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Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg

null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2025 oder 02.01.2025 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Sanierung außerhalb der Freistellungs­verfahren

Bild: Birgit Rauch, RAUCH CONSULT GmbH Gaswerk Ernst-Thälmann-Park Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Weitere Informationen Bild: Arge Sanierung Blockdammweg Gaskokerei Rummelsburg Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei- und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit verschiedenen Schadstoffen festgestellt. Weitere Informationen Bild: KWS Geotechnik GmbH, Herr Meier Regenbogenfabrik Berlin-Kreuzberg Das Quartier der heutigen „Regenbogenfabrik“ im Bereich der Lausitzer Straße 22 in 10999 Berlin Kreuzberg entstand um ca. 1875. Dabei wurden innerstädtische Wohnbebauungen gemischt mit gewerblicher Nutzung errichtet. Weitere Informationen Bild: BfU GmbH (Büro für Umweltfragen) Südhafen Spandau Im Südhafen Spandau wurde seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts neben Kohle u.a. auch flüssige Brennstoffe und Öle umgeschlagen und gelagert. Im Zuge der Altlastenerkundung seit Beginn der 90er Jahre wurden erhebliche Verunreinigungen in Boden und Grundwasser festgestellt. Weitere Informationen Bild: IMAGO GbR Tanklager Britzer Zweigkanal Von 1969 bis 1986 wurden im Tanklager Britzer Zweigkanal auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, mit der 95% der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert wurden. Weitere Informationen Wasserstadt Spandau Im Grundwasserabstrom eines Tanklagergeländes am östlichen Ufer der Havel wurde zu Beginn der 80er Jahre eine Verunreinigung durch Arsen festgestellt. Auf einer ca. 20.000 m² großen Teilfläche reichten die Verunreinigungen sogar bis weit in den grundwassergesättigten Bereich. Weitere Informationen Bild: IGB Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH Sicherung des Wasserwerks Kladow (Galerie Kladow) Die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Kladow werden durch LCKW belastet. Der Ursprung der Belastung wird im Ortskern Kladow vermutet. Durch eine Gefahrenabwehrmaßnahme wird das Wasserwerk geschützt und weitere Erkundungen werden umgesetzt. Weitere Informationen

Zuständigkeiten in Berlin

Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG) wie folgt geregelt: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bezirksämter In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehören die Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Berliner Bodenschutzgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen auf Grundstücken in Trinkwasserschutzgebieten, bei denen auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung eine Gefahr für das Grundwasser festgestellt wurde, sowie außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten bei Nachweis einer Grundwassergefährdung in einem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet sowie bei landeseigenen Altablagerungen mit überwiegendem Hausmüll, die Ordnungsaufgaben bei Grundwasserschäden, wenn kein Schadstoffeintrag über den Pfad Boden nachweisbar ist, und die Freistellungen nach dem Umweltrahmengesetz. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat Bodenschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail für alle Ansprechpersonen: bodenschutz-altlasten@senmvku.berlin.de Astrid Klose Referatsleiterin Tel.: (030) 9025-2070 Fax: (030) 9025-2929 Frank Engelmann Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten Tel.: (030) 9025-2464 Fax: (030) 9025-2929 Frank Rauch Nachsorgender Bodenschutz, Altlasten Tel.: (030) 9025-2550 Fax: (030) 9025-2929 Sabine Hilbert Vorsorgender Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2482 Fax: (030) 9025-2929 Dr. Michael Thelemann Informationsgrundlagen Vorsorgender Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2487 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bereich Altlasten/Kampfmittel Brunnenstraße 111 13355 Berlin Cordula Mientus Altlastensanierung/Prüfung von Gutachten Tel.: (030) 90254-7141 E-Mail: cordula.mientus@senmvku.berlin.de Die Bezirksämter nehmen die entsprechenden Ordnungsaufgaben wahr, sofern nicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, somit sämtliche Gefährdungsabschätzungen innerhalb und außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, die Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie die Ordnungsaufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung und die Entgegennahme von Meldungen nach dem Berliner Bodenschutzgesetz. Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick

Tiergartentunnel in Richtung Kreuzberg wieder frei

Nachdem nun die Beschilderung entsprechend installiert worden ist, konnte der Tunnel Tiergarten Spreebogen heute wieder für den Autoverkehr (bis 3,5t) freigegeben werden. Für Busse und Lkw bleibt es zunächst bei der Sperrung. Grund: die noch verfügbaren Lüfter reichen nicht aus, um im Brandfall eines oder mehrerer Lastkraftwagen den Rauch abzuführen.

