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What Matters 2017

Environmental issues in the agricultural sector / Indoor air quality and health / What does the Paris Agreement mean for Germany? In our yearly publication we examine three environmental topics in depth from a scientific point of view. Additionally the publication explores ⁠ UBA ⁠ as a workplace and whether art can be used to shape environmental transition. Veröffentlicht in Broschüren.

A Healthier Home - But How ?

We have compiled this consumer-oriented publication in response to the huge demand for brochures and pamphlets on the subjects “A healthy home” and “Indoor Air Quality.” It is not surprising that there is such great interest in this topic: after all, in this part of the world we spend somewhere between 80 and 90 percent of the day indoors – most of that at home! Healthy living conditions in the  home thus have a great impact on our health and wellbeing. Veröffentlicht in Broschüren.

UMID 01/2020

Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2020 der Zeitschrift UMID werden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable development goals, SDG) vorgestellt, die im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Der Beitrag geht vor allem auf die gesundheitsbezogenen Indikatoren der SDGs ein und zeigt, wo Deutschland bei der Umsetzung steht. Außerdem werden die diversen Datenquellen, Berechnungs- und Bewertungsmethoden auf den unterschiedlichen politischen Ebenen erörtert. Weitere Themen in Ausgabe 01/2020 sind unter anderem Berichte von der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie zum Thema Ungleichheiten in der Bevölkerung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“, die neue ⁠ UBA ⁠-App „Luftqualität“, die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und daraus resultierende Veränderungen und der aktuelle Kenntnisstand zu Stickstoffdioxid im Innenraum. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. Veröffentlicht in Broschüren.

Kühl durch den Sommer - auch ohne Klimaanlage

Studie zeigt Einsparmöglichkeiten bei der Gebäudekühlung In Zukunft könnten Gebäude mit deutlich weniger Strom gekühlt werden. Bis zum Jahr 2030 ist eine Einsparung um 38 Prozent möglich. Das ist das Ergebnis einer vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Studie. „Es gibt schon heute zahlreiche bewährte Maßnahmen, die verhindern, dass sich ein Gebäude aufheizt. Und in vielen Fällen ist gar keine aktive Kühlung mit einer Klimaanlage nötig.“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Zu diesem Ziel führen Kombinationen aus unterschiedlichen Maßnahmen, die den Kühlbedarf senken, erneuerbare Energien einbinden und den verbleibenden Strombedarf möglichst effizient decken. Jede damit eingesparte Kilowattstunde Strom verringert die CO2-Emissionen, schont das Klima und den Geldbeutel. Der Stromverbrauch für die Kühlung von Gebäuden beträgt derzeit etwa 21 Terawattstunden (TWh). Das sind rund vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2030 könnte der Verbrauch entweder bis auf 29 TWh steigen oder aber auf 13 TWh sinken, wenn stromsparende Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Selbst bei einem unwahrscheinlich heißen ⁠ Klima ⁠ wäre es möglich, den Stromverbrauch für Gebäudekühlung leicht zu verringern. Um das zu erreichen, sollte der Einbau einer Kühlung nicht gleich an erster Stelle stehen. Zunächst muss der Bedarf an Kühlung verringert werden: durch den Verzicht auf großflächige Verglasung, außenliegenden Sonnenschutz oder eine intensive Nachtlüftung zur Nachtauskühlung und eine gute Wärmespeicherfähigkeit der Wände und Decken. Hinzu kommen solare Kühlung oder Erdkälte für die Kühlung der Luft, der Böden oder der Decken. Erst wenn das nicht ausreicht, sollten effiziente Kältemaschinen in Kombination mit Flächenkühlung genutzt werden. Das könnte beispielsweise mit sogenannten Kühlsegeln passieren - abgehängte Teilbereiche der Decken, die mit Wasser kühlen. In der Regel sind individuelle Konzepte, die Maßnahmenbündel für Lüftung, Heizung und Kühlung umfassen, unabdingbar. Einfluss auf den Stromverbrauch hat auch das Verbraucherverhalten: Wenn etwas höhere Raumtemperaturen ohne Kühlung akzeptiert werden, kann dies deutlich zur Senkung des Strombedarfs beitragen. Die Untersuchungen erstreckten sich nicht nur darauf, den Stromverbrauch zu verringern, sondern auch auf die entstehenden Kosten: Sonnenschutz nachzurüsten ist bei Bürogebäuden mit großen Fensterflächen meist wirtschaftlich. Die Kühlung mit Erdsonden von Wärmepumpen, die im Winter der Wärmeerzeugung dienen, hat sich in den untersuchten Fällen als rentabel erwiesen. Solare Kühlung ist dagegen teuer. Wirtschaftlich vertretbar ist der Einbau einer Lüftungsanlage für die Nachtauskühlung, die gleichzeitig die Raumluftqualität verbessert und im Winter Heizenergie einspart.

