Für den deutschen Teil der Elbe und die Hauptnebenflüsse wurde innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ein Messprogramm für hydrologische Extremereignisse Extremereignisse (Hochwasser / Niedrigwasser) abgestimmt. Die Messstellen in Sachsen-Anhalt werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst untersucht. Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde vom 24.07.2023 bis zum 08.08.2023 ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie hier . Die im Jahr 2014 durchgeführte Nährstoffmodellierung für Sachsen-Anhalt wurde weiterentwickelt und mit aktualisierten Modelleingangsdaten fortgeschrieben. Aufbauend auf der Ist-Zustandsanalyse wurden der regionale N-Reduktionsbedarf zur Erreichung der Schutzziele für das Grundwasser ermittelt. Im Rahmen der Modellierung konnten Belastungsschwerpunkte und damit prioritäre Bereiche für eine Maßnahmendurchführung identifiziert werden. Es wurde eine modellgestützte Analyse von Maßnahmeneffekten für die Schutzziele Grundwasser und Oberflächengewässer vorgenommen. So wurde z.B. ein Szenario zur Auswirkung der novellierten Düngeverordnung auf den diffusen N- Eintrag analysiert und im Bereich der punktuellen Einträge anlagenbezogene Maßnahmen. Den Endbericht (Januar 2023) können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen Endbericht Nährstoffmodellierung 2023 [pdf, ca. 15,7 MB] Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat der Gewässerkundliche Landesdienst im Rahmen eines Sondermessprogramms Messstellen in der Bode untersucht. Hier können Sie die Ergebnisse als pdf-Dokument herunterladen: Sondermessprogramm-Bode (pdf, 0,5 MB) Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen können Sie als pdf-Dokument hier herunterladen: Sondermessprogramm-Abwasser (pdf, 0,5 MB) Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde durch den Gewässerkundlichen Landesdienst seit dem 15.07.2019 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Dieses Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. Mehr Informationen Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation wurde seit dem 17.07.2018 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Mit der Probenahme vom 10.12.2018 endete das Messprogramm. Hier erfahren Sie mehr. Basierend auf den im Jahr 2008/2009 vorgenommenen Fauna-Untersuchungen im Grundwasser Sachsen-Anhalts wurde an ausgewählten Messstellen ein jährliches grundwasserfaunistisches Referenzmonitoring durchgeführt. Diese Messstellen sind artenreich und grundwassertypisch besiedelt und repräsentieren gleichzeitig bestimmte Naturräume sowie hydrologische Bezugseinheiten. Neben diesem Referenzmonitoring, d.h. der Erforschung, Beschreibung und Überwachung der Grundwasserlebensgemeinschaften Sachsen-Anhalts, soll das Biomonitoring der längerfristigen Überwachung der Entwicklung diffuser Nitratbelastungen im Grundwasser dienen. Den Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Jahre 2016 und 2017 können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Bericht Monitoring Grundwasserfauna 2016-2017 [pdf, ca. 2,3 MB] In der vorliegenden Studie wurden die Einträge der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowohl aus Punktquellen als auch aus diffusen Quellen in einer hohen räumlichen Auflösung ermittelt. Hierzu wurden die am FZ Jülich entwickelten Modelle GROWA (Wasserhaushaltsmodell), DENUZ/WEKU (reaktiver Stofftransport in Boden und Grundwasser) und MEPhos (Phosphoreintrag in die Vorfluter) flächendeckend im gesamten Bundesland zur Anwendung gebracht und an die naturräumlichen Bedingungen Sachsen-Anhalts angepasst. Schwerpunkt der Betrachtungen waren die diffusen landwirtschaftlichen und bodenbedingten Quellen, um die räumliche Identifizierung von Belastungsschwerpunkten zu ermöglichen. Den Abschlussbericht können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen Bericht - Textteil [pdf, ca. 11 MB] Anhang 1: Modellerläuterung Stoffbilanz (Gesellschaft für angewandte Landschaftsforschung, 2010) [pdf, ca. 1,1 MB] Anhang 2: "Werkzeug zur Modellierung der diffusen N- und P-Emissionen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Nährstoffkonzeptes 2010-2013" (Fachinformation der LLFG Sachsen-Anhalt, 2012) [pdf, ca. 2 MB] Aufgrund der Niedrigwassersituation wurde im Zeitraum vom 05.09.2016 - 19.09.2016 durch den Gewässerkundlichen Landesdienst ein Messprogramm Niedrigwasser durchgeführt. In Sachsen-Anhalt wurden die Elbe in Wittenberg und Magdeburg, die Mulde in Dessau und die Saale in Groß Rosenburg untersucht. Hier erfahren Sie mehr. Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurde aufgrund der Niedrigwassersituation vom 20.07.2015 bis zum 19.10.2015 in der Elbe und den Hauptnebenflüssen ein Sondermessprogramm Niedrigwasser durchgeführt. Das Messprogramm ist innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe abgestimmt. In Sachsen-Anhalt wurden die Messstellen Wittenberg und Magdeburg an der Elbe sowie Rosenburg an der Saale untersucht. weitere Informationen Die Fischbestandserfassung diente dem Ziel, die von 2008 - 2012 durchgeführte fischereiliche Sonderbewirtschaftungsmaßnahme (erhöhte Weißfischentnahme) wissenschaftlich auszuwerten sowie den aktuellen Fischbestandes zu ermitteln. Das limnologische Gutachten beschreibt die limnologische Entwicklung des Sees im Zeitraum 2008–2012, basierend auf einem qualifizierten Gewässermonitoring. weitere Informationen Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin unternehmen große Anstrengungen, um das Haveleinzugsgebiet für wandernde Fischarten wieder zugänglich zu machen. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Fischaufstiegsanlage wurden im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt der Wehrstandort Neuwerben und die alte Havelmündung in Sachsen-Anhalt sowie der Wehrstandort Gnevsdorf in Brandenburg näher untersucht. weitere Informationen Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) hat im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt von 2008 bis 2009 eine Studie mit dem Titel „Klimawandel in Sachsen-Anhalt – Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels“ durchgeführt. Neben verschiedenen anderen Sektoren wurde auch der Sektor Wasser hinsichtlich seiner Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt war als Mitglied des Projektbegleitenden Arbeitskreises an der Erarbeitung der Studie beteiligt. weitere Informationen Durch den Gewässerkundlichen Landesdienst wurden aus Radar-Daten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Karten der Vernässungsflächen von Sachsen-Anhalt für die Gewässer Elbe, Saale, Bode, Weiße Elster und Schwarze Elster erzeugt. Für den Raum Schönebeck wurden zusätzlich hochauflösende Karte erzeugt. weitere Informationen
Projektbeginn: 2020 / Projektende: 31.06.2022 In der Zukunft können Vernetzung und autonomes Fahren eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung einer stadtverträglichen Mobilität einnehmen und dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger sicherer und zuverlässiger an ihr Ziel zu bringen. Intelligente Technologien erhöhen die Verkehrssicherheit und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem umwelt- und stadtverträglichen Verkehr. Das Land Berlin erprobt bereits heute diese Technologien, um Erfahrungen zu sammeln und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Projekt Shuttles & Co soll untersucht werden: wie hochautomatisierte Elektro-Kleinbusse in den Linienbetrieb des öffentlichen Nahverkehrs als sinnvolle Ergänzung eingebunden werden können, sodass das Mobilitätssystem optimiert und wirtschaftlich betrieben werden kann, wie die Erkennung der Umgebung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge und der Austausch von dafür notwendigen Informationen verbessert und auf dieser Grundlage digitale Karten erstellt und ständig aktualisiert werden können, wie gesellschaftliche Akzeptanz und das Vertrauen in die Technologien in der Gesellschaft erhöht werden können. Projektleitung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Berliner Agentur für Elektromobilität eMO Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) – Institut für Verkehrssystemtechnik Fraunhofer FOKUS Freie Universität Berlin – Dahlem Center for Machine Learning and Robotics Technische Universität Berlin mit: Daimler Center for Automotive IT Innovations (DCAITI) Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) Bereich „Mobilität und Raum“ Hella Aglaia Mobile Vision GmbH VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr T-Systems Strop Consulting und Projektmanagement (scope) Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung Shuttles & Co