Berliner Ofenführerschein

Mit der dunklen Jahreszeit startet auch wieder die Kaminofenzeit. Wenn es draußen kälter wird, vermittelt das Feuer im Ofen Wärme und Geborgenheit. Doch für die Nachbarschaft kann das auch heißen „Fenster zu – draußen ist zu viel Rauch“. Denn bei der Verbrennung von Holz in Kaminöfen entstehen Luftschadstoffe. Wieviel, das hängt nicht nur von der Ofentechnik ab, sondern in hohem Maße auch von der richtigen Bedienung. Werden Sie zum Ofen-Experten: Für Ihren Ofen finden Sie die wichtigsten Hinweise in der Bedienungsanleitung – anschaulicher geht es mit dem Online-Kurs „Berliner Ofenführerschein“. In zahlreichen Videos erfahren Sie alles über das richtige Heizen mit Holz. Mit den richtigen Tipps und Tricks sparen Sie bis zu 30 Prozent Brennholz und tun der Nachbarschaft und der Umwelt etwas Gutes. Bereits 2.500 Berliner Ofenbesitzer haben sich seit Oktober 2023 für die Online-Schulung “Berliner Ofenführerschein” angemeldet. Selbst Ofenbesitzer mit langjähriger Erfahrung waren überrascht und begeistert von den Vorteilen der Bedienung und gaben zu, etwas Neues gelernt zu haben. Nach Abschluss der Schulung besteht die Möglichkeit, eine Prüfung zum Berliner Ofenführerschein abzulegen und ein personalisiertes Umweltzertifikat zu erwerben. Die Senatsverwaltung für Umwelt unterstützt noch bis Ende Dezember 2024 die Aktion mit 1.000 kostenlosen Ofenführerscheinen. Zur Anmeldeseite geht es hier: berlin.de/ofenfuehrerschein . Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Codezugang und können die Online-Schulung so oft Sie möchten absolvieren. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Sie möchten lieber eine Beratung zuhause für Ihren Ofen? Dann können Sie sich auch an Ihren Schornsteinfeger wenden, der Ihnen mit seiner Expertise Informationen geben kann. Und hier die Nr. 1 der Tipps aus dem Ofenführerschein: Um Ihre Nachbarn und sich selbst zu schützen, sollten Sie Ihren Kaminofen – auch ältere Modelle – möglichst von oben anzünden: Das dicke Scheitholz unten, darüber das dünnere Anmachholz und dazwischen am besten Anzünder aus Holzwolle. So werden Schadstoffe, die beim Entzünden der dickeren Holzscheite entstehen, in den oberen Flammen verbrannt und gelangen nicht in die Umwelt. Vollständig vermeiden lassen sich Schadstoffe aus Kaminöfen nicht, auch nicht bei einem optimalen Betrieb. Sie legen Wert auf gute Nachbarschaft? Dann sollte der Kaminofen bei sehr ungünstigen Wetterlagen nicht betrieben werden. Insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen, d.h. wenn kein Wind weht, werden die Abgase der Holzverbrennung nur sehr schlecht verdünnt und können sich in der unteren Luftschicht rund um unsere Häuser anreichern. An solchen Tagen herrscht oft stadtweit eine hohe Feinstaubbelastung. Die aktuelle Luftqualität ist in vielen Wetter-Apps unter dem Menüpunkt “Luftqualität” abrufbar. Bei der Senatsverwaltung für Umwelt werden die Messwerte des Luftgütemessnetzes unter luftdaten.berlin.de/lqi veröffentlicht. Mit der App „Berlin Luft“ können Sie die Berliner Luftqualität auch unterwegs im Blick haben – erhältlich für iOS im App Store und für Android im Google Play Store.

