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40 Jahre nach dem größten Smog-Alarm: Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird immer besser

Vor 40 Jahren war die Luftqualität über dem Ruhrgebiet alarmierend schlecht: An den Messstellen in den Städten des Ruhrgebiets wurden in der Zeit vom 17. bis 19. Januar 1985 Werte von über 770 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³ Luft) bei Schwefeldioxid und rund 460 µg/m³ Luft an Schwebstaub gemessen. Diese Werte und die damalige Wetterlage führten dazu, dass zum ersten Mal in Deutschland die höchste Stufe Smog-Alarm ausgerufen wurde. Kurzfristig wurden Schulen geschlossen, Autos durften nicht fahren und Fabriken mussten ihre Produktion drosseln. Die damalige Schadstoffkonzentration lag zum Teil im Jahresmittel um mehr als das Zehnfache über den heutigen Werten und je nach Wetterlage an einzelnen Tagen extrem viel höher. Das bedeutete eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Menschen. „Durch eine ambitionierte Umweltpolitik hat sich die Luftqualität seitdem kontinuierlich verbessert, das zeigen unsere Messdaten der vergangenen 40 Jahre. Jedes Mikrogramm Luftschadstoffe weniger in der Atemluft ist ein Gewinn für die Gesundheit der Menschen“, betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. Langfristige Messdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen den positiven Verlauf und auch die vorläufigen Messdaten für das Jahr 2024, die nun vorliegen, zeigen für die heute relevanten Luftschadstoffe ein gutes Ergebnis: Stickstoffdioxid (NO 2 ) wurde 2024 an 134 Standorten in Nordrhein-Westfalen gemessen. An den 57 Stationen mit automatischer Messung lag die NO 2 -Belastung auf einem mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau. Im Vergleich zu 2023 blieben die Messwerte an 33 Stationen unverändert. An 15 Stationen sanken die Werte leicht. An neun Standorten lag der Messwert ein Mikrogramm pro Kubikmeter über dem Vorjahreswert. An den Standorten mit kontinuierlicher Messung wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Für die 77 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen immer erst Ende März vor. Die bereits vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass auch an nahezu allen Passivsammler-Messorten der Grenzwert voraussichtlich eingehalten wird. Einzig an der Kruppstraße in Essen ist noch keine Trendaussage möglich. Dort war im Jahr 2023 der einzige Überschreitungsfall in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Feinstaub wurde 2024 in Nordrhein-Westfalen an 70 Messorten in den Partikelklassen PM 10 (Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von zehn Mikrometern) und PM 2,5 (bis maximal 2,5 Mikrometer) kontinuierlich gemessen. An diesen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Auch für die kleinere Größenklasse der Feinstaubfraktion PM 2,5 wurde der Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2024 an allen kontinuierlichen Messstationen sicher eingehalten auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Schwefeldioxid (SO 2 ) ist ein giftiges Gas, das 1985 wesentlich für den Smog-Alarm verantwortlich war und von dem heute keine gesundheitliche Gefahr mehr ausgeht. Anfang der 1980er Jahre wurde Schwefeldioxid noch in großen Mengen aus Schornsteinen der Kraftwerke, aus Industrieanlagen und Autos, die mit schwefelhaltigen Kraftstoffen fuhren, ausgestoßen. 1985 setzte allein die Industrie im Ruhrgebiet 513.450 Tonnen Schwefeldioxid frei. Das ist etwa 10.000 Mal mehr als 2024 in ganz Nordrhein-Westfalen aus allen Quellen ausgestoßen wurde. Bereits seit dem Ende der 1980er Jahre wurden die Schwefeldioxid-Grenzwerte flächendeckend eingehalten. Zahlreiche Maßnahmen wie die Rauchgasentschwefelung, aber auch der Strukturwandel im Ruhrgebiet haben dazu beigetragen. „An unseren Luftmessstellen im Land lässt sich erfolgreiche deutsche Umweltpolitik ablesen“, betont Elke Reichert, Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Smog, wie im Jahr 1985, werden wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erleben. Heute ist es unsere Aufgabe, mit neuen Messtechniken immer kleinere Partikel nachzuweisen, so klein, dass wir sie weder sehen noch riechen können. Aber gerade diese Partikel können schädliche Folgen für unsere Gesundheit haben.“ Mit kontinuierlichen Messungen wird die Luftqualität heute vom LANUV überwacht und für alle sichtbar dargestellt. „Mit unseren automatischen Messungen erhalten wir alle fünf Sekunden einen Messwert“, erläutert Elke Reichert. „Wir können so die Belastung mit Schadstoffen in ganz Nordrhein-Westfalen kontinuierlich nachvollziehen und die Überwachung der aktuellen und der zukünftigen Grenzwerte zur Luftreinhaltung sicher gewährleisten.“ Maßnahmen, die seit 1985 nachweislich zu besserer Luft in Nordrhein-Westfalen geführt haben, waren unter anderem der Einbau von Industriefiltern und die Einführung von Katalysatoren für Autos. Außerdem wurden durch Luftreinhaltepläne in den 2000er Jahren ganze Bündel von Maßnahmen festgelegt, darunter die Umweltzonen in größeren Städten, deren Auswirkung auf die Luftqualität durch Messungen belegt sind. Minister Oliver Krischer: „Die Luftreinhaltepolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt Luftverschmutzung ein großes Gesundheitsrisiko aus der Umwelt.“ Ab 2030 schreibt die neu gefasste Luftqualitätsrichtlinie der EU neue Grenzwerte vor. Sie bedeuten für alle dicht besiedelten Regionen wie die Rhein-Ruhr-Metropolregion eine besondere Herausforderung. Die Landesregierung ist daher in einen Austausch mit den Kommunen, Bezirksregierungen, dem LANUV und relevanten Stakeholdern getreten, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. „Von besserer Luft profitieren am Ende alle. 1985 mussten Unternehmen deutliche Einschränkungen hinnehmen, heute exportieren sie aus Nordrhein-Westfalen innovative Lösungen zum Umwelt- und Klimaschutz in die ganze Welt. Das gemeinsame Ziel von reinerer Luft ist erreichbar, wenn wir emissionsfreie Entwicklungen wie die Elektromobilität vorantreiben“, sagt Minister Oliver Krischer. Die Tabelle mit den vorläufigen Messwerten für 2024 finden Sie auf der folgenden Internetseite des LANUV unter „Aktuelles“: www.lanuv.nrw.de/themen/luft Weitere Jahresberichte und Daten sind auf dieser Internetseite des LANUV veröffentlicht: luftqualitaet.nrw.de/archiv-jahreskenngroessen.php Download der Verlaufsgrafiken von 1985-2025 finden sie unter: www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/verlaufsgrafiken-messdaten-luftschadstoffe Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Telefon 0211 4566-172. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Waldmehrungsplanung in Sachsen

