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Umweltbundesamt: Der Himmel über der Ruhr ist wieder blau!

Nicht aus der Luft gegriffen: Willy Brandt fordert 1961 blauen Himmel über dem Ruhrgebiet „Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“ Willy Brandts Forderung während seiner Rede am 28. April 1961 in der Bonner Beethovenhalle kann zu Recht als der Beginn umweltpolitischen Denkens in Deutschland gelten. Damit rückte Brandt - lange bevor es die Begriffe Umweltschutz oder Umweltpolitik gab - ein regionales und bis dahin vernachlässigtes Problem ins Blickfeld gesellschaftspolitischer Debatten. Er machte aufmerksam auf die Schattenseiten des deutschen Wirtschaftswunders: Zwar waren die rauchenden Schornsteine ein Garant für Wohlstand, die ungefilterten Industrieabgase belasteten jedoch zunehmend die Gesundheit und das Wohlbefinden vieler Menschen im Ruhrgebiet. „Mit seiner Forderung nach klarer Luft, sauberem Wasser und weniger Lärm für die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets machte Willy Brandt deutlich, dass Umweltschutz eine nicht zu vernachlässigende Gemeinschaftsaufgabe ist. Und diese Aufgabe wurde von den 1970er Jahren an erfolgreich angegangen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Jochen Flasbarth. „Heute kennen wir Phänomene wie den Smog im Winter nicht mehr“, so Flasbarth. Anfang der 1960er Jahre war die Luftverschmutzung im Revier förmlich sichtbar: Millionen Tonnen von Staub, Asche und Ruß aus Hochöfen, Stahlkonvertern und Kokereien sanken alljährlich auf Stadtteile hernieder. Die Folgen waren eine Zunahme der Atemwegserkrankungen, vor allem von Lungenkrebs, bei Kindern wurden auch häufiger Symptome von Rachitis und Bindehautentzündungen festgestellt. Hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen (SO 2 ) führten zu einem Absterben von Bäumen und mittelfristig zur ⁠ Versauerung ⁠ von Böden und Gewässern. Seit den 1970er Jahren sorgen eine Reihe von Gesetzen wie das Benzin-Blei-Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung Luft und die Großfeuerungsanlagen-Verordnung dafür, die Umweltbelastungen durch technische Lösungen zu verringern oder zu beseitigen. So führten die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, die Reduktion des Schwefelgehalts in Kraftstoffen wie auch der Rückgang der Kohleheizungen in Privathaushalten dazu, dass sich die Luftqualität in Deutschland deutlich verbesserte. Nach Angaben des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen konnte die Belastung an Rhein und Ruhr durch SO 2 um 97 Prozent gemindert werden: von 206 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m 3 ) im Jahr 1964 auf 8 µg/m 3 in 2007. Für die Schwebstaubbelastung (Partikel mit einer maximalen Größe von 30 bis 50 µm) zeigt sich im Zeitraum von 1968 bis 2002 eine ähnliche Entwicklung. Heute stehen wir in der Luftreinhaltung vor neuen Aufgaben: In deutschen Ballungsräumen werden die seit 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und für Stickstoffdioxid (NO 2 , diese gelten von 2010 an) an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Als Hauptverursacher ist das wachsende ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ anzusehen. Epidemiologischen Studien zufolge bedeutet eine ⁠ Exposition ⁠ gegenüber NO 2 eine erhöhte Infektionsanfälligkeit und Beeinträchtigung der Lungenfunktion, während ein Zusammenhang zwischen einer Feinstaub-Exposition und Atemwegs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen wurde. Mit der vermehrten Verbrennung von ⁠ Biomasse ⁠ vor allem in kleinen Feuerungsanlangen bleibt jedoch eine Quelle für Feinstaubbelastungen, die es aufmerksam zu verfolgen gilt. Jochen Flasbarth: „Mit der Einrichtung von Umweltzonen ist ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Luftqualität in Ballungsräumen getan. Wir müssen aber dafür sorgen, dass eine dezentrale Energieversorgung unter Einsatz von Biomasse diese Bemühungen nicht konterkariert.“ „Das Anliegen Willy Brandts nach mehr Umweltschutz hat auch bewirkt, dass Deutschland, 50 Jahre nach seiner Rede in vielen ‚grünen‘ Zukunftsmärkten Marktführer geworden ist. Schon heute arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen in der Umweltwirtschaft“, sagte Jochen Flasbarth. 27.04.2011

Wege und Straßen im sächsischen Wald - Geographische Namen

Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird der Geographische Name angegeben.

Wege und Straßen im sächsischen Wald

Der Datensatz enthält die Wege und Straßen im Wald des Freistaat Sachsen. Zu jedem Objekt wird die Objektart (OA) des Objektartenkataloges angegeben. Objekte sind vor allem Wirtschaftswege, Feld- und Waldwege, Landstraßen, Bundestraßen etc. Wege und Straßen sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.

