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Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Untersuchung von Optionen, um die im Verlaufe der Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll erfolgte Abschwächung der Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten

Das Projekt "Untersuchung von Optionen, um die im Verlaufe der Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll erfolgte Abschwächung der Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Kyoto-Protokoll enthält mit den bei COP 6/Teil II und COP 7 beschlossenen Kompromissen eine Reihe von ergänzenden Regelungen, wodurch die Emissionen der Treibhausgase weniger begrenzt werden, als dies mit dem Protokoll zunächst beabsichtigt war. Ausgehend von einer qualitativen und möglichst auch quantitativen Bewertung dieser einschränkenden Bestimmungen (z.B. zu Senken, Begrenzung des Einsatzes von Kyoto-Mechanismen, Nicht-Berücksichtigung der Emissionen internationaler Verkehre) soll untersucht werden, ob und inwieweit die Auswirkungen dieser Einschränkungen limitiert werden können. Hierdurch soll die Integrität des Protokolls so weit wie möglich erhalten und Schadensbegrenzung im Sinne der Ziele des Klimaschutzes geübt werden. Man könnte z.B. auf die Anwendung einer Reihe von der EU nur widerstrebend beschlossenen Regelungen u.a. bei den Senken oder bei den Mechanismen verzichten oder diese begrenzen. Hierbei wären insbesondere die Vor- und Nachteile, ggf. auch Kosten und Nutzen derartiger Selbstbeschränkungen und sonstiger Regelungen zu betrachten und abzuwägen. Die Emissionen der See- und Flugverkehre innerhalb der EU könnten als EU-interner Verkehr in die Emissionsinventare der MS aufgenommen werden und im Bereich der Maßnahmen könnte man solche mit win-win-Effekt besonders fördern. Derartige Möglichkeiten sind auf Wirksamkeit und Akzeptanz zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit sie bei der EU eingebracht werden könnten und sollten.

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