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Glossar

Abklingbecken Ein mit Wasser befülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis die Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken ist, so dass eine Handhabung, u.a. zum Abtransport möglich wird. Ableitung radioaktiver Stoffe Ist die Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (§ 1 Abs. 1 StrlSchV ). Ein Beispiel ist die geordnete und überwachte Abgabe von Fortluft aus Anlagengebäuden. Ableitungswerte Sind Angaben über die Aktivität (also Menge) radioaktiver Stoffe als auch über die hervorgerufene Dosis (also Wirkung) von Ableitungen. Für die durch Ableitung freigesetzten radioaktiven Stoffe hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt (§§ 99 ff. StrlSchV ). Die in Genehmigungen festgelegten Werte (nach § 102 StrlSchV ) liegen in Berlin deutlich unterhalb dieser Grenzwerte. Die tatsächlich freigesetzten radioaktiven Stoffe unterschreiten wiederum in der Regel die genehmigten Werte deutlich. Äquivalentdosis Äquivalentdosis ist die mit einem Qualitätsfaktor gewichtete (multiplizierte) Energiedosis . Der Qualitätsfaktor berücksichtigt die relative biologische Wirksamkeit (die Wirkung ist bei verschiedenen Geweben nicht gleich) der unterschiedlichen Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ist deshalb die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Aktivität Aktivität ist die Anzahl von Atomkernen eines radioaktiven Stoffes , die in einem bestimmten Zeitintervall zerfallen. Die Aktivität wird in Becquerel (Einheit im Internationalen Einheitssystem) gemessen und beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle eines radioaktiven Stoffes in einer Sekunde. Siehe auch Erläuterung unter Dosis . Anlage, kerntechnische siehe „ kerntechnische Anlage Becquerel Das Becquerel (Kurzzeichen: Bq) ist die Maßeinheit der Aktivität eines “radioaktiven Stoffes”/sen/uvk/umwelt/strahlenmessstelle/glossar/#radioaktiver: und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden. Betreiber/in Der Inhaber einer Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage . Brennelemente Brennelemente enthalten Kernbrennstoff . Sie bestehen meist aus einer Vielzahl von Brennstäben und sind wesentlicher Bestandteil des Reaktorkerns einer kerntechnischen Anlage . Dekontamination Alle Maßnahmen und Verfahren zur Beseitigung einer möglichen radioaktiven Verunreinigung einer Person oder eines Objekts (z.B. Geräte, Kleidung, Körperteile). Dialoggruppe Gesprächskreis durch ein Vorhaben direkt oder indirekt berührter Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Initiativen und Umweltorganisationen sowie sonstige interessierte Personen aus der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vorhaben aktiv mit dem Vorhabenträger zusammen zu diskutieren und evtl. mitzugestalten. Darüber hinaus treffen sich die am Dialogverfahren des BER II Beteiligten ohne Vertreter des HZB im Rahmen der sogenannten Begleitgruppe. Dosimetrie Lehre von den Verfahren zur Messung der Dosis bzw. der Dosisleistung bei der Wechselwirkung von ionisierender Strahlung mit Materie. Dosis Die Dosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Energiedosis , Organdosis , Effektive Dosis . Dosisleistung Dosis, die in einem bestimmten Zeitintervall erzeugt wird. Die Einheit ist Sievert oder Gray pro Zeitintervall. Effektive Dosis Die Effektive Dosis berücksichtigt die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer (zufallsgesteuert auftretender) Strahlenwirkungen. Dazu werden die spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor multipliziert. Die Effektive Dosis erhält man durch Summation der gewichteten Organdosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beiträgen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei gleichmäßiger Ganzkörperbestrahlung. Die Einheit der Effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel Millisievert oder Mikrosievert Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Strahlung ist nicht an Materie gebundene Strahlung (kein “Teilchenstrom”), die sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet und je nach Energieinhalt (charakterisiert durch die Frequenz oder die Wellenlänge) unterschiedliche Eigenschaften hat. Von den langen zu den kurzen Wellen unterscheidet man Ultralangwelle, Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Mikrowelle, Wärmestrahlung (Infrarot), sichtbares Licht, Ultraviolett, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung. Für Infrarot und für sichtbares Licht besitzen wir Sinnesorgane, die anderen Strahlungsarten können nur über ihre Wirkung oder mit Messgeräten wahrgenommen werden. Im Ultraviolettbereich liegt die Grenze der ionisierenden Strahlung : kürzerwellige Strahlung ionisiert, längerwellige nicht. Gammastrahlung ist die kürzestwellige und energiereichste dieser Strahlungsarten, sie tritt bei Vorgängen in Atomkernen auf. Energiedosis Die Energiedosis beschreibt die Energie, die einem Material mit einer bestimmten Masse durch ionisierende Strahlung zugeführt wird, dividiert durch diese Masse. Die Einheit der Energiedosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Gray (Kurzzeichen: Gy). Entlassung aus dem Atomgesetz Mit der Entlassung aus dem Atomgesetz liegt keine kerntechnische Anlage nach § 2 Abs. 3a Atomgesetz mehr vor. EURATOM-Vertrag Der EURATOM-Vertrag ist einer der Römischen Verträge und damit Bestandteil der Gründungsvereinbarung der Europäischen Union. Das Ziel ist nach Artikel 1 die Schaffung der für die rasche Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. Kapitel 3 regelt Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. Fernüberwachungssystem (Reaktorfernüberwachungssystem – RFÜ) Für die deutschen Kernkraftwerke existieren komplexe Messsysteme zur Erfassung von Anlagendaten und Werten der Umweltradioaktivität (KFÜ). Im Falle des Berliner Forschungsreaktors ist ein der KFÜ analog aufgebautes Reaktorfernüberwachungssystem (RFÜ) vorhanden. Das RFÜ erfasst und überwacht vollautomatisch rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors BER II einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission). Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt (§ 33 Abs. 2 StrlSchV), der die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhender Rechtsverordnungen) bewirkt. Er kann Vorgaben zum weiteren Umgang oder zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung der freigegebenen und damit rechtlich als nicht radioaktiv anzusehenden Stoffe enthalten. Freigabeverfahren Nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des “Strahlenschutzgesetzes“https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/: (und auf diesem beruhenden Rechtsverordnungen) auf Antrag bewirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde einen Freigabebescheid erteilt. Dieser wird erst dann erteilt, wenn festgestellt worden ist, dass die Materialien oder Objekte nicht so stark strahlen, dass durch sie ein Mitglied der Bevölkerung gefährdet werden könnte. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die (z. B. durch Messung) überprüft werden. Der Freigabebescheid kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, wonach die freigegebenen Objekte nur dann als nicht radioaktive Objekte gelten, wenn mit ihnen in bestimmter Weise weiter umgegangen wird. Durch die freigegebenen Stoffe darf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis bis zu 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten (10-Mikrosievert-Konzept). Formelles Verfahren Ist ein auf Antrag erfolgendes behördliches Prüfungsverfahren mit dem Ziel einer Bescheidung durch die zuständige Behörde. Je nach Thematik können sich formelle Genehmigungsverfahren über Jahre erstrecken. Fortluft Der Begriff Fortluft stammt aus der Lüftungs- und Klimatechnik und bezeichnet den Teil der geführten Abluft, welcher nicht weitergenutzt und in die Atmosphäre abgegeben wird. Halbwertszeit Die Zeit, in der die Hälfte der Menge der Atomkerne eines bestimmten radioaktiven Stoffes zerfallen ist. Nach zwei Halbwertszeiten liegt demnach noch ein Viertel der Anfangsmenge vor, nach drei Halbwertszeiten ein Achtel usw. Nach zehn Halbwertszeiten ist die Menge und die Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf 1/1024 oder rund ein Promille des Anfangswertes gesunken usw. Die Halbwertszeit ist charakteristisch für eine bestimmte radioaktive Atomkernsorte („Nuklid“). Herausgabeverfahren Nicht jeder Stoff oder Gegenstand in einer kerntechnischen Anlage , der von einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz umfasst ist, ist zwingend radioaktiv kontaminiert oder aktiviert . Stoffe, Gegenstände, Gebäude oder Bodenflächen, die nachweislich von Vornherein weder radioaktiv kontaminiert noch aktiviert sind, fallen nicht unter das in der Strahlenschutzverordnung geregelte Freigabeverfahren . Ein klassisches Beispiel ist ein Anlagenzaun, der in der Genehmigung gefordert wird (also zum genehmigten Bereich gehört), aber nie mit Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Verbindung stand. Das Herausgabeverfahren stellt daher ergänzend sicher, dass die Entlassung auch dieser Materialien aus dem atomrechtlichen Genehmigungsbereich überwacht wird. Das Verfahren wird behördlich begleitet. Das Herausgabeverfahren wird grundsätzlich in der Genehmigung zu Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage festgelegt und im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, d.h. bei der nachfolgenden Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlage, angewendet. IAEA Internationale Atomenergie-Organisation IMIS Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) dient dazu, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen, und ist im Strahlenschutzgesetz verankert. Die Überwachungsaufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. INES INES steht für International Nuclear and Radiological Event Scale und ist eine Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken, Zwischenlager etc.), aber auch allgemein bei sämtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Informelles Verfahren Das informelle Verfahren ist vom formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Es dient zunächst ausschließlich der frühzeitigen Information aller potentiell Betroffenen eines bestimmten Vorhabens und steht in der alleinigen Verantwortung des Vorhabenträgers. Das informelle Verfahren umfasst z.B. Informationsveranstaltungen oder eine erweiterte Medienpräsenz. Es steht dem Vorhabenträger weiterhin zu, bei Bedarf eine Dialoggruppe einzurichten, der eine aktive Mitwirkung vorbehalten sein kann. Iodblockade Bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage kann unter anderem auch radioaktives Iod freigesetzt werden. Durch die rechtzeitige Einnahme von hochdosierten Iodid-Tabletten kann die – Iod speichernde – Schilddrüse mit nicht radioaktivem Iod gesättigt und so die Aufnahme radioaktiven Iods verhindert werden. Siehe auch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ionisierende Strahlung Strahlung, die so energiereich ist, dass sie beim Auftreffen auf Luftmoleküle aus diesen Elektronen herausschlagen, also sie ionisieren kann. Dabei wird üblicherweise bei dem Begriff “Strahlung” nicht zwischen lichtartiger Strahlung (Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung) und Strömen energiereicher Teilchen (Alphastrahlung, Betastrahlung, Neutronenstrahlung usw.) unterschieden – für die Naturwissenschaft ist ein Scheinwerferstrahl ein “Strahl”, ein Wasserstrahl aber auch (diese beiden sind aber nicht ionisierend). Mehr zu ionisierender Strahlung und deren Wirkung beim Bundesamt für Strahlenschutz . Katastrophenschutzplan Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors BER II und dient dem Zweck, die Zeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit die Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können. Dabei beschreibt der Katastrophenschutzplan die der Planung zugrundeliegende Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Kerntechnische Anlage Kerntechnische Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die eine Genehmigung nach Atomgesetz benötigen. Hierunter fallen im eigentlichen Sinn Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, die alle eine Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes benötigen. Gemäß § 2 Abs. 3a des Atomgesetzes gelten außerdem folgende Einrichtungen als „kerntechnische Anlagen“: Anlagen zur Aufbewahrung von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 3 Atomgesetz, Anlagen zur Zwischenlagerung für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerung direkt mit einer vorstehend bezeichneten kerntechnischen Anlage in Zusammenhang steht und sich auf dem Gelände der Anlage befindet. Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen sonst umgegangen wird (nach § 9 des Atomgesetzes), werden gelegentlich als „kerntechnische Einrichtung im weiteren Sinn“ in die Definition einbezogen. Kernbrennstoffe Was unter den Begriff „Kernbrennstoff“ zu verstehen ist, wird in § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes genauer definiert. Danach sind Kernbrennstoffe eine Teilgruppe der radioaktiven Stoffe , und zwar “besondere spaltbare Stoffe“ u.a. in Form von Plutonium 239, Plutonium 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran. Mehr zu Kernbrennstoffen wird hier angeboten. Kerntechnisches Regelwerk Die Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Leit- und Richtlinien geregelt. Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Weitere Informationen, u.a. auch zur Regelwerkspyramide, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) . Kontamination Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 19 der Strahlenschutzverordnung eine Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktiven Stoffe . Unter Oberflächenkontamination versteht man die Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen. Für Zwecke des Strahlenschutzes wird bei der Oberflächenkontamination zwischen festhaftender und nicht festhaftender (ablösbarer) Kontamination unterschieden. Bei nicht festhaftender Oberflächenkontamination kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich radioaktive Stoffe ablösen und verbreitet werden.“ Kontrollbereich siehe Strahlenschutzbereich Landessammelstelle Berlin (ZRA) Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Bundesland eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einzurichten. Diese nimmt Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an, jedoch Betriebs- oder Stilllegungsabfälle von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen nur in speziell gelagerten Fällen mit besonderer Erlaubnis. Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Berliner Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, genannt „Zentralstelle für radioaktive Abfälle“, ZRA , übertragen. Die ZRA übernimmt folglich als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle , die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen. Mediator*in Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Vermittler“. Umgangssprachlich wird ein Mediator*in auch als Streitschlichter*in bezeichnet, da die Aufgabe darin besteht, einen Konflikt zwischen mehreren Parteien friedlich zu lösen. Meist gestaltet sich die Lösung in Form eines Kompromisses oder eines Vergleichs. Megawatt (MW) siehe Watt . Meldekategorien (siehe auch meldepflichtiges Ereignis ) Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung werden meldepflichtige Ereignisse nach der Frist, in der die Aufsichtsbehörden unterrichtet werden müssen, in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 5 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung aufgeführt. Meldepflichtiges Ereignis Vorkommnis, das nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Es handelt sich dabei bei weitem nicht nur um Unfälle oder Störfälle; diese machen erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Bruchteil der meldepflichtigen Ereignisse aus. Zu melden sind (als „Normalmeldung“) unter anderem alle Abweichungen vom Normalzustand, die eine sicherheitswichtige Einrichtung beeinträchtigen könnten, auch wenn selbst deren Ausfall noch keine Gefahr darstellen würde. Ein Beispiel für eine Normalmeldung bei einem Forschungsreaktor (Bericht Seite 3 und 7) finden Sie hier . Wesentlichere Befunde sind als Eilmeldung oder gar als Sofortmeldung in das Meldesystem einzubringen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend in verschiedene Meldekategorien unterteilt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier . Mikrosievert Sievert ist die Maßeinheit der effektiven Dosis , benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert. 1 Mikrosievert (µSv) sind 0,000 0001 Sievert (Sv). Bsp.: Eine Zahnaufnahme erzeugt pro Anwendung eine Dosis von weniger als 10 µSv. Millisievert 1 Millisievert (mSv) sind 1000 Mikrosievert (µSv) oder 0,001 Sievert (Sv). Bsp.: Die Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen beträgt pro Anwendung ca. 10 mSv. Mittelradioaktive Abfälle siehe Radioaktiver Abfall Neutronen Neutronen sind ungeladene Elementarteilchen. Sie werden insbesondere bei der Kernspaltung freigesetzt. Die Kernspaltung ist nur für schwere Atomkerne (z.B. vom Element Uran) charakteristisch. Die Neutronenstrahlung besitzt wie die Gammastrahlung ein hohes Durchdringungsvermögen und erfordert zur Abschirmung ebenfalls einen stärkeren Einsatz von Abschirmmaterialien. Mehr zu Neutronen und Neutronenstrahlung finden Sie hier . Organdosis Die Organdosis berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Arten ionisierender Strahlung (bei gleicher Energiedosis). Sie ist das Produkt aus der Organ-Energiedosis und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten ist die gesamte Organdosis die Summe der ermittelten Einzelbeiträge. Die Einheit der Organdosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Ortsdosis Ortsdosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der Strahlenmenge an einem Ort und ist definiert als die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Fettgewebe und Muskelgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Ortsdosisleistung (ODL) Die Ortsdosisleistung ist die pro Zeitintervall erzeugte Ortsdosis. Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Muskelgewebe oder Fettgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Personendosis Personendosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der von einer Person erhaltenen Dosis und ist definiert als die Äquivalentdosis gemessen an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Personendosimeter Messgeräte zur Bestimmung der Personendosis als Schätzwert für die Körperdosis einer Person durch externe Bestrahlung (§§ 66 und 172 StrlSchV ). Radioaktiver Stoff Radioaktive Stoffe ( Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes sind alle Stoffe, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie enthalten ein oder mehrere Radionuklide und ihre Aktivität oder spezifische Aktivität kann im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Wann die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann ist in den Regelungen des Atomgesetzes (§ 2 Absatz 2 AtG) oder der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. In der Bundesrepublik sind Stoffe mit zerfallenden Atomkernen daher kein „radioaktiver Stoff“, wenn in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, festgelegt ist, dass die entstehende Strahlung unwesentlich ist. Solche Festlegungen findet man z.B. in § 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Das neue Strahlenschutzgesetz greift in seinem § 3 diese Definition aus dem Atomgesetz auf. Mehr zu Grenzwerten im Strahlenschutz finden Sie hier . Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich spontan (ohne äußere Wirkung) umzuwandeln (zu „zerfallen“) und dabei charakteristische Strahlung (ionisierende Strahlung) auszusenden. Die Radioaktivität wurde 1896 von Antoine Henri Becquerel an Uran entdeckt. Wenn die Stoffe, genauer gesagt, die Radionuklide, in der Natur vorkommen, spricht man von natürlicher Radioaktivität; sind sie ein Produkt von Kernumwandlungen in Kernreaktoren oder Beschleunigern, so spricht man von künstlicher Radioaktivität. Mehr über die Wirkung ionisierender Strahlung finden Sie hier . Röntgenstrahlung Durchdringende elektromagnetische Strahlung mit einem Frequenzspektrum (und Energie) zwischen Ultraviolettstrahlung und Gammastrahlung. Mehr zum Thema „Wie wirkt Röntgenstrahlung?“ finden Sie hier . Auch bei Röntgenstrahlung gelten die Grundsätze des Strahlenschutzes. Mehr dazu wird hier angeboten. Rückbauverfahren Der Abbauprozess einer kerntechnischen Anlage , welcher typischerweise aus verschiedenen Verfahrensschritten besteht, z.B. Dekontamination, Demontage, Gebäudeabriss. Sicherheitsbericht Der Sicherheitsbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen zu Stilllegung und Rückbau einer kerntechnischen Anlage . Er legt die relevanten Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz dar. Er soll außerdem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob die mit der Stilllegung und dem Abbau verbundenen Auswirkungen sie in ihren Rechten verletzen könnten. Sperrbereich siehe Strahlenschutzbereich Stilllegung Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage besteht hauptsächlich aus dem Rückbau (siehe Rückbauverfahren ) des nuklearen Teils und der Entsorgung des radioaktiven Inventars „(Gesamtheit der in einer kerntechnischen Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe). Zielsetzung ist die Beseitigung der Anlage und Verwertung der Reststoffe so weit wie möglich. Stilllegungsverfahren Der Begriff „Stilllegungsverfahren“ bezeichnet den Gesamtprozess von der Einreichung des Grundantrages bis zur endgültigen Entlassung der kerntechnischen Anlage aus dem Atomgesetz. Strahlendosis siehe Dosis Strahlenexposition Ist ein Synonym für Strahlenbelastung. Bezeichnung für die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Strahlenschutz (nur bezogen auf die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung) Strahlenschutz dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutzbeauftragter Nach § 43 bis 44 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) die Person, die neben dem Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) in einem Betrieb für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich ist. Strahlenschutzbereich Strahlenschutzbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden. Sie unterteilen sich in Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Überwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich (und nicht zum Sperrbereich) gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert: erhalten können. Der Zutritt zu einem Überwachungsbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn Personen eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist, sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder sie Besucher sind. Kontrollbereich Sind Strahlenschutzbereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden und in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können. Der Zutritt zu einem Kontrollbereich darf aus gesundheitlichen Gründen Personen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sperrbereich Bereiche des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert (mSv) durch Stunde sein kann. Der Zutritt zu einem Sperrbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden müssen und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat. Es gelten spezielle Reglungen für Schwangere. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfung im Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors BER II: Die Durchführung einer UVP dient der frühzeitigen Feststellung, Erkennung und Bewertung der möglichen Auswirkungen des Rückbaus des Reaktors für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf die Qualität der Böden, Luft, Gewässer, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Schutzgüter. Die Durchführung der UVP ist bei der Stilllegung von Reaktoranlagen ab 1 kW thermischer Dauerleistung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. der Forschungsreaktor BER II hat eine thermische Dauerleistung von 10 Megawatt ). Überwachungsbereich siehe Strahlenschutzbereich Watt Maßeinheit für Leistung. Der Forschungsreaktor BER II hat eine Nennleistung von 10 MW. Zum Vergleich: Ein mittleres Kernkraftwerk hat eine Nennleistung von ca. 1.400 MW. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt (W) > 1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000.000 Watt (W) Wetterparameter Ist eine Größe wie Temperatur, Windstärke oder Niederschlagsmenge, mit deren Hilfe eine Aussage über die Wetterverhältnisse gewonnen werden kann. Das spielt eine Rolle zum Beispiel bei der Vorhersage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe nach einer Freisetzung. ZRA Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) betreibt als Institution der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH die Landessammelstelle Berlin. Das Atomgesetz verpflichtet jedes Bundesland, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Zwischenlager Lagerort für radioaktive Abfälle, die aufbewahrt werden müssen, bis man sie an ein Endlager abgeben kann. Es werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ( Brennelemente und Wiederaufarbeitungsabfälle) und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterschieden.

Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Stilllegung kerntechnischer Anlagen Was passiert bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen? In Deutschland wurde bereits eine große Zahl von Leistungs- und Prototypreaktoren, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung stillgelegt. Einige Anlagen sind bereits vollständig abgebaut worden. Hierbei gibt es verschiedene Stilllegungsstrategien. Nach der endgültigen Abschaltung einer kerntechnischen Anlage schließt sich die Nachbetriebsphase an, während die Arbeiten zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt werden. Die sich an die Nachbetriebsphase anschließende Stilllegung einer kerntechnischen Anlage erfordert ein umfassendes Genehmigungsverfahren, welches insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit einschließt. Nicht nur Leistungsreaktoren werden am Ende ihrer Betriebszeit stillgelegt, sondern auch andere Arten von kerntechnischen Anlagen mit einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz , wie Prototyp- und Forschungsreaktoren sowie Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung. Das BASE führt Tabellen mit den in Stilllegung und in Betrieb befindlichen kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Luftaufnahme des seit 1995 in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerks in Greifswald (KGR) © EWN GmbH Im Atomgesetz ( AtG ) sind für die in Deutschland im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke individuelle Elektrizitätsmengen festgelegt, die die einzelne Anlage produzieren durfte, bevor ihre Betriebsgenehmigung erloschen ist. Seit August 2011 hat das Atomgesetz zudem für alle Kernkraftwerke feste Abschalttermine bestimmt. Hieraus resultierten die schrittweise Abschaltung und Stilllegung aller Leistungsreaktoren in Deutschland. Mit Ablauf des 15. April 2023 sind nun auch die letzten drei bis dahin noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke endgültig außer Betrieb gegangen. Kontamination und Aktivierung Arbeiten zur Gebäudedekontamination durch Oberflächenabtrag © EWN GmbH Jede Anlage, in der mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, ist mehr oder weniger mit diesen Stoffen kontaminiert, das heißt, es finden sich Reste dieser Stoffe auf Oberflächen, in Behältern oder in Rohrleitungen. Durch geeignete Dekontaminationsverfahren können diese Kontaminationen wieder entfernt werden. Dazu werden die betroffenen Oberflächen mechanisch oder chemisch abgetragen. Wenn dies erfolgreich ist, können die entsprechenden Stoffe als nicht radioaktives Material wiederverwertet oder beseitigt werden ( vgl. Freigabe ). Als radioaktiver Abfall fällt dann nur Abfallmassen von Oberflächenabtrag und ggf. erforderlichen Hilfsstoffe an. Die Dekontamination bietet damit eine Möglichkeit das radioaktive Gesamtabfallaufkommen während der Stilllegungsphase einer kerntechnischen Anlage zu reduzieren. Bei Reaktoren tritt zusätzlich die sogenannte Aktivierung der kernnahen Materialien auf. Das heißt, dass durch die Einwirkung von Neutronen während des Reaktorbetriebes ein sehr kleiner Teil des Materials selbst radioaktiv wird. Die Aktivierung betrifft das gesamte jeweilige Materialvolumen und ist deshalb nicht durch Dekontaminationstechniken entfernbar. Diese Teile werden als radioaktiver Abfall entsorgt oder mit dem Ziel der Aktivitätsreduzierung für eine bestimmte Zeit gelagert ( vgl. Abklinglagerung). Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden. Stilllegungsstrategien Thermisches Zerlegen eines Bauteils in der Zentralen Aktiven Werkstatt © EWN GmbH Es gibt verschiedene Stilllegungsstrategien: So können Anlagen entweder direkt nach ihrer Abschaltung abgebaut oder zunächst für einige Jahre sicher eingeschlossen werden, um vor dem nachfolgenden Abbau eine Reduzierung des Aktivitätsinventars durch radioaktiven Zerfall zu erreichen (sicherer Einschluss). Das Atomgesetz fordert für Leistungsreaktoren, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist, diese unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Stilllegungsstrategien können auch Mischformen aus diesen beiden grundlegenden Alternativen sein. So kann durch den Ausbau unzerlegter Großkomponenten, deren Zwischenlagerung und spätere Zerlegung der Stilllegungsablauf insgesamt optimiert werden. In Deutschland ist bereits eine große Zahl von Leistungs- und Prototypreaktoren, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und Entsorgung stillgelegt worden. Einige Anlagen sind bereits vollständig abgebaut worden, das heißt, die Anlagengebäude wurden abgerissen und das Anlagengelände wurde freigegeben und rekultiviert. Es liegen in Deutschland also praktische Stilllegungserfahrungen vor. Leitfaden zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen Für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen gibt es in Deutschland kein eigenes Regelwerk. Die Stilllegung wurde vielmehr in die nukleare Gesetzgebung integriert. Um eine Übersicht über die bei der Stilllegung zu beachtenden rechtlichen Aspekte zu geben, wurde der Stilllegungsleitfaden erarbeitet. Interessenten können den Leitfaden zur Stilllegung , zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach § 7 des Atomgesetzes im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in der Rubrik "3 Bekanntmachungen des BMUV und des vormals zuständigen BMI " herunterladen. Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden. Weitere Informationen Stilllegungsleitfaden Herunterladen (PDF, 628KB, barrierefrei⁄barrierearm) Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Europa