Projektbeginn: Januar 2022 / Projektende: März 2025 Das Land Berlin steht vor der Herausforderung, einen bezahlbaren und verlässlichen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) auch in schnell wachsenden Wohngebieten anzubieten. KIS’M will ein solches bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot mit fahrerlosen Fahrzeugen auf dem Innovationscampus „Berlin TXL – The Urban Tech Republic” (UTR) auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tegel und anschließend auf dem angrenzenden öffentlichen Straßenland erproben und umsetzen. Die Realisierung soll dabei erstmalig unter Berücksichtigung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren erfolgen. Dabei ist die nahtlose Vernetzung mit dem Mobilitätssystem und der Verkehrssteuerung wichtig. Die möglichen technischen Lösungen sollen mit einem breiten Gremium aus Fachleuten und Nutzenden weiterentwickelt werden. Es soll darüber hinaus eine gesellschaftlich akzeptierte Vorstellung der Mobilität von morgen erarbeitet werden. Das Projekt wird während der Laufzeit von Anfang 2022 bis Frühjahr 2025 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit 8,46 Mio. € gefördert. Wesentliche Ziele des Projektes Die Umsetzung eines fahrerlosen Bedarfsverkehrs und die Entwicklung sicherer, zuverlässiger und akzeptierter Abläufe für die technische Aufsicht an virtuellen Haltestellen und in den Fahrzeugen gehören zu den ehrgeizigen Zielen von KIS‘M. Mit einer besseren Vernetzung und Kooperation automatisierter Fahrzeuge untereinander sowie mit der Verkehrssteuerung sollen eine höhere Sicherheit des Verkehrs auch in einem Mischsystem erreicht werden. Aus den im Verkehr aufgenommenen Daten sollen mit Mitteln von künstlicher Intelligenz aktuellere und genauere Karten- und Verkehrsinformationen abgeleitet werden. Darüber hinaus will KIS’M aus den gesammelten Erfahrungen eine Strategie für den weiteren Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen und ihre Überführung in einen Regelbetrieb im Land Berlin entwickeln. Projektleitung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH mit der Berliner Agentur für Elektromobilität und Neue Mobilität (eMO) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Fraunhofer FOKUS Freie Universität Berlin – Dahlem Centre for Machine Learning and Robotics (DCMLR) Technische Universität Berlin mit: Daimler Center for Automotive IT Innovations (DCAITI) Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) Bereich „Mobilität und Raum“ Tegel Projekt GmbH T-Systems International GmbH KIS‘M
Projektbeginn: 2017 / Projektende: 2020 Der Fokus des Projekts lag insbesondere auf der Integration des Mobilitäts-, Fahrzeug- und Betriebskonzeptes in den bestehenden ÖPNV sowie die Reaktionen und Interaktionen sowohl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der übrigen Verkehrsbeteiligten mit einem solchen Fahrzeug. Zugleich wurden Erkenntnisse darüber erzielt, welche Anforderungen potenzielle Nutzerinnen und Nutzer an den automatisierten ÖPNV der Zukunft haben und welche Aspekte zu einer Erhöhung der Akzeptanz für solche Angebote führen. Von weiterem Interesse waren die notwendigen Rahmenbedingungen und deren Weiterentwicklung für einen sicheren und effizienten Mischbetrieb von konventionellen und autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Projektpartner Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Technische Universität München, Hochschule Esslingen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Automatisiertes und vernetztes Fahren
