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Eine leistungsgeregelte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung minimiert die Lüftungswärmeverluste des Gebäudes. Der für die Energiebereitstellung vor Ort (i. W. Umwälzpumpen) und während der Nutzung des Gebäudes benötigte Strom (Beleuchtung, Büromaschinen etc.) wird im Jahresmittel durch Photovoltaikflächen auf dem Dach produziert. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Studie zeigt Einsparmöglichkeiten bei der Gebäudekühlung In Zukunft könnten Gebäude mit deutlich weniger Strom gekühlt werden. Bis zum Jahr 2030 ist eine Einsparung um 38 Prozent möglich. Das ist das Ergebnis einer vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Studie. „Es gibt schon heute zahlreiche bewährte Maßnahmen, die verhindern, dass sich ein Gebäude aufheizt. Und in vielen Fällen ist gar keine aktive Kühlung mit einer Klimaanlage nötig.“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Zu diesem Ziel führen Kombinationen aus unterschiedlichen Maßnahmen, die den Kühlbedarf senken, erneuerbare Energien einbinden und den verbleibenden Strombedarf möglichst effizient decken. Jede damit eingesparte Kilowattstunde Strom verringert die CO2-Emissionen, schont das Klima und den Geldbeutel. Der Stromverbrauch für die Kühlung von Gebäuden beträgt derzeit etwa 21 Terawattstunden (TWh). Das sind rund vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland. Bis zum Jahr 2030 könnte der Verbrauch entweder bis auf 29 TWh steigen oder aber auf 13 TWh sinken, wenn stromsparende Maßnahmen konsequent umgesetzt würden. Selbst bei einem unwahrscheinlich heißen Klima wäre es möglich, den Stromverbrauch für Gebäudekühlung leicht zu verringern. Um das zu erreichen, sollte der Einbau einer Kühlung nicht gleich an erster Stelle stehen. Zunächst muss der Bedarf an Kühlung verringert werden: durch den Verzicht auf großflächige Verglasung, außenliegenden Sonnenschutz oder eine intensive Nachtlüftung zur Nachtauskühlung und eine gute Wärmespeicherfähigkeit der Wände und Decken. Hinzu kommen solare Kühlung oder Erdkälte für die Kühlung der Luft, der Böden oder der Decken. Erst wenn das nicht ausreicht, sollten effiziente Kältemaschinen in Kombination mit Flächenkühlung genutzt werden. Das könnte beispielsweise mit sogenannten Kühlsegeln passieren - abgehängte Teilbereiche der Decken, die mit Wasser kühlen. In der Regel sind individuelle Konzepte, die Maßnahmenbündel für Lüftung, Heizung und Kühlung umfassen, unabdingbar. Einfluss auf den Stromverbrauch hat auch das Verbraucherverhalten: Wenn etwas höhere Raumtemperaturen ohne Kühlung akzeptiert werden, kann dies deutlich zur Senkung des Strombedarfs beitragen. Die Untersuchungen erstreckten sich nicht nur darauf, den Stromverbrauch zu verringern, sondern auch auf die entstehenden Kosten: Sonnenschutz nachzurüsten ist bei Bürogebäuden mit großen Fensterflächen meist wirtschaftlich. Die Kühlung mit Erdsonden von Wärmepumpen, die im Winter der Wärmeerzeugung dienen, hat sich in den untersuchten Fällen als rentabel erwiesen. Solare Kühlung ist dagegen teuer. Wirtschaftlich vertretbar ist der Einbau einer Lüftungsanlage für die Nachtauskühlung, die gleichzeitig die Raumluftqualität verbessert und im Winter Heizenergie einspart.
Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Kommission Innenraumlufthygiene nimmt Stellung zu Luftreinigern an Schulen Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die Kommission empfiehlt Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen. Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Um das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK weiterhin als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach sollte alle 20 Minuten für etwa 3-5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, ist die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern. Erst wenn diese beiden Optionen nicht realisierbar sind, hält die IRK Luftreiniger als flankierende Maßnahme zur Minderung eines Infektionsrisikos für geeignet. Deren Fähigkeit zur zuverlässigen Entfernung virushaltiger Partikel in Realräumen sollte vor dem Einsatz experimentell nachgewiesen sein. Die IRK betont dabei erneut, dass durch den Einsatz dieser Geräte nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernt werden. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Deshalb sollte jede Lüftungsmöglichkeit auch beim Einsatz von Luftreinigern weiter genutzt werden. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet. Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, so die IRK, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer Exposition durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den obigen Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L). Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Der Erdwärmetauscher besteht aus drei Feldern im westlichen und einem größeren Feld im südlichen Bereich der Liegenschaft. Sie bilden ein insgesamt knapp 5 km langes unterirdisches Rohrsystem, welches mit Luft durchströmt wird. Das Einströmen der Außenluft erfolgt über drei Ansaugbauwerke auf der Westseite des Gebäudes. Nach dem Durchströmen der Wärmetauscherrohre wird die Luft in die vier raumlufttechnischen Anlagen (RLT) ins Gebäude geleitet. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Dreistufiges Verfahren mit unabhängiger Prüfung sorgt für hohe Qualität raumlufttechnischer Anlagen Ob Schule oder Büro: Viel zu oft haben wir dicke Luft in Innenräumen. Raumlufttechnische Anlagen können dazu beitragen, das zu beheben, aber in der Praxis arbeiten sie nicht immer wie geplant. Das neue Qualitätssiegel Raumlufttechnik bietet hier Hilfe, da es in einer dreistufigen Prüfung sicherstellt, dass sowohl bei Planung, Installation und auch im Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen eine gute Raumluftqualität und ein energieeffizienter Betrieb sichergestellt sind. „Die Klima- und Energiekrise sowie zuletzt die Covid-19-Pandemie zeigen uns, dass wir uns schlechte Raumluft und hohen Energieverbrauch nicht mehr leisten können“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Das Qualitätssiegel Raumlufttechnik stellt sicher, dass raumlufttechnische Anlagen beiden Punkten Rechnung tragen“, sagt Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Siegel stammt aus einem gemeinsamen Projekt von UBA und BAFA und kann jetzt angewendet werden. Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, für eine gute Luftqualität in Innenräumen zu sorgen. Diese wird üblicherweise durch einzuhaltende Richtwerte von Kohlendioxid (1.000 ppm ), Temperatur, Luftfeuchte und Behaglichkeit definiert. Entscheidend ist, dass die Anlagen richtig ausgelegt und effizient betrieben werden: Eine Anlage, die zu groß dimensioniert ist oder ungenutzte Räume belüftet, verschwendet selbst mit einem effizienten Ventilator viel Energie. Erhält ein Raum zu wenig Luft, ein anderer zu viel, wird die geplante Luftqualität nicht erreicht. Solche Fehler fallen erst nach jahrelangem Betrieb auf, wenn überhaupt. Das zeigen Erfahrungen aus der energetischen Inspektion von Klima - und Lüftungsanlagen. Hinter dem Qualitätssiegel Raumlufttechnik steht ein dreistufiger Qualitätssicherungsprozess: Eine unabhängige und fachkundige Person prüft die Planung, Installation und den Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich alle Beteiligten während der drei Projektphasen untereinander austauschen. Erst dieser Dialog hilft, eine hohe energetische Qualität der Anlagen, eine gute Raumluftqualität und einen zuverlässigen und energieeffizienten Betrieb zu erreichen. Fachleute, die für die energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen laut Gebäudeenergiegesetz geschult sind, bringen das erforderliche Wissen mit, um das Qualitätssiegel auszustellen. Am 18. April findet ein Online-Workshop statt, bei dem allen Interessierten das Qualitätssiegel vorgestellt wird. Raumlufttechnische Anlagen kosten schnell einige zehntausend Euro oder mehr, so dass wenige tausend Euro für das Qualitätssiegel ein sinnvoller Einsatz sind, der sich schnell rechnet. Denn für wenige Tage Prüfaufwand spart eine qualitätsgesicherte Anlage jahrzehntelang Strom und Wärme und stellt die gewünschte Raumluftqualität sicher. Würden zum Beispiel in einem größeren Institutsgebäude die Außenluftvolumenströme in Laboren und Nebenflächen auf den tatsächlichen Bedarf verringert und die Kanaldruckregelung im laufenden Betrieb optimiert, ließen sich pro Jahr rund 42 Tonnen CO 2, 70 MWh Energie und 8.000 Euro Energiekosten sparen. Wer profitiert vom Qualitätssiegel Raumlufttechnik? Sie alle erhalten noch größere Anreize, sobald das Qualitätssiegel Raumlufttechnik Eingang in die energetische Gebäudebilanzierung findet. Hintergrundinformationen Gemeinsam ließen UBA und BAFA das Qualitätssiegel Raumlufttechnik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Forschungsprojekt entwickeln. Es ist Teil der Maßnahme Gebäude „Nr. 13 Maßnahmenpaket Klima/Lüftung“ der Energieeffizienzstrategie 2050, welche in Zusammenarbeit mit dem BAFA umgesetzt wird. Das BAFA informiert Fachleute und lizensiert die Software-Dokumentation. Das Qualitätssiegel wird über ein Softwareprodukt errechnet und ausgestellt.
