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Konzept zum Ausbau von Radwegen an der Müritz-Elde-Wasserstraße und Störkanal

Wege an Wasserstraßen gehören zu den beliebtesten touristischen Radwegen in Deutschland. Das Spitzenfeld der beliebtesten deutschen Radfernwege wird, wie schon im Vorjahr, von Elbe-, Donau- und Weser-Radweg angeführt, gefolgt von den Routen an Altmühl und Main. Als geplante Radreiseziele für 2007 werden vorwiegend die Radrouten an Elbe, Donau, Weser und Mosel genannt (ADFC-Radreiseanalyse 2007). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ab dem 01.01.2007 die Zuständigkeit für das bisherige Verfahren zur Förderung des Radwegebaus an Bundeswasserstraßen geändert. Die interessierten Kommunen ermitteln aus ihrer Sicht die notwendige Erweiterung und den erforderlichen Ausbau bzw. Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr. Die oben genannten Fakten veranlassten den Planungsverband Westmecklenburg, die Pöyry ibs GmbH zu beauftragen, dieses Konzept zu erarbeiten. Schwerpunkt des Konzeptes ist die Klärung der grundsätzlichen Bedingungen für den Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zur Mitnutzung für den Radverkehr sowie die Einvernehmensherstellung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, den betroffenen Ämter und Gemeinden sowie weiteren Interessenvertretern, u. a. den Naturschutzbehörden. Es werden die Ausbaupotenziale für die betreffenden Gemeinden dargestellt und eine durchgehende Trasse von der Müritz-Elde-Wasserstraße (Dömitz bis Plau) und der Störwasserstraße (Schwerin bis zum Eldedreieck) abgestimmt. Für die konzipierten Trassenabschnitte wurden eine Trassenbeschreibungen und Baukostenschätzungen erarbeitet.

Verlegung des Grundbachs im Zuge des Radwegebaus an der B85 - GRW Kirchleus - KU 22

An der B85 nördlich von Kirchleus ist seitens des Staatlichen Bauamtes Bayreuth der Bau eines Radwegs entlang der B85 geplant. Hierfür ist es notwendig, die hohe Straßenböschung talseitig zu verbreitern. Dies macht die Verlegung des Grundbachs auf zwei Abschnitten mit Längen von ca. 60 und 80 m notwendig. Die gewässerbauliche Maßnahme betrifft das Grundstück Fl.-Nr. 685, Gemarkung Kirchleus. Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Das Staatliche Bauamt Bayreuth hat mit Schreiben vom 20.08.2024 eine wasserrechtliche Plangenehmigung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich um kleinräumige naturnahe Umgestaltung handelt.

Umlegung des Gewässers LV 68/001/1 in Groß Krams im Rahmen des Radwegebaus B5

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde vom 29.09.2021 die Gemeinde Groß Krams über Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, beabsichtigt die „Umlegung des LV 68/001/1 in Groß Krams im Rahmen des Radwegebaus B5“. Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes der bis-herigen Rohrleitung wird der LV 68/001/1 auf der gegenüberliegenden Straßenseite als offener Graben gestaltet. Für die Umlegung des Gewässers hat die Gemeinde Groß Krams über das Straßenbauamt Schwerin einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstücke Groß Krams 2 126/2, 225, 226, 228/1 Groß Krams 3 18, 23/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Kriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Es befindet sich keine Trinkwasserschutzzone im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.

Start von zwei weiteren 100-Tage-Projekten: Senatsverwaltung und Bezirke vereinbaren raschen Ausbau von Radwegen und Busspuren