Fahrgemeinschaften verringern die Kosten und den CO2-Ausstoß So nutzen Sie Fahrgemeinschaften im Alltag Mitfahren ist besser für die Umwelt als allein zu fahren. Nutzen Sie die täglichen "Mitfahrgelegenheiten nach Fahrplan" bei Bus und Bahn. Nutzen Sie hierzu auch Gruppentickets (z.B. Ländertickets). Bilden Sie Fahrgemeinschaften (insbesondere für das Berufspendeln). Vermittlungsbörsen im Internet helfen dabei. Gewusst wie Günstig und umweltfreundlich: Zwei Autos mit je einer Person benötigen für die gleiche Strecke fast doppelt so viel Treibstoff wie ein Auto mit zwei Personen. Der Grund: Personen fallen im Vergleich zu dem Gewicht eines Autos von über 1.000 Kilogramm im wahrsten Sinne des Wortes "nicht ins Gewicht". Gleiches gilt natürlich auch für die Emissionen von Bus und Bahn: Je mehr mitfahren, desto geringer der Energieverbrauch beziehungsweise der spezifische Verbrauch an Kraftstoff pro Person und gefahrenem Kilometer. Durch eine Zweier-Fahrgemeinschaft lassen sich der spezifische Treibstoffverbrauch pro Person und Kilometer und damit die schädlichen Emissionen deutlich verringern. Bei drei oder vier Mitfahrern werden noch mehr Emissionen eingespart. Und was für den Treibstoffverbrauch gilt, gilt auch für die Spritkosten: Je mehr mitfahren, desto günstiger wird es, wenn die Mitfahrer sich die Kosten teilen. Unter Umständen kann sogar die Anschaffung eines Zweitwagens durch Fahrgemeinschaften überflüssig werden. Zusätzlich reduzieren Fahrgemeinschaften den Parkplatzbedarf. Betriebe sparen knappe und teure Stellplatzflächen ein. Organisation von Fahrgemeinschaften: Während man für das "Mitfahren" bei Bus und Bahn nur einen Fahrschein und Fahrplan benötigt, erfordern Fahrgemeinschaften eine gewisse Organisation und Absprache: Insbesondere für überregionale Mitfahrwünsche (z.B. Wochenendfahrten) sind bundesweite Mitfahrzentralen das Mittel der Wahl. Im Internet gibt es hierzu geeignete Plattformen und Apps mit modernem Service (eine Übersicht finden Sie auf der Webseite von Mitfahrverband e.V. ): Einfache Online-Buchung, gezielte Auswahl von (Mit-)Fahrern, (Mit-)Fahrerbewertungen und sichere Bezahlungsmethoden. Für Freizeitaktivitäten in der näheren Umgebung bietet sich bei schlechter ÖPNV- und Bahn-Anbindung die Organisation von Mitfahrgelegenheiten im Freundes- und Bekanntenkreis an. Überlegen Sie sich auch Alternativen. Vielleicht können Sie ihr Ziel auch in Kombination mit Rad und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Für regelmäßige Pendelstrecken bietet sich die Bildung einer Fahrgemeinschaft an. Viele Arbeitgeber unterstützen Fahrgemeinschaften durch betriebsinterne Vermittlungsbörsen, durch reservierte Parkplätze und andere Vergünstigungen. Auch die überregionalen Internetplattformen bieten in der Regel eine Option für das Auffinden von Pendlerpartnern an (siehe Links). Rechtliche Hinweise: Mitfahrende sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht auf der sicheren Seite. Fahrer sollten darauf achten, dass Mitfahrende eine Privathaftpflicht besitzen. Weitere Informationen zu Versicherungsfragen finden sich auf den Internetplattformen oder bei den Verbraucherzentralen (siehe Links). Was Sie noch tun können: Regen Sie gegebenenfalls in Ihrem Betrieb die Einrichtung und Bewerbung einer Mitfahrbörse ein. Hintergrund 68 Prozent der täglichen Wege von und zur Arbeitsstelle werden mit dem Pkw zurückgelegt ( Statistisches Bundesamt 2021 ). Gerade die Arbeitswege mit täglich wiederkehrenden gleichen Wegen bieten theoretisch ein großes Potenzial für Fahrgemeinschaften. Allein durch die Bildung von Fahrgemeinschaften ließe sich die Belastung durch Kohlendioxid im Berufsverkehr deutlich senken. Laut dem Bericht "Mobilität in Deutschland 2017" des Bundesverkehrsministeriums werden bezogen auf das Verkehrsaufkommen fünf Prozent der Arbeitswege als "Pkw-Mitfahrer" und 59 Prozent der Arbeitswege als Fahrer durchgeführt.. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Berufsverkehr ist damit einer der niedrigsten aller Fahrtzwecke und liegt bei rund 1,1 Personen pro Pkw (durchschnittlich fahren 1,4 Personen je Pkw). Das führt für die einzelnen Nutzenden zu hohen Betriebskosten, Staus im Berufsverkehr mit einhergehendem Zeitverlust und/oder Umwegen, mögliche Parkplatzsuche am Zielort und für die Allgemeinheit zu verkehrsbedingten Umwelt- und Klimabelastungen. Dabei bergen Pendelfahrten mit regelmäßig wiederkehrenden Wegen theoretisch ein großes Potenzial für Fahrgemeinschaften. Menschen die Fahrgemeinschaften nutzen, kommen in der Regel entspannter zur Arbeit. Sie sind motivierter