Der Datensatz enthält alle im Rahmen der Sächsischen Waldmehrungsplanung erfassten potentiellen Erstaufforstungsflächen. Erstaufforstung ist die Bepflanzung einer meist landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche mit Waldbäumen und Sträuchern.

Waldbauliches Qualitätsmanagement in Sachsen - Verjüngungseinheiten

Der Datensatz enthält alle im Rahmen von Maßnahmen zum waldbaulichen Qualitätsmanagement erfassten Verjüngungseinheiten. Zu jeder Verjüngungseinheit werden das Jahr der Begründung der Verjüngungseinheit, die Art der Verjüngungsmaßnahme, genutzte Baumart, Herkunft des Saatgutes bzw. der Pflanzen, Art des Begründungsverfahrens, Verjüngungstyp, Umfang der Verjüngung, Zäunung und Status der Verjüngungseinheit etc. angegeben.

Waldbauliches Qualitätsmanagement in Sachsen - Zielzustandstypen

Der Datensatz enthält alle im Rahmen des waldbaulichen Qualitätsmanagements ausgewiesenen Zielzustandstypen. Der Zielzustand charakterisiert das im Rahmen der waldbaulichen Behandlung langfristig anzustrebende Entwicklungsziel. Im Allgemeinen wird darunter ein standortgerechter, ökologisch stabiler Waldzustand mit hohem Anpassungspotenzial an sich ändernde Standortsbedingungen verstanden.