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) startet zwei weitere bedeutende Projekte des 100-Tage-Programms des Senats: ein Projekt beschleunigt den Radwegeausbau, das zweite die Umsetzung von Busspuren. Beide Projekte stehen für eine neue Kultur der Zusammenarbeit mit den Bezirken auf Augenhöhe, die sich verstärkt an der Umsetzung orientiert. Innerhalb der ersten 100 Tage konnten mit ersten Bezirken Kooperationen vereinbart werden. Gemeinsam werden in beschleunigten Arbeitsabläufen bereits angeordnete Busspuren umgesetzt und es wurde ein neues gemeinsames Verfahren für eine schnellere Umsetzung von Radfahrstreifen an Berlins Hauptstraßen vereinbart. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch stellte heute gemeinsam mit den VerkehrsstadträtInnen Saskia Ellenbeck aus Tempelhof-Schöneberg und Urban Aykal aus Steglitz-Zehlendorf die Kooperationen vor. Durch eine konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Beteiligten sollen strukturelle Hemmnisse bei Planungen und Abstimmungen zwischen den Verwaltungsebenen aufgelöst werden. Senatorin Bettina Jarasch : „Wir wollen den Busverkehr beschleunigen und mehr Radwege auf die Straße bringen. Ich freue mich sehr, dass die Bezirke unsere Angebote angenommen haben. Diese beiden zentralen Vorhaben des 100-Tage-Programms meines Hauses zeigen: nur gemeinsam mit den Bezirken können wir die Mobilitätswende beschleunigen und Berlin zu einer klimaneutralen Stadt machen. Denn nur so können wir den Umsetzungsrückstau abbauen und mehr Sicherheit und Komfort schaffen für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Bus- und Radverkehr.“ Die geplanten beschleunigten Projekte beinhalten Maßnahmen, die die Verkehrsaufteilung der jeweiligen Hauptstraßen neu sortieren und nur mit geringen baulichen Veränderungen einhergehen. Viele Bezirke haben das Kooperationsangebot positiv aufgenommen und bereits Vorschläge für neue Busspuren und Radwege gemeldet. Zur Gründung der neuen Projekteinheit Radwege hat die Mobilitiätsverwaltung bereits mit folgenden acht Bezirken entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen: Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick, Neukölln und Mitte. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat seine Kooperation zugesagt. Für die Busspuren werden nun die verkehrsbehördlichen Anordnungen umgesetzt bzw. für die Radfahrstreifen vorbereitet. Dazu erfolgen zentrale, bezirksübergreifende Bearbeitungen und Ausschreibungen, so dass noch in diesem Jahr neue Busspuren und Radfahrstreifen entstehen können. Mit den anderen teilnehmenden Bezirken sind bereits weitere Radverkehrsprojekte in der Abstimmung. Die Finanzierung der Radfahrstreifen erfolgt vorbehaltlich des zu beschließenden Doppelhaushalts aus den Finanzmitteln der SenUMVK und soll mit einer Bundesförderung aus dem Programm „Stadt und Land“ aufgestockt werden.

Roth-Uferweg in Pfaffenhofen: Bau eines Geh- und Radwegebaus am östlichen Rothufer

Der Markt Pfaffenhofen, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d.Roth hat den wasserrechtlichen Eingabeentwurf zum Roth-Uferweg in Pfaffenhofen gestellt. Das Vorhaben beinhaltet den Bau eines Geh- und Radwegebaus am östlichen Rothufer. Der Umgriff beinhaltet die Wegeverbindung durch die Rothaue von der Diepertshofener Straße entlang des Prielgrabens bis zur Querung der Volkertshofener Straße und den Stich zum Zapfensteg am westlichen Ufer. Daneben werden Anlagen an der Roth, einem Gewäs-ser der II. Ordnung, realisiert. Diese sind: Sitzplatz am Ufer mit Informationspunkt, Stahlsteg entlang des Ufers, Wassertreten mit Granitstufen, Uferbalkon sowie weiterer Sitzplatz. Der Ausbau der Roth stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach § 68 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG und be-darf einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

Rodung für den Radwegebau Ungelstetten - Ludersheim durch den Landkreis Nürnberger Land, Sachgebiet Tiefbau

Rodung für den Radwegebau Ungelstetten - Ludersheim entlang der Kreisstraße LAU 13 durch den Landkreis Nürnberger Land auf 1,3160 ha

Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen)

