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Ratgeber: Gestörte Idylle

Die Garten-Saison hat wieder begonnen. Gartenfreundinnen und -freunde freuen sich auf frische Luft, Sonne, Ruhe und Entspannung im eigenen Garten. Dass damit auch viel Arbeit verbunden ist, versteht sich von selbst. Rasen mähen, Hecken scheren, Bäume beschneiden, all das gehört zur Gartenpflege einfach dazu. Dabei helfen uns zunehmend motorisierte Maschinen und Geräte. An dieser Stelle hören Ruhe und Entspannung auf, denn Rasenmäher, Motorkettensägen, Gartenhäcksler und Co. können für enormen Lärm sorgen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Das Grundgeräusch in deutschen Großstädten wird heute überwiegend durch Verkehrslärm bestimmt. Demgemäß wird von den Bundesbürgern bei Umfragen zur Lärmbelästigung durch unterschiedliche Geräuschquellen häufig der Straßenlärm an erster Stelle genannt. Belastungen durch Lärm im Wohn- und Arbeitsbereich sind offenkundig. Doch auch in der Freizeit, in der sich die Menschen erholen wollen, beeinträchtigt der Lärm das Wohlbefinden. Viele Park- und Grünanlagen, aber auch große Teile der Naherholungsgebiete sind so verlärmt, dass sie für ruhige Erholungsnutzung stark eingeschränkt sind. In den letzten Jahren sind zwar mittels technischer Neuerungen die Fahrgeräusche der einzelnen Kraftfahrzeuge leicht zurückgegangen, doch ist durch die steigende Anzahl und die Zunahme der Geschwindigkeit der Autos der Lärm insgesamt gestiegen. Neben dem Lärm von Kraftfahrzeugen, Bahn und Flugzeugen treten auch Lärmbelastungen durch Industrie, Gewerbe und Bautätigkeit auf. Hinzu kommen Nachbarschaftslärm (z.B. Geräusche von Haushalts- und Musikgeräten und Rasenmähern) sowie Lärm bei Sport- und Freizeitbetätigungen und -veranstaltungen. Die Stärke der Belästigung durch die verschiedenen Geräuschquellen wurde vom Umweltbundesamt untersucht (vgl. Abb. 1). Als Lärm bezeichnet man Schallereignisse , die von der überwiegenden Zahl der Menschen als störend eingestuft werden. Schallereignisse sind Luftdruckschwankungen mit einem Wechsel von 20 bis 20 000 Hz, die durch das menschliche Ohr wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeit von Schallereignissen durch das menschliche Ohr reicht von der Hörschwelle mit einem Effektivwert der Luftdruckschwankungen von 0,00002 Pascal (0,0002 µbar) bis zur Schmerzschwelle mit einem Effektivwert von 20 Pascal (= 200 µbar). Um eine dem menschlichen Vorstellungsvermögen gemäße Skalierung zu erhalten, wird der Schalldruck in einem logarithmischen Maßstab als Schalldruckpegel mit der Einheit Dezibel (dB) angegeben. In dieser Werteskala reicht der genannte Wahrnehmbarkeitsbereich des menschlichen Ohres von 0 bis 120 dB. Die Lautstärkewahrnehmung des Menschen wird bestimmt durch das Zusammenspiel von physikalischem Schalldruckpegel (0 bis 120 dB) und der Frequenz (20 bis 20 000 Hz). Die größte Empfindlichkeit besitzt das menschliche Ohr im mittleren Bereich zwischen 1 000 und 4 000 Hz. Diesem Umstand trägt die mit A-Bewertung benannte Frequenzbewertung Rechnung. Geräusche tiefer (20 bis 1 000 Hz) und hoher (4 000 bis 20 000 Hz) Frequenzlagen werden bei der Ermittlung des sogenannten A-Schallpegels mit einer geringeren Gewichtung als mittlere Frequenzen berücksichtigt. A-Schalldruckpegel werden in Dezibel (A) – dB(A) – angegeben. Die bei verschiedenen Geräuschquellen auftretenden typischen A-Schallpegel sind in Abbildung 2 dargestellt. Die Störwirkung von Geräuschen wird subjektiv sehr unterschiedlich bewertet. So kann ein open air Popkonzert mit einem