Titel:
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach
Planungsstand:
verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung
Inhalt:
* Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde.
* Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden.
* Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf.
* Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder.
* Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden.
* Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung).
* Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche.
* Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Titel:
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz
Planungsstand:
verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000
Inhalt:
* Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen.
* Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz).
* Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein.
* Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain).
* Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden.
* Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden.
* Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung.
* Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).
Webinar 9:00 - 12:30 Uhr Die Gewinnung regenerativer Energie aus Solar-/Photovoltaikanlagen erlebt derzeit einen Boom im kleinem wie im großen Maßstab. Eigentümer und Mieter bestücken Ihre Dächer, Balkone und Fassaden mit Solarpanelen, und in der Landschaft tauchen immer mehr Solar-Freiflächenanlagen auf. Die umweltfachlich relevanten Themen ergeben sich daraus, dass außerhalb von Waldgebieten ein erheblicher Flächenbedarf besteht, dabei vielfach landwirtschaft-liche Flächen, aber auch höherwertige Standorte u.a. auch in Schutzgebieten in den Blick geraten. Üblicherweise werden die Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren bearbeitet, auch ggf. artenschutzrechtliche Probleme sowie die mögliche Betroffenheit des Landschaftsbildes. Im Vergleich zur Windkraft scheinen die Konflikte z.B. mit dem Artenschutz überschaubarer zu sein. Aber stimmt das so alles? Kann man die wachsende Inanspruchnahme der Landschaft durch immer größer werdenden Solarparks so laufen lassen? Ist die Agri-Photovoltaik oder gar die Biodiversitäts-PV die Lösung? Welche planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten gibt es, um auch unter Einbeziehung der geltenden Teilprivilegierung einen Wildwuchs zu verhindern? Das Webinar geht diesen Fragen nach. Die Dozierenden geben einen Überblick über vergütungs- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen für verschieden Anlagenkonzepte. Anhand von Fallbeispielen werden räumliche und quantitative Steuerungsmöglichkeiten u.a. unter dem Einsatz von Potentialflächenanalysen aufgezeigt, die umweltfachliche Auswahlkriterien berücksichtigen. Konkrete gestalterische und planungsrechtliche Empfehlungen runden das Kurz-Webinar ab. Dozierende: Dr. Dieter Günnewig, Peter Simon 9:00 - 12:30 Uhr Die Gewinnung regenerativer Energie aus Solar-/Photovoltaikanlagen erlebt derzeit einen Boom im kleinem wie im großen Maßstab. Eigentümer und Mieter bestücken Ihre Dächer, Balkone und Fassaden mit Solarpanelen, und in der Landschaft tauchen immer mehr Solar-Freiflächenanlagen auf. Die umweltfachlich relevanten Themen ergeben sich daraus, dass außerhalb von Waldgebieten ein erheblicher Flächenbedarf besteht, dabei vielfach landwirtschaft-liche Flächen, aber auch höherwertige Standorte u.a. auch in Schutzgebieten in den Blick geraten. Üblicherweise werden die Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren bearbeitet, auch ggf. artenschutzrechtliche Probleme sowie die mögliche Betroffenheit des Landschaftsbildes. Im Vergleich zur Windkraft scheinen die Konflikte z.B. mit dem Artenschutz überschaubarer zu sein. Aber stimmt das so alles? Kann man die wachsende Inanspruchnahme der Landschaft durch immer größer werdenden Solarparks so laufen lassen? Ist die Agri-Photovoltaik oder gar die Biodiversitäts-PV die Lösung? 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Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können. Browserzugang ohne Installation Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS. Zugang mit Tablet oder Smartphone Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich. Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum: Meeting Passwort: Fortbildung! Nur für Tablet/Smartphone: Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625 Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting. Anwendungsdatei mit Installation Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. 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Nur für Tablet/Smartphone: Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625 Nicht-Mitglieder: € 290,00* vhw-Mitglieder: € 240,00* (*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG Nicht-Mitglieder: € 290,00* vhw-Mitglieder: € 240,00* (*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG 9:00 - 12:30 Uhr Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter umweltrecht@vhw.de einzureichen. Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt. Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-019 anerkannt. Zielgruppe Beschäftigte von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit der Planung und Genehmigung von Solar-/Photovoltaikanlagen befasst oder davon betroffen sind; Projektentwickler, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Entscheidungsgremien sowie im Verwaltungsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 9:00 - 12:30 Uhr Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter umweltrecht@vhw.de einzureichen. Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt. Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-019 anerkannt. Zielgruppe Beschäftigte von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit der Planung und Genehmigung von Solar-/Photovoltaikanlagen befasst oder davon betroffen sind; Projektentwickler, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Entscheidungsgremien sowie im Verwaltungsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.