Änderung und Betrieb einer Biogasanlage in Kötzersricht (Markt Hahnbach)

Die Firma Georg Rauch Agrar, Herr Georg Rauch hat am 15. Oktober 2024, datiert auf den 1. Oktober 2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 des Anhang 1 der 4. BImSchV erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmetern je Jahr oder mehr beträgt, beantragt. Standort der Anlage sind die Flurstücke 623/0 623/1, 623/2, 624/0 und 624/1 der Gemarkung Kötzersricht. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG, § 7 Abs. 2, 4 und 7 UVPG i. V. m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben der Erweiterung der bestehenden Biogasanlage zur biologischen Behandlung von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 50 t je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmeter je Jahr oder mehr beträgt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Merkmale des Änderungsvorhabens zur Errichtung und dem Betrieb der Anlage zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 des Anhang 1 der 4. BImSchV erfasst, von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Normkubikmetern je Jahr oder mehr beträgt: - Errichtung und Betrieb eines Gärrestelagers mit Doppelmembrangasspeicher mit Peripherie - Erweiterung des bestehenden Leitungskellers - Installation und Betrieb einer Gärresteseparation mit Separationsplatz - Errichtung und Betrieb einer Havarieanlage - Austausch der Notfackel, manuell auf vollautomatischen Betrieb - Installation und Betrieb eines Warmwasserpufferspeichers.

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Bodenschutz

Auf Grund der Zuständigkeitsregelung im Land Berlin erteilen generell zunächst die für den Bodenschutz zuständigen Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke die Auskünfte. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der Bodenschutzbehörde des jeweiligen Bezirks und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden. Altlasten oder Boden- bzw. Grundwassersanierungen Auskünfte zu verwaltungsrechtlichen Fragen und zu Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz kann Ihnen Herr Engelmann unter der Rufnummer (030) 9025-2464 geben. Allgemeine und technische Fragen der Altlastensanierung kann Herr Rauch unter der Rufnummer (030) 9025-2550 beantworten. Vorsorgender Bodenschutz Auskünfte zu Bodenschutzfachliche Grundsatzfragen, Informationsgrundlagen für den Bodenschutz, Versiegelung und Flächenverbrauch, insbesondere Erfassung der Entsiegelungspotenziale und fachgerechter Bodenschutz in der Bauleitplanung. kann Ihnen Frau Hilbert unter der Rufnummer (030) 9025-2482 geben. Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Bodenschutz.

