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Das BfS im Zivilschutz

Das BfS im Zivilschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den negativen Folgen von Strahlung. Dies gilt nicht nur im Alltag oder bei Unglücksfällen, sondern – sollte dies erforderlich sein – auch in Krisen- und Kriegssituationen. Dazu stellt das BfS Informationen bereit, ob und wo erhöhte Radioaktivität auftritt und wohin sie sich ausbreitet. Diese Informationen ermittelt das bundesweite Radioaktivitäts-Messnetz ODL des BfS. Zusammengeführt und bewertet werden sie im Informationssystem IMIS. In Notfällen erstellt das BfS ein radiologisches Lagebild. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Nuklearwaffenexplosion kann man sich und andere meist vor den schlimmsten Auswirkungen schützen: Vor allem, indem man möglichst schnell geschützte Räume wie Kellerräume, innenliegende Räume, Tiefgaragen und Ähnliches aufsucht. Die Menschen und die Umwelt bestmöglich vor den negativen Folgen von Strahlung zu schützen, zählt zu den zentralen Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Das gilt im Alltag genauso wie für Unfälle, katastrophale Unglücke sowie in Krisen- und Kriegssituationen. Dabei ist es wichtig, auch die besonderen Bedingungen in einem militärischen Spannungs- und Verteidigungsfall im Blick zu haben. Selbst wenn solche Ausnahmesituationen weiter als unwahrscheinlich gelten: Das BfS möchte Bürgerinnen und Bürger durch Informationen, Vorsorgehinweise und Empfehlungen unterstützen, bei einem möglichen militärischen Einsatz von radioaktiven Stoffen die eigene Gesundheit schützen zu können. Denn: Vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Lage und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind die Gefahren bewaffneter Konflikte in Europa wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Damit gehen Fragen einher wie: Was könnte es für uns in Deutschland bedeuten, wenn ein Kernkraftwerk im Ausland dabei beschädigt oder gar zur Waffe würde? Wie kann man sich und seine Familie vor den Folgen eines radiologischen Unfalls oder gar einer Nuklearwaffenexplosion schützen? Und wie sorgen die Behörden vor, um Risiken durch Strahlung gering zu halten? Was bedeutet Zivilschutz? Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes Im Spannungs- und Verteidigungsfall – also im Krieg oder in einer Situation, die zu einem Krieg führen könnte – muss die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und deren Folgen geschützt werden. Von Zivilschutz spricht man, wenn es dabei um nicht-militärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geht. Anders als beim Schutz vor Katastrophen oder Unglücksfällen sind im Zivilschutz nicht die Behörden vor Ort zuständig, sondern Einrichtungen des Bundes. Zu deren Hauptaufgaben im Zivilschutz gehören die Unterstützung des Selbstschutzes der Bevölkerung, die Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der Gesundheitsschutz, der Bau von Schutzräumen sowie der Schutz von Kulturgut. Als verantwortliche Behörde für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von Strahlung hat das BfS zentrale Sicherheitsaufgaben. Das Amt arbeitet kontinuierlich daran, diesen Schutz auch im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen. Verschiedene Notfälle erfordern verschiedene Maßnahmen Ausnahmesituationen, in denen viele Menschen vor Radioaktivität geschützt werden müssen, können sehr unterschiedlich sein. Um auf verschiedene, selbst sehr unwahrscheinliche Lagen vorbereitet zu sein, haben die für den radiologischen Notfallschutz zuständigen Behörden Grundannahmen für zahlreiche Notfall -Arten getroffen und Reaktionen darauf vorbereitet. Diese nennt man Referenzszenarien. Referenzszenarien Radioaktive Stoffe können durch unterschiedliche Arten von Unfällen in die Umwelt gelangen. Welche und wie viele radioaktive Stoffe austreten können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Referenzszenarien lässt sich der radiologische Notfallschutz gezielter planen. Und es lassen sich individuelle Strategien zum Schutz der Bevölkerung entwickeln. Dazu gehören neben Unfällen im In- und Ausland auch kriminelle Taten, etwa der Einsatz einer sogenannten Schmutzigen Bombe, also einer mit radioaktiven Stoffen versetzten Bombe. Auch die Nuklearwaffenexplosion durch einen Unfall oder einen Terroranschlag gehört zu den Szenarien, für die Vorsorge getroffen wird. Von der Art des Geschehens ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Daraus ergibt sich das jeweilige Gefahrenpotenzial. Und danach richten sich in der Regel auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und dem Bund. Was leistet das BfS im Zivilschutz? Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Teil der Zivilschutz-Infrastruktur. Die Behörde hat Fähigkeiten und Technologien, um im Krisenfall den Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität zu stärken. Diese umfassen insbesondere das Erstellen einer Prognose für die Ausbreitung der Radioaktivität und das Bereitstellen des radiologischen Lagebilds , den Betrieb des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS , das Daten zusammenführt und bewertet, und des sogenannten ODL -Messnetzes für Radioaktivität sowie die Unterstützung beim CBRN -Schutz (CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), etwa mit Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung. Ein wichtiges Element für den Zivilschutz ist die Expertise des BfS im Bereich des radiologischen Notfallschutzes. Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ). In diesem Krisenstab arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. BfS misst kontinuierlich Umweltradioaktivität Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ist das BfS verantwortlich für das Zusammenführen und Beurteilen von radiologischen Messwerten sowie für das radiologische Lagebild mit Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle spielt hier das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz für die sogenannte Ortsdosisleistung, kurz ODL. Dessen Messwerte sind kontinuierlich öffentlich einsehbar, auch ohne irgendeine Notlage. Die Auswirkungen einer oberirdischen Kernwaffenexplosion würden dort sehr schnell abgebildet werden. Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) sein Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Gammastrahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Ortsdosisleistung. Der Fachbegriff ODL steht für die pro Zeiteinheit aufgenommene Strahlendosis an einem bestimmten Ort. Das BfS betreibt zudem das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt IMIS . Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden in IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Auch für das Überwachen der Lebens- und Futtermittel erhebt das BfS im Zusammenspiel mit den Ländern wichtige Daten. BfS nimmt zahlreiche Aufgaben im radiologischen Notfallschutz wahr Für die Umsetzung der frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zuständig. Bundes- und Landesbehörden können den sogenannten UnterstützungsverBund CBRN bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Im Verbund arbeiten Spezialkräfte etwa des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei einem Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Der Verbund kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Im BfS werden zudem weitere wichtige Fähigkeiten gebündelt, die zur Bewältigung eines Notfalls im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen entscheidend sind: Dazu gehören die biologische Dosimetrie , also der Nachweis und nach Möglichkeit auch die Quantifizierung einer Strahlenbelastung mithilfe biologischer Indikatoren und die Messung, ob und welche Mengen radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind ( Inkorporationsmessung ) sowie vorbereitende Maßnahmen zur Dekorporation. Das BfS kann also mit Wissen, Technik, Fachpersonal und Empfehlungen für sinnvolles Schutzverhalten auch im militärischen Spannungsfall den Bevölkerungsschutz maßgeblich stärken. Stand: 18.02.2026

Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Integriertes Meß- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)

Messung bei pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln, Futter- mitteln, Weiden und Ackerböden, Mülldeponien und Kläranlagen (Routinemeßprogramm)

Emissions- und Immissionsüberwachung am KKW Greifswald [Amtliche Meßstelle]

Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen. Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt. Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.

Dezernat 440 Radioaktivitätsüberwachung, Küstengewässerbeprobung

Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".

Extraktion von Lithium aus thermalen Solen, Teilvorhaben: Chemische und radiologische Analytik

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Radioaktivitätsmonitoring von Böden im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes

Überwachung der Radioaktivität in Böden im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes unter besonderen Berücksichtung des Eintrages durch den Tschernobyl-Fallout.

Altstandorte des Uranbergbaus

Die Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität umfasst neben den Standorten der Wismut auch sog. Altstandorte. Diese wurden vor 1960 aus dem Eigentum der Wismut in zumeist kommunales Eigentum entlassen und fallen demzufolge nicht unter das Sanierungsprogramm der Wismut GmbH. Folgende Standorte von ehemaligen Industriellen Absetzanlagen (IAA) werden diesbezüglich im Rahmen eines Monitorings überwacht: Altstandort Zobes (1. Landesmessstelle); Johanngeorgenstadt, Schneckenstein, Dänkritz II, Oberschlema und Hakenkrümme (2. Landesmessstelle) An einigen Altstandorten wird der Radongehalt in der Freiluft überwacht (2. Landesmessstelle).

Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Umgebungsüberwachung Endlager Morsleben

Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.

Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse II

Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.

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