Corona in Schulen: Luftreiniger allein reichen nicht - Lüften weiter zentral

Kommission Innenraumlufthygiene nimmt Stellung zu Luftreinigern an Schulen Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die Kommission empfiehlt Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen. Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Um das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK weiterhin als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach sollte alle 20 Minuten für etwa 3-5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, ist die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern. Erst wenn diese beiden Optionen nicht realisierbar sind, hält die IRK Luftreiniger als flankierende Maßnahme zur Minderung eines Infektionsrisikos für geeignet. Deren Fähigkeit zur zuverlässigen Entfernung virushaltiger Partikel in Realräumen sollte vor dem Einsatz experimentell nachgewiesen sein. Die IRK betont dabei erneut, dass durch den Einsatz dieser Geräte nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernt werden. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Deshalb sollte jede Lüftungsmöglichkeit auch beim Einsatz von Luftreinigern weiter genutzt werden. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet. Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, so die IRK, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer ⁠ Exposition ⁠ durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den obigen Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L). Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

Sensory-based evaluation of building product emissions

Emissions from building products considerably impair the quality of indoor air. The AgBB scheme has been used to evaluate the emissions of volatile organic compounds (⁠ VOC ⁠) from building products. The hygienic evaluation according to the AgBB scheme requires product-specific measurement methods which are already available for a number of products. They have been validated in co-operation with several research and testing institutes and have been included in the award criteria for the Blue Angel environmental label. The evaluation is, however, more strict and generally has lower limits than those in the AgBB scheme. Veröffentlicht in Texte | 61/2011.

Indoor air quality after installation of building products in energy-efficient buildings

In this research project the indoor air quality in energy-efficient buildings has been investigated with regard to odours and volatile organic compounds. The original aim of the study was to investigate the indoor air quality of energy-efficient retrofitted buildings using the example of the German Environment Agency’s (Umweltbundesamt, ⁠ UBA ⁠) Bismarckplatz office building in Berlin. Due to the postponement of the remediation works for the Bismarckplatz office building, the project specification was changed in agreement with UBA and the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety (⁠ BMUB ⁠). The new building “UBA Haus 2019” and one floor in an office building to be renovated were included in the new project specification. In addition, further olfactory analyses of various wall and floor assemblies installed in test rooms of the eco-INSTITUT in Cologne were conducted. Around 60 single products and combinations of materials have been tested in emission chambers. These products were also placed in the new or refurbished buildings or evaluated in real test rooms. Veröffentlicht in Texte | 73/2017.