Schalldruckpegel von 100 dB(A) in der ersten Reihe vom Konzertbesucher als angenehm und in 1 000 m Entfernung mit einem Schalldruckpegel von 60 dB(A) von einem Anwohner als störend empfunden werden. Unfreiwillig mitgehörte, störende Geräusche sind Lärm. Verkehrsbedingte Geräusche werden durch die Mehrzahl der Bevölkerung als störend und damit als Lärm eingestuft. Lärm wird nach heutigem Erkenntnisstand als Risikofaktor betrachtet, der sich nachteilig auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen auswirken kann. Allein und im Zusammenwirken mit anderen Belastungsgrößen kann Lärm gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Folgende Wirkungen können unterschieden werden: Verminderung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit Herabsetzung der Beobachtungsfähigkeit Beeinträchtigung von Schlaf und Erholung Überreizung des Nervensystems Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Beschwerden Schädigung des Hörvermögens. Die im Alltag auftretenden Geräusche sind häufig großen Schwankungen ausgesetzt. Ihre Belästigungsstärke wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Der Beurteilungspegel wird durch einen Mittelwert, den Mittelungspegel, bestimmt. Dieser wird in einem etwas komplizierten Umrechnungsverfahren berechnet, in dem die Lautstärke (Schalldruckpegel) der auftretenden Geräusche und die jeweilige Zeitdauer ihrer Einwirkung in ein Verhältnis mit der Zeitdauer des Beurteilungszeitraums gesetzt werden, z.B. die 16 Stunden am Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Beim Straßenverkehrslärm ist der Mittelungspegel meist identisch mit dem Beurteilungspegel. An ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen ergibt sich der Beurteilungspegel durch einen Zuschlag auf den Mittelungspegel, wodurch die besondere Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche berücksichtigt wird. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Langzeitbelastung. Er beschreibt ein (theoretisches) Dauergeräusch von konstanter Lautstärke, das – tritt es real auf – das gleiche Maß an Belästigung hervorruft, wie die realen unterschiedlich lauten Geräusche bei ihrem zeitlich verteilten Einwirken über den gleichen Zeitraum. Mit diesem Wert sind in der städtebaulichen Planung anzustrebende Zielwerte oder in der Gesetzgebung fixierte Grenzwerte zu vergleichen. Änderungen in der Verkehrsstärke führen zu Änderungen der Beurteilungspegel. Die Beeinflussung sowie die Beurteilung dieser Änderung durch den Menschen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei der städtebaulichen Planung sind nach der DIN 18005 vom Mai 1987 für die Lärmbelastung schalltechnische Orientierungswerte angegeben. Der angegebene Wert für Grün- und Freiflächen lautet (tags und nachts) und ist mit den in der Karte dargestellten Beurteilungspegeln zu vergleichen. In dem Gutachten “Studie der ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr” wurden 1991 folgende Werte für Erholungszonen empfohlen: Die Lärmschutzverordnung der Schweiz sieht für Erholungszonen folgende Werte vor: Der gemäß DIN 18005 für Grün- und Freiflächen anzustrebende Orientierungswert von 55 dB(A) wird mit Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung begründet. Danach treten bis zu diesem Schalldruckpegel kaum vegetative Reaktionen und keine körperlichen Schäden auf. Auch die psychischen und sozialen Beeinträchtigungen liegen in einem akzeptablen Rahmen. Bei normaler Sprechweise ist für Gesprächspartner mit 2 m Abstand eine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit gegeben.