Kalenderwochen 11 und 12/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 11 und 12/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Im Einlagerungsbereich auf der 4. Ebene (Sohle) wird im Untertagemessfeld (UMF) die Rückholbarkeit von zwischengelagerten radioaktiven Abfällen nachgewiesen. Diese Überprüfung erfolgt vierteljährlich. Die Zerlegung von fünf Großcontainern im oberirdischen Kontrollbereich ist abgeschlossen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier . Im Westfeld auf der 4. Ebene werden radioaktive Eigenabfälle aus dem Offenhaltungsbetrieb endgelagert. Die radioaktive Belastung dieser Abfälle wurde durch den Einlagerungsbetrieb in der Vergangenheit verursacht. Ebenfalls werden die letzten Großcontainerteile eingelagert. Die Menge der Radioaktivität im Endlager wird dadurch nicht erhöht. Im Einlagerungsbereich auf der 4. Ebene wird die Erneuerung eines Sammelbeckens (Pumpensumpf) für radioaktive Flüssigkeiten (zum Beispiel Wasser zur Dekontamination von Gegenständen oder zum Waschen der Hände) aus dem Offenhaltungsbetrieb vorbereitet. Die radioaktiven Flüssigkeiten können von dort abgepumpt und für die Endlagerung verfestigt (konditioniert) werden. Ein Dienstleistungsunternehmen überprüft das Förderseil im Schacht Bartensleben. Die Überprüfung erfolgt halbjährlich. Die Mitarbeiter des betrieblichen Strahlenschutzes führen das monatliche Störfalltraining durch. Es soll sie auf den unwahrscheinlichen Fall eines Austritts von Radioaktivität aus dem Endlager vorbereiten. Einblick Aufgenommen im November 2017 Der Dekontaminierungsraum in 500 Meter Tiefe. Er liegt auf der 4. Ebene des Endlagers im Einlagerungsbereich Südfeld. Der Raum dient der Säuberung von Gegenständen, die mit radioaktiven Stoffen in Kontakt gekommen sind (Dekontamination). Auf dem Bild sind zwei Transportbehälter vom Typ PC 55 zu sehen. Mit ihnen wurden flüssige radioaktive Abfälle transportiert um sie im Südfeld vor Ort zu verfestigen. Links am Bildrand befindet sich die Absperrung zum Auffangbecken für flüssige radioaktive Abfälle. Das Becken ist im Boden eingelassen und abgedeckt. Die Flüssigkeiten, die bei der Dekontamination Radioaktivität aufnehmen, werden hier gesammelt und bei Bedarf abgepumpt und für die Endlagerung als radioaktive Eigenabfälle verfestigt. Dies geschieht jedoch nur im Rahmen von Kampagnen (zuletzt im Jahr 2013). Über die Aktuellen Arbeiten Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

BfS-Magazin: „Einblicke Ausgabe 04/2009 | Informationen über ein Endlager“ (PDF, nicht barrierefrei)