Großtechnische Demonstration eines vollständigen, stoffstrukturwahrenden und wirtschaftlichen Recyclingverfahrens für Gipskarton- und Gipsfaserabfälle

Das Unternehmen Lindner NORIT GmbH & Co. KG produziert am Standort Dettelbach, als Teil der Lindner Group, Gipsfaserplatten. Diese Gipsfaserplatten werden auf einer Fläche von 58.000 Quadratmeter für den Einsatz als Doppel- und Hohlraumboden, als Trockenestrich und als Trockenbauplatte für viele Sonderanwendungen produziert und durch Fräsen und die Applikation von Belägen veredelt. Gips ist im Bau- und Sanierungswesen ein massenrelevantes Material, vor allem im sogenannten Trockenbau. Derzeit werden 40 Prozent des Gipsbedarfs in Deutschland (9 Mio. Tonnen pro Jahr) durch Naturgips gedeckt und 60 Prozent durch sog. REA-Gips aus der Rauchgasentschwefelung von Kohlekraftwerken. Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung wird dieser Anteil in den nächsten Jahren stark zurückgehen. Umso wichtiger wird das Recycling von gipshaltigen Baustoffen im Produktions- und Rückbaubereich. Für das Recycling von Gips stehen im Allgemeinen gipshaltige Abfälle aus dem Rückbau, der Verarbeitung auf Baustellen (Ausschuss und Verschnittreste) und aus der Produktion zur Verfügung. Das sind Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten und sonstige gipshaltige Abfälle (Vollgipsplatten, gipsbasierte Estriche etc.). Nach dem bisherigen Stand der Technik werden Gipskartonplatten in Trockenaufbereitungsanlagen verarbeitet. In diesen Anlagen wird der Karton vom Gips getrennt und der Gips zerkleinert. Die separierten Kartonanteile sind aufgrund der Gipsanhaftungen nicht sinnvoll verwertbar. Der separierte und zerkleinerte Gips ist nach üblicher trockener Kalzinierung zu Stuckgips aufgrund des hohen Wasseranspruches nur in untergeordneten Mengenanteilen z. B. in Gipskartonplattenanlagen verwertbar. Gipsfaserplatten sind in diesen trockenen Gipskartonaufbereitungsanlagen bislang nicht verwertbar. Mit dem von der Lindner NORIT GmbH & Co. KG innovativen nasstechnischen Verfahren können dagegen auch Gipskartonplatten vollständig, d. h. Gips und Karton zu 100 Prozent, der relevante Materialstrom der Gipsfaserplatten und weitere komplexer zusammengesetzte gipshaltige Abfälle – unter anderem auch Nassabfälle wie Gips-Sedimentationsschlämme aus der Abwasseraufbereitung oder Gipsstäube aus der Produktion – sehr energiearm aufbereitet und thermisch reaktiviert werden. Ein großer Vorteil ist der hohe Anteil an gipshaltigen Abfallstoffen am gesamten Rohstoffmix, der mit diesem Verfahren z. B. bei der Produktion von Gipsfaserplatten möglich ist. Ziel des Projektes ist, mittels der geplanten, großtechnischen Demonstrationsanlage jährlich bis zu 51.350 Tonnen an recycelbaren Gipsabfällen in den Produktionskreislauf zurückzuführen. Durch die Rückführung dieser Abfälle in den Produktionsprozess können rund 44.000 Tonnen abbindefähiger Gips aus gipshaltigen Abfällen zurückgewonnen und damit die gleiche Menge an Primärrohstoff eingespart werden. Die anlagenbedingte Treibhausgasminderung wird bei der Gesamtmenge an recycelten Rohstoffen mit jährlich ca. 5.270 Tonnen CO 2 -Äquivalenten angesetzt. Die Übertragbarkeit der angestrebten Technik ist für alle Anlagen zum Recycling von Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten und Vollgipsplatten sowie den in der Produktion anfallenden Gipsstäuben und den in der Abwasserbehandlung anfallenden Gipssedimenten gegeben – sowohl für die Verarbeitung von Produktionsabfällen, als auch von Materialien aus dem Rückbau von Gebäuden. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Lindner NORIT GmbH & Co. KG Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