und haben ein verringertes Unfallrisiko, vermutlich wegen der größeren Verantwortung bei gemeinsamen Fahrten. Für den ländlichen Raum können gut funktionierende Pendlersysteme eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV sein, gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung mit einem zunehmenden Anteil an älteren Menschen. Quellen: Agora Verkehrswende (2021): Pendlerverkehr in Deutschland. Zahlen und Fakten zu den Wegen zwischen Wohn- und Arbeitsort. BMDV (Hrsg.) 2023: Verkehr in Zahlen 2023/2024; bearbeitet von Deutsches Zentrum von Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Deutsches Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) FIS - Forschungsinformationssystem (2023): Mobilität, Verkehr und Stadtentwicklung
Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Der Konsum der privaten Haushalte ist für einen großen Teil der Ressourceninanspruchnahme und Umweltbelastungen verantwortlich. Um den notwendigen Strukturwandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum verabschiedet. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum im Umweltbundesamt begleitet die Umsetzung des Programms. Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten, sich Bedürfnisse wie Essen, Wohnen, Mobilität und Unterhaltung zu erfüllen sowie individuelle Lebensformen zu entfalten. Konsum beeinflusst dabei jedoch in erheblichem Maße nicht nur die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen, sondern auch den Zustand der Umwelt. Die Spuren, die aktuelle Konsummuster weltweit hinterlassen, sind vielfältig: prekäre Arbeits- und Lebenssituationen in manchen Produktionsorten, Plastik-Inseln in der Größe von Kontinenten, Klimawandel , Artensterben. 2014 lag der Rohstoffkonsum im Bereich Konsum allein in Deutschland bei 797 Milliarden Tonnen. Die privaten Haushalte benötigten rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs Deutschlands. Und durchschnittlich lagen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bei 10,3 Tonnen pro Person und Jahr. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir diesen Wert auf 1 Tonne pro Person und Jahr reduzieren. Nachhaltiger Konsum bedeutet also heute so zu konsumieren, dass sowohl heutige als auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet werden. Um dieses Ziel zu unterstützen, wurde von der Bundesregierung das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) geschaffen. Das Programm konkretisiert die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Konsum und stellt einen Weg dar, wie der notwendige Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit in Deutschland weiter vorangetrieben werden soll. Das Programm umfasst die sechs Konsumbereiche mit dem größten Potenzial für Umweltentlastungen: Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit. Darüber hinaus werden auch übergreifende Handlungsansätze dargestellt, unter anderem Bildung, Verbraucherinformationen und Forschung. Deutlich mehr Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verantwortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jede und jeder Einzelne. Produzent*innen sind angehalten, ihre Produkte so langlebig, reparaturfreundlich, ressourcen- und energieeffizient wie möglich zu gestalten, um Konsument*innen nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen anpassen, Anreize schaffen, Innovationen fördern und den Strukturwandel begleiten. Das NPNK richtet sich ergänzend an die Nachfrageseite und die Auswirkungen des Konsums. Ziel ist, dass sich ein nachhaltiger Lebensstil als Standard durchsetzt und nachhaltiger Konsum im Mainstream ankommt. Für die Begleitung des Programms hat die Bundesregierung 2017 das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) im Umweltbundesamt ins Leben gerufen. Da das NPNK ein Programm der Bundesregierung ist, geschehen auch dessen Umsetzung und die Arbeit des KNK unter Einbeziehung aller Bundesressorts sowie der entsprechenden nachgeordneten Stellen. Im KNK arbeitet die im UBA angesiedelte Geschäftsstelle daher eng mit den folgenden KNK-Partnern zusammen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger des FONA-Förderschwerpunkts Sozial-ökologische Forschung ( SÖF ) des