Die Überprüfung der Planungen von Radwegen ist abgeschlossen. Insgesamt 19 Radwegeplanungen, bei denen der Baustart in den nächsten 3 Monaten vorgesehen war, wurden noch einmal genau überprüft. Die bisherigen Planungen wurden auf ihre Verkehrssicherheit und mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer und den Verkehrsfluss hin untersucht. Es handelte sich um Hauptstraßen in zehn Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Treptow-Köpenick, Pankow, Reinickendorf). Verkehrssenatorin Manja Schreiner : „Nach nur gut 4 Wochen haben wir es geschafft, die Überprüfungen abzuschließen. Es war ein Kraftakt, den meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hochmotiviert und solide gemeistert haben. Die erfolgte ganzheitliche Betrachtung des Verkehrsgeschehens durch die eingesetzte Task Force wird auch Grundlage unserer künftigen Arbeit sein.“ Nach eingehender Prüfung können nun 16 Radwege beauftragt und gebaut werden; teilweise mit Anpassungen der ursprünglichen Planungen. Hierzu zählen auch die Hauptstraße und Grunewaldstraße in Schöneberg. An der Hauptstraße gab es vergangene Woche einen Vorort-Termin von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) und Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Task-Force sieht unter anderem Handlungsbedarf bei der Ampelschaltung in der Hauptstraße . Hier muss nachgebessert werden. Die Ampelanlagen werden modernisiert, so dass die Verkehrsflüsse optimiert, ein sicheres Miteinander von Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV und Autos gewährleistet wird. Die Umsetzung der aktuellen Planungen wird mit Blick auf eine notwendige Leistungsfähigkeit der Hauptstraße im Rahmen eines Monitorings mit Evaluation untersucht. Betrachtet wird, ob die wegfallende Fahrspur zu überstauten Knotenpunkten, Rückstauungen des fließenden Verkehrs und einer Verdrängung in die Nebenstraßen führt. Auch der Radweg in der Grunewaldstraße kann mit geringfügigen Anpassungen gebaut werden. Dazu sagt Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck (Bündnis 90/Die Grünen): „Mit der Umsetzung der Großprojekte Hauptstraße sowie Grunewaldstraße werden zwei bedeutende Mobilitätsachsen in unserem Bezirk modernisiert und für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet. Die Freigabe der Planungen ist ein positives Signal auch an unsere Mitarbeiter_innen, die viel Herzblut und Arbeit in diese Projekte gesteckt haben. Die Anpassungen zusätzlicher Ampelschaltungen in der Hauptstraße begrüße ich sehr, da diese einen weiteren Grundstein für ein sicheres Miteinander von Fuß, Rad, ÖPNV und Kraftfahrzeugen bilden.“ Auch für die Gewerbetreibenden in der Grunewaldstraße ist damit ein guter Weg gefunden. Dazu sagt IHK-Vizepräsident Robert Rückel : „Wir begrüßen die Entscheidung, das Projekt Grunewaldstraße weiterzuführen. Der Umbau des Straßenraums, der auch den Anforderungen einer Millionenmetropole mit Blick auf den Wirtschaftsverkehr gerecht wird, ist eine der großen Transformationsaufgaben der Stadt und sorgt naturgemäß für Konflikte. Wünschenswert aus unserer Sicht ist nun, dass die Erfahrungen aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess als Grundlage dienen für die Stakeholder-Beteiligung bei künftigen Straßen-Umbauplänen. Außerdem kommt es darauf an, dass das geplante Konzept auch konsequent umgesetzt wird. Nur wenn markierte Lieferzonen auch von Falschparkern geräumt werden, nutzen sie dem Wirtschaftsverkehr.“ Damit ist die Überprüfung der Planungen für Radwege im Hauptverkehrsnetz beendet. Die temporäre, kurzfristige Aussetzung der Mittelzusagen ist aufgehoben. Alle betroffenen Planungen und Haushaltsmittel (3 Ausnahmen) sind damit wieder freigegeben. Die zusammenfassende Bilanz der Task Force: Die Haupt- und Grunewaldstraße werden mit den genannten Anpassungen freigegeben. Folgende weitere Hauptstraßen wurden mit Anpassungen freigegeben – hier entstehen nach Überprüfung optimierte Radwege: Folgende Hauptstraßen wurden nach Überprüfung ohne Änderungen freigegeben: Folgende Hauptstraßen werden vorerst noch nicht freigegeben. Hier ist eine Neubetrachtung der Planungen notwendig.