Lausitz Energie Kraftwerke AG - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung einer Aktivkohle-Wasser-Suspension zur Einspülung in die REA-Wäscher und Änderung der bestehenden Aktivkohledosierung in den Rauchgasstrom vor Elektrofilter am Standort 04575 Neukieritzsch, OT Lippendorf

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung einer Aktivkohle-Wasser-Suspension zur Einspülung in die REA-Wäscher und Änderung der bestehenden Aktivkohledosierung in den Rauchgasstrom vor Elektrofilter (E-Filter) zur weiteren Reduzierung der Quecksilberemissionen im Rauchgas am Standort 04575 Neukieritzsch, OT Lippendorf. Dazu werden vorhandene Aktivkohlelager- und Dosieranlagen für die Dosierung in den Rauchgasstrom vor E-Filter angepasst. Neue Ausrüstungen sind Förderleitungen zur REA, Pufferspeicher und Komponenten zum Herstellen/Einspülen des Aktivkohle-Wasser-Gemisches in die Wäscher der Rauchgasentschwefelungsanlagen.

Planfeststellungsverfahren für die Teiländerung und Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II im rekultivierten Bereich des Tagebaus Inden

Die RWE Power AG, Firmensitz: RWE Platz 2, 45141 Essen, Postanschrift: Auenheimer Straße 27, 50129 Bergheim-Niederaußem, hat für die Teiländerung und Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II im rekultivierten Bereich des Tagebaus Inden die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) in der zurzeit geltenden Fassung (KrWG) ein Planfest-stellungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrens-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung (VwVfG) durchzuführen. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung (UVPG) durchzuführen. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Bezirksregierung Köln nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V .m. Anhang I Spiegelstrich 8 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 268) in der zurzeit geltenden Fassung (ZustVU) i. V. m. § 2 Nr. 7 Deponieverordnung vom 27.04.2009 (BGBl. I S. 900) in der zurzeit geltenden Fassung (DepV) als obere Umweltschutzbehörde zuständig. Auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010 jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips sowie ein-gebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca. 7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum 01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind. Um die Ablagerung der vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021 eingereichte Plan u. a. folgende Anträge: - die Erhöhung der Ablagerungsmenge sowie die Anpassung der Ober-flächengestaltung auf einem bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen Teilbereich der Kraftwerksabfalldeponie im rekultivierten Be-reich des Tagebaus der Deponieklasse (DK) I und - die Erweiterung des Ablagerungsbereiches der Kraftwerksabfalldeponie der DK I um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der von der Ortschaft Fronhoven/ Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler) sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden auf insgesamt rd. 62,9 ha einschließlich aller weiteren Folgemaßnahmen unter teilweiser Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.05.2009 in der Fassung vom 19.11.2020. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden: - Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17, - Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie - Gemarkung Inden, Flur 11, Flurstück 73. Zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivie-rung höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief ent-steht und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich ange-passt. Das abzulagernde Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19 Mio. m³ auf maximal 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Da-bei wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN wei-terhin nicht überschritten. Sowohl die genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die ge-nehmigten Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehen-den Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur Müllverbren-nungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw. Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet.