Laerm von Rasenmaehern - Stand der Technik

Das Projekt "Laerm von Rasenmaehern - Stand der Technik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Projektes wurde der Stand der Technik bei der Laerm- und Abgasminderung von Rasenmaehern dargestellt und ein entsprechender Verordnungsvorschlag an das Bundesministerium fuer wirtschaftliche Angelegenheiten geschickt.

Gestörte Idylle

Die Garten-Saison hat wieder begonnen. Gartenfreundinnen und -freunde freuen sich auf frische Luft, Sonne, Ruhe und Entspannung im eigenen Garten. Dass damit auch viel Arbeit verbunden ist, versteht sich von selbst. Rasen mähen, Hecken scheren, Bäume beschneiden, all das gehört zur Gartenpflege einfach dazu. Dabei helfen uns zunehmend motorisierte Maschinen und Geräte. An dieser Stelle hören Ruhe und Entspannung auf, denn Rasenmäher, Motorkettensägen, Gartenhäcksler und Co. können für enormen Lärm sorgen.

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen Lärmbelästigung in Deutschland in Prozent In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2020 fühlen sich rund 57 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 50 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht. Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert. Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.

Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Geräusche weiterer Schallquellen

Neben den Geräuschen, die einer konkreten "Anlage" zuzuordnen sind, existieren auch "Schallquellen" im öffentlichen und privaten Bereich, für die der Anlagenbegriff nicht anwendbar ist, dazu gehören z.B. der Straßenmusikant in der Fußgängerzone oder die spontane Grillfeier der Nachbarn. Seiteninhalt Landes-Immissionsschutz-Gesetz Ordnungsrecht Die besondere Stellung von Kinderspielplätzen Landesverteidigung Maschinenlärm-Verordnung Das Landes-Immissionsschutz-Gesetz für NRW (LImschG) legt grundsätzlich fest, daß sich jeder so zu verhalten hat, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Für alle nicht dem Anlagenbegriff unterliegenden Geräuschquellen wird eine von 22 bis 6 Uhr einzuhaltende Nachtruhe festgelegt. Generelle Ausnahmen kennt das LImSchG lediglich für Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 22 und 23 Uhr sowie für im öffentlichen Interesse oder Bedürfnis stehende Arbeiten oder Veranstaltungen. Ausnahmen vom LImSchG erteilt das lokale Ordnungsamt. Nachbarschaftslärm, 8. BImSchV, Gaststätten Mit Fragen oder Beschwerden zu Lärm, der dem Ordnungsrecht unterliegt, z.B. verursacht durch die Nachbarschaft, den Betrieb von lauten Rasenmähern oder durch Gaststätten und deren Gäste kann man sich an das lokale Ordnungsamt wenden. Die meisten Gemeinden haben für diese Bereiche eigene ordnungsbehördliche Verordnungen aufgestellt, deren Inhalt vor Ort erfragt werden muß. Der Betrieb von Gaststätten hat i.a. die oben genannten Anforderungen der TA Lärm einzuhalten. Kinderspielplätze sind ein von der Gesellschaft ausdrücklich erwünschter und fester Bestandteil des Wohnumfeldes. Der dadurch verursachte Lärm ist daher von den Anliegern weitgehend hinzunehmen, er darf jedoch nicht deren Gesundheit gefährden. Mit auftretenden Fragen und evtl. Beschwerden kann man sich bei städtischen Spielplätzen an das zuständige Schul- oder Jugendamt wenden, bei privaten Spielplätzen liegt die Zuständigkeit zumeist beim Ordnungsamt. Auch die der Landesverteidigung dienenden Anlagen besitzen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Funktion eine besondere Stellung im Immissionsschutz. Das Üben der Bedienung und des Umgangs mit den Waffensystemen gilt als unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung der Truppenteile und wird daher politisch und juristisch als hoheitliche Tätigkeit angesehen. Insofern werden den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Belästigungen auch über das bei gewerblichen Anlagen hinausgehende Maß zugemutet, die Gesundheit der Menschen in der Nachbarschaft darf jedoch nicht gefährdet werden. Die Überwachung der durch militärische Anlagen verursachten Immissionen obliegt nach 14. BImSchV dem Bundesminister der Verteidigung. Daher sollten Beschwerden über Lärmbelästigung aus militärischen Anlagen direkt an das Bundesministerium der Verteidigung Presse- und Informationsstab Stauffenbergstr. 18 10785 Berlin oder das Bürgertelefon des BMVg Tel.: +49 (0) 301824 - 24242 herangetragen werden (militärischer Fluglärm s.a. Verkehrsgeräusche). Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung wird eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, die in vier Jahren weiter gesenkt werden. Über die Vorgaben der EU hinaus enthält die deutsche Lärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch der Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. So gilt zum Beispiel für reine Wohn-, Kur- und Klinikgebiete, dass die Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Ausnahmen sind dann nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig. In als empfindlich eingestuften Gebieten können die Landesbehörden weitergehende Betriebseinschränkungen festlegen.

