Tag gegen den Lärm 2016: Drei von vier Deutschen fühlen sich durch Lärm gestört Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Ein Hauptproblem sind die stark befahrenen Straßen in den Innenstädten. Hier ließe sich der Geräuschpegel effektiv senken, indem mehr und ausgedehntere Tempo 30-Zonen eingeführt werden. Wer langsamer fährt, fährt auch leiser: Der Schallpegel sinkt bei einem Auto, dass 30 km/h statt 50 km/h fährt, um zwei bis drei Dezibel. Mit Tempo 30 wird es nicht nur leiser, sondern auch sicherer. Tempo 30 ist nicht nur in Wohngebieten sinnvoll, sondern auch an städtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmbelastung sinkt und damit wird die Lebensqualität in Städten erhöht. Weitere Maßnahmen gegen Lärm sind leisere Autos und Busse – zum Beispiel dank geräuscharmer Reifen – oder leisere Fahrwege mit modernem lärmarmen Asphalt. Außerdem sind strengere Lärmgrenzwerte nötig: für Autos, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge, aber auch für Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Rasenmäher. So wird Lärm direkt an der Quelle gemindert – das ist effektiver als lokale Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster. Und natürlich kann auch jeder einzelne etwas tun und weniger Lärm machen. Zum Beispiel, indem man auf das Fahrrad umsteigt oder zu Fuß geht, anstatt mit dem Auto zu fahren. Der Verkehr ist eine der Hauptlärmquellen. Lärm macht krank und mindert die Lebensqualität. Herz-Kreislauf Erkrankungen und psychische Beschwerden bis hin zu Depressionen können Folge dauerhafter Lärmbelastung sein. Bei Kindern kann zu viel Lärm die Sprachentwicklung und die mentale Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und: Lärm kostet. So schätzt die Europäische Kommission die durch den Verkehrslärm in der EU verursachten Kosten auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent davon entstehen durch den Straßenverkehrslärm, beispielsweise durch hohe Gesundheitskosten oder Wertverluste von Immobilien. Anlässlich des diesjährigen Tags gegen den Lärm unter dem Motto „So geht leise!“ erklärt das Umweltbundesamt in einem anschaulichen Film Ursachen und Folgen von Lärm, welche Maßnahmen gegen Lärm helfen – und was jeder einzelne gegen Lärm tun kann.
Seit 1978 setzt das Umweltzeichen der Bundesregierung Maßstäbe Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – feiert seinen 40. Geburtstag. Seit 1978 setzt er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen anspruchsvolle Umweltkriterien für Produkte und Dienstleistungen. Die Idee damals: ein verlässliches Gütezeichen zu schaffen, das eine klare Orientierung beim umweltfreundlichen Einkauf gibt. Heute zählt es zu den bekanntesten Labeln, mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel, vom Staubsauger bis zum Smartphone. Bald soll es auch einen Blauen Engel für klimafreundliche Logistikdienste und Mehrwegbechersysteme geben. Zudem werden erstmals zwei Textilprodukte das Umweltzeichen tragen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Immer mehr Menschen achten beim Einkauf auf Produkte, die langlebig und umweltfreundlich sind. Im heute alltäglichen Dschungel der Label, Siegel und Zeichen ist der Blaue Engel die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Ich appelliere an den Handel, verstärkt Produkte mit dem Blauen Engel ins Sortiment aufzunehmen und von den Herstellern nachzufragen." Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): "Der Blaue Engel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Unternehmen profitieren von der klaren Signalwirkung: Was hier drin steckt, ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Menschen. Gleichzeitig setzt der Blaue Engel Maßstäbe, indem er der Gesetzgebung vorausgeht und schneller und flexibler Kriterien für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte festlegen kann." Noch bevor Umweltprobleme gesetzlich geregelt werden, setzt das Umweltzeichen freiwillige Standards. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Smartphones mit dem Blauen Engel müssen zum Beispiel immer austauschbare Akkus haben und besonders strahlungsarm sein, Reinigungs- und Waschmittel dürfen kein Mikroplastik erhalten. Textilprodukte müssen umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Hier reagiert das Zeichen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt auch auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Der Blaue Engel ist im Kern ein Umweltzeichen, mittlerweile ergänzen aber auch soziale Aspekte die Anforderungen, beispielsweise bei Smartphones, Textilien, Spielzeug und Schuhen. Im Textilbereich zählen dazu zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit und die Einhaltung des Mindestalters in den Kleidungsfabriken oder das Verbot von Pestiziden im Baumwollanbau. Das Umweltbundesamt erarbeitet die strengen Vergabekriterien basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für jede der aktuell 113 Produktgruppen werden spezielle Anforderungen entwickelt, kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Bei Staubsaugern beispielsweise müssen mehr als 25 Anforderungen, bei Druckern sogar rund 100 verschiedene Kriterien erfüllt werden, bevor das Label verliehen wird. 1978 startete der Blaue Engel als erstes Umweltzeichen weltweit mit sechs Produktgruppen, darunter FCKW -freie Spraydosen, leise Rasenmäher und Mehrwegflaschen. 2018 tragen mehr als 12.000 Produkte von 1.600 Unternehmen den Blauen Engel. Derzeit sind Drucker, emissionsarme Innenwandfarben, schadstoffarme Lacke, Bodenbeläge, Möbel und Recyclingpapier die stärksten Produktgruppen. Neben sozialen Standards und einer engen Vernetzung mit internationalen Umweltzeichen setzt der Blaue Engel zukünftig einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung und zertifiziert mit den großen Rechenzentren neben Laptops, Smartphones und Routern auch die dahinterliegende Infrastruktur. In Planung sind zudem Umweltzeichen für Server und ressourceneffiziente Software. Was fordern die Vergabekriterien des Blauen Engel?
