1. Der Ministerrat stimmt der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland -Pfalz zum GAK-Rahmenplan 2021 bis 2024 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk tur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß § 10 Abs. 4 LHO von der Anmeldung zu unterrichten. 3. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird beauftragt, den Rahmenplan 2021 auszuführen.
Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf die vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossene Zuweisung an Bundesmitteln für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.
Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zu beschließenden gemeinsamen Rahmenplan für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.
Rahmenplan "Krückau Vormstegen“ im Bereich der Stadt Elmshorn Koordinatensystem: EPSG Code 25832
Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. Umweltschutz in der Landwirtschaft Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden. Struktur der Agrarpolitik der EU Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden. Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim BMEL : Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland . Ökoregelungen in der ersten Säule Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019 ). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer. Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen: Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Nicht-produktiver investiver Naturschutz Vertragsnaturschutz Schutz vor Schäden durch den Wolf Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen Finanzmittel für die zweite Säule der GAP Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung . ___ * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf Weiterführende Informationen BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union GAK Rahmenpläne Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027
Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
Stellenausschreibung Nr. 10/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg oder Halle (Saale) eine Sachbearbeitung (m/w/d) Naturschutz. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Begleitung und naturschutzfachliche Beratung von Bau-, Sanierungs- und Investitionsvor- haben des LHW Naturschutzfachliche Begleitung bei der Erstellung von Gewässerunterhaltungs- rahmenplänen Bearbeitung von Anträgen nach den Umweltinformationsgesetzen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Dipl.(FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Naturschutz, Land- schaftsplanung, Landschaftspflege und Landschaftsnutzung fundierte ökologische Kenntnisse umfassende Kenntnisse des Naturschutzrechts und des Wasserrechts Kenntnisse von rechtlichen, planerischen und behördlichen Instrumenten bei der Durchfüh- rung von Bauvorhaben Kenntnisse in der Anwendung von geografischen Informationssystemen sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 24.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 10/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Uchte/Tanger“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen-Sitzung (PAG) 02.03.2023 10.00 Uhr - 12.30 Uhr Hotel „Schwarzer Adler“, Lange Str. 52, 39590 Tangermünde vgl. Teilnehmerliste Tagesordnung Vorwort von Dana Shilton, Referentin Oberflächengewässer, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Lars Appelt, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Karl-Heinz Jährling, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Holger Ellmann, Ellmann/Schulze GbR Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde Dana Shilton, MWU, begrüßt zur 1. Sitzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe und stellt die Projektleitung und die Projektingenieure vor. Herr Appelt, LGSA, übernimmt und benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG-Terminen. Der Bearbeitungszeitraum ist stark begrenzt. Der Termin mit Wasserrechtsinhabern und Landwirten wird am 28.03.2023 stattfinden. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle und Präsentationen der PAG-Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde der PAG- Mitglieder. Frau Scholkofsky, LGSA, stellt die Möglichkeit der Onlinebeteiligung vor und bittet um Beteiligung bis zum 14.04.2023. Auf der Website ist die Online-Beteiligung über den Reiter PAG-Sitzungen erreichbar. Der Link kann gerne geteilt werden, um weitere Personen, direkt und indirekt betroffen, zu erreichen. Eine kurze Handlungsanweisung ist zum Download auf der GEK- Website abrufbar. https://survey123.arcgis.com/share/1665dbfb79c44dc9938140ed89a4dca6 Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Herr Jährling, LHW, erläutert die Ziele und Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritätensetzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen. Gewässerentwicklungskonzepte sind wasserwirtschaftliche Fachplanungen und ersetzen keine rechtlichen Instrumente! vgl. Anlage 2 Seite 1 von 3 Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Ellmann, Ellmann/Schulze GbR, stellt sein Unternehmen und das des Nachauftragnehmers Herrn Schickhoff, IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH, vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme von 2/3 der Gewässer ist bereits erfolgt. Anschließend erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Ellmann weist ausdrücklich darauf hin, dass Maßnahmen, Konzeptionen, Planungen und Studien dem Ingenieurbüro zeitnah zugearbeitet werden. vgl. Anlage 3 Top 4: Diskussion und Festlegungen Herr Dr. Wackwitz, UHV „Uchte“, fragt nach der Wahl des Zeitraums der Umsetzung, den er aufgrund der Änderungen im Wassergesetz und den fortschreitenden Autobahnbau für ungünstig hält. Auch hätte er sich eine Information des UHV vor Beginn des Ausschreibungsprozesses und der Bearbeitung gewünscht. Herr Jährling, LHW, verweist auf einen bereits stattgefundenen detaillierten Austausch. Für die Mitglieder der PAG fasst er zusammen, dass der Bearbeitungsablauf von Gewässerentwicklungskonzepten als wasserwirtschaftlich-konzeptionelle Rahmenplanungen im Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage einer vom zuständigen Umweltministerium in 2009 bestätigten Handlungsempfehlung des GLD erfolgt. Bisher sind 14 GEK erfolgreich abgeschlossen worden. Mit den in 2023 beginnenden GEK "Schnauder/Wethau/Unstrut" und "Uchte/ Tanger" sind bis zum Abschluss der Bearbeitungen in Sachsen-Anhalt noch 6 Konzepte offen. Neben der Gewässerunterhaltung sind diverse weitere Institutionen, wie u.a. die Land- und Forstwirtschaft, aus Gewässerökologie und Naturschutz, Fischerei sowie die Interessen der Gebietskörperschaften als gleichberechtigte Partner zu beachten. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Anlass zwischen verschieden gelagerten Interessen oder gar Zuständigkeiten zu unterscheiden. Eine Information der Mitglieder vor Beginn der Planungen kann auf Grund begrenzter Kapazitäten nicht erfolgen. Herr Klein, UHV „Tanger“, begrüßt die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts. Er selbst hat bereits einen großen Fortschritt durch bedarfsorientierten Gewässerunterhaltung und strukturaufwertende Maßnahme erzielen können. Er betont die Komplexität des Themas. Herr Ellmann ist über die Maßnahmen des UHV im Bilde und lobt die Arbeit Herr Kleins als Vorreiter zur Umsetzung der WRRL. Er wird lediglich in der Maßnahmenplanung des GEK ergänzen und bestehende Maßnahmen modifizieren. Herr Jährling ergänzt, dass Maßnahmen nur da geplant werden, wo sie letztendlich auch sinnvoll sind. Als Beispiel nennt er eine schlechte ökologische Durchgängigkeit einer Stauanlage. Sicher ist die ökologische Durchgängigkeit ein wichtiges Ziel, jedoch wird im Vorfeld geprüft, ob diese hier überhaupt notwendig ist. Erst dann wird nach einem festen Schema zur Prüfung der erforderlichen Maßnahmen gehandelt. Herr Neuhäuser, NABU KV Stendal, fordert die Darstellung der rechtlichen Grundlagen im GEK. Problematisch sieht er die Unterhaltungslast, die die Unterhaltungsverbände tragen. Zudem bittet er um das Belassen von Totholz in den Gewässern. Herr Jährling antwortet, dass egal wer das Gewässer unterhält nach der WRRL handeln muss und betont das mitunter die Unterhaltung der Gewässer nicht mehr zeitgemäß ist. Herr Sievert ergänzt, dass keine Totholzentnahme erfolgt, wenn das Profil nicht verhindert wird. Herr Neuhäuser fragt weiterhin nach dem Umgang mit dem Biber. Herr Jährling betont, dass mit dem Biber offen umgegangen wird. Bisher wurde der Biber in der WRRL nicht bedacht, jedoch bietet er auch Chancen für die Gewässer. Er erklärt, dass die zwei Rechte Naturschutz/WRRL in Synergie gebracht werden müssen. Hierzu wird aktuell die Fließgewässertypisierung nach LAWA überarbeitet. Herr Schuboth weist auf den hohen Seite 2 von 3 Schutzstatus nach § 44 BNatschG des Bibers hin. Herr Dorner, UWB LK Stendal, erläutert in diesem Zusammenhang den Vorteil eines renaturierten Gewässerlaufes. So findet an den Fließgewässern nach strukturverbessernden Maßnahmen der Biber geeignete Habitate ohne Beeinträchtigung angrenzender Flächen. Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 14.04.2023 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH i.A. Annemarie Scholkofsky (E-Mail: scholkofsky.a@lgsa.de), am 15.03.2023 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Karl-Heinz Jährling, LHW (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Holger Ellmann, Ellmann/Schulze GbR (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Seite 3 von 3
Der 3DProjektplaner ist eine auf dem Masterportal basierende digitale Webanwendung, die es Planer:innen in der Verwaltung ermöglicht, Bauvorhaben im 3D-Stadtmodell geodatenbasiert zu analysieren sowie eigene städtebauliche Entwicklungsideen schnell und einfach zu skizzieren. Beispielhafte Anwendungsbereiche sind: - Wettbewerbsentwürfe visualisieren und analysieren - Rahmenpläne, Massestudien und städtebauliche Skizzen - Durchführen von Simulationen Im Rahmen des CUT-Projektes wurde das Masterportal von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Bereich 3D weiterentwickelt und um folgende Funktionen ergänzt: 3D Importer, 3D Draw, 3D Filter and Style, Sichtperspektiven, Ausblenden von Objekten des 3D-Stadtmodells Die Funktionen werden in der Masterportal-Toolbox „3D Modeller“ gebündelt und sind Teil des Masterportal-Cores. Mit der Veröffentlichung der Masterportal Version 2.37.0 im September 2023 stehen die Funktionen des 3DProjektplaners als Open Source Software der Allgemeinheit zur Verfügung und können von jeder/m nachgenutzt werden.
Schutz und Bewirtschaftung von Oberflächengewässern und Grundwasser, Hochwasserschutz, wasserwirtschaftliche Rahmenplanung. Federführung unter anderem für Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Badegewässer-Richtlinie.
Origin | Count |
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Bund | 146 |
Land | 65 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 138 |
Text | 36 |
Umweltprüfung | 16 |
unbekannt | 20 |
License | Count |
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geschlossen | 57 |
offen | 143 |
unbekannt | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 209 |
Englisch | 7 |
Resource type | Count |
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Bild | 3 |
Datei | 1 |
Dokument | 10 |
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Unbekannt | 1 |
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Webseite | 83 |
Topic | Count |
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Boden | 118 |
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Luft | 86 |
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Weitere | 206 |