Natürliche Radionuklide in Baumaterialien

Natürliche Radionuklide in Baumaterialien Bei der Verwendung von Gesteinen und Erden zu Bauzwecken können in diesen Materialien enthaltene oder aus ihnen freigesetzte Radionuklide zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen. Der Mittelwert der durch die natürlichen Radionuklide in den Baustoffen bedingten Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) in Gebäuden beträgt rund 80 Nanosievert pro Stunde. Werte der ODL über 200 Nanosievert pro Stunde sind selten. Die in Deutschland in großen Mengen traditionell verwendeten Baustoffe sind im Allgemeinen nicht die Ursache für erhöhte Strahlenexpositionen durch Radon in Gebäuden. Naturwerksteine können in allen Bereichen des Bauens im Hausinneren und im Freien eingesetzt werden Bei der Verwendung von Gesteinen und Erden zu Bauzwecken können in diesen Materialien enthaltene oder aus ihnen freigesetzte Radionuklide zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Radionuklide aus den radioaktiven Zerfallsreihen von Uran -238, Thorium-232 sowie Kalium-40. Ursachen der durch natürliche Radionuklide in Baustoffen verursachten Strahlenexposition beim Aufenthalt in Gebäuden sind die von den Radionukliden in den Baumaterialien ausgehende, von außen auf den Körper wirkende Gammastrahlung sowie die Inhalation des aus den Baumaterialien in die Räume freigesetzten Gases Radon und seiner Zerfallsprodukte. Untersuchung und Bewertung Seit über 40 Jahren werden in Deutschland Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baustoffen und Bauprodukten durchgeführt. Daher liegen im Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) von mehr als 1.500 Proben von Natursteinen, Baustoffen und mineralischen Reststoffen Daten der spezifischen Aktivitäten der relevanten Radionuklide vor. Aktualisierte Untersuchungen an 120 Baustoffproben aus dem Jahr 2007 sind im BfS-Bericht BfS-SW-14/12 veröffentlicht worden. An einer großen Anzahl von Proben wurde zusätzlich die Radonfreisetzung bestimmt. Spezifische Aktivitäten natürlicher Radionuklide in Natursteinen, Baustoffen und Reststoffen (angegeben sind Mittelwert und Bereich (in Klammern) in Becquerel pro Kilogramm) Material Radium-226 Thorium-232 Kalium-40 Granit 100 (30 - 500) 120 (17 - 311) 1.000 (600 - 4.000) Gneis 75 (50 - 157) 43 (22 - 50) 900 (830 - 1.500) Diabas 16 (10 - 25) 8 (4 - 12) 170 (100 - 210) Basalt 26 (6 - 36) 29 (9 - 37) 270 (190 - 380) Granulit 10 (4 - 16) 6 (2 - 11) 360 (9 - 730) Kies, Sand, Kiessand 15 (1 - 39) 16 (1 - 64) 380 (3 - 1.200) Natürlicher Gips, Anhydrit 10 (2 - 70) < 5 (2 - 100) 60 (7 - 200) Tuff, Bims 100 (< 20 - 200) 100 (30 - 300) 1.000 (500 - 2.000) Ton, Lehm < 40 (< 20 - 90) 60 (18 - 200) 1.000 (300 - 2.000) Ziegel, Klinker 50 (10 - 200) 52 (12 - 200) 700 (100 - 2.000) Beton 30 (7 - 92) 23 (4 - 71) 450 (50 - 1.300) Kalksandstein, Porenbeton 15 (6 - 80) 10 (1 - 60) 200 (40 - 800) Schlacke aus Mansfelder Kupferschiefer 1.500 (860 - 2.100) 48 (18 - 78) 520 (300 - 730) Gips aus der Rauchgasentschwefelung 20 (< 20 - 70) < 20 < 20 Braunkohlenfilterasche 82 (4 - 200) 51 (6 - 150) 147 (12 - 610) Der Mittelwert der durch die natürlichen Radionuklide in den Bauprodukten bedingten Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) in Gebäuden beträgt rund 80 Nanosievert pro Stunde. Werte der ODL über 200 Nanosievert pro Stunde sind selten. Radon Gesetzliche Regelungen Naturwerksteine Radon Radon von besonderer Bedeutung Das durch radioaktiven Zerfall aus Radium-226 entstehende gasförmige Radon-222 ist aus der Sicht des Strahlenschutzes von besonderem Interesse. Nach aktuellen Erkenntnissen wird in Deutschland ein signifikanter Anteil der Lungenkrebserkrankungen in der Bevölkerung auf die Belastung mit Radon und seinen Zerfallsprodukten in Gebäuden zurückgeführt. Die Radonfreisetzung aus Bauprodukten wird durch die spezifische Aktivität des Radium-226 