Grillen

Umweltfreundlich und gesund grillen: vorzugsweise fleischarm und mit Elektrogrill Darauf sollten Sie beim umweltfreundlichen Grillen achten Kaufen Sie Holzkohle aus nachhaltiger Waldwirtschaft (FSC-Siegel). Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung beim Grillen durch gute Luftzufuhr und geeignete Grillanzünder. Grillen Sie auch mal Gemüse statt Fleisch. Defekte elektrische Grillgeräte geben Sie bei der kommunalen Sammelstelle ab. Gewusst wie Geeignete Holzkohle: In fast jeder zweiten Grillkohle steckt Holz aus ökologisch wertvollen Tropenwäldern. Das ist für den Verbraucher*in nicht direkt ersichtlich Daher sollte beim Kauf von Holzkohle unbedingt auf vertrauenswürdige Siegel wie FSC (Forest Stewardship Council) oder Naturland bzw. Bio-Siegel geachtete werden. Diese gewährleisten, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Zertifizierte Holzkohle/-Briketts sind in sehr vielen Baumärkten, Supermärkten und Tankstellen erhältlich. Das DIN-Prüfzeichen (DIN EN 1860-2) stellt sicher, dass die Holzkohle kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe enthält, sagt aber nichts über die Herkunft aus. FSC-Label Quelle: Forest Stewardship Council (FSC) Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL MSC-Label Quelle: Marine Stewardship Council (MSC) Grillen und Gesundheit: Grillen, insbesondere auf Holzkohle, ist wegen der Schadstoffentwicklung (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - kurz ⁠ PAK ⁠, Feinstaub, Kohlenstoffmonoxid, CO 2 ) nicht empfehlenswert. Weil gegrillte Speisen aber vielen Menschen gut schmecken und weil die Art der Zubereitung auch andere (soziale) Aspekte beinhaltet, gehört es bei vielen zu einem gelungenen Sommerfest oder einem besonderen Feierabend mit dazu. Die Gesundheitsgefährdung beim Grillen können Sie reduzieren: Verwenden Sie einen Gas- oder Elektrogrill. Grillen Sie nur im Freien bei sehr guter Belüftung. In Innenräumen reichern sich Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) schnell an und führen zu ernsthaften Vergiftungen. Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung beim Grillen: durch geeignete Grillanzünder und gute Luftzufuhr. Lassen Sie nichts anbrennen. Schwarze Krusten auf Würstchen & Co. enthalten krebserregende Stoffe. Diese entstehen vor allem, wenn Fett oder Bier in die Kohlenglut tropfen und sich der dann aufsteigende Rauch auf das Grillgut legt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Grillschalen verwenden und nicht mit Bier ablöschen. Verwenden Sie Grillgut ohne Nitritpökelsalz: Bei großer Hitze entstehen im Grillgut als krebserregend geltende Nitrosamine, wenn das Grillgut Nitritpökelsalz enthält. Auch mal vegetarisch grillen: Rund 95 Prozent der beim Grillen anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Für klimafreundliches Grillen sollte man vor allem die Menge an Rindfleisch reduzieren und auch mal Käse oder Gemüse auf den Grill legen. Denn wie bei der Ernährung insgesamt gilt auch beim Grillen: Weniger Fleisch (v.a. Rind), mehr Gemüse, Bioprodukte, möglichst regional und saisonal sind am besten für die Umwelt und die Gesundheit. Alu vermeiden: Unter dem Einfluss von Säure und Salz kann Aluminium auf Lebensmittel übergehen. Nach aktuellem Wissensstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine zu hohe Aufnahme von Aluminium gesundheitsschädlich ist. Deshalb sollte der direkte Kontakt von säurehaltigen oder salzigen Speisen  – etwa Tomaten, Schafskäse in Salzlake oder mit Zitronensaft gewürztes Fischfilet – mit Aluminiumfolie, Alu-Grillschalen oder unbeschichtetem Alu-Geschirr vermieden werden. Für Fleisch sind Alu-Grillschalen das "kleinere Übel", um das Abtropfen von Fett in die Glut und damit die krebserregenden Stoffe zu vermeiden. Salzen und würzen sollten Sie allerdings erst am Ende. Noch besser: Verwenden Sie wiederverwendbare Grillschalen aus Edelstahl, Keramik oder mit Emaillebeschichtung oder einen Elektrogrill mit Keramikoberfläche. Asche in den Restmüll: Holzkohlenasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht oder allenfalls in sehr geringen Mengen geeignet. Schwermetalle aus der Luftverschmutzung, die von den Bäumen aufgenommen wurden, sind in der Asche konzentriert vorhanden und würden sich in Obst und Gemüse wiederfinden. Dazu kommen organische Schadstoffe wie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠), die bei der unvollständigen Verbrennung im Grill entstehen. Viele von ihnen wirken krebserregend. Was Sie noch tun können: Nehmen Sie insbesondere bei dichter Wohnbebauung Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die behördlichen Auflagen. Nicht jeder mag den Grillduft. Deshalb ist es auch sinnvoll, die kommunal unterschiedlichen „Grillsatzungen“ zu beachten. Nutzen Sie als Grillanzünder möglichst keine chemischen Grillanzünder sondern z.B. Pappe oder Anzünder auf pflanzlicher Basis (auch hier bestenfalls auf eine FSC-Zertifizierung achten) Verwenden Sie auch beim Grillen Mehrweggeschirr. Dann schmeckt das Essen nicht nur besser, sondern Sie vermeiden auch unnötigen Müll. Für die Gartenparty gibt es auch wiederverwendbares und spülmaschinengeeignetes Plastikgeschirr. Ein Grill lässt sich gut aus- und verleihen: Schaffen Sie sich Ihren Grill zusammen mit Nachbarn an oder laden Sie diese gleich mit dazu ein. Gemeinsam schmeckt es besser. Falls Sie sich durch häufig grillende Nachbarn gestört fühlen und ein nettes Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umweltamt wenden. Hintergrund Grillkohle: Im Jahr 2017 importierte Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 215.000 Tonnen Grillkohle. Hauptlieferanten waren Polen (79.000 Tonnen), Paraguay (32.000 Tonnen) und Ukraine (23.000 Tonnen). Gerade bei Produkten ohne Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sie aus Tropenholz hergestellt wurden. Eine Ökobilanz -Studie des TÜV Rheinland hat ergeben, dass die Art des Grillens (Holzkohle, Gas- oder Elektrogrill) für die Umwelt längst nicht so wichtig ist, wie die Auswahl des Grillguts. Nahezu 95 Prozent der anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Tierische Produkte beispielsweise belasten die Umwelt über den gesamten Lebensweg weit mehr als Gemüse. Bei einer Ökobilanz werden rechnerisch die Emissionen und andere Umweltauswirkungen über den gesamten „Lebensweg“ eines Produktes analysiert: von der Herstellung oder Erzeugung über Transport und Verkauf bis zur Verwendung und Verwertung.