Die Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche oder sogenannte „Brummton“-Phänomene im Wohnumfeld haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Genaue Ursachen für das erhöhte Belästigungsempfinden sind nicht bekannt. Sicher ist jedoch, dass sich die akustische Landschaft des Wohnumfeldes wahrnehmbar verändert. Einerseits nehmen die Siedlungsdichte und der Verkehr zu, Wohngebäude werden schalldichter gebaut und technische Geräte – vom Heimnetzwerk über Klima - und Lüftungsanlagen bis hin zum Staubsaugroboter – sollen den Komfort verbessern. Die Entwicklung dieser höheren Wohnstandards führt allerdings auch dazu, dass tieffrequente Geräusche stärker als bisher im Wohnumfeld auftreten. Auf der anderen Seite hat ebenso die Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Umwelteinflüssen, speziell der Lärmbelastung, in den letzten Jahren zugenommen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Die Menschen in Mitteleuropa halten sich zunehmend in geschlossenen Räumen auf, ein Großteil davon in der eigenen Wohnung. Das betrifft neben Erwachsenen zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Für eine gute Innenraumluftqualität zu sorgen, ist somit für das Wohlbefinden und die Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Lüften ist ein wesentliches Element, um eine gute Innenraumluftqualität zu erreichen oder um diese aufrechtzuerhalten. Aus Energieeffizenzgründen ist eine dichte Bauweise gefordert. Infiltrationen, wie sie noch in alten, undichten Gebäuden vorhanden waren, sind in modernen, energieeffizienten Gebäuden deutlich minimiert. Regelmäßiges aktives Lüften über Fenster oder das Betreiben von Lüftungsanlagen ist somit erforderlich. Lüftungsanlagen haben dabei den Vorteil, dass die Frischluftzufuhr von außen nutzerunabhängig erfolgen kann und ein aktives Lüften durch Anwesende im Raum nicht notwendig ist. Welche Anlagentechniken es gibt und welche für die Nachrüstung im Bestand oder für den Neubau am besten geeignet sind, beschreibt die Broschüre „Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden - Teil 2: Wohngebäude“. Veröffentlicht in Broschüren.
Nach Maßgabe des Gesetzes sowie der daraufhin erlassenen Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 müssen beim Neubau von Gebäuden und beim Einbau von Heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen oder -einrichtungen Maßnahmen energiesparenden Wärmeschutzes ergriffen werden.
Im Rahmen von praktischen Schulungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) haben im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Düren die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte gemeinsam mit den Einsatzkräften der polizeilichen Verkehrsüberwachung Tiertransportfahrzeuge kontrolliert. Bei den in der vergangenen Woche kontrollierten Transportfahrzeugen wurden insgesamt mehr als 10 Verstöße gegen die europäische Tierschutztransportverordnung festgestellt. So wurde bei einem vierstöckigen Transportfahrzeug mit Mastschweinen eine Überladung festgestellt mit dem Ergebnis, dass den Tieren kein ausreichender Platz zur Verfügung stand. Die betroffenen Tiere wurden in einer nahegelegenen Versorgungsstelle abgeladen und versorgt. Zudem waren bei diesem Transportfahrzeug die Lüftungsanlage und die Tränken zum Teil nicht funktionsfähig. Die weiteren festgestellten Verstöße bei den beiden anderen Transporten betrafen unter anderem eine nicht ausreichende Deckenhöhe und die zum Teil verletzungsträchtige Ausstattung der Fahrzeuge. „Jeder Transport stellt für ein Tier eine potenzielle Belastung dar“, sagte die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn, die die gemeinsame Fortbildungsmaßnahme angeregt hatte. „Für die Veterinärbehörden ist eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Kontrolle von Tiertransporten sehr wichtig. Sie sind in der Regel als erste vor Ort und können unter Umständen sehr schnell Entscheidungen treffen, wenn es um das Wohl der Tiere geht.“ Die Präsidentin des LANUV, Dr. Sibylle Pawlowski, erklärte: „Es ist wichtig, in einer solchen Fortbildung Theorie und Praxis für alle Seiten miteinander zu verbinden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ging es nach den theoretischen Schulungen direkt auf die Straße, um die Prozess einer solchen Verkehrskontrolle und die möglichen Verstöße bei Tiertransporten direkt bewerten zu können. Das Leid von Tieren, die nicht nach den geltenden Regeln behandelt werden, kann nicht zu Übungszwecken nachgestellt werden.“ Hauptreferent der Veranstaltung war der renommierte österreichische Tierarzt und Experte für Tiertransporte in Europa, Dr. Alexander Rabitsch. Vermittelt wurden tierschutzrechtliche Grundlagen, auf die die Kontrolleurinnen und Kontrolleure bei ihren gemeinsamen Einsätzen zu achten haben. Zu diesen Grundlagen gehörte unter anderem, Tiertransporte so kurz wie möglich zu halten und von qualifiziertem Personal durchzuführen. Es muss sichergestellt sein, dass die Tiere in einem geeigneten Fahrzeug mit ausreichend Platz sowie den entsprechenden Ver- und Entladevorrichtungen transportiert und ausreichend versorgt werden. Kranke oder verletzte Tiere sind in der Regel nicht transportfähig. Mit weiteren Veranstaltungen dieser Art wird das LANUV die Zusammenarbeit von Polizei und Veterinärämtern in ganz NRW weiter stärken mit dem Ziel, Tiertransporte sicherer und für die Tiere erträglicher zu gestalten. Information zum Thema Tierschutz in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz Download Pressemitteilung
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