und andere, den Radontransport bestimmende Materialeigenschaften (zum Beispiel Porosität ) bestimmt. Untersuchungen zeigen, dass die in Deutschland in großen Mengen traditionell verwendeten Baustoffe Beton, Ziegel, Porenbeton und Kalksandstein im Allgemeinen nicht die Ursache für Überschreitungen des vom BfS empfohlenen Jahresmittelwertes der Radonkonzentration in Aufenthaltsbereichen sind. Dieser soll 100 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten. Der Beitrag des Radon-222 aus Bauprodukten zur Radonkonzentration in Wohnräumen liegt bei maximal 70 Becquerel pro Kubikmeter. Bei aktuell im Handel erhältlichen Bauprodukten wurden Werte deutlich unter 20 Becquerel pro Kubikmeter bestimmt. Höhere Radonkonzentrationen bei einzelnen Baumaterialien Freisetzungsraten von Radon , die höhere Konzentrationen im Innenraum zur Folge haben können, wurden in Deutschland vereinzelt an Rückständen der Verbrennung von Kohlen mit erhöhter Uran-/Radiumkonzentration (früher unter der Bezeichnung "Kohleschlacke" regional als Füllung von Geschossdecken verwendet) und in Ausnahmefällen an Natursteinen mit erhöhten spezifischen Aktivitäten des Radium-226 gemessen. Erhöhte Radonkonzentrationen in Häusern aus Mansfelder Kupferschlacke wurden trotz der vergleichsweise hohen spezifischen Aktivität des Radium-226 in diesem Material nicht ermittelt. In einigen Ländern wurden höhere Radonkonzentrationen in Häusern festgestellt, in denen so genannte Chemiegipse (Rückstände der Phosphoritverarbeitung) eingesetzt wurden, sowie bei Leichtbetonen, die unter Verwendung von Alaunschiefer hergestellt wurden. Vereinzelt findet man auch überdurchschnittliche Radonkonzentrationen in den traditionellen Gebieten des Bergbaus, wenn Abraum oder Reststoffe der Erzverarbeitung mit erhöhter Radiumkonzentration als Baumaterial, als Beton- oder Mörtelzuschlagstoff oder zur Fundamentierung oder als Füllmaterial beim Hausbau verwendet wurden. Thoron Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden in Deutschland keine Materialien zu Bauzwecken verwendet, die infolge erhöhter Thoriumkonzentrationen zu aus der Sicht des Strahlenschutzes relevanten Expositionen durch das Gas Radon-220 (Thoron) und seiner Zerfallsprodukte in Räumen führen könnten. Die Möglichkeit, dass ungebrannter Lehm als Baustoff in Einzelfällen zu erhöhten Thoronwerten in der Raumluft führen kann, lässt sich jedoch nicht gänzlich ausschließen. Weiterführende Informationen zum Thema Lehm und Thoron finden Sie im Artikel Lehm als Baumaterial . Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Begrenzung bei Baustoffen In einigen Rückständen aus industriellen Prozessen reichern sich die natürlichen radioaktiven Stoffe an. Bei Verwendung dieser Rückstände, zum Beispiel ihrem Einsatz als Sekundärrohstoff im Bauwesen, sind erhöhte Strahlenexpositionen der Bevölkerung nicht auszuschließen. 1. Strahlenschutzrecht Zur Begrenzung der effektiven Dosis aus der äußeren Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen wurde im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) ein Referenzwert von 1 Millisievert pro Jahr festgelegt, der zusätzlich zur effektiven Dosis im Freien gilt. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine entsprechende Prüfung ist vorzunehmen, wenn die in der Anlage 1 des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) genannten Rückstände oder die in Anlage 9 des StrlSchG genannten Rohstoffe zur Herstellung von Gebäuden, die Aufenthaltsräume enthalten, genutzt werden sollen. Der Nachweis zur Unterschreitung des festgelegten Referenzwertes der effektiven Dosis von 1 Millisievert pro Jahr erfolgt mithilfe des in Anlage 17 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) dargestellten Aktivitätsindexes. Dieser wird aus den Aktivitäten der im Baustoff enthaltenen Radionuklide Radium-226, Thorium-232 und Kalium-40 unter Berücksichtigung von Dicke und Dichte des Baustoffs berechnet. 