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Meldungen von Samstag & Sonntag: Polizeirevier Halle (Saale) Verkehrsunfall auf der Lauchstädter Straße: Fahrer stand unter Drogen Am Samstagfrüh ereignete sich auf der Lauchstädter Straße in Richtung Merseburger Straße ein Verkehrsunfall, bei dem ein 28-jähriger Lkw-Fahrer einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw streifte. Dabei entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich durch einen Drogenschnelltest heraus, dass der 28-Jährige unter Drogeneinfluss stand. Eine von ihm noch mitgeführte Substanz wurde beschlagnahmt, bei welcher der Verdacht besteht, dass es sich um eine illegale Droge handelt. Als Konsequenz wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt. Zudem wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt, um den Verdacht des Drogenkonsums bestätigen zu lassen. Die Polizei weist darauf hin, dass der Konsum von Drogen am Steuer nicht nur eine Gefahr für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss ist nicht nur strafbar, sondern kann auch schwerwiegende Folgen haben. Ohne Fahrerlaubnis unterwegs Ein 28-Jähriger führte am Samstagfrüh, 7.00 Uhr, in der Rudolf Ernst Weise Straße einen Pkw, obwohl er nicht im Besitz einer dazu erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen den Mann wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Übergriff an Straßenbahnhaltestelle: Ermittlungen wegen Körperverletzung und Beleidigung Am Samstagmittag ereignete sich 12.30 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle Brühlstraße ein Vorfall, bei dem eine 26-jährige Frau Opfer eines Angriffs wurde. Die junge Frau, die einen Migrationshintergrund hat, traf an der Straßenbahnhaltestelle auf eine ältere weibliche Person von etwa 60 bis 70 Jahren. Die ältere Frau wird wie folgt beschrieben: etwa 1,60 m groß, von einer leicht korpulenten Gestalt, mit schulterlangen blonden Haaren, einer Sonnenbrille, einem beigen Mantel und einer hellen Hose. Nach einem verbalen Austausch, in dem beleidigende Ausdrücke seitens der Älteren gefallen sein sollen, eskalierte die Situation. Die Jüngere soll in der weiteren Folge körperlich angegriffen worden sein. Eine medizinische Versorgung erfolgte ambulant vor Ort. Zudem soll die Angreiferin mehrfach versucht haben, ihrem Opfer das Kopftuch vom Kopf zu entreißen. Die Polizei wurde gerufen, und es wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Die Ermittlungen zu dem Fall werden nun von der Kriminalpolizei fortgeführt. Zeugen, die Angaben zur Tat oder zur Täterin machen können werden nun gebeten, sich im Polizeirevier Halle (Saale) unter 0345 224 2000 zu melden. Mülltonnenbrände in der Ludwig-Wucherer-Straße: Ermittlungen eingeleitet In der Ludwig-Wucherer-Straße brannten Sonntagnacht in einem Innenhof -eines überdachten Müllplatzes- drei Mülltonnen, die durch die Flammen völlig zerstört wurden. Auch eine Hausfassade wurde durch das Feuer leicht beschädigt. Wegen eines Branddelikts wird nun ermittelt. Der entstandene Sachschaden kann abschließend noch nicht beziffert werden Polizeirevier Saalekreis Ohne Versicherung auf Tour In Merseburg, Fritz-Reuter-Straße, wurde am Samstagfrüh, 8.45 Uhr, eine E-Scooter-Fahrerin festgestellt. Da das Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 stammt, wurde die Frau angehalten und kontrolliert. Wie sich herausstellte, bestand für das Elektrokleinstfahrzeug keine notwendige Pflichtversicherung. Weiterfahren durfte sie nicht. Ermittelt wird nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Brand in Bad Lauchstädt: Ermittlungen zu Brandursache laufen In Bad Lauchstädt, Clara-Zetkin-Straße, brannte am Sonntag gegen 0.15 Uhr, ein Pkw der Marke Toyota im Bereich des Motorraums. Dadurch wurde der Wagen zerstört. Ein danebenstehender VW wurde durch die Flammen leicht beschädigt. Die Höhe des dadurch entstandenen Gesamtschadens wird auf 15.000 € geschätzt. Ob ein technischer Defekt ursächlich war oder ein Branddelikt, bleibt gegen Gegenstand der