Waldeinteilung in Sachsen - Waldteile (multi part)

Der Datensatz enthält die Waldteile (Waldteilabspracheeinheiten) als forstliche Wirtschaftseinheit im Freistaat Sachsen als Multipart-Features. Die gesamte Fläche Sachsens ist in sogenannte Waldteile eingeteilt, deren Grenzen sich an dauerhaften natürlichen und künstlichen Objekten ausrichteten. Das sind zum Beispiel Flüsse, Felskanten, Straßen, Eisenbahnlinien. Jeder Waldteil grenzt sich eindeutig von einem anderen Waldteil ab. Zu jedem Waldteil wird die Waldteilbezeichnung und der Waldteilname angegeben. Waldteile sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.

Waldeinteilung in Sachsen - Forstliche Grenzen

Der Datensatz enthält die Grenzen der forstlichen Wirtschaftseinheiten im Freistaat Sachsen. Zu jeder Grenzlinie wird die Objektart (OA) des Objektartenkataloges angegeben. Forstliche Wirtschaftseinheiten werden im Rahmen der Forsteinrichtung für jeden Forstbetrieb gebildet. Sie teilen den Wald nach Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) in forstliche und nichtforstliche Betriebsfläche, in Abteilungen, Unterabteilungen, Teilflächen und Bestände. Die der Forsteinrichtung erhobenen Daten werden Stichtagsweise aktualisiert und bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung des Waldes. Sie werden sowohl in der Walddatenbank als auch in Geoinformationssystemen gespeichert und in verschiedenen Karten des Staatsbetriebes Sachsenforst visualisiert.~ die Grenz-OA, welche mit linienhaften Symbolen in der Karten- und Rasterdatenerstellung dargestellt werden

Forstbetriebe in Sachsen

Der Datensatz enthält die Forstbetriebe im Freistaat Sachsen. Zu jeder Betriebsfläche wird die Forstbetriebsnummer, der Forstbetriebsname und die Waldeigentumsart angegeben. Die Forstbetriebsflächen sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten sowie der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.

Waldeinteilung in Sachsen - Waldteile

Der Datensatz enthält die Waldteile (Waldteilabspracheeinheiten) als forstliche Wirtschaftseinheit im Freistaat Sachsen. Die gesamte Fläche Sachsens ist in sogenannte Waldteile eingeteilt, deren Grenzen sich an dauerhaften natürlichen und künstlichen Objekten ausrichteten. Das sind zum Beispiel Flüsse, Felskanten, Straßen, Eisenbahnlinien. Jeder Waldteil grenzt sich eindeutig von einem anderen Waldteil ab. Zu jedem Waldteil wird die Waldteilbezeichnung und der Waldteilname angegeben. Waldteile sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.

Waldmehrungsplanung in Sachsen

Der Datensatz enthält alle im Rahmen der Sächsischen Waldmehrungsplanung erfassten potentiellen Erstaufforstungsflächen. Erstaufforstung ist die Bepflanzung einer meist landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche mit Waldbäumen und Sträuchern.

Waldeinteilung in Sachsen - Forstliche und Nichtforstliche Betriebsflächen nach Abteilungen

Der Datensatz enthält die Abteilungen als forstliche Wirtschaftseinheit im Wald des Freistaat Sachsen, untergliedert in forstliche und nichtforstliche Betriebsflächen. Zu jeder Fläche werden Forstbetriebsnummer, Waldteilnummer, Abteilungsnummer sowie Teilflächennummer angegeben. Es wird unterschieden, ob es sich um forstliche oder nichtforstliche Betriebsfläche nach Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) handelt. Forstliche Wirtschaftseinheiten werden im Rahmen der Forsteinrichtung für jeden Forstbetrieb gebildet und Stichtagsweise aktualisiert. Die dabei erhoben Daten, die sogenannten Forstgrunddaten (FGD) sind die Basisdaten der Forstgrundkarte (FGK). Sie sind damit zugleich Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung des Waldes. Sie werden sowohl in der Walddatenbank als auch in Geoinformationssystemen gespeichert und in verschiedenen, abgeleiteten Kartenarten des Staatsbetriebes Sachsenforst visualisiert.

Waldeinteilung in Sachsen - Waldteile mit Abteilungsgliederung

Der Datensatz enthält die Waldteile als forstliche Wirtschaftseinheit im Freistaat Sachsen. Jeder Waldteil beinhaltet zudem die Untergliederung in Abteilungen. Forstliche Wirtschaftseinheiten werden im Rahmen der Forsteinrichtung für jeden Forstbetrieb gebildet und Stichtagsweise aktualisiert. Die dabei erhobenen Daten, die sogenannten Forstgrunddaten sind die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung des Waldes. Sie werden sowohl in der Walddatenbank als auch in Geoinformationssystemen gespeichert und in verschiedenen Karten des Staatsbetriebes Sachsenforst visualisiert.

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