Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben Unter dem Motto „Grün Färben reicht nicht“ wird der vom Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) initiierte Bundespreis Ecodesign am 14. Januar 2013 zum zweiten Mal ausgeschrieben. Umweltverträglichkeit und gutes Design stellen längst keinen Widerspruch mehr dar. Mit dem Wettbewerb wollen die Auslober zeigen, welch kreatives Potenzial es gibt, um Produkte ökologisch besser zu machen - und wie sich anspruchsvolles Design, Ästhetik und Umweltschutz vereinbaren lassen. Bis zum 15. April 2013 können Unternehmen sowie Designerinnen und Designer ökologisch und ästhetisch überzeugende Produkte, Dienstleistungen und Konzepte einreichen. Neu ist in diesem Jahr: die Kategorie „Service“ für bestehende Dienstleistungen und Sys-temlösungen. Weiterhin bestehen bleiben die Kategorien „Produkt“, in der auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte eingereicht werden können sowie Prototypen mit Marktreife, „Konzept“ für zukunftsweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte sowie „Nachwuchs“ für Studierende, Absolventinnen und Absolventen. Eine interdisziplinär besetzte Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Ökologie und Design bewertet die Einreichungen. Dabei stehen Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und Umwelteigenschaften im Vordergrund. Grundlage für die Bewertung ist eine von BMU , UBA und IDZ gemeinsam entwickelte Kriterienmatrix. Mit der Entwicklung des Formats und der Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) beauftragt, es wird dabei von einem Projektbeirat unterstützt. Inspiration und Orientierung bieten die Online-Ausstellung der Nominierten und Preisträgerinnen und Preisträger des Bundespreises 2012 sowie Hintergrundinformationen zum Thema Ecodesign auf der Internetseite des Bundespreises. Am 6. Februar eröffnet in Ludwigsburg die Wanderausstellung zum Bundespreis Ecodesign, die die 2012 ausgezeichneten Arbeiten im Original bis zum 16. Februar präsentiert. Zweite Station ist die „Munich Creative Business Week“, wo die Ausstellung vom 21. bis 24. Februar innerhalb der Sonderausstellung „mcbw momente – Denkräume für Design“ zu sehen ist. Vom 28. Februar bis 2. April wird die Ausstellung im UBA in Dessau gezeigt, begleitet von einem Rahmenprogramm zum Thema Ecodesign. Weitere Stationen sind in Planung. Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung gibt es auf der Webseite des Bundespreis-Ecodesign. Bewerbungsfrist: 14. Januar bis 15. April 2013 Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) Das Internationale Design Zentrum Berlin (IDZ) ist ein Verein zur Designförderung und damit den Potenzialen und der Qualität im Design verpflichtet. Seit seiner Gründung 1968 versteht sich das IDZ als Kompetenzzentrum und Kommunikationsplattform zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur und widmet sich Zukunftsfragen im Design. Durch Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen richtet das IDZ den Fokus auf verschiedene Aspekte der Gestaltung, präsentiert und diskutiert aktuelle Themen im Design. Soziale, ökonomische und ökologische sowie ästhetische Aspekte sind Teil der Auseinandersetzung mit dem Ziel, die Arbeit von Gestalterinnen und Gestaltern zu fördern und das Designbewusstsein bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, in Unternehmen aber auch in der Politik zu stärken. Mehr Informationen unter auf unserer Webseite. Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograph und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Jochen Flasbarth (Präsident UBA) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group Designworks USA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Frauke Rogalla, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzerinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialien der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen als Teil des "Fit for 55"-Pakets geeinigt, die das energie- und klimapolitische Instrumentarium auf das neue Klimaziel einer Emissionsminderung um mind. 55 % gegenüber 1990 bis 2030 ausrichten sollen. In diesem Factsheet werden zentrale Aspekte der Einigung zum Luftverkehr im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) unter der Richtlinie 2003/87/EC und des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation ( CORSIA ) der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) komprimiert dargestellt sowie die Interkation mit anderen „Fit for 55“-Elementen zum Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen im Luftverkehr, die Energiesteuer- und die Erneuerbaren-Richtlinie skizziert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Wie die Umwelt auf Säuglinge, ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit wirkt – neue Broschüre für Eltern Ungeborene Kinder und Säuglinge reagieren oft anders, in vielen Fällen wesentlich empfindlicher als Erwachsene oder ältere Kinder auf Giftstoffe, Strahlung oder andere Umwelteinflüsse. Manchmal sind sie schädlichen Einflüssen wie Passivrauchen oder schlechter Raumluft besonders stark ausgesetzt. Was aber können werdende Mütter und junge Eltern zum Schutz des Säuglings oder ungeborenen Kindes konkret tun? Welche Risiken lassen sich leicht vermeiden und wo gibt es weiterführende Hilfe? Übersichtliche Hinweise etwa zu Schadstoffbelastungen im Haushalt, der großen Bedeutung des Stillens, der Qualität von Babynahrung oder zu sicherem Spielzeug gibt die kostenlose Broschüre „Start ins Leben - Einflüsse aus der Umwelt auf Säuglinge, ungeborene Kinder und die Fruchtbarkeit”. Sie wird herausgegeben vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Robert Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Umweltbundesamt (UBA). Die Broschüre erscheint anlässlich des „Tages der offenen Tür” der Bundesregierung am 23. und 24. August 2008. Berichte über Schadstoffe in Kinderspielzeug oder Lebensmitteln, über verschmutzte Luft, strahlende Mobiltelefone oder neue Krankheitserreger infolge des Klimawandels lassen viele Eltern befürchten, dass die Umwelt und das Lebensumfeld ihren ungeborenen oder kleinen Kindern besonders schaden. Erste Ansprechpartner für mögliche Gesundheitsgefährdungen durch die Umwelt sind oft Gynäkologen, Kinderärzte oder Hebammen; auch wenn bei vielen denkbaren Gefährdungen kompetente Antworten nicht immer einfach sind. Die neue Broschüre bietet weitere Orientierung für viele, typische Fragen zur Kindergesundheit. Mütter und Väter bekommen Tipps, wie sie mit möglichen Risiken für ihr Kind richtig umgehen und erhalten Informationen für weiterführenden professionellen Rat. Nicht nur Eltern sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern sowie Erzieherinnen und Erzieher finden in der Broschüre hilfreiche Ratschläge. Die Broschüre entstand im Rahmen des „Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit” (APUG), in dem alle herausgebenden Einrichtungen mit den Bundesministerien für Umwelt, für Gesundheit und für Verbraucherschutz zusammenarbeiten.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Entscheidung der Jury steht fest Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergeben zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign. Als einziger Preis der Bundesregierung für ökologisches Design zeichnet er innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl aus Design- als auch aus Umweltsicht überzeugen. Aus rund 200 Einreichungen in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs wählte die Jury jetzt die Nominierten und Preisträger. Insgesamt 31 Produkte, Dienstleistungen und Konzepte haben die Jury überzeugt und sind für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominiert. Die Bandbreite der Einreichungen war beeindruckend: vollständig recycelbare Outdoor-Bekleidung mit Rücknahmesystem, ein Solarkiosk, ein Holz-Hybrid-Bausystem, ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge, um nur einige zu nennen. Die Wettbewerbsbeiträge wurden der interdisziplinären Jury in einer großflächigen Ausstellung im ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin präsentiert. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, schildert seine Eindrücke von der diesjährigen Jurysitzung wie folgt: „Ecodesign kann einen herausragenden Beitrag zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten leisten und gleichzeitig Anforderungen an ein anspruchsvolles Design erfüllen. Auch in diesem Jahr zeigt die Einreichung herausragender ideenreicher Projekte das große Potenzial innovativen Produktdesigns. Der Bundespreis bietet ein wichtiges Forum für die Verknüpfung von Design und Nachhaltigkeit .“ Alle Nominierten sind ab sofort in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite www.bundespreis-ecodesign.de zu sehen. Interessierte finden dort – neben den aktuellen Informationen zum Wettbewerb und zur Wanderausstellung der Nominierten und Preisträger aus 2012 – Hintergrundinformationen zum Ecodesign sowie die Kriterien-Matrix, nach der die Einreichungen beurteilt wurden. Es bleibt weiterhin spannend: Am 11. November 2013 werden die Gewinner des Bundespreises Ecodesign bei der feierlichen Preisverleihung in den Lichthöfen des Bundesumweltministeriums in Berlin bekannt gegeben. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben. Nominierte Informationen über die für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominierten Projekte finden Sie hier: www.bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2013/nominierte.html Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU ) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograf und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Jochen Flasbarth (Präsident des UBA ) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group DesignworksUSA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Johanna Kardel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) www.idz.de
