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Internationale Konvention zum Schutz der Erdatmosphaere

Das Projekt "Internationale Konvention zum Schutz der Erdatmosphaere" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Forschungsinstitut durchgeführt. Das vorliegende Forschungsvorhaben berichtet ueber die internationale Politik zum Schutz der Erdatmosphaere bis zum Beginn der Verhandlungen zu einer Klimakonvention 1991. Moegliche Strategien zu einem Abkommen waren zu untersuchen und ein Anforderungsprofil fuer ein wirksames Vertragswerk zu entwickeln. Auf dieser Grundlage sollte ein Text fuer eine Rahmenkonvention und fuer ein Protokoll mit festen Emissionsreduzierungsvorschriften entwickelt werden. Das Gutachten stuetzt sich auf 17 Einzelgutachten des Studienschwerpunktes E des Studienprogramms der Enquete-Kommission 'Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphaere', 1989.

Liste von Untersuchungsstellen, Ringversuchen und Rahmenvertragspartnern

Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen. Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung. Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist. Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.

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