ASSE E I N BLICK E 04/2009 INFORMATIONEN ÜBER EIN ENDLAGER GÜNSTIGE GELEGENHEITOPTIONENVERGLEICHINFOGRAFIK Wie die Asse zum Endlager wurdeBundesamt stellt Diskussionspapier ins InternetWoher der Atommüll im Schacht kommt „DAS WAR REINE BILLIGENTSORGUNG“ Sie kämpft seit Jahrzehnten in der Bürgeriniative „AufpASSEn“ für eine möglichst ungefährliche Stilllegung, er trägt seit einem halben Jahr die politische Verantwortung dafür: ein Gespräch zwischen Ursula Kleber und Umweltminister Sigmar Gabriel Aus dem seit 2005 stillgelegten AKW Obrigheim kam über die Hälfte der radioaktiven Abfälle, die in der Asse lagern. Asse Einblicke: Frau Kleber, Sie schreiben so locker „Rückholung ist machbar, Herr Nachbar“ auf Ihrer Homepage. Sie haben sich also schon auf eine Option festgelegt. Sie wollen, dass der Müll raus- kommt. Kleber: Nein, wir haben uns nicht fest- gelegt. Aber wir wollen einfach zeigen, dass diese Option nicht so beängstigend ist, wie viele denken. Ansonsten sind wir für einen Optionenvergleich – dass also nun endlich vernünftig und tief gehend untersucht wird, was der beste Umgang mit dem Müll ist. Und der Optionenvergleich muss zügig zustande kommen, schon aufgrund der Stabilitätspro- bleme in der Asse. Gabriel: Wenn die Option der Rückholung keine wäre, dann wäre sie ja schon ausge- schlossen worden, aber sie wird selbst von den kritischen Wissenschaftlern aus der Bürgerinitiative nicht verworfen. Die sagen stattdessen: Ja, es ist eine Option, aber wir Foto: dpa wissen nicht, ob es die für die Langzeitsicher- heit der Bevölkerung und der Umwelt beste Option ist. Ich finde, dass es vernünftig ist, den Wissenschaftlern Zeit zu geben, und nicht das zu tun, was in der Asse viel zu häufig der Fall war, nämlich politische Vorga- ben zu machen, wie das Ergebnis auszusehen hat. Herr Gabriel, läuft denn aber die Zeit nicht weg? Könnte ein langwieriges Planfeststellungsverfahren nicht dringend gebotene Maßnahmen verzögern? Gabriel: Gesetzt den Fall, dass wir uns für eine Option entschieden haben, und ein darin enthaltenes Planfeststellungsver- fahren die Umsetzung verzögert, bliebe im Rahmen des Atomrechts immer noch die Möglichkeit im Sinne der Gefahrenabwehr, Maßnahmen einzuleiten. Ich gehe aber da- von aus, dass wir den Stand des Bergwerks so sichern können, um genug Zeit für eine ordentliche Umsetzung zu haben. Frau Kleber, Sie leben seit Jahrzehnten neben dem Berg. Haben Sie heute mehr Angst als früher? Kleber: Es ist heute eher so, dass ich weni- ger Angst habe, weil endlich etwas passiert bezüglich der Asse. Nun wird das Problem endlich wahrgenommen, nachdem wir jahre- lang auf verlorenem Posten standen und befürchtet haben, dass auf die Asse einfach ein Deckel draufkommt. Als 2001 offiziell das Flutungskonzept der GSF (Gesellschaft für Strahlen-Forschung; heute Helmholtz- Zentrum München) auf einer Veranstaltung vorgestellt wurde, die ich selbst mitorgani- siert habe, war niemand da. Keine Journa- listen und auch keine Vertreter der Politik. Und Sie, Herr Gabriel, waren von 1999 bis 2003 Ministerpräsident in Niedersachsen. Gabriel: Ich will mich da nicht rausreden, nur zwei Hinweise: Unter dem Ministerpräsi- denten Gerhard Schröder ist die erste Stütz- maßnahme überhaupt gemacht worden in der Südflanke, und als ich 2005 Bundesum- weltminister geworden bin, habe ich als Fortsetzung Seite 4 ASSE-UNTERSUCHUNGS- AUSSCHUSS NIMMT ARBEIT AUF Mitte Juni vom niedersächsischen Landtag beschlossen und bereits konstituiert, beschäftigt sich der Parlamen- tarische Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung der Missstände im Endlager Asse. Dabei umfasst der Untersuchungsauftrag mehrere Themenblöcke: So soll das radioaktive Inventar, das in der Asse lagert, ermittelt und geklärt werden, warum das Bergwerk als Lager für radioaktive Abfälle ausgewählt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeit des Untersuchungs- ausschusses zwei Jahre oder länger dauern wird, da auch Akten bei Bundesbehörden eingesehen werden müssen. Zur Aufklärung wird das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Asse-Untersuchungsausschuss kooperieren. Alle bereits gewonnenen Erkenntnisse und vorlie- genden Unterlagen werden offen und transparent zur Verfügung gestellt. 2 ASSE EINBLICKE R E P O R TA G E ALS DER FORTSCHRITT PAUSE MACHTE Die Atomeuphorie der 60er Jahre wurde nur durch die ungelöste Endlager- frage gedämpft. Doch plötzlich tauchte die Asse als günstige Gelegenheit auf: ein Stück deutsche Mentalitätsgeschichte Text: Oliver Gehrs Die Tür in eine Welt ohne Stromzähler schien weit offenzustehen: ein Mitarbeiter in der Personenschleuse zum Reaktorraum des Kraftwerks Lingen in Niedersachsen (1978) Als ein spanisches Forschungsschiff Anfang 1968 nur 200 Kilometer vor der spanischen Nordküste eine verstärkte Radioaktivität fest- stellte, standen die Wissenschaftler zunächst vor einem Rätsel. Erst einige Monate später hatten sie nach Anfragen bei europäischen Behörden den Grund dafür erfahren: In un- gefähr 4.000 Meter Tiefe lag ein riesiger Berg Atommüll – weit über dreitausend Fässer. Strahlende Fracht aus Atomkraftwerken in Großbritannien, Frankreich, den Niederlan- den, Belgien und Deutschland. Wobei der deutsche Anteil an der Verklap- pung noch recht bescheiden war. Als der Frachter „Topaz“ im Mai 1967 in Emden ein- gelaufen war, um 480 Fässer deutschen Atom- müll aus dem Kernforschungszentrum Karls- ruhe zu laden, lagerten in seinem Bauch bereits etliche Altlasten aus den Nachbar- ländern. Im Hafen leisteten die Arbeiter zu Beginn des Beladens Widerstand – aus Angst vor einer Kontamination. Wobei es weniger die deutschen Fässer waren, die dem Personal Sorgen bereiteten, sondern die eng- lischen, die teilweise nicht mal Deckel hatten. Doch schließlich konnte die konzertierte Akti- on reibungslos verlaufen und Anfang Juni 1967 über 1.000 Tonnen radioaktiver Müll in den Tiefen des Meeres verschwinden. Das Löschen der sensiblen Fracht auf ho- her See wirft ein grelles Licht auf die Anfänge der Entsorgung von radioaktivem Abfall, die in der allgemeinen Atomeuphorie in den 60er Jahren erst einmal Nebensache war und weitgehend in einem juristischen Niemands- land stattfand. Wichtig erschien den Indus- trieländern das Rennen um die leistungsfä- higsten Reaktoren und den billigsten Strom und weniger die Gefahr für Mensch und Natur. Selbst nüchterne Politiker beschworen ein Leben ohne Stromzähler, und den Atom- forschern fehlte noch schlichtweg das Wissen über viele Langzeitfolgen der neuen Techno- logie. So ging der friedensbewegte Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker 1969 davon aus, dass sich der gesamte Atommüll der Bundesrepublik im Jahr 2000 in einem Kubus von der Größe eines Einfamilienhauses ent- Foto: dpa sorgen lasse. „Wenn man das gut versiegelt und verschließt und in ein Bergwerk steckt, wird man hoffen können, dass man damit dieses Problem gelöst hat.