BMBF Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung ( KNB ) Das Thema nachhaltiger Konsum im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, ist eine Kernaufgabe des KNK. Über ein Webportal bietet das KNK einen unabhängigen Zugang zu Informationen, aktuellen Meldungen rund um Aktivitäten der verschiedenen Ressorts in diesem Bereich sowie einen Newsletter . Des Weiteren gehören auch die Weiterentwicklung und Evaluierung des Programms, Politikberatung, Sammlung und Verbreitung guter Beispiele, fachwissenschaftliche Begleitung des Programms und die Koordination des Nationalen Netzwerk Nachhaltiger Konsum zu den Aufgaben des KNK. Nachhaltiger Konsum und echter gesellschaftlicher Wandel können nur verwirklicht werden, wenn alle Akteure Verantwortung übernehmen. Das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum unterstützt daher die Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Handel, Medien, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft. Aktuell sind über 250 Akteure aller Konsum-Bedürfnisfelder im Netzwerk eingetragen. Für Netzwerk-Akteure - aber auch für weitere Interessierte - veranstaltet das KNK regelmäßig Webseminare zu Fachthemen wie nachhaltiger Onlinehandel, Ecodesign oder CO 2 -Bilanzierung von Konsum für kommunale Klimaschutzakteure. Zusätzlich wird ein bis zwei mal pro Jahr das "Forum Nachhaltiger Konsum" zur Vernetzung angeboten. Eine Übersicht über kommende und die Dokumentationen vergangener Veranstaltungen finden sich hier .
Mobilität neu denken – Fachbroschüre veröffentlicht Suffizienz leitet sich vom lateinischen „sufficere“ für genügen oder ausreichen ab und gehört, wie Effizienz und Konsistenz, zu den allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategien. Für das Erreichen der Klima- und Umweltschutzziele im Verkehrssektor und für lebenswertere öffentliche Räume ist Suffizienz unverzichtbar. Die Fachbroschüre „Mobilität neu denken“ präsentiert zentrale Forschungsergebnisse. Suffizienz wird im Verkehrssektor politisch bislang wenig thematisiert, da nachhaltigkeitsorientierte Veränderungen des Mobilitätsverhaltens häufig mit Einschränkungen („Verboten“) in Verbindung gesetzt werden und daher als konfliktträchtig und schwer umsetzbar gelten. Dies war der Ausgangspunkt für das UBA-Projekt „Erarbeitung einer Suffizienzstrategie für den Verkehrssektor und ihre erfolgreiche Kommunikation“. Das Projekt wurde vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Zusammenarbeit mit ConPolicy-Institut für Verbraucherpolitik durchgeführt. Suffizienz – vereinfacht verstanden als Verhaltensänderung zugunsten einer nachhaltigeren Lebensweise – ist allein schon notwendig, um die Lücken der Nachhaltigkeitsstrategien „Effizienz“ (weniger Ressourceneinsatz etwa durch sparsamere Motoren) und „Konsistenz“ (Verwendung natürlicher, nachwachsender Rohstoffe) zu schließen. Die Fachbroschüre „Mobilität neu denken“ präsentiert die wichtigsten Ergebnisse des Projekts und richtet sich vor allem an Personen aus der Praxis, die an einer kompakten Darstellung interessiert sind, was Suffizienz im Mobilitätsbereich bedeutet, wie weit diese verbreitet ist und wie sie gefördert werden kann: Aufbauend auf einer literaturgestützten Begriffsklärung wurden im Projekt Einstellungen zu suffizientem Mobilitätsverhalten und der Umsetzungsgrad in der Praxis empirisch untersucht. Weiter wurde analysiert, wie Suffizienz mit Hilfe von Indikatoren gemessen und mit Maßnahmen unterstützt werden kann. Suffiziente Mobilität ist danach weder mit Einzelmaßnahmen zu erzielen, noch reichen einzelne geänderte Konsumpraktiken aus. Im Kern geht es um eine Neuausrichtung gesellschaftlicher Werte und des daran gekoppelten Verhaltens, ohne Verzichtsgefühle auszulösen, sondern vor allem mit einem Zugewinn an Lebensqualität. Zur besseren Kommunikation von Mobilitätssuffizienz wurden ein Kommunikationsleitfaden für Kommunen sowie SharePics entwickelt. Die Gesamtergebnisse des Projekts sind im Abschlussbericht „Erarbeitung einer Suffizienzstrategie für den Verkehrssektor und ihre erfolgreiche Kommunikation“ veröffentlicht. Mit dem Projektabschluss ist auch die Themenseite "Suffizienz im Verkehr" online gegangen.