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge. Neue Motoren müssen die Abgasstufe V erfüllen, aber die EU-Verordnung 2016/1628 berücksichtigt nicht ausreichend Leerlaufphasen und Kaltstarts, die einen großen Teil der Emissionen ausmachen können. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Daher wird eine Fortentwicklung der Gesetzgebung empfohlen, die auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe unterstützt. Die Studie basiert auf Literatur, Telematikauswertungen und eigenen Messungen und ist vor allem für Wissenschaftler und Ingenieure relevant. Veröffentlicht in Texte | 53/2023.
Mehrweg-Versandverpackungen, bessere Produktinformationen und Elektromobilität können Onlinehandel klimafreundlicher machen Bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Das zeigt eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die sich mit den Treibhausgasemissionen des Online-Handels beschäftigt („Die Ökologisierung des Online-Handels“). Demnach erreicht der Anteil von Handel und Transport nur zwischen einem und zehn Prozent an den Gesamtemissionen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Die Studie vergleicht unterschiedliche Einkaufvarianten – stationär und online. Eine Einkaufsfahrt von 5 km im eigenen PKW zum Beispiel erzeugt 600 bis 1.100 g CO 2 , während die Einkaufsfahrt mit dem Fahrrad 0 g CO 2 emittiert. Für eine Lieferung per Onlinedienst fallen im Schnitt zwischen 200 und 400 g CO 2 an. Die im Vergleich zur Fahrt im eigenen Auto geringeren Emissionen liegen u.a. an der besseren Fahrzeugauslastung, der effizienten Gestaltung der Lieferrouten und dem zunehmenden Einsatz von Elektrofahrzeugen. Die wichtigsten Klimaschutz -Stellschrauben im stationären Handel sind die Energieverbräuche vor Ort und die Wahl des Verkehrsmittels der Kundinnen und Kunden. Umweltbelastende Faktoren im Online-Handel sind dafür die Versandverpackungsabfälle und der Lieferabschnitt bis zur Haustür, die so genannte „letzte Meile“. Eine weitere UBA -Studie („Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“) zeigt, dass Umweltsiegel im Online-Handel bisher nur unzureichend abgebildet werden. Auch Informationen zu Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Updates sind demnach meistens nicht vorhanden. Diese Eigenschaften spielen – anders als der Preis oder das Design – bei der Kaufentscheidung deshalb oft nur eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme ist die Energieverbrauchskennzeichnung, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Das UBA empfiehlt deshalb, eine Aussagepflicht zur Herstellergarantie sowie Kenngrößen zur durchschnittlichen Lebensdauer der Produkte einzuführen. Bestehende Siegel wie das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt werden, diese Informationen außerdem in Preisvergleichs- und Verkaufsplattformen integriert werden. Mehr Umweltschutz ist auch bei den Versandverpackungen möglich. Viele Produkte lassen sich zum Beispiel ohne Schaden in der Originalverpackung – ohne zusätzliche Versandverpackung – versenden. Mehrwegverpackungen, die von den Kundinnen und Kunden leer zurückgeschickt werden, sind ebenfalls sinnvoll. Insgesamt ließen sich der Studie zufolge bei den Versandhandelsverpackungen pro Jahr zwischen 180.000 und 370.000 Tonnen Verpackungsabfall einsparen. Dies entspricht einer Reduktion um 22 bis 45 Prozent. Im Bereich Logistik birgt der Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Fahrrädern zur Auslieferung große Potenziale, außerdem auch die Nutzung von Packstationen für eine effiziente Zustellung. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Umweltbilanz verbessern, indem sie umweltfreundliche Produkte kaufen, beim Online-Einkauf häufige Retouren vermeiden und gezielt Mehrwegsysteme oder den Verzicht auf Versandverpackung nachfragen. „Es muss nicht immer der Neukauf sein. Oft sind gute gebrauchte Geräte oder eine Leihe oder Miete eine gute Alternative – vor allem bei Produkten, die man ohnehin selten nutzt wie Bohrmaschine, Rasenmäher oder Heckenschere. Auch die Reparatur scheinbar defekter Haushaltsgeräte kann den Neukauf oft vermeiden“, so Dirk Messner. Weitere Informationen: Die vorliegenden Daten sind erste Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Ökologisierung des Online-Handels“. Die Angaben zu den CO 2 bzw. CO 2 e (CO 2 -Äquivalente)-Emissionen stammen aus diversen ökobilanziellen Studien und wurden im Projekt zusammengeführt und teilweise selbst berechnet. Die Angaben zum Verpackungsabfall sind aus der GVM Datenbank, ein Teilbericht II mit detaillierten Angaben folgt in der ersten Jahreshälfte 2021. Die Daten zu den umweltbezogenen Produktinformationen aus dem Bericht „Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“ sind teilweise selbst erhoben oder stammen ebenfalls aus der im Bericht angegebenen Literatur.
Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.
Am 5. Juli 2016 stimmte das EU-Parlament einer Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) zu. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018. Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie z.B. Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, sind eine der wesentlichen mobilen Quellen für Schadstoffemissionen. Sie emittieren deutschlandweit jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln und ca. 15 % der Stickoxid Emissionen verglichen mit Straßenfahrzeugen, wie z.B. Autos oder Lkw. Neue NRMM-Motoren müssen aktuell die Abgasstufe V nach der EU-Verordnung 2016/1628 erfüllen. Die strengen Grenzwerte entsprechen in etwa denen der Euro VI für LKW. Die vorliegende Studie untersucht, ob NRMM auch im Realbetrieb geringe Emissionen aufweisen. Stufe V-Motoren der Kategorie 56 bis 560 Kilowatt Nennleistung, welche einen Großteil aller NRMM ausmachen, halten diese Grenzwerte unter normalen Arbeitsbedingungen ein. Leerlaufphasen und Kaltstarts, welche über 50 % der Gesamtemissionen ausmachen können, fließen jedoch in der aktuellen Verordnung nicht ausreichend mit ein. Eine zukünftige In-Service-Conformity-Gesetzgebung sollte dies berücksichtigen. Die Partikel- und Stickoxidgrenzwerte für Dieselmotoren bis 19 kW (bei Binnenschiffen bis 300 kW) entsprechen noch etwa dem Stand von Euro-IV-Lkw oder älter. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Eine Fortentwicklung der Gesetzgebung wird daher empfohlen. Diese sollte auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe, z.B. Elektrogeräte, zum Ziel haben und dieses, beispielsweise durch ambitionierte Emissionsgrenzwerte und eine Roadmap, unterstützen. Die Erkenntnisse der Studie stützen sich auf ein umfangreiches Daten-Set basierend auf Literatur, Telematiksystemen und eigenen Messungen mit portablen Emissionsmessgeräten (PEMS). Weiteren Forschungsbedarf sehen die Autoren insbesondere bei der Frage, ob die Motoren auch über eine lange Lebenszeit sauber sind und welche Rolle Defekte oder Manipulationen spielen. Quelle: Forschungsbericht
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, 50 Jahre ist es nun her, dass das Umweltbundesamt gegründet wurde. Grund genug, auf die erreichten Erfolge, aber auch auf die noch bestehenden Herausforderungen zu blicken. In dieser Newsletter-Ausgabe starten wir mit dem Thema „50 Jahre Lärmschutz“. Außerdem geht es unter anderem um unsere Energieversorgung. Erstmals ist über die Hälfte des Stroms in Deutschland erneuerbar! Das ist auch gut für die E-Mobilität: Der Klimavorteil von E-Autos wird immer größer, wie aktuelle Studienergebnisse zeigen. Interessant ist auch die Analyse, welche Auswirkungen der Trend haben wird, dass wohl immer mehr Menschen nicht mehr im Bürogebäude des Arbeitgebers, sondern im Homeoffice oder in Coworking-Räumen arbeiten werden. Und welche Auswirkungen haben Kryptowährungen auf die Umwelt? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Lärmschutz: Erfolge und Herausforderungen Lärm kann die Gesundheit körperlich und psychisch belasten. Quelle: Martin Schmied / UBA Lärm nervt nicht nur – er kann dauerhaft auch krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Deshalb hat sich das UBA bereits seit seiner Gründung mit dem Thema Lärm beschäftigt und hat eine Schlüsselrolle in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm in Deutschland und Europa eingenommen. Anlässlich unseres 50-jährigen Gründungsjubiläums blicken wir im Jahr 2024 zurück. Viel wurde seit 1974 geschafft. Heute wissen wir recht genau, wie Lärmquellen wirken und wieviel Lärm gesundheitlich akzeptabel ist. Und die regelmäßig durchgeführte UBA-Umweltbewusstseinsstudie, spezielle Lärmwirkungsuntersuchungen sowie die Lärmkartierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zeigen, welche Lärmquellen die Menschen am meisten belasten. Maschinen und Geräte, die 1974 immer wieder zu Beschwerden geführt haben, sind heute durch Bemühungen des UBA deutlich leiser, etwa Rasenmäher, Baumaschinen und Kommunalfahrzeuge. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen noch im Straßenverkehr. Er ist der Hauptgrund dafür, dass etwa jeder vierte Mensch in Deutschland durch mehr Verkehrslärm belastet ist, als gesundheitlich akzeptabel. Zwar sind Pkw-Motoren durch Vorgaben, technischen Fortschritt und bessere Dämmung deutlich leiser geworden, dafür sind jedoch heute deutlich mehr, größere, schwerere, schnellere und leistungsfähigere Autos auf den Straßen unterwegs, als noch vor 50 Jahren. Die Aufgaben des UBA zu Lärmwirkungen und Lärmminderung erstrecken sich vom Verkehr, über Maschinen und Produkte bis hin zu Industrieanlagen. Das UBA erforscht und fördert seit seiner Gründung innovative Technologien und Methoden zur Lärmminderung, um maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, Richtlinien und Gesetze zu schaffen und weiterzuentwickeln. So gibt es mittlerweile in einigen Städten sogenannte "ruhige Gebiete", die einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Auch beurteilt das UBA die Lärmwirkungen jeder neu festgelegten Flugroute an den Flughäfen in Deutschland, damit so wenig Anwohner*innen wie möglich durch Fluglärm belastet werden. Die vergangenen 50 Jahre waren von bedeutenden Meilensteinen beim Schutz gegen Lärm geprägt. Trotzdem besteht weiterhin „ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern.“, wie UBA-Präsident Dirk Messner betont. Das Jubiläum des Umweltbundesamts ist also nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern vor allem auch der Aufruf, die gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen. Auch in Zukunft wird sich das UBA mit seiner Arbeit dafür einsetzen, die Umwelt für kommende Generationen lebenswerter und leiser zu gestalten. Warum die deutschen Landwirte wirklich streiken Artikel im Schweizer Magazin REPUBLIK, u.a. mit UBA-Experte Knut Ehlers. Wäsche waschen, Umwelt und Geldbeutel schonen Wer umweltbewusst waschen will, sollte nicht nur auf das Waschmittel achten. Vor allem auf einen Punkt kommt es an. Und damit lässt sich auch noch Geld sparen. UBA-Experte Marcus Gast gibt Auskunft im ZDF-Ratgeber. Nachhaltig wirtschaften: Wie die neuen EU-Regeln für Unternehmen aussehen Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß, Umweltverschmutzung: Seit Jahresbeginn gelten in der EU neue Standards, nach denen Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten berichten müssen. UBA-Experte Christoph Töpfer erklärt im Deutschlandfunk, was sich ändert.
Das Projekt "Untersuchungen zum Einfluss der Aufstellflaeche fuer Rasenmaeher bei der Bestimmung von Emissionswerten nach der 8. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen durchgeführt. Es soll untersucht werden, ob und ggf. in welcher Weise die Messwerte bei der Bestimmung der Geraeusch-Emissionswerte von Rasenmaehern nach der 8. BImSchV (Rasenmaeherlaerm) von den Eigenschaften des Messuntergrunds abhaengen. Dabei sollen verschiedene Rasensorten sowie Kunstrasen und ein schallharter Untergrund (z.B. Beton) miteinander verglichen werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob es moeglich ist, den Untergrund so exakt zu beschreiben, dass die Reproduzierbarkeit der Messungen unter 0,5 dB(A) liegt.
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