K 114 Radwegausbau zwischen Isernhagen und Altwarmbüchen

Die Region Hannover – Fachbereich Verkehr - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens beantragt. Die Planung umfasst im Wesentlichen den Radwegausbau im Zuge der K 114 auf einer Länge von ca. 3,6 KM zwischen den Ortschaften Isernhagen KB und Altwarmbüchenl im Gebiet der Gemeinde Isernhagen in der Region Hannover. Geplant ist im anbaufreien Bereich zwischen den Ortschaften den bereits vorhandenen Radweg ostseitig der Kreisstraße durchgängig auf das Regelmaß von 2,50 m auszubauen. Der Ausbau erfolgt weitestgehend unter Einhaltung des vorhandenen Trassenverlaufes um den Flächenbedarf zu minimieren. Der Radweg wird zwischenzeitlich verschwenkt und auch über einen zukünftig stillzulegenden Parkplatz geführt um Gehölzstrukturen zu schützen Ziel ist es, durch die Entflechtung von Fuß- und Radfahrerverkehr in der OD Isernhagen und einer Verbreiterung auf 2,5 m des bestehenden Radweges (aktuell 1,8 m Breite) außerorts, eine verbesserte Verkehrssicherheit sowie höhere Reisegeschwindigkeiten zu gewährleisten und den Verkehrsablauf allgemein konfliktfreier zu gestalten. Der Träger der Baulast und Vorhabensträger ist die Region Hannover– Fachbereich Verkehr. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG).

Verlegung und Renaturierung des Schneppenbaches

Im Rahmen eines Radwegebaues soll der Schneppenbach von der Mündung ca. 170 m flussaufwärts verlegt und renaturiert werden. Für den Radweg wird ein Durchlass errichtet. Ferner erfolgt eine Verrohrung im künftigen "Altarm" des Schneppenbaches.

Zweiter Fahrradbericht der Bundesregierung

Das Projekt "Zweiter Fahrradbericht der Bundesregierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgemeinschaft Verkehr durchgeführt. Zur Förderung und politischen Stärkung des Fahrradverkehrs hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 21.04.1994 beschlossen, dass künftig in regelmäßigen Abständen von der Bundesregierung ein Bericht zur Situation des Radverkehrs in Deutschland vorgelegt werden soll. Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme soll dieser Bericht Vorschläge und Empfehlungen enthalten, wie die Nutzung des Fahrrades sowie sein Stellenwert in der Verkehrspolitik gestärkt werden können. Mit der Vorlage des Ersten Fahrradberichtes hat die Bundesregierung dem Rechnung getragen. Schwerpunkte des Ersten Fahrradberichtes waren: - die systematische Darstellung der Situation des Radverkehrs in Deutschland, - die Benennung der grundlegenden Probleme, - das Aufzeigen von Vorbildlösungen im In- und Ausland, -Formulierung von Empfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrs. Im Jahr 2000 wurde der Erste Fahrradbericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Januar 2001 wurde die Aufforderung an die Bundesregierung herangetragen, einen Nationalen Radverkehrsplan aufzustellen. Dies hat die Bundesregierung aufgegriffen und den Nationalen Radverkehrsplan 2002 - 2012 (NRVP) unter Beteiligung von Ländern, Kommunen und Verbänden erarbeitet und im April 2002 vorgelegt. Mit dem NRVP sollen in Deutschland Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung initiiert und Handlungsempfehlungen gegeben werden, um insgesamt einen Beitrag für ein fahrradfreundliches Klima zu leisten. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 11.11.2005 wird ausdrücklich an der weiteren Umsetzung des NRVP gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden festgehalten. Die Bundesregierung will den Städten und Gemeinden helfen, in städtischen Wohnquartieren den Fußgänger-, Fahrrad-, ÖPNV- und Autoverkehr so zu vernetzen, dass sowohl ruhiges Wohnen als auch Mobilität möglich sind. Seit der Vorlage des Ersten Fahrradberichtes und des NRVP haben sich eine Reihe von Rahmenbedingungen und Aktivitäten zur Radverkehrsförderung weiterentwickelt, so u.a.: - Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP durchgeführt bzw. eingeleitet. - Die Mittel zum Radwegebau an Bundesstraßen wurden deutlich erhöht und ein Haushaltsansatz für nicht-investive Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP geschaffen. - In zahlreichen Ländern wurden die Rahmenbedingungen zur Radverkehrsförderung, z.B. durch verkehrspolitische Programme oder durch landesweite Radverkehrsnetze, verbessert. - Auf der kommunalen Ebene zeigen eine Vielzahl von Best practice-Beispielen, dass Radverkehrsförderung auch in Zeiten knapper Kassen wirksam betrieben werden kann. - Der Radtourismus hat kontinuierlich an Bedeutung gewonnen und sich für manche Regionen als wesentlicher Wirtschaftsfaktor erwiesen. - Die Kenntnis des Nutzens der Radverkehrsförderung hat sich verbessert. Akteure aus Wirtschaft und von Verbänden sowie weitere Handlungsträger engagieren sich zunehmend. usw.

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