2. Baurecht Gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU Nr. 305/2011 ) darf in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Bauprodukt nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es die wesentlichen Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - unter anderem bezüglich der Freisetzung gefährlicher Strahlen - erfüllt. Diese EU -Verordnung ist direkt im deutschen Recht verbindlich und für die Hersteller seit dem 1. Mai 2013 gültig. Die europäische Normungsinstitution CEN hat von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die Messung von Radium, Thorium und Kalium zu standardisieren sowie eine europäische Norm zur Berechnung der Dosis zu entwickeln. Naturwerksteine Natürliche Radionuklide in Naturwerksteinen Medianwerte der spezifischen Aktivität natürlicher Radionuklide in Naturwerksteinen Heute finden Naturwerksteine in allen Bereichen des Bauens im Hausinneren und im Freien verstärkt Anwendung. Deshalb hat das BfS mit Unterstützung des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes e. V. im Jahr 2006 eine Reihe marktgängiger Fliesen und anderer Plattenmaterialien unterschiedlichster Herkunft auf die Gehalte natürlicher Radioaktivität untersucht und aus Strahlenschutzsicht bewertet. Im Vordergrund standen gammaspektrometrische Messungen der spezifischen Aktivitäten von Radium-226, Kalium-40 und Thorium-232. Die Ergebnisse sind in der Grafik zusammengefasst. Die dargestellten Medianwerte (Zentralwerte) bedeuten, dass die Hälfte der untersuchten Proben über diesem Wert liegt und 50 Prozent darunter. Die Materialgliederung erfolgt an dieser Stelle nach der Gesteinsart. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Handel aus Erwägungen, die sich an den speziellen Anwendungen, der Verarbeitung und Pflege der Materialien orientieren, nicht immer korrekte Gesteinsbezeichnungen verwendet werden. So muss es sich bei "Granit" nicht unbedingt um Granitgestein handeln; diese Bezeichnung wird auch für Gneise, Diorite, Granodiorite und andere Gesteine verwendet. Spezifische Aktivitäten der untersuchten Naturwerksteine Die spezifischen Aktivitäten der untersuchten Naturwerksteine liegen für Kalium-40 im Bereich zwischen 10 und 1.600 Becquerel pro Kilogramm, für Radium-226 zwischen weniger als 10 und 355 Becquerel pro Kilogramm und für Thorium-232 zwischen weniger als 10 und 330 Becquerel pro Kilogramm. Zum Vergleich und zur Ergänzung wird auf die oben gezeigte Tabelle hingewiesen. Die mögliche Strahlenexposition durch die einzelnen Materialien hängt neben der Radionuklidkonzentration und der Radonfreisetzung von der Art ihrer Verwendung ab. Im Ergebnis der Messungen des BfS ist festzustellen, dass die untersuchten aktuellen Bauprodukte und auch die untersuchten Naturwerksteine - selbst bei großflächiger Anwendung - in Gebäuden uneingeschränkt verwendbar sind. Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert für die effektive Dosis durch Radionuklide natürlichen Ursprungs (außer Radon ) fest. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Der gesetzlich festgelegte Referenzwert für die effektive Dosis von 1 Millisievert pro Jahr für Personen der Bevölkerung durch Radionuklide natürlichen Ursprungs (außer Radon ) wird in allen Fällen eingehalten. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 10.04.2024

Wege und Straßen im sächsischen Wald - Geographische Namen

Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird der Geographische Name angegeben.

Wege und Straßen im sächsischen Wald

Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird die Objektart (OA) des Objektartenkataloges angegeben. Objekte sind vor allem Wirtschaftswege, Feld- und Waldwege, Landstraßen, Bundestraßen etc. Wege und Straßen sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.

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