„Auf Versuche ist mehr Gewicht zu legen als auf das Urteil der Dummheit, welches immer Vorurteile gegen die Natur zu spinnen pflegt“, sagte einst Otto von Guericke, der als Begründer der Vakuumtechnik gilt. Neugier und Versuche schaffen die Grundlagen für Innovationen. Seit jeher hatte die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts einen hohen Stellenwert. Der imposante Halbkugelversuch Guerickes in Magdeburg ist dafür ein Sinnbild. Ob die erste deutsche Dampfmaschine aus Hettstedt, das Flugzeug Ju52 von Hugo Junkers, Grundlagen der Saatzucht oder der Farbfilm – Sachsen-Anhalt war und ist ein Land der Forscher und Erfinderinnen. Neue Erkenntnisse vollenden sich in ihrer praktischen Anwendung. Essenziell ist deshalb eine gute Verzahnung zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen. Kooperationen bei Forschungsprojekten sorgen in Sachsen-Anhalt für einen effektiven und anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfer. So gelangen zukunftsfähige Entwicklungen zügig zur Produktionsreife. In den vergangen Jahren haben sich in Sachsen-Anhalt in den Bereichen Agrarökonomie, Neurologie, Materialwissenschaften und Mikrosystemtechnik, Pflanzenbiologie und -biotechnologie sowie im Feld der Materialwissenschaften und Mikrosystemtechnik bemerkenswerte Schwerpunkte im Wissenschafts- und Forschungssektor herausgebildet. Damit gehört das Land zu einem der attraktivsten Forschungsstandorte, der renommierte internationale Wissenschaftlerinnen und Forscher anzieht. Mit sechs Fraunhofer-Instituten , fünf Leibniz-Instituten , drei Max-Planck-Instituten , zwei Helmholtz-Zentren sowie elf Hochschulen verfügt das Bundesland deutschlandweit über eine der dichtesten Forschungslandschaften. Dabei setzt Sachsen-Anhalt auf Verbundforschung, von der alle Beteiligten enorm profitieren. Ausdruck dafür sind Forschungszentren wie der Wissenschaftscampus für pflanzenbasierte Bioökonomie, das länderübergreifende Biodiversitätsforschungszentrum oder das Interdisziplinäre Zentrum für Nutzpflanzenforschung aus Kooperationen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und außeruniversitären Einrichtungen. Durch das Spitzencluster BioEconomy nimmt Sachsen-Anhalt auf dem Feld der Bioökonomie international eine führende Rolle ein. Der Biotech-Campus in Gatersleben ist das Kompetenzzentrum für Pflanzenbiotechnologie in Deutschland. Der Kern des Zentrums ist das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung mit Deutschlands zentraler Ex-situ-Genbank für landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturpflanzen. Am so genannten „Green Gate Gatersleben“ betreiben zahlreiche Einrichtungen Auftragsforschung für biotechnologische Unternehmen. Am Forschungszentrum Dynamische Systeme der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg arbeiten Forschende daran, ein grundlegendes Verständnis komplexer dynamischer Systeme in Biomedizin, chemischen Produktionssystemen sowie Prozessen der Energiewandlung zu gewinnen. Selbst Politikwissenschaftler beschäftigen sich in Magdeburg mit der Bioökonomie. Magdeburg ist zudem ein weltweit bekannter Neuro-Standort, an dem neurowissenschaftliche Spitzenforschung betrieben wird. Gefördert wird die Hirnforschung nicht zuletzt durch die Exzellenzinitiative des Landes Sachsen-Anhalt. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus sechs Fakultäten der Otto-von-Guericke-Universität, dem Leibniz-Institut für Neurobiologie und dem Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zu Themen wie Gedächtnisbildung, Lernprozesse, Hirnplastizität Kognition. Die Universität verfügt zudem über den europaweit leistungsstärksten 7-Tesla Magnetresonanztomographen, wodurch ihr eine Führungsrolle im Bereich der Bildgebungsforschung zukommt. Das „Center for Behavioral Brain Sciences“ hat unter der Bezeichnung CBBS-ScienceCampus den Status eines Leibniz-Wissenschaftscampus. Am Standort Cochstedt