“ Doch diese Hoffnung trog gewaltig. Je mehr Meiler ans Netz gingen, desto mehr zeichnete sich ab, dass die Endlagerfrage ein zentrales Thema würde und dass es mit Blick auf die Mengen an Müll und die gestiegene Atomskepsis der Öffentlichkeit mit einer Billigentsorgung im Atlantik nicht getan sein würde. Auch wenn sich die Bundesregierung erst 1983 zusammen mit anderen Staaten auf die sogenannte „Londoner Dumping Konven- tion“ verständigte, die das Beseitigen radioak- tiver Abfälle im Meer beendete. Bereits 1955, kurz nach der Genfer Konfe- renz, die der Bundesrepublik überraschend die zivile Nutzung der Kernkraft erlaubte, wurde ein eigenes Bundesministerium für Atomfragen geschaffen und ein „Erstes deu- tsches Atomprogramm“ aufgelegt, das sich bereits mit Fragen der Entsorgung von radio- aktiven Abfällen beschäftigte. „Diese müssen 3 ASSE EINBLICKE 04/2009 sich vor allem auf die sichere Beseitigung oder Verwertung radioaktiver Rückstände sowie auf die Dekontamination von radioak- tiven Verunreinigungen erstrecken…“, hieß es darin klar und deutlich. Schon im Zuge von ersten Untersuchungen, welche geolo- gischen Formationen sich zur Aufnahme von Atommüll eignen, rückten 1960 alte Salzberg- werke in den Fokus der Behörden – wobei auf eine Suche in Bayern verzichtet wurde, um den dortigen Fremdenverkehr nicht zu stören. Die Zeit drängte bereits: Denn im selben Jahr nahm das erste deutsche Kernkraftwerk in Kahl seinen Betrieb auf – nur sechs Jahre nach der Errichtung des ersten zivilen Kern- kraftwerks der Welt im russischen Obninsk. Es folgten das AKW Rheinsberg auf dem Gebiet der DDR und im Westen der Siedewas- serreaktor Gundremmingen und der Druck- wasserreaktor Obrigheim. Zwar gab es in der allgemeinen atomaren Aufbruchstimmung vereinzelt kritische Stimmen – aber die wur- den parteiübergreifend als „Atompsychose“ von gestrigen Grüblern abgetan, die dem technischen Fortschritt engherzig im Wege standen. Selbst die SPD unter den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt unter- stützte im Großen und Ganzen die forsche Atompolitik – schon um dem von der Kern- energie restlos begeisterten ersten Atommini- ster und späteren Kanzlerkandidaten Franz- Josef Strauß Paroli zu bieten. Doch während der Bau und die Planung weiterer Meiler voranschritt, war die Entsor- gungsfrage immer noch ungelöst, wobei die politische Erarbeitung von Lösungen weitge- hend als Unterstützung einer Industrie ange- sehen wurde, die die technologische Konkur- renzfähigkeit des Landes sicherstellte. Man konnte sich nur schlecht vorstellen, dass der Fortschritt nicht auch irgendwann die Frage der Entsorgung zur Zufriedenheit aller lösen würde. Doch irgendwie kam der Fortschritt in dieser Disziplin nicht so recht voran. Erst 1973, also fast 20 Jahre nach dem Einstieg in die friedliche Nutzung der Kern- energie, legte das Bundesministerium für Forschung und Technik ein schlüssiges Konzept für den Verbleib des radioaktiven Ausschusses vor. Das sogenannte „Integrierte Entsorgungszentrum“ sollte ein geschlossenes System aus schnellem Brüter, einer Wieder- aufarbeitungsanlage und einem angeschlos- senen Endlager sein – das nicht nur das Problem der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle obsolet machen sollte, sondern auch die üblichen Transporte des hochradioak- tiven Mülls in die Wiederaufarbeitungsanla- gen in Frankreich und Großbritannien. Zu diesem Zeitpunkt aber betrieben Poli- tik und Wirtschaft schon fleißig Entsorgung – praktisch auf dem kurzen Dienstweg, und der hatte schon recht früh direkt in die Asse geführt. „Es gab eine ungelöste Entsorgung, aber eine gelöste Beseitigung,“ schreibt der Geschichtswissenschaftler Detlev Möller, der im Zuge seiner Dissertation an der Bundes- *) Detlev Möller: „Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland“; Peter Lang Verlag 2009; 390 S.; ISBN 978-3-631-57579-6; www.peterlang.com wehr-Universität Hamburg die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik untersucht hat *, und zu dem Schluss kommt, dass das zentrale Element die Asse war. Möllers Fazit, das sich auf zahlreiche Ministerial-Akten stützt: „1968 wurde die Asse trotz unklarer Langzeitsicherheit offiziell als Endlager bis zum Jahr 2000 benannt.“ Denn während sich Politiker und Wissen- schaftler bei der Umsetzung des Entsorgungs- zentrums einer Vielzahl ungelöster Probleme gegenübersahen (u. a. dem der Standort- suche, die Jahre später ergebnislos abgebro- chen wurde), hatte man von der Wintershall AG bereits Mitte der 60er Jahre ein verlo- ckendes Angebot erhalten: 700.000 DM sollte die Asse kosten, womit man der Billigentsor- gung auf offenem Meer, die nur 200 DM pro alle damals angefallenen schwach- und mit- telradioaktiven Abfälle in diesem Bergwerk endgelagert. Die Deutschen durften sich mit ihren Erfahrungen in der Asse sogar weltweit als Endlagerspezialisten fühlen, was zu Anfra- gen aus dem Ausland führte, ob man denn das alte Salzbergwerk in der Nähe von Wolfen- büttel nicht als europäisches Endlager nutzen könne. Aber da war nicht nur der Bundes- kanzler Helmut Schmidt skeptisch. Eigentlich sollte die Endlagerung in der Asse noch viel länger andauern – einer inte- ressierten Fachöffentlichkeit wurde von Amts wegen schon 1968 versichert, dass die radio- aktiven Festabfälle aus den AKWs im Umfang von einigen 100.000 Kubikmetern bis 1998 vor allem in der Asse verschwinden sollten. Doch so weit kam es nicht mehr. Nachdem die Asse als atomares Endlager ausfiel, wurde selbst in Grönland und Australien nach Ersatz gesucht Tonne gekostet hatte, finanziell betrachtet wesentlich näher kam als mit eigens ge- bohrten Kavernen im Salz – auch dies war lange Zeit eine Überlegung. Und da man die prosperierende Branche nicht durch eine allzu teure Müll-Lagerung bremsen wollte, waren sich die Behörden mit der Wintershall- AG schnell einig – obwohl deren Bergleute schon damals vor einem täglichen Wasser- zulauf von sieben Kubikmetern gewarnt hat- ten, wie Endlager-Experte Möller anhand von Sitzungsprotokollen des Atomministeriums rekonstruieren konnte. Doch die Aussicht, das deutsche Entsorgungsproblem mit einem Schlag loszuwerden, war zu verlockend. Schon 1967 begann in der Asse ein Ver- suchsprogramm mit der Einlagerung von über 2.000 Fässern – nach dem Ausbau des Schachtes 1968 stieg das Volumen des einge- lagerten Mülls kontinuierlich an. Im Novem- ber 1969 bat der Atomkraftwerks-Produzent AEG sogar schriftlich um eine „feste Zusage“ für die Abnahme schwachradioaktiver Ab- fälle, die er auch erhielt. Schon da war die ursprüngliche Deklaration der Asse II als Forschungsendlager ad absurdum geführt worden. Plötzlich sollte es nicht mehr nur fünf bis zehn Jahre als temporäres Lager dienen, sondern auf längere Sicht für große Mengen Müll zur Endstation werden. Spätes- tens als man im Berg dazu überging, die Fässer über sogenannte Salzböschungen abzukippen anstatt sie zu stapeln, war eine Rückholung nur noch theoretisch gegeben. Die Asse kam genau zum richtigen Zeit- punkt. Die Suche nach einem Standort für ein Entsorgungszentrum zog sich hin, die Tech- nik für den schnellen Brüter und die Wieder- aufarbeitungsanlage war noch unausgereift, und gleichzeitig gingen in den Siebziger- jahren so viele AKWs ans Netz, dass sich die Mengen an radioaktivem Müll vervielfachten. Von 1967 bis 1978 wurden schließlich fast 1976 wurde das Atomgesetz novelliert und der Begriff „Endlager“ erstmals juristisch defi- niert. Neue Einlagerungsgenehmigungen durften nur noch nach einem Planfeststel- lungsverfahren mit Beteiligung der Öffent- lichkeit erteilt werden. Damit war allen Beteiligten klar, dass die Entsorgung in der Asse ihrem Ende entgegenging. Die verblie- bene Zeit wurde allerdings noch einmal weidlich genutzt. Allein im letzten Jahr der Einlagerung gelangten über 30.000 Fässer durch den Förderschacht in die Tiefe – das entspricht rund einem Viertel des heutigen Gesamtinventars. Nachdem die Asse als Endlager ausfiel, wurde auch in anderen Ländern nach Ersatz gesucht und Gespräche mit den entspre- chenden Stellen in Australien, Algerien, Grönland und Iran geführt, allerdings erfolg- los. Gleichzeitig stand die Suche nach einem geeigneten Standort für das „Integrierte Ent- sorgungszentrum“, die sich auf Gorleben kon- zentriert hatte, vor dem Ende. Nach dem so- genannten Gorleben-Hearing, in dessen Zuge 1979 auch etliche Kritiker angehört wurden und das durch den Reaktorunfall im US- amerikanischen Harrisburg überschattet war, empfahl der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU), das Projekt Wiederaufarbeitung vorerst nicht weiterzuverfolgen. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung wurde ein neues Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gefunden. Nicht weit von der Asse – in Morsleben. Aber das ist eine andere, wenn auch ähnliche Geschichte. Oliver Gehrs ist Redakteur der „Einblicke“. Er schreibt u. a. für das Wirtschaftsmagazin „brand eins“ und war Wirtschafts- korrespondent des „Spiegel“ sowie leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“.

