und auswerten kann. Anforderungen für die Anerkennung Anbieter von Radon -Messungen, die sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, können die Anerkennung ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beantragen. Für die Anerkennung müssen Anbieter gegenüber dem BfS nachweisen, dass sie geeignete Messgeräte bereitstellen können, über geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung verfügen, ein geeignetes System der Qualitätssicherung besitzen und an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das BfS teilnehmen. Wie erhalte ich die Anerkennung? Sie sind Anbieter von Radon -Messungen? Wenn Sie sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den notwendigen Dokumenten und Nachweisen an das BfS . Bitte übermitteln Sie die Unterlagen elektronisch an ePost@bfs.de , sofern möglich. Sie können die Antragsunterlagen auch online im Bundesportal ausfüllen und bei Anmeldung mit einem ELSTER -Unternehmenskonto direkt einreichen: Bundesportal (verwaltung.bund.de): Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen. Eine Übersicht der Prüf-Kriterien für die Anerkennung hilft den Anbietern, bereits im Vorfeld des Anerkennungsprozesses einzuschätzen, ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Unter der Mail-Adresse ePost@bfs.de berät Sie das BfS gern vorab. Dauer des Anerkennungsprozesses Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Das BfS empfiehlt hierfür etwa 3 Monate. Werden passive Detektoren für die Radon -Messungen verwendet, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung des BfS für die Anerkennung nötig. Diese Prüfung findet nur einmal pro Jahr statt. Kosten der Anerkennung Die Anerkennung ist kostenpflichtig; die Höhe der Gebühren kann beim BfS vorab erfragt werden. Verfügt ein Anbieter von Radon -Messungen über eine gültige Akkreditierung bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle, vereinfacht sich das Verfahren, so dass niedrigere Gebühren erhoben werden. Hinweis Das BfS führt keine Anerkennung von "Messstellen" gemäß § 169 des Strahlenschutzgesetzes durch. Diese Messstellen werden durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. Gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannte Anbieter von Radon-Messungen Als Service für diejenigen, die Radon am Arbeitsplatz messen lassen möchten, veröffentlicht das BfS eine aktuelle Liste der gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannten Anbieter von Radon -Messungen. Im Zuge der Anerkennung wird die Eignung der eingesetzten Messtechnik und des Systems der Qualitätssicherung festgestellt. Die Anerkennung der Anbieter umfasst die in der Tabelle genannten Messgeräte und Messverfahren. Vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Anbieter Messgeräte Messverfahren Anbieter: A bis C - ALTRAC Radon-Messtechnik, Prüflabor 09661 Striegistal OT Böhrigen LD PDL RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor artec umweltpraxis gmbH 08294 Lößnitz LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Lenk 08468 Heinsdorfergrund LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Mittelrhein & Sachverständigen Büro GmbH & Co. KG 56598 Rheinbrohl RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Baubiologie-Umweltmesstechnik Bio-Synergetics 42799 Leichlingen RTM 1688-2 RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD Radtrak 2 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG 08289 Schneeberg EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Binker Materialschutz GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor BsS Bergsicherung Sachsen GmbH 08289 Schneeberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: D bis F - Dipl.-Ing. Alexey Palatschew 97084 Würzburg Tesla TSR direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Dr. Michael Westphal RadonTracer 01187 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Dr. Marx GmbH 66583 Spiesen-Elversberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor ERGO Umweltinstitut GmbH 01277 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Radon Testing Sweden AB SE-972 41 Luleå (Sweden) Eurofins Alpha track Radon Detektor passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Umwelt Nord GmbH 26135 Oldenburg LD Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor EXradon GmbH 95100 Selb LD RSX Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: G bis J - GEODIENST Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung 99842 Ruhl RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR 09114 Chemnitz AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IAF - Radioökologie GmbH Dresden 01454 Radeberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz 98574 Schmalkalden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IGU Institut für angewandte Isotopen-, Gas- und Umweltuntersuchungen 82237 Wörthsee AlphaGuard RadonEye RD200 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor INGEPA Inweltverbesserung und Gebäudepathologie GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: K bis M - Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sicherheit und Umwelt, Radonlabor 76344 Eggenstein-Leopoldshafen FKSD-KIT passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH 90427 Nürnberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg-Vorpommern (LPS) 12555 Berlin LD RSKS passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44287 Dortmund AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Ortsdosimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Mirion Medical GmbH, Abt. Dosimetrics Radon Messstelle 80687 München Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Corentium Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard PQ2000 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: N bis P - Nuclear Control & Consulting GmbH 38114 Braunschweig AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor OrangePEP GmbH 85354 Freising Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor RTM 1688-2 Radonscout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Pöggel Bau-Biologie-Analytik 87561 Oberstdort / OT Schöllang RadonScout Plus direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: Q bis S - Radonfachberatung Josef Dill 95666 Leonberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Radonova Laboratories AB SE-751 38 Uppsala (Schweden) Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SPIRIT direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor RadonTec GmbH 89426 Wittislingen RadonTec PRD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. Gerhard Binker 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. J. Kemski 53121 Bonn AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RTM 1688-2 RadonScout Corentium PRO direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Münzenberg 97346 Iphofen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle SafeRadon GmbH 69123 Heidelberg RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SARAD GmbH 01159 Dresden RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: T bis V - TÜV Rheinland Energy GmbH 51105 Köln RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor TÜV SÜD Industrie Service GmbH 80686 München Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Umweltanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann 45133 Essen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle Umweltmanufaktur Georgi 08523 Plauen LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor UNITRONIC Radon 41460 Neuss Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. 01328 Dresden Thoron Scout RadonScout Plus EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: W bis Z - Wessling GmbH 30625 Hannover RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Stand: 07.10.2024

