API src

Found 27 results.

Related terms

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen §  3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung §  4 Umweltverträglichkeitsprüfung §  5 Feststellung der UVP-Pflicht §  6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben §  7 Vorprüfung bei Neuvorhaben §  8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko §  9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Klimamobilitätsplan (KMP)

Konzept zum Ausbau von Radwegen an der Müritz-Elde-Wasserstraße und Störkanal

Wege an Wasserstraßen gehören zu den beliebtesten touristischen Radwegen in Deutschland. Das Spitzenfeld der beliebtesten deutschen Radfernwege wird, wie schon im Vorjahr, von Elbe-, Donau- und Weser-Radweg angeführt, gefolgt von den Routen an Altmühl und Main. Als geplante Radreiseziele für 2007 werden vorwiegend die Radrouten an Elbe, Donau, Weser und Mosel genannt (ADFC-Radreiseanalyse 2007). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ab dem 01.01.2007 die Zuständigkeit für das bisherige Verfahren zur Förderung des Radwegebaus an Bundeswasserstraßen geändert. Die interessierten Kommunen ermitteln aus ihrer Sicht die notwendige Erweiterung und den erforderlichen Ausbau bzw. Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr. Die oben genannten Fakten veranlassten den Planungsverband Westmecklenburg, die Pöyry ibs GmbH zu beauftragen, dieses Konzept zu erarbeiten. Schwerpunkt des Konzeptes ist die Klärung der grundsätzlichen Bedingungen für den Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zur Mitnutzung für den Radverkehr sowie die Einvernehmensherstellung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg, den betroffenen Ämter und Gemeinden sowie weiteren Interessenvertretern, u. a. den Naturschutzbehörden. Es werden die Ausbaupotenziale für die betreffenden Gemeinden dargestellt und eine durchgehende Trasse von der Müritz-Elde-Wasserstraße (Dömitz bis Plau) und der Störwasserstraße (Schwerin bis zum Eldedreieck) abgestimmt. Für die konzipierten Trassenabschnitte wurden eine Trassenbeschreibungen und Baukostenschätzungen erarbeitet.

Zweiter Fahrradbericht der Bundesregierung

Zur Förderung und politischen Stärkung des Fahrradverkehrs hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 21.04.1994 beschlossen, dass künftig in regelmäßigen Abständen von der Bundesregierung ein Bericht zur Situation des Radverkehrs in Deutschland vorgelegt werden soll. Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme soll dieser Bericht Vorschläge und Empfehlungen enthalten, wie die Nutzung des Fahrrades sowie sein Stellenwert in der Verkehrspolitik gestärkt werden können. Mit der Vorlage des Ersten Fahrradberichtes hat die Bundesregierung dem Rechnung getragen. Schwerpunkte des Ersten Fahrradberichtes waren: - die systematische Darstellung der Situation des Radverkehrs in Deutschland, - die Benennung der grundlegenden Probleme, - das Aufzeigen von Vorbildlösungen im In- und Ausland, -Formulierung von Empfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrs. Im Jahr 2000 wurde der Erste Fahrradbericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Januar 2001 wurde die Aufforderung an die Bundesregierung herangetragen, einen Nationalen Radverkehrsplan aufzustellen. Dies hat die Bundesregierung aufgegriffen und den Nationalen Radverkehrsplan 2002 - 2012 (NRVP) unter Beteiligung von Ländern, Kommunen und Verbänden erarbeitet und im April 2002 vorgelegt. Mit dem NRVP sollen in Deutschland Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung initiiert und Handlungsempfehlungen gegeben werden, um insgesamt einen Beitrag für ein fahrradfreundliches Klima zu leisten. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 11.11.2005 wird ausdrücklich an der weiteren Umsetzung des NRVP gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden festgehalten. Die Bundesregierung will den Städten und Gemeinden helfen, in städtischen Wohnquartieren den Fußgänger-, Fahrrad-, ÖPNV- und Autoverkehr so zu vernetzen, dass sowohl ruhiges Wohnen als auch Mobilität möglich sind. Seit der Vorlage des Ersten Fahrradberichtes und des NRVP haben sich eine Reihe von Rahmenbedingungen und Aktivitäten zur Radverkehrsförderung weiterentwickelt, so u.a.: - Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP durchgeführt bzw. eingeleitet. - Die Mittel zum Radwegebau an Bundesstraßen wurden deutlich erhöht und ein Haushaltsansatz für nicht-investive Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP geschaffen. - In zahlreichen Ländern wurden die Rahmenbedingungen zur Radverkehrsförderung, z.B. durch verkehrspolitische Programme oder durch landesweite Radverkehrsnetze, verbessert. - Auf der kommunalen Ebene zeigen eine Vielzahl von Best practice-Beispielen, dass Radverkehrsförderung auch in Zeiten knapper Kassen wirksam betrieben werden kann. - Der Radtourismus hat kontinuierlich an Bedeutung gewonnen und sich für manche Regionen als wesentlicher Wirtschaftsfaktor erwiesen. - Die Kenntnis des Nutzens der Radverkehrsförderung hat sich verbessert. Akteure aus Wirtschaft und von Verbänden sowie weitere Handlungsträger engagieren sich zunehmend. usw.

