Das Projekt "Oekologische Verbesserung von Fliessgewaessern II. Ordnung - Rankbach-Modell" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt. Viele Gewaesser II. Ordnung befinden sich in einem oekologisch sehr unbefriedigenden Zustand. Mit der Novellierung des Paragraph 68 WG sollen die Gemeinden als Traeger der Unterhaltungslast zur naturnahen Umgestaltung verpflichtet werden. Ziel des Erprobungsvorhabens ist die modellhafte Erarbeitung von Inhalten und Verfahrensweisen bei der fachlichen und rechtlichen Umsetzung des Paragraph 68 a neu und die Ueberpruefung der Akzeptanz bei den Traegern der Unterhaltungslast. Der guetemaessig und oekologisch defizitaere Rankbach ist aufgrund der Vergleichbarkeit mit anderen Gewaessern II. Ordnung fuer das Erprobungsvorhaben besonders geeignet. Es sollen zunaechst oekomorphologische und guetemaessige Bestandsaufnahmen durchgefuehrt werden, von denen Entwicklungsziele und Massnahmentypen abgeleitet werden. Die unterhaltungspflichtigen Gemeinden sollen zur Umsetzung dieser Ziele verpflichtet werden. Zur Erarbeitung eines Handlungsrahmens fuer die Verbesserung der Gewaesserverhaeltnisse wurden schwerpunktmaessig die drei Teilaspekte Oekomorphologie (Strukturen in und an den Gewaessern), biologische Gewaesseruntersuchungen (zur faunistischen Bewertung und Ermittlung der Gewaesserguete) sowie chemische Wasseruntersuchungen betrachtet. Die struktur- und belastungsbezogenen Defizite wurden in einem Bestandsplan dargestellt. Daraus abgeleitet wurde ein Bewertungs- und Massnahmenplan erstellt. Die gut gewaehlte Darstellung ermoeglicht es sowohl dem interessierten Laien als auch dem Fachmann, sich im Plan entsprechend zurechtzufinden und auch Detailinformation zu erhalten.