Erweitertes Informationsangebot der Radon-Beratungsstelle

Radon ist unsichtbar, geruchlos und geschmacklos. Es entsteht im Boden und dringt durch Poren und Klüfte an die Erdoberfläche. Insbesondere in bodennahen Räumen, die schlecht durchlüftet sind, kann sich das Gas ansammeln. Wer sich häufig in solchen Räumen aufhält, unterliegt daher einem erhöhten Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Denn Radon ist radioaktiv und wird, zusammen mit seinen Zerfallsprodukten, mit der Atemluft eingeatmet. Je nach Bodenbeschaffenheit kommt Radon in bestimmten Gebieten vermehrt vor und kann leichter an die Erdoberfläche gelangen. In diesen Gebieten werden im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in mehr Gebäuden erhöhte Radonmengen erwartet. Diese sogenannten Radonvorsorgegebiete wurden Mitte des Jahres durch das Umweltministerium für Baden-Württemberg festgelegt. Eine Tabelle der 29 Gemeinden, die als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen wurden, finden Sie auf unserer Webseite . Bild zeigt: Bei den Online-Informationsveranstaltungen der Radonberatungsstelle erhalten Sie mehr Informationen zu Radon, Messung und Schutzmaßnahmen. Bildnachweis: ©IAF Radioökologie GmbH / Ilke Schulz Aber auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete können in Gebäuden höhere Radonmengen vorkommen. Eine Messung in den bodennahen Räumen kann hierüber Aufschluss geben. Der Schutz vor Radon in Gebäuden ist häufig einfach umzusetzen. Oftmals reicht beispielsweise regelmäßiges Lüften der Räume. Aber auch das Abdichten des Hauses, intelligente Lüftungssysteme und das Absaugen des Radons unter dem Haus sind wirksame Schritte. Mehr über die Maßnahmen und wie diese effektiv eingesetzt werden können, erfahren Sie in vier neuen Videos der Radon-Beratungsstelle. In Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen entstanden zudem zwei Videos über den Radonschutz bei Neubauten und Radonbrunnen. Darüber hinaus lädt die Radon-Beratungsstelle der LUBW alle interessierte Bürgerinnen und Bürger zu kostenlosen Online-Informationsveranstaltungen zum Thema Radon ein. Dort erfahren Sie mehr zu Radonvorkommen, die Problematik von Radon als Innenraumschadstoff, mögliche Schutzmaßnahmen sowie die Bedeutung der Radonvorsorgegebiete für Sie persönlich oder als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber.

