Das Projekt "Untersuchungen zum Stand der Technik bei Rasentrimmern (Fadenschneidern) und Arbeiten zur Entwicklung von Prototypen mit einer Geraeuschemission entsprechend 8. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIGE Forschungsinstitut Geräusche und Erschütterungen durchgeführt. Seit 1976 wird die Geraeuschemission von Rasenmaehern durch die 8. BImSchV limitiert. Eine auf dieser Verordnung basierende EG-Richtlinie von 1984 erweitert den Begriff 'Rasenmaeher', so dass auch sog Rasentrimmer unter diese Richtlinie fallen. Die Richtlinie war bis zum 1/7/1987 in nationales Recht umzusetzen. Hersteller und Verbaende haben nun beim BMU darueber geklagt, dass sie mit den Rasentrimmern die Grenzwerte der EG-Richtlinie nicht einhalten koennten. Fuer derlei Geraete liegen BMU/UBA bisher nur einige wenige Emissionsdaten vor, die diese Aussagen allerdings zu bestaetigen scheinen. Es ist nun noetig, Laermminderungsmassnahmen zu entwickeln und gegebenenfalls anhand laermarmer Prototypen modellhaft aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Grenzwerte der EG-Richtlinie bzw der entsprechenden Neufassung der 8. BImSchV eingehalten und unterschritten werden koennen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen auch als Grundlage fuer eine etwaige Weiterentwicklung der Regelungen dienen.
Die Garten-Saison hat wieder begonnen. Gartenfreundinnen und -freunde freuen sich auf frische Luft, Sonne, Ruhe und Entspannung im eigenen Garten. Dass damit auch viel Arbeit verbunden ist, versteht sich von selbst. Rasen mähen, Hecken scheren, Bäume beschneiden, all das gehört zur Gartenpflege einfach dazu. Dabei helfen uns zunehmend motorisierte Maschinen und Geräte. An dieser Stelle hören Ruhe und Entspannung auf, denn Rasenmäher, Motorkettensägen, Gartenhäcksler und Co. können für enormen Lärm sorgen.
Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Der Leitfaden orientiert sich an den Kriterien des Blauen Engel für Gartengeräte (DE-UZ 206), der neben weiteren Produktkriterien sehr anspruchsvolle Lärmanforderungen enthält.