Neues Qualitätssiegel Raumlufttechnik: Gute Luft mit wenig Energie

Dreistufiges Verfahren mit unabhängiger Prüfung sorgt für hohe Qualität raumlufttechnischer Anlagen Ob Schule oder Büro: Viel zu oft haben wir dicke Luft in Innenräumen. Raumlufttechnische Anlagen können dazu beitragen, das zu beheben, aber in der Praxis arbeiten sie nicht immer wie geplant. Das neue Qualitätssiegel Raumlufttechnik bietet hier Hilfe, da es in einer dreistufigen Prüfung sicherstellt, dass sowohl bei Planung, Installation und auch im Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen eine gute Raumluftqualität und ein energieeffizienter Betrieb sichergestellt sind. „Die Klima- und Energiekrise sowie zuletzt die Covid-19-Pandemie zeigen uns, dass wir uns schlechte Raumluft und hohen Energieverbrauch nicht mehr leisten können“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Das Qualitätssiegel Raumlufttechnik stellt sicher, dass raumlufttechnische Anlagen beiden Punkten Rechnung tragen“, sagt Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Siegel stammt aus einem gemeinsamen Projekt von UBA und BAFA und kann jetzt angewendet werden. Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, für eine gute Luftqualität in Innenräumen zu sorgen. Diese wird üblicherweise durch einzuhaltende Richtwerte von Kohlendioxid (1.000 ⁠ ppm ⁠), Temperatur, Luftfeuchte und Behaglichkeit definiert. Entscheidend ist, dass die Anlagen richtig ausgelegt und effizient betrieben werden: Eine Anlage, die zu groß dimensioniert ist oder ungenutzte Räume belüftet, verschwendet selbst mit einem effizienten Ventilator viel Energie. Erhält ein Raum zu wenig Luft, ein anderer zu viel, wird die geplante Luftqualität nicht erreicht. Solche Fehler fallen erst nach jahrelangem Betrieb auf, wenn überhaupt. Das zeigen Erfahrungen aus der energetischen Inspektion von ⁠ Klima ⁠- und Lüftungsanlagen. Hinter dem Qualitätssiegel Raumlufttechnik steht ein dreistufiger Qualitätssicherungsprozess: Eine unabhängige und fachkundige Person prüft die Planung, Installation und den Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich alle Beteiligten während der drei Projektphasen untereinander austauschen. Erst dieser Dialog hilft, eine hohe energetische Qualität der Anlagen, eine gute Raumluftqualität und einen zuverlässigen und energieeffizienten Betrieb zu erreichen. Fachleute, die für die energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen laut Gebäudeenergiegesetz geschult sind, bringen das erforderliche Wissen mit, um das Qualitätssiegel auszustellen. Am 18. April findet ein Online-Workshop statt, bei dem allen Interessierten das Qualitätssiegel vorgestellt wird. Raumlufttechnische Anlagen kosten schnell einige zehntausend Euro oder mehr, so dass wenige tausend Euro für das Qualitätssiegel ein sinnvoller Einsatz sind, der sich schnell rechnet. Denn für wenige Tage Prüfaufwand spart eine qualitätsgesicherte Anlage jahrzehntelang Strom und Wärme und stellt die gewünschte Raumluftqualität sicher. Würden zum Beispiel in einem größeren Institutsgebäude die Außenluftvolumenströme in Laboren und Nebenflächen auf den tatsächlichen Bedarf verringert und die Kanaldruckregelung im laufenden Betrieb optimiert, ließen sich pro Jahr rund 42 Tonnen CO 2, 70 MWh Energie und 8.000 Euro Energiekosten sparen. Wer profitiert vom Qualitätssiegel Raumlufttechnik? Sie alle erhalten noch größere Anreize, sobald das Qualitätssiegel Raumlufttechnik Eingang in die energetische Gebäudebilanzierung findet. Hintergrundinformationen Gemeinsam ließen ⁠ UBA ⁠ und BAFA das Qualitätssiegel Raumlufttechnik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ in einem Forschungsprojekt entwickeln. Es ist Teil der Maßnahme Gebäude „Nr. 13 Maßnahmenpaket Klima/Lüftung“ der Energieeffizienzstrategie 2050, welche in Zusammenarbeit mit dem BAFA umgesetzt wird. Das BAFA informiert Fachleute und lizensiert die Software-Dokumentation. Das Qualitätssiegel wird über ein Softwareprodukt errechnet und ausgestellt.

Gesunde Umwelt in Innenräumen

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Konferenz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen”, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln - die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest. Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt. Dessau-Roßlau, 23.06.2009

Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden - Bildungseinrichtungen

Richtiges Lüften in Bildungseinrichtungen, allen voran in Schulen, ist bis heute ein Problem. Man schafft es angesichts der oft vorhandenen hohen Schülerzahlen, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Länge der Unterrichtseinheiten kaum noch, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. Der Kohlendioxidgehalt der Luft (jeder Mensch atmet Kohledioxid aus) stellt einen sehr guten Gradmesser für die „verbrauchte“ Luft in Klassenzimmern und die Notwendigkeit des Lüftens dar. Es muss in vielen Schulgebäuden auch während des Unterrichtes gelüftet werden. Besser ist es, wenn von vorn herein eine Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung erfolgt und zusätzlich in den Pausen über die Fenster gelüftet wird. Diese so genannte „hybride Lüftung“ ist künftig der hygienisch und technisch anzustrebende Standard bei Neubauten oder umfangreicher Sanierung von Unterrichtsgebäuden. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, was zu tun ist. Veröffentlicht in Broschüren.

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