andauernden Ermittlungen. Unfall auf der L 173 bei Bad Lauchstädt: Autofahrer schwer verletzt Am Samstagnachmittag gegen 17.00 Uhr ereignete sich bei Bad Lauchstädt auf der Landesstraße 173 ein Verkehrsunfall. Ersten Erkenntnissen zufolge kam ein 60-jähriger Autofahrer von der Fahrbahn ab und stieß auf einem Feld gegen den Erdsockel eines Windkraftrades. Der Pkw überschlug sich und kam auf einer Fahrzeugseite zum Stehen. Eingesetzte Kameraden der Feuerwehr retteten den Mann. Der Fahrer musste schwerverletzt in eine hallesche Klinik gebracht werden. Wie es zu dem Unfall kam, ist Gegenstand der noch andauernden Unfallursachenermittlung. Der entstandene Sachschaden muss durch einen Gutachter festgesetzt werden. Das Auto wurde abgeschleppt. Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung in Merseburg Kurz nach Mitternacht von Samstag auf Sonntag stellten Polizeibeamte in Merseburg, Geusaer Straße, einen 23-jährigen Mann auf einem E-Scooter fest. Da ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde das Elektrokleinstfahrzeug gestoppt. Wie sich dabei herausstellte, bestand keine Pflichtversicherung. Weiterfahren durfte der junge Mann nicht. Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun gegen ihn ermittelt. Polizeirevier Burgenlandkreis Mülltonnenbrände in der Zeitzer Messerschmiedestraße-Polizei ermittelt In Zeitz, Messerschmiedestraße, brannte eine Mülltonne am Sonntag gegen 1.30 Uhr. In der Nähe befindliche Mülltonnen wurden ebenfalls durch das übergreifende Feuer beschädigt. Der entstandene Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Wodurch die Mülltonnen brannten, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Polizeikontrolle in Naumburg: Autofahrer mit entstempeltem Kennzeichen gestoppt Am Samstagmorgen, 9.35 Uhr, führten Polizisten in Naumburg, im Bereich des Lindenrings, eine Verkehrskontrolle durch, bei der ein 48-jähriger Autofahrer angehalten und überprüft wurde. Grund für diese Kontrolle war ein entstempeltes Kennzeichen an seinem Fahrzeug. Die entsprechende Zulassungsbescheinigung wurde sichergestellt. Der 48-jährige Mann aus der Lutherstadt muss nun mit Ermittlungen nach der Abgabenordnung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen sich rechnen. Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine gültige Versicherung sowie auch die Zulassung eines Fahrzeugs unerlässlich sind und Verstöße dagegen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rauchentwicklung durch Trocknen von Lappen führt zu Einsatz Am Samstag, gegen 17.00 Uhr, wurde die Polizei über einen vermeintlichen Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in der Heinrich-Schütz-Straße von Zeitz informiert. Ein Brandmelder in einer Wohnung hatte ausgelöst, was auf einen möglichen Brand hinwies. Die Polizei traf schnell am Ort des Geschehens ein. Da Rauchaustritt festgestellt wurde, musste die Tür zur betroffenen Wohnung geöffnet werden. Der Wohnungsinhaber war in seiner Wohnung, und es stellte sich heraus, dass er nasse Lappen in seinem Ofen trocknen wollte, was dazu führte, dass es im Ofen brannte und sich Rauch entwickelte. Der 62-Jährige musste zur medizinischen Versorgung in eine Klinik gebracht werden. Die Wohnungstür wurde nach den polizeilichen Maßnahmen zunächst notdürftig repariert und wieder verschlossen. Die Polizei möchte die Gelegenheit nutzen, um daran zu erinnern, wie wichtig funktionierende Brandmelder sind. Sie retten Leben und sollten daher regelmäßig gewartet und überprüft werden. Diebstahl in Supermarkt Am Samstag, gegen 13.45 Uhr, wurde die Polizei von Sicherheitskräften eines Supermarktes in der Naumburger Overwegstraße über einen Diebstahl informiert. Zwei Personen (m/w) wurden dabei beobachtet, wie diese Waren aus dem Regal entnahmen und in ihre Jacken steckten. Die beiden Tatverdächtigen begaben sich anschließend zu einem Kassenbereich für Selbstzahler, bezahlten jedoch nicht für die Waren, die sie in ihren Jacken verstaut hatten. Der Diebstahl umfasste Waren im Wert von fast 20 Euro. Die