Finanzielle Folgen des Stopps des Radwegeausbaus genehmigter und geplanter Strecken

a) Eine Aufstellung (Liste) der bereits in Planung oder Umsetzung befindlichen Radstrecken im Land Berlin, deren Projektierung und Bau laut Bekanntmachung der Senatorin Frau Manja Schreiner gestoppt werden sowie b) eine Kalkulation ggf. durch den Baustopp verfallender und c) an den Bund zurückzuzahlender bereits bewilligter oder d) ausgezahlter Fördergelder.

Fortschritt Umsetzung Mobilitätsgesetz

Guten Tag, bitte stellen Sie mir einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes, sowie Unterlagen zur Ursache des schleppenden Fortschritts des Ausbaus von Radwegen zur Verfügung.

Dokumente zum Stopp des Radwegebaus

- alle der Behörde vorliegenden Dokumente, Notizen, Protokolle von Gesprächen sowie die Kommunikation innerhalb der Behörde und zwischen der Behörde und anderen Stellen zum Themen Projektstop von Radwegen (hier auch Kommunikation mit Messenger und SMS) - die der Behörde vorliegenden Informationen, Dokumente, Notizen und Protokolle, auf denen der am 5. Juli verkündigte Stopp konkreter Radwegprojekte beruht. Bitte übersenden sie mir die Dokumente nach Möglichkeit digital.

Prüfvermerk / Auditbericht Roedernallee

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, mit Pressemitteilung vom 17. Juli 2023 mit der Überschrift "Radverkehrsprojekte - neue Prüfergebnisse sind da." haben Sie mitgeteilt, dass "weitergehende Überarbeitungen im Sinne einer umfassenden Verkehrssicherheit" für den geplanten, neuen Radweg in der Roedernallee (Reinickendorf) notwendig seien. Mit Pressemitteilung vom 20. Juli 2023 mit der Überschrift "Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen)" haben Sie mitgeteilt, dass unter anderem für die Roedernallee (Reinickendorf) eine Neubetrachtung der Planungen notwendig sei. Vor diesem Hintergrund senden Sie mir bitte Folgendes zu: Prüfvermerk bzw. Bericht des Planungsaudits einschließlich der entscheidungserheblichen Unterlagen, auf die sich die Prüfung bzw. das Audit in Bezug auf die Roedernallee im Bezirk Reinickendorf bezieht und der Grundlage für die oben genannten Pressemitteilungen ist. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Erlass III-5-605.00.01.00 vom 30.06.2009 des MUNLV (Eingriffsregelung beim Bau von Radwegen auf ehemaligen Bahntrassen)

- Erlass III-5-605.00.01.00 vom 30.06.2009 des MUNLV Unter anderem in der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg RS2 (https://www.radschnellwege.nrw/fileadmin/user_upload/projekte/rs2/downloads/RS2-Machbarkeitsstudie.pdf, S. 138f) wird der Erlass mit dem Aktenzeichen III-5-605.00.01.00 vom 30.06.2009 des MUNLV erwähnt. Dieser soll die Eingriffsregelung beim Bau von Radwegen auf ehemaligen Bahntrassen betreffen. Ich konnte den Erlass leider auf https://recht.nrw.de/ und auch sonst nirgends finden.

Prüfvermerk / Auditbericht Grunewaldstraße

Prüfvermerk (Ergebnisvermerk) bzw. Bericht des Planungsaudits einschließlich der entscheidungserheblichen Unterlagen, auf die sich die Prüfung bzw. das Audit in Bezug auf die Grunewaldstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bezieht und der Grundlage für die oben genannten Pressemitteilungen ist. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Die Anfrage erfolgt von dem folgenden Hintergrund: Mit der Pressemitteilung vom 20. Juli 2023 mit der Überschrift "Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen)" haben Sie in Bezug auf die Grunewaldstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg mitgeteilt: „Auch der Radweg in der Grunewaldstraße kann mit geringfügigen Anpassungen gebaut werden.“ Zwischenzeitlich ist der geänderte Verkehrszeichenplan mit dem Vermerk „Verkehrszeichenplan straßenverkehrsbehördlich angeordnet“ auf den Seiten der GB Infravelo GmbH veröffentlicht. Der Antrag erfolgt im Namen des << Adresse entfernt >> e.V. Auf die persönliche Gebührenbefreiung des << Adresse entfernt >> e.V. nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO als gemeinnützige Einrichtung wird hingewiesen.

1 2 3