Infoblätter und Broschüren

Lärmschutz in Gaststätten und Biergärten LANUV-Info 68, 2024 Schulabschluss geschafft! Und nun? Mach deinen Bundesfreiwilligendienst im LANUV! LANUV-Info 67, 2023 Labor- und Probenahmeschiff "Max Prüss" LANUV-Info 66, 2023 Überwachung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen LANUV-Info 65, 2023 Die Vermehrung von Salmoniden LANUV-Info 64, 2023 Da gibt’s was auf die Ohren – Gehörschaden via Kopfhörer LANUV-Info 63, 2023 Kinder vor Lärm schützen – Spielzeug, Kopfhörer und Lärm im Kinderzimmer LANUV-Info 62, 2023 Leise Haustechnik – Klimaanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Co. LANUV-Info 61, 2023 Lärmschutz im Garten – Rasenmäher, Laubbläser & Co. LANUV-Info 60, 2023 Leises Fahren – Leise Fahrweise ist zugleich umwelt- und klimafreundlich LANUV-Info 59, 2023 Flächenanalyse Windenergie NRW - Zwischenbericht LANUV 2023 Aus dem Teich auf den Tisch – Forellen für die Küche vorbereiten LANUV-Info 58, 2023 North Rhine-Westphalia Office of Nature, Environment and Consumer Protection (LANUV) - Competence for a state worth living in LANUV-Info 57, 2022 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - Kompetenz für ein lebenswertes Land LANUV 2023 Das LANUV - ein attraktiver Arbeitgeber LANUV-Info 56, 2023 Biologische Aufbereitung von Anlagenwasser in der Aquakultur LANUV-Info 55, 2022 Mechanische Filtration von Anlagenwasser in der Aquakultur LANUV-Info 54, 2022 Das Filetieren einer Lachsforelle LANUV-Info 53, 2022 Tierärztlicher Vorbereitungsdienst in NRW - Ihr Weg zur Amtstierärztin und zum Amtstierarzt im öffentlichen Dienst LANUV-Info 52, 2022 Daten und Fakten zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - 2021 LANUV 2021 Bodenzustandserhebung im Wald - BZE III in Nordrhein-Westfalen LANUV 2021 Verwendung von Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung - Kreisläufe im Hochbau schließen LANUV 2021 Schadstoffe von Kindern - Untersuchungen von 2011-2018 LANUV-Info 50, 2021 Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Windenergie - Zwischenbericht LANUV 2021 Abfälle in der Landschaft - Achtloses Wegwerfen hat weitreichende Folgen LANUV-Info 49, 2020 Versickern statt versiegeln - Tipps zur Versickerung von Regenwasser auf Ihrem Grundstück LANUV-Info 48, 2020 Die richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen nach Marktordnungsrecht und Fischereietikettierungsvorschriften LANUV-Info 47, 2020 Daten und Fakten zum Klimawandel - Großlandschaft Eifel LANUV 2020 Aufgaben des LANUV an der Schnittstelle zur Land- und Ernährungswirtschaft LANUV 2020 Bibliothek - Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung LANUV 2019 Boden - mehr als Baugrund. Bodenschutz für Bauausführende LANUV 2019 Boden - damit ihr Garten funktioniert. Bodenschutz für "Häuslebauer" LANUV 2019 Naturnahe Außengelände am LANUV - Schritt für Schritt zu mehr Biodiversität LANUV 2019 20 Jahre gemeinsamer Einsatz für die Wanderfische - Das Wanderfischprogramm NRW feiert Jubiläum LANUV-Info 46, 2019 Gewässeruntersuchung in Nordrhein-Westfalen - Messstellen und Daten LANUV-Info 45, 2023 Das Solarkataster NRW - Ihr Weg zur eigenen Solarenergie-Anlage LANUV-Info 44, 2018 Das landesweite Solarkataster NRW - Ein Instrument zum Ausbau der Solarenergie LANUV-Info 43, 2018 Künstliche Außenbeleuchtung - Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen LANUV-Info 42, 2018 