Nachbetriebsphase eines Atomkraftwerks

Nachbetriebsphase eines Atomkraftwerks Die Nachbetriebsphase nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks dauert mehrere Jahre. Dann folgt die Stilllegung der kerntechnischen Anlage. Welche Maßnahmen werden in der Nachbetriebsphase ergriffen? Vom Leistungsbetrieb zur Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Kernkraftwerks beginnt in der Regel die Nachbetriebsphase. In dieser Phase werden erste Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt, wozu unter anderem auch die organisatorischen und technischen Vorbereitungen für den späteren Rückbau gehören. Damit bildet sie die Brücke zwischen dem Ende des Leistungsbetriebs und dem eigentlichen Beginn des Rückbaus eines Kernkraftwerks. Maßnahmen in der Nachbetriebsphase Die Maßnahmen in der Nachbetriebsphase sind durch die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks abgedeckt. In der Regel werden während dieser Phase folgende Schritte durchgeführt: Entladen der Brennelemente : Die Brennelemente werden aus dem Reaktor entladen und zunächst in einem mit Wasser gefüllten Brennelementlagerbecken im Kernkraftwerk gelagert. Umlagern der Brennelemente: Sobald die Aktivität des bestrahlten Brennstoffs ausreichend zurückgegangen ist, werden die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen und in Standortzwischenlagern aufbewahrt. Verwertung und Beseitigung: Radioaktive Stoffe werden verwertet und Abfälle aus der Betriebsphase werden ordnungsgemäß entsorgt. Dekontamination der Anlage: Die Systeme der Anlage werden dekontaminiert, wobei häufig auch eine Primärkreisdekontamination durchgeführt wird, um radioaktive Oxidschichten, die sich während des Betriebs gebildet haben, zu entfernen. Dies reduziert die Strahlenbelastung für das Personal in der Nachbetriebsphase und während des späteren Rückbaus. Außerbetriebnahme von Systemen: Nicht mehr benötigte Systeme werden in einen entleerten, drucklosen und kalten Zustand versetzt, bevor sie dauerhaft außer Betrieb genommen und systematisch dem Rückbau zugeführt werden. Probenentnahme und Auswertung: An verschiedenen Systemen und Komponenten werden Proben entnommen, um den radiologischen Zustand der Anlage am Ende der Betriebsphase zu dokumentieren. Diese Ergebnisse dienen der Präzisierung der Rückbauplanung und werden für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Stilllegung eines Kernkraftwerks verwendet. Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden. Der Betreiber kann, unter Berücksichtigung des jeweiligen nuklearen Gefährdungspotentials, bei der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde weitergehende Anpassungen bzw. Änderungen am genehmigten Zustand des Kernkraftwerks innerhalb der Nachbetriebsphase beantragen. Zeitliches Ablaufschema für die Übergänge zwischen Leistungsbetrieb, Nachbetriebsphase und Stilllegung eines Kernkraftwerkes bis zur Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung © BASE Sicherheit in der Nachbetriebsphase Während der Nachbetriebsphase werden alle notwendigen Vorkehrungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik getroffen, um mögliche Schäden zu verhindern. Wie bereits während der Betriebsphase zielen diese Maßnahmen darauf ab, die vorhandenen radioaktiven Stoffe sicher einzuschließen und die Strahlenexposition zu minimieren. Solange sich noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden, müssen die Maßnahmen zur Kühlung der Brennelemente und zur Kontrolle der Reaktivität aufrechterhalten werden. Die Kontrolle der Reaktivität stellt sicher: dass im Betrieb durchschnittlich genau eines der durch die Spaltung eines Atomkerns freigesetzten Neutronen eine weitere Spaltung auslöst (kritischer Zustand), und dass im abgeschalteten Reaktor kein kritischer Zustand eintritt. Alle Vorkehrungen in der Nachbetriebsphase sind durch die weiterhin gültige Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks abgedeckt. Nach der Nachbetriebsphase Die an die Nachbetriebsphase anschließende Stilllegung eines Kernkraftwerks erfordert im Vorfeld ein umfassendes Genehmigungsverfahren, das insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt. Erst nach Erteilung der Stilllegungsgenehmigung können die Rückbauarbeiten beginnen, die wesentliche Änderungen an den Systemen und Komponenten vornehmen und letztlich zum Abbau des Kernkraftwerks führen. Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden.

Konditionierung von mittelaktiven (ILW) Ionentauscherabfällen aus der Chemischen System Dekontamination

Das Projekt "Konditionierung von mittelaktiven (ILW) Ionentauscherabfällen aus der Chemischen System Dekontamination" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Framatome GmbH durchgeführt. Ionentauscherabfälle aus der Chemischen System Dekontamination (CSD, FSD) weisen einerseits eine signifikante höhere radioaktive Beladung auf als gewöhnliche Betriebsionentauscherabfälle und beinhalten bzw. waren zudem mit oxidativen Reagenzien und Komplexbildner aus der CSD in Kontakt. Die Folge ist ein instabiler Zustand (Zersetzung der Ionentauschermatrix, Gasbildung) dieser höher radioaktiven Ionentauscherabfälle, so dass mit Einschränkungen in der Handhabbarkeit bzw. mit Problemen bei der Konditionierung stabiler Behälterinventare zu rechnen ist. Das Forschungsvorhaben hat folgende Ziele: - Entwicklung einer Methode zur Zerstörung der organischen Ionentauschermatrix und der organischen Prozesschemikalien aus der CSD - Erprobung einer anspruchsvollen industriellen Kleinanlage - Verbesserte Immobilisierung der konditionierten Ionentauscherabfälle in einer geeigneten und optimierten Matrix - Minimierung der Gasbildung durch Zerstörung der organischen Bestandteile - Bessere Handhabbarkeit der höher radioaktiven Ionentauscherabfälle Im beabsichtigten Forschungsvorhaben 'Chemische Behandlung von Ionentauscherabfällen' soll eine neue Konditionierungsmethode für mittelaktive Ionentauscherabfälle (ILW) im Industriemaßstab entwickelt werden. Dadurch lässt sich die Konzentration der Abfälle in der Immobilisierungsmatrix erhöhen und damit das benötigte Endlagervolumen der konditionierten Ionentauscherharze weiter reduzieren. Mit der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts und der Erprobung einer anspruchsvollen industriellen Kleinanlage wird eine anwendungsorientierte Technologie erprobt und weiter optimiert.

Experimentelle Untersuchungen zur Spaltproduktrückhaltung und Wasserstoffbeherrschung bei Stör- und Unfallabläufen im Sicherheitsbehälter - THAI VI

Das Projekt "Experimentelle Untersuchungen zur Spaltproduktrückhaltung und Wasserstoffbeherrschung bei Stör- und Unfallabläufen im Sicherheitsbehälter - THAI VI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Becker Technologies GmbH durchgeführt. Vorgesehen sind Untersuchungen im technischen Maßstab zu offenen Fragen bei Stör- und Unfallabläufen im Sicherheitsbehälter (SHB) von Kernkraftwerken (KKW) an der erweiterten THAI+-Anlage durch Becker Technologies in Eschborn. Das Versuchsprogramm dient der Weiterentwicklung und Validierung von Rechenmodellen, die zur Analyse und Bewertung von Sicherheitsfragen von Kernkraftwerke herangezogen werden. Die Notwendigkeit der Validierung ergibt sich aus der Anforderung an diese Programme quantitativ belastbare Aussagen über den Störfallablauf und mögliche radiologische Konsequenzen zu treffen. Aus diesem Grund müssen Experimente im geeigneten Maßstab bezüglich der Spaltproduktrückhaltung, der Wechselwirkung von I2 mit Dekontaminationsanstrichen des Typs GEHOPON, und des Verhaltens von brennbaren Gasen in Sicherheitsbehältern unter störfalltypischen Randbedingungen durchgeführt werden, um als Datenbasis der Modellvalidierung verfügbar zu sein. Die Notwendigkeit der angebotenen experimentellen Untersuchungen wurde im Rahmen der 5. Sitzung des Projektkomitees bestätigt. Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der folgenden Versuche: (1) Rekombinatorverhalten unter CO-haltiger Atmosphäre, (2) Aerosolrückhaltung in einer Wasservorlage - Pool Scrubbing, (3) Inhomogene Ausbreitung von Iod in Raumketten, (4) Laborversuche zur I2/Farbanstrich-Reaktion. Der Einsatz von CO im THAI-Versuchsbehälter bedarf zusätzlicher Instrumentierung sowie einer Erweiterung des Sicherheitskonzeptes. Das Versuchsprogramm wird zur Auslegung der Versuche und zur Datenauswertung analytisch begleitet. Ziel ist die Bereitstellung von Daten zur Weiterentwicklung und Validierung der Analysewerkzeuge zur Bewertung von Sicherheitsfragen. Des Weiteren sollen die Versuchsergebnisse der Untersuchung der Aerosolrückhaltung in einer Wasservorlage - Pool Scrubbing als Sachleistung der deutschen Beteiligung an das IPRESCA Projekt übergeben werden.

BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen

Das Projekt "BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Roßendorf e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Strahlenschutz-Vorsorge zu leisten, indem untersucht werden soll, inwiefern auf der Basis eingebrachter mycelbildender Pilze eine schnelle, stabilere und quantitativ hohe Akkumulation von Radionukliden aus tieferliegendem Erdreich und aus Wässern im Myzel möglich ist. Aufbauend auf die im Rahmen von Vorläuferprojekten erlangten Erkenntnisse soll durch Grundlagenforschung, über anwendungsorientierte Laboruntersuchungen bis hin zu praxisnahen Verfahrensansätzen das Ziel in Form einer Machbarkeitsstudie erreicht werden. Im Rahmen des beantragten Projekts soll die Eignung von Pilzen zur schnellen und ausgedehnten Durchdringung eines Bodenkörpers zum Zwecke der mittelfristigen Immobilisierung von freigesetzten Radionukliden überprüft werden. Ergänzend werden entsprechende Untersuchungen auch an Pflanzen durchgeführt. Dazu wird die Translokation von Radionukliden aus der Bodenmatrix in Pilze und Pflanzen sowie die Migration der Radionuklide in dem Organismus analytisch erfasst. Durch die Untersuchung der Radionuklid-Speziation im Boden, an und in der Biomasse sollen außerdem physikalische, chemische und biologische Einflussfaktoren für die Metallaufnahme identifiziert werden. Ziel ist es zusätzlich, nach Möglichkeit bestehende analytische Verfahren (SIMS) dafür zu adaptieren. Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert. Eine erste Phase, in der grundlegende Prozesse im Labor an je zwei Pilzen und Pflanzen in einem für Deutschland und die Ukraine relevanten Referenzboden (Refesol 04, Gley-Podsol, schwach schluffiger Sand, mittel sauer, mittel humos) und einem zweiten kontaminierten Boden (z.B. VKTA) untersucht werden sollen. Für die Experimente werden die Isotope Sr-90/Sr-85, Cs-137 und Am-241 (ggf. auch Eu-152) verwendet. Darüber hinaus werden auch inaktives Sr, Cs sowie Eu genutzt. In der zweiten Phase sollen die erhaltenen Erkenntnisse in einem Freilandversuch unter Verwendung von Pflanzen und Pilzen überprüft werden.

BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen

Das Projekt "BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Jena, Institut für Mikrobiologie, Professur für Mikrobielle Kommunikation durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Strahlenschutz-Vorsorge zu leisten, indem untersucht werden soll, inwiefern auf der Basis eingebrachter mycelbildender Pilze eine schnelle, stabilere und quantitativ hohe Akkumulation von Radionukliden aus tieferliegendem Erdreich und aus Wässern im Myzel möglich ist. Aufbauend auf die im Rahmen von Vorläuferprojekten erlangten Erkenntnisse soll durch Grundlagenforschung, über anwendungsorientierte Laboruntersuchungen bis hin zu praxisnahen Verfahrensansätzen das Ziel in Form einer Machbarkeitsstudie erreicht werden. Im Rahmen des beantragten Projekts soll die Eignung von Pilzen zur schnellen und ausgedehnten Durchdringung eines Bodenkörpers zum Zwecke der mittelfristigen Immobilisierung von freigesetzten Radionukliden überprüft werden. Ergänzend werden entsprechende Untersuchungen auch an Pflanzen durchgeführt. Dazu wird die Translokation von Radionukliden aus der Bodenmatrix in Pilze und Pflanzen sowie die Migration der Radionuklide in dem Organismus analytisch erfasst. Durch die Untersuchung der Radionuklid-Speziation im Boden, an und in der Biomasse sollen außerdem physikalische, chemische und biologische Einflussfaktoren für die Metallaufnahme identifiziert werden. Ziel ist es zusätzlich, nach Möglichkeit bestehende analytische Verfahren (SIMS) dafür zu adaptieren. Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert. Eine erste Phase, in der grundlegende Prozesse im Labor an je zwei Pilzen und Pflanzen in einem für Deutschland und die Ukraine relevanten Referenzboden (Refesol 04, Gley-Podsol, schwach schluffiger Sand, mittel sauer, mittel humos) und einem zweiten kontaminierten Boden (z.B. VKTA) untersucht werden sollen. Für die Experimente werden die Isotope Sr-90/Sr-85, Cs-137 und Am-241 (ggf. auch Eu-152) verwendet. Darüber hinaus werden auch inaktives Sr, Cs sowie Eu genutzt. In der zweiten Phase sollen die erhaltenen Erkenntnisse in einem Freilandversuch unter Verwendung von Pflanzen und Pilzen überprüft werden.

BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen

Das Projekt "BioVeStRa: Untersuchung des Potenzials biologischer Verfahren zur Strahlenschutzvorsorge bei Radionuklidbelastungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Institut für Ressourcenökologie durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zur Strahlenschutz-Vorsorge zu leisten, indem untersucht werden soll, inwiefern auf der Basis eingebrachter mycelbildender Pilze eine schnelle, stabilere und quantitativ hohe Akkumulation von Radionukliden aus tieferliegendem Erdreich und aus Wässern im Myzel möglich ist. Aufbauend auf die im Rahmen von Vorläuferprojekten erlangten Erkenntnisse soll durch Grundlagenforschung, über anwendungsorientierte Laboruntersuchungen bis hin zu praxisnahen Verfahrensansätzen das Ziel in Form einer Machbarkeitsstudie erreicht werden. Im Rahmen des beantragten Projekts soll die Eignung von Pilzen zur schnellen und ausgedehnten Durchdringung eines Bodenkörpers zum Zwecke der mittelfristigen Immobilisierung von freigesetzten Radionukliden überprüft werden. Ergänzend werden entsprechende Untersuchungen auch an Pflanzen durchgeführt. Dazu wird die Translokation von Radionukliden aus der Bodenmatrix in Pilze und Pflanzen sowie die Migration der Radionuklide in dem Organismus analytisch erfasst. Durch die Untersuchung der Radionuklid-Speziation im Boden, an und in der Biomasse sollen außerdem physikalische, chemische und biologische Einflussfaktoren für die Metallaufnahme identifiziert werden. Ziel ist es zusätzlich bestehende analytische Verfahren (SIMS) dafür entsprechend weiter zu entwickeln. Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert. Eine erste Phase, in der grundlegende Prozesse im Labor an je zwei Pilzen und Pflanzen in einem für Deutschland und die Ukraine relevanten Referenzboden (Refesol 04, Gley-Podsol, schwach schluffiger Sand, mittel sauer, mittel humos) und einem zweiten kontaminierten Boden (z.B. VKTA) untersucht werden sollen. Für die Experimente werden die Isotope Sr-90/Sr-85, Cs-137 und Am-241 (ggf. auch Eu-152) verwendet. Darüber hinaus werden auch inaktives Sr, Cs sowie Eu genutzt. In der zweiten Phase sollen die erhaltenen Erkenntnisse in einem Freilandversuch unter Verwendung von Pflanzen und Pilzen überprüft werden.

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