Polizei traf schnell am Tatort ein. Die gestohlenen Waren wurden übergeben, und gegen die Tatverdächtigen wurde Strafanzeige wegen Ladendiebstahls erstattet. Zusätzlich wurde ein Hausverbot für den Supermarkt ausgesprochen. Die Polizei weist darauf hin, dass Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Verkehrsunfall auf Landesstraße 190: Fahrer unter Alkoholeinfluss Am Samstag, gegen 19.55 Uhr, ereignete sich auf der Landesstraße 190, aus Richtung Hohenmölsen in Richtung Zembschen, ein Verkehrsunfall. Ein 25-jähriger Autofahrer verlor in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Baum. Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Aufgrund dessen ist eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt worden. Am Fahrzeug entstand augenscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden. Es kam im Straßengraben zum Liegen. Die Feuerwehr musste Betriebsstoffe, die ausliefen, binden. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Der Führerschein des Autofahrers wurde in der Folge sichergestellt, und es kam zu Verkehrsbeeinträchtigungen an der Unfallstelle. Gegen den Mann wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die Höhe des entstandenen Gesamtschadens steht noch nicht fest. Die Polizei appelliert erneut an die Verkehrsteilnehmer, keinen Alkohol zu konsumieren, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen, da alkoholbedingte Unfälle schwerwiegende Folgen haben können. BMW-Fahrer in Nebra ohne Fahrerlaubnis unterwegs: Polizei ermittelt Polizisten haben am Sonntag, gegen 2.15 Uhr, einen BMW-Fahrer in Nebra angehalten und kontrolliert. Wie sich während der Kontrolle herausstellte, besaß der Autofahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis. Nun wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ermittelt. Zudem werden auch Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter des Pkw eingeleitet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass er das Fahren -des Angehaltenen- ohne Fahrerlaubnis duldete. Die Ermittlungen dazu dauern an. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Polizeikontrolle in Sangerhausen: Entstempelte Kennzeichen & technische Mängel bei Fahrzeug festgestellt Während einer Geschwindigkeitsmessung in der Riestedter Straße von Sangerhausen am Samstagvormittag stellten Polizisten bei einem Pkw Ford entstempelte Kennzeichen fest. Bei weiteren Überprüfungen wurde zudem festgestellt, dass das Fahrzeug bereits aufgrund technischer Mängel außer Betrieb gesetzt war. Aufgrund dieser Feststellungen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Abgabenordnung. Daher wird nun gegen einen 31-Jährigen ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind. Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Ohne Versicherung auf Tour Da ein Mofafahrer mit schwarzem Versicherungskennzeichen am Samstagabend, 18.35 Uhr, in der Lutherstadt Eisleben, Freistraße, unterwegs war, wurde der 18-Jährige angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass keine gültige Versicherung bestand. Weiterfahren durfte er nach der Kontrolle nicht. Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun gegen ihn ermittelt. Am Samstagvormittag, 11.25 Uhr, stellte eine Streifenwagenbesetzung in Sangerhausen, Walter-Rathenau-Straße, einen 67-jährigen Krankenstuhlfahrer mit einem angebrachten schwarzen Versicherungskennzeichen fest. Der Mann wurde kontrolliert, durfte jedoch nicht weiterfahren, da dessen Krankenstuhl nicht versichert war. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Ohne Fahrerlaubnis am Steuer Am Samstagabend, 20.55 Uhr, stellten Polizisten in Sangerhausen, Alte Promenade, einen 22-jährigen Autofahrer fest und kontrollierten ihn. Wie sich währenddessen herausstellte, stand der Mann unter Drogeneinfluss. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Weiterfahren durfte er nach den polizeilichen Maßnahmen nicht. Es sind Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

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