des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt arbeitet das Nationale Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrtsysteme. Das Testgelände in Sachsen-Anhalt können auch Startups und etablierte Unternehmen der Luftfahrtindustrie für eigene Forschungs- und Erprobungsarbeiten zum Zukunftsthema Drohnentechnologie nutzen. So können in Cochstedt neue unbemannte Luftfahrtsysteme unter realen Bedingungen in einer kontrollierten Umgebung erprobt werden. Damit nimmt das Zentrum eine Vorreiterrolle für wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt bei unbemannte Luftfahrtsysteme ein. Das Thema elektrisches Fliegen entfaltet am Standort Cochstedt zukunftsträchtige Forschungsaktivitäten bezüglich Untersuchungen von Simulations- und Flugversuchsszenarien und der Bewertung von sicherheitskritischen Situationen. Ohne Innovationen kein Fortschritt – die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Um Menschen im Bereich der Forschung und Entwicklung zu unterstützen, pflegt das Land Sachsen-Anhalt eine Kultur der Wertschätzung und Förderung. So vergibt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt seit fast 30 Jahren den „ Hugo-Junkers-Preis für zukunftsweisende Innovationen“ aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk. Damit werden Gründerinnen, Unternehmer, Erfinderinnen und Wissenschaftler aus allen Gliedern der Innovations-Kette geehrt. Für wegweisende Projekte in den drei Kategorien „Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle“, „Vorhaben der Grundlagenforschung“ und „Projekte der angewandten Forschung“ sowie einer wechselnden Sonderkategorie gibt es ein Preisgeld von insgesamt 80.000 Euro. Damit ist der „Hugo-Junkers-Preis“ der höchstdotierte Innovationspreis im Land Sachsen-Anhalt. Finanziell fördert das Wissenschaftsministerium in Kooperation mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Einrichtungen bei Vorhaben zur Entwicklung eines leistungsfähigen Forschungs- und Innovationssystems mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF). Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung mit gezielten Förderprogrammen. Zudem erhalten Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung aktiv sind, eine steuerliche Entlastung. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), eine Organisation von Bund und Ländern, die gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung beschließt, möchte ab 2026 bis zu 70 Exzellenzcluster fördern; aktuell gibt es in Deutschland 57 Exzellenzcluster. Dafür haben Bund und Länder die Fördersumme um 154 Millionen Euro auf 687 Millionen Euro angehoben. Mit der Exzellenzstrategie wollen die Länder und der Bund die Forschung zukünftig noch besser fördern. Davon wird auch die Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt profitieren.
Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
Luftverkehr beeinträchtigt das Klima . Durch die Verbrennung des Treibstoffs Kerosin entstehen Kohlendioxid (CO 2 ), aber auch weitere klimawirksame Substanzen, deren Wirkung als „nicht-CO 2 -Klimaeffekte“ bezeichnet werden. Welche Substanzen sind es und wie stark wirken sie? Wie stark würde die Klimawirkung des Luftverkehrs in Zukunft ausfallen, wenn das Fliegen weiterhin wächst wie bisher? Wie kann der Einfluss des Luftverkehrs aufs Klima durch technische, organisatorische und regulatorische Maßnahmen gemindert werden? Die Broschüre stellt den Kenntnisstand zur Klimawirkung des Luftverkehrs allgemeinverständlich dar. Sie zeigt Möglichkeiten auf technischer und gesetzlicher Ebene zur Verminderung der Klimawirkung, aber auch, was Passagiere tun können Die Informationsschrift wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt erstellt. Veröffentlicht in Broschüren.
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Ereignis | 11 |
Förderprogramm | 1551 |
Text | 42 |
Umweltprüfung | 2 |
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