Rattengift in der Kanalisation verursacht weiträumige Gewässerbelastung Rattengift, das in der kommunalen Kanalisation eingesetzt wird, gelangt in Gewässer und reichert sich dann in der Leber von Fischen an. Dies zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Die in den Rattenködern enthaltenen Wirkstoffe werden in den Kläranlagen nicht vollständig abgebaut und gelangen so in die Flüsse. Dabei gelten rechtsverbindliche Vorgaben, die einen Kontakt der Köder mit dem Abwasser untersagen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Städte und Kommunen müssen bei der chemischen Rattenbekämpfung die Vorgaben zum Gewässerschutz einhalten. Es gibt bereits zahlreiche innovative Lösungen, wie dies umgesetzt werden kann, beispielsweise durch spezielle Köderschutzstationen. Die Fische in unseren Flüssen dürfen nicht weiterhin zum ungewollten Ziel von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden.“ In den meisten deutschen Städten und Kommunen werden Ratten in der Kanalisation mithilfe von Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern bekämpft. Die als Rodentizide bezeichneten Nagetierbekämpfungsmittel hemmen die Blutgerinnung und führen mehrere Tage nach Köderaufnahme zum Tod durch inneres Verbluten. In der Kanalisation werden die Köder mit einem Draht am Steigeisen befestigt und in Kanalschächte gehängt. Die Studie zeigt, dass dabei insbesondere bei Starkregen - und Rückstauereignissen die in den Ködern enthaltenen Wirkstoffe in das Abwasser freigesetzt werden. Die Antikoagulanzien werden nicht vollständig bei der konventionellen Abwasserreinigung in Kläranlagen abgebaut und dadurch mit dem gereinigten Abwasser in Gewässer eingeleitet. Dies belegt die Studie anhand der Analyse von Antikoagulanzien in Leberproben von Karpfen, die für ein halbes Jahr in Teichen mit gereinigtem kommunalem Abwasser gehalten wurden. Die Studie umfasst zudem die Analyse zahlreicher Umweltproben, die im Verlauf kommunaler Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Kläranlagen und Flüssen gesammelt wurden. Parallel dazu wurden Fische aus den beprobten Fließgewässern auf Rodentizid-Gehalte untersucht. In nahezu allen in diesem Forschungsprojekt analysierten Leberproben von Fischen, darunter Arten wie Flussbarsch, Zander, Bachforelle, Döbel und Gründling, wurden die Forschenden fündig. Bei den in den Fischlebern nachgewiesenen Wirkstoffen handelte es sich zumeist um sogenannte Antikoagulanzien der zweiten Generation, hauptsächlich Brodifacoum, Difenacoum und Bromadiolon. Diese Wirkstoffe gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch. Sie bauen sich also schlecht ab, reichern sich in Lebewesen an und haben eine giftige Wirkung. Welche Auswirkungen die Rodentizid-Rückstände auf die Fischgesundheit genau haben, wird nun in einem Folgevorhaben des UBA von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt untersucht. Ob für Menschen gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von mit Antikoagulanzien belasteten Fischen bestehen, war dagegen nicht Gegenstand der Untersuchungen im Forschungsprojekt. Für die Verwendung von Rodentiziden bestehen EU-weit strikte und rechtsverbindliche Vorgaben. Die Köder dürfen nicht in Kontakt mit (Ab-)Wasser kommen, damit keine Wirkstoffe mit dem gereinigten Abwasser oder durch Abschwemmungen in Gewässer gelangen. Diese Vorgabe wird in der bisherigen Anwendungspraxis in vielen Städten und Kommunen nicht konsequent umgesetzt. Das zeigt die im Forschungsprojekt durchgeführte bundesweite Umfrage zur kommunalen Rattenbekämpfung. Demnach wurden in dem Jahr 2017 überwiegend Köder am Draht in den Kanalschacht gehängt. Angesichts der aktuellen Forschungsergebnisse ist der Schutz der Köder vor Kontakt mit (Ab-)Wasser zum Schutz der aquatischen Umwelt dringend geboten. Es gibt auch praktikable Alternativen: Verschiedene Hersteller von Köderschutzstationen oder Fallen bieten professionelle und smarte Lösungen für eine wirksame, rechtssichere und umweltgerechte Rattenbekämpfung in der Kanalisation bereits heute an. Das Forschungsprojekt, dessen Abschlussbericht nun veröffentlicht ist, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes von der Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt.
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Umweltprüfung | 108 |
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