29 Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg festgelegt

Laut einer vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten Studie zur Risikowahrnehmung von Strahlung , wissen nur wenige Menschen etwas über die gesundheitlichen Risiken durch Radon. Radon sendet als radioaktiver Stoff ionisierende Strahlung aus und kann aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich darin ansammeln. Damit wird es zum Innenraumschadstoff und ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Im Jahr 2019 hat das Umweltministerium als zuständige Behörde zusammen mit der LUBW die Kampagne „Von Grund auf sicher“ gestartet, um über das Thema Radon zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sollen so über die Risiken und Möglichkeiten der Radonvorsorge informiert werden. Damit kommt das Land auch einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Im Rahmen der zielgruppenorientierten Informationskampagne informiert die LUBW insbesondere die allgemeine Bevölkerung sowie die Bauwirtschaft. Vor diesem Hintergrund lädt die LUBW alle interessierte Bürgerinnen und Bürger im Juni zu kostenlosen Online-Veranstaltungen über Radon ein. Neben ganz allgemeinen Fragen zu Radon, dessen Vorkommen und der Problematik als Innenraumschadstoff, wird auch über die neu festgelegten Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg informiert. Für die Beteiligten der Bauwirtschaft richtet die Radonberatungsstelle der LUBW Fachtagungen und Praxis-Workshops aus und versendet einen Radon-Newsletter . Zum Schutz vor Radon hat der Gesetzgeber einen Referenzwert für Radon in Gebäuden von 300 Bq/m³ festgelegt. In Deutschland wird dieser Referenzwert durchschnittlich in 3 von 100 Gebäuden überschritten. Es gibt jedoch Gebiete, in denen erwartet wird, dass der Referenzwert in mehr Gebäuden als im Bundesdurschnitt, das heißt in 10 von 100, überschritten wird. Gemäß Strahlenschutzgesetz sind solche Gebiete als sogenannten Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Für Baden-Württemberg hat das Umweltministerium 29 Gemeinden ermittelt, die zum 15.06.2021 als Radonvorsorgegebiete festgelegt werden. Die Festlegung der Gebiete erfolgt auf einer wissenschaftlich basierten Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz. Grundlage sind unter anderem Radonmessdaten, bei deren Erhebung die LUBW das Umweltministerium unterstützt hat. Mit der Festlegung der Radonvorsorgegebiete gelten in den entsprechenden Gemeinden gesetzliche Regelungen bei der Errichtung von Neubauten und für Arbeitsplätze. Nähere Informationen zur Festlegung der Gebiete finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums . Karte zeigt: Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg, Bildnachweis: © IAF Radioökologie GmbH/Ilke Schulz

LUBW Monatsthema Radon: Das radioaktive Gas aus dem Untergrund

Radon ist ein radioaktives Edelgas und die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Es kann unter anderem durch Risse in Gebäude gelangen und sammelt sich insbesondere in Kellerräumen an. Oft reichen aber schon einfache Mittel, um sich effektiv vor Radon zu schützen. Die Radonberatungsstelle der LUBW beantwortet Fragen und hilft dabei, Ansprechpartner zu finden. Bild zeigt: Radioaktiver Zerfall, Bildnachweis: ©IAF Radioökologie GmbH/Ilke Schulz

Mission-Statement Radon

Radon kann Lungenkrebs verursachen. Mit einem gemeinsamen Mission-Statement der Umweltbehörden des Bundes und der Länder wird auf das Thema Schutz vor Radon aufmerksam gemacht. „Radon ist ein radioaktives Gas, das überall natürlich im Boden vorkommt. Es kann mit der Luft aus dem Boden in Häuser eindringen. Ein kurzfristiger Kontakt schadet Ihrer Gesundheit nicht. Halten Sie sich dagegen über einen längeren Zeitraum in Räumen mit erhöhten Radonwerten auf, kann dies Lungenkrebs verursachen. Sie können sich jedoch einfach vor Radon schützen. Wir – die Umweltbehörden des Bundes und der Länder – begleiten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg hin zum Schutz vor Radon. Dafür geben wir unser Fachwissen an Sie weiter – allgemeinverständlich aufbereitet und mit konkreten, alltagstauglichen Tipps zu Radonmessungen und zu Radon-Schutzmaßnahmen. Ob Sie sich privat oder beruflich mit dem Thema Radon befassen, bei uns finden Sie aktuelle und verlässliche Informationen zu rechtlichen Regelungen und individuellen Pflichten beim Radonschutz.Dabei verfolgen wir eine gemeinsame Vision: Weniger Lungenkrebs durch mehr Radonvorsorge.“ In Baden-Württemberg können Sie sich bei Fragen zum Thema Schutz vor Radon an die Radonberatungsstelle an der LUBW wenden: Webseite: www.radon-lubw.de E-Mail: radon@lubw.bwl.de Telefon: 0721 / 5600 – 2357 Das Angebot ist kostenlos. Bildnachweis: ©IAF Radioökologie GmbH/Ilke Schulz