Klimaanalyse Nordrhein-Westfalen - Hitzebelastung der Bevölkerung LANUV-Info 41, 3. aktualisierte Auflage, 2019 Schutz der Aale in Nordrhein-Westfalen - Maßnahmen und Monitoring LANUV-Info 40, unveränderte Neuauflage, 2020 Blühende Vielfalt am Wegesrand - Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine LANUV-Info 39, 2017 Effects of the Climate Change in North Rhine-Westphalia - Climate Impact Monitoring 2016 (EN) LANUV-Info 38, 2017 Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen - Klimafolgemonitoring 2016 LANUV-Info 38, 2017 Weinanbau in Nordrhein-Westfalen - Informationen für Hobbywinzer LANUV-Info 37, 2017 Kennzeichnung von Lebensmitteln – Angaben auf Lebensmitteln lesen und verstehen LANUV-Info 35, Neuauflage 2023 Recycling von Gipskartonplatten LANUV-Info 34, Stand: März 2022 Böden kühlen überhitzte Städte LANUV-Info 32, 2018 Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen LANUV-Info 31, 2016 Handel mit Lebensmittelbedarfsgegenständen - Information für Händler LANUV-Info 30, 2016 Bäume in der Landschaft LANUV-Info 28, 2020 Gefährliche Fremde - Nichtheimische Tierarten aus Aquarien und Gartenteichen LANUV-Info 26, 2019 Biologische Gewässeruntersuchungen in NRW - Ökologische Bewertung von Bächen, Flüssen, Seen und Talsperren LANUV-Info 25, 2023 Life+ Projekt Alosa alosa : Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Maifischs - Das Wiederansiedlungsprogramm am Rhein LANUV-Info 24, 2013 Het Life+ project elft (Alosa alosa ). Maatregelen ter behoud van de elft in Europa Herintroductie van de elft in de Rijn LANUV-Info 24 (NL), 2013 Le projet Life+ Alosa alosa pour la conservation de la grande alose en Europe; Le programme de réintroduction dans le bassin du Rhin LANUV-Info 24 (F), 2013 The Life+ project Alosa alosa: Measures for the conservation of the allis shad in Europe; The reintroduction program along the River Rhine LANUV-Info 24 (EN), 2013 Lebensmittel - Zu kostbar für die Tonne LANUV-Info 23, 2012 Vogelfütterung im Winter LANUV-Info 21, 2012 Strahlenschutzvorsorge - Die amtliche Messstelle im LANUV LANUV-Info 20, 2011 Aus dem Nest gefallen - was tun mit Jungvögeln? LANUV-Info 19, 2012 Schadstoffe im Boden Ursachen - Wirkung - Bewertung - Handlungsempfehlungen LANUV-Info 13, 2020 Sondereinsatz: Umweltfeuerwehr des Landes NRW LANUV 2016 Boden - wir stehen drauf! Von der Bodenkunde zum Bodenschutz LANUV-Info 12, 2015 Helfen Sie, Lachs und Co zu schützen! Wiederansiedlungsprogramm für den Lachs LANUV-Info 10, 2011 Altlasten-Situation in Nordrhein-Westfalen LANUV-Info 7, aktualisierte Neuauflage, 2014 Ausbildung im LANUV LANUV-Info 6, 2022 Chemikalien, Mikroorganismen, gefährliche Stoffe - Informationssystem IGS im Internet LANUV-Info 5, Neuauflage, 2019 Jakobskreuzkraut - Eine Giftpflanze auf dem Vormarsch LANUV 2020, 6. Auflage Der Riesenbärenklau im Garten . . . ganz schön (und) gefährlich LANUV-Info 4, 2018 Offene Kamine - Heizkamine - Kaminöfen. Behaglichkeit drinnen - Belästigung draußen? LANUV-Info 2, 2012 Die Beifußambrosie - Eine Gefahr für Allergiker - Einbürgerung verhindern LANUV-Info 1, 2018 Ausflugstipps - Bodenerlebnisse in NRW LANUV 2012 Gesundheitsschutz im Mittelpunkt - Die Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen LANUV 2012 Genuss von Nordrhein bis Westfalen - Schutz für Lebensmittelspezialitäten LANUV 2007

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