Modellierung von Hydrodynamik und Stofftransport bei wassergebundenen Transportprozessen im Strahlenschutz unter Berücksichtigung der Freigabe schwach radioaktiver Stoffe - Vorhaben 3618E03510

In diesem auf Zuwendungsbasis geförderten Forschungsvorhaben mit externer Promotion an der Universität Stuttgart wurde der sogenannte Wasserpfad bei der Freigabe geringfügig radioaktiver Stoffe einer äußerst detaillierten fachlichen Untersuchung unterzogen. Nach erfolgter Freigabe kann beispielsweise Bauschutt aus dem Rückbau der Kernkraftwerke auf konventionellen Deponien oberflächennah entsorgt werden, denn freigegebenes Material ist juristisch als nicht radioaktiv anzusehen. Beim Wasserpfad wird untersucht, ob in die Deponie eindringendes Regenwasser zu einem Eintrag von Radionukliden in die Umwelt führen kann. Damit ist der Untersuchungsgegenstand auch von grundsätzlichem Interesse für die Radioökologie. Die Universität Stuttgart hat sich mit dieser Problematik im vorliegenden Forschungsprojekt mittels state-of-the-art Computermodellierung befasst. Hierbei wurden bisherige Modellierungsansätze erweitert und um Aspekte wie Heterogenität des Materials oder Klimawandel ergänzt.

BASE: Atomaufsicht des Bundes

BASE: Atomaufsicht des Bundes Als Atomaufsicht des Bundes beaufsichtigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben, des Endlagers Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II. Zudem begleitet das BASE Überprüfungen der genannten Einrichtungen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist die Atomaufsicht des Bundes. 2016 wurde es gegründet. Von 2016 bis 2020 nannte sich das BASE „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" ( BfE ). Das BASE beaufsichtigt die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ), des sich aktuell im Bau befindlichen Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II. Das BASE wird zudem die atomrechtliche Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb des künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle ausüben. Grundlagen dieser Arbeit sind das Atomgesetz ( AtG ), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ), die erteilten Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern sowie sonstige kerntechnische Regelwerke. Endlager Morsleben, Konrad und Schachtanlage Asse II © pa/ dpa | Silas Stein Betreiberin der Endlager Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II ist seit 2017 die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH . Sie errichtet, betreibt und/oder legt die Endlager Morsleben und Konrad bzw. die Schachtanlage Asse II still. Alle zehn Jahre führt die BGE eine Sicherheitsüberprüfung im Endlager Konrad und in der Schachtanlage Asse II durch, im Endlager Morsleben alle fünf Jahre. Als atomrechtliche Aufsicht begleitet das BASE diese Überprüfungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Morsleben, Konrad und Asse II. Video: Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was ist eigentlich in den gelben Atomfässern? Wieviel schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es? Was passiert mit den Fässern? Der Film erklärt wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen und wie diese für die Endlagerung verpackt und zunächst zwischengelagert werden. Aufgaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Folgende konkrete Aufgaben und Befugnisse hat das BASE in seiner Funktion als Atomaufsicht: Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Blick zurück: Neuordnung der Endlagerung und Gründung des BASE Aufgabenverteilung vor der Neuordnung Gebäude des BASE-Hauptsitzes in der Wegelystraße 8 in Berlin © BASE Bis April 2017 war das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Betreiberin der Endlagerprojekte Konrad, Morsleben und der Schachtanlage Asse II, sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Durch einen unkündbaren Kooperationsvertrag (1989) war das BfS an die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH “ ( DBE mbH ) gebunden. Diese hatte die operativen Tätigkeiten für die Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen. Die DBE mbH war ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz von Atomkraftwerksunternehmen befand. Das BfS hatte deshalb nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Denn: Die DBE mbH versuchte mit Hilfe ihrer Monopolstellung eigene Interessen gegenüber dem BfS durchzusetzen. Im Falle der Schachtanlage Asse II gründete das BfS 2009 ein neues Bundesunternehmen, die Asse GmbH , die den operativen Betrieb übernahm. Zuvor waren erhebliche Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den vormaligen Betreiber , dem Helmholtz Zentrum München, bekannt geworden. 2016: Bundestag beschließt Neuordnung im Bereich Endlagerung Im Sommer 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung . Alle Aufgaben gingen an den Staat über. Dieses Gesetz basierte auf Empfehlungen des damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) Wolfram König, der von 2016 bis Januar 2024 das BASE leitete. Ziel der Neuordnung war es, mehr Transparenz in der Organisationsstruktur zu schaffen sowie Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen zu entflechten. Gründung von BGE mbH und BASE Das Gesetz führte zur Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE mbH ) – ein bundeseigenes Unternehmen, welches aus der DBE mbH , der Asse GmbH und Teilen des BfS hervorgegangen ist. Seit 2017 ist die BGE mbH Betreiberin und zugleich verantwortlich für das operative Geschäft der Endlager Morsleben und Konrad und der Schachtanlage Asse II, sowie für die Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben. Die atomrechtliche Aufsicht hält seitdem das ebenfalls neu gegründete Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) inne. Auch das BASE ist aus Teilen des BfS hervorgegangen. Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Handbuch für die atomrechtliche Aufsicht Handbuch für die atomrechtliche Aufsicht über die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm)

Nachweiswahrscheinlichkeiten koaxialer Ge-Detektoren

Die Bestimmung von Nachweiswahrscheinlichkeiten koaxialer Ge-Detektoren für gammastrahlende Proben nichtkalibrierter Geometrie, "Umweltradioaktivität Radioökologie Strahlenwirkungen"

Berichte zur Umgebungsüberwachung

Berichte zur Umgebungsüberwachung Die Umgebung der Schachtanlage Asse II und des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ) werden sowohl vom Betreiber als auch von einer unabhängigen Messstelle kontinuierlich überwacht. Proben von Luft, Wasser, Boden und Gras, Obst und Milch rund um beide Anlagen werden untersucht und die Messergebnisse in Quartals- und Jahresberichten veröffentlicht. Zu den Aufgaben des BASE als atomrechtliche Aufsicht gehört es, die betreiberseitigen Messungen der über die Abwetter der Schachtanlage Asse II bzw. des Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ) an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe zu kontrollieren. Dazu bedient sich das BASE einer unabhängigen Messstelle. Grundlage des Messprogramms der unabhängigen Messstelle bildet die gesetzliche Vorgabe der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Bei der Durchführung des Messprogramms werden Untersuchungen an verschiedenen Umweltmedien, wie z.B. Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch vorgenommen. Die Aufgabe der unabhängigen Messstelle wird derzeit für die Schachtanlage Asse II durch die IAF Radioökologie und für das ERAM durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ) wahrgenommen. Die Ergebnisse dieses eigenständigen Umweltüberwachungsprogramms werden dem BASE quartalsweise vorgelegt. In einem Jahresbericht werden zusätzlich alle Messergebnisse aus den Quartalen zusammengefasst und bewertet. Zusätzliches Messprogramm für die Asse Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Messprogrammen wurde bis zum Jahr 2017 für die Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm durchgeführt. Dabei wurden im Wesentlichen Umweltmedien beprobt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger der Region direkt in Kontakt kommen könnten und die insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die örtliche Landwirtschaft von Interesse sind. Mit diesem zusätzlichen Messprogramm wollte das BASE erreichen, dass die Maßnahmen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und glaubwürdig sind. Darüber hinaus sollten ökonomische Werte und Existenzgrundlagen in der Region abgesichert werden. Aufgrund fehlender Zuständigkeit des BASE wurde das Programm ab dem Jahr 2018 eingestellt. SCHACHTANLAGE ASSE II - REI-Jahresberichte ab 2015 REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2022 Herunterladen (PDF, 745KB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2021 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2020 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2019 Herunterladen (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2018 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2017 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2016 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2015 Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) SCHACHTANLAGE ASSE II - Berichte der zusätzlichen Umgebungsüberwachung ab 2016 Jahresbericht für das Jahr 2017 der zusätzlichen Umgebungsüberwachung Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Jahresbericht für das Jahr 2016 der zusätzlichen Umgebungsüberwachung Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm) ERAM - REI-Jahresberichte ab 2016 REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2022 Herunterladen (PDF, 770KB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2021 Herunterladen (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2020 Herunterladen (PDF, 9MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2019 Herunterladen (PDF, 9MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2018 Herunterladen (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2017 Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) REI-Jahresbericht der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2016 Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm) Ältere Berichte und Informationen zur Umgebungsüberwachung Umgebungsüberwachung der Schachtanlage Asse II (Archiv-Seite des BfS mit Stand vom 24.04.2017) Umgebungsüberwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Archiv-Seite des BfS mit Stand vom 24.04.2017) Berichte des Betreibers zur Schachtanlage Asse II betreiberseitige Berichte zur Umgebungsüberwachung der Schachtanlage Asse II Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch

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