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Karten Regionalplan, rechtskräftig (Region Plauen)

Kartenverzeichnis des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: Karte 1 Raumstruktur (1:280 000) Karte 2 Raumnutzung (1:100 000) Karte 3 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 4 Zentrale Orte - Lage im Raum (1:280 000) Karte 5 Zentrale Orte - administrative Gliederung (1:280 000) Karte 6 Naturräumliche Gliederung (1:280 000) Karte 7 Kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche (1:280 000) Karte 8 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100 000) Karte 9 Natura 2000 (1:280 000) Karte 10 Windenergienutzung (1:280 000) Karte 11 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft/Landschaftspflege (1:200 000) Karte 12 Bergbauumgang (1:280 000) Karte 13 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 14 Tourismus und Erholung (1:280 000)

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung (Region Plauen)

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalpla-nes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Raumnutzung (1:100 000) Karte 2 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 3 Raumstruktur (1:280 000) Karte 4 Tourismus (1:280 000) Karte 5 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200 000) Karte 6 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200 000) Karte 7 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 8 Bergbauumgang (1:280 000)

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Karte "Zentrale Orte und Nahbereiche" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 2 Karte "Raumstruktur" (Festlegungskarte) (1:400 000) Karte 3 Karte "Freizeit, Erholung, Tourismus" (Erläuterungskarte) (1:200 000) Karte 4 Karte "Straßennetzausbau" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 5 Karte "Sorbisches Siedlungsgebiet" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 6 Karte "Ökologisches Verbundsystem und regionale Grünzüge" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 7 Karte "Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 8 Karte "Raumnutzung" (Festlegungskarte) Kartenteil zu Anhang 4 (Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans) Karte "Naturräumliche Gliederung der Region" (1:400 000) Karte "Integriertes Entwicklungskonzept" (1:100 000)

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Fluglärmschutzbereich BER

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell PLU

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf?

Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Die Radon -Konzentrationen in Häusern sind nicht konstant, sondern schwanken zeitlich stark. Sie hängen von der Art der Raumnutzung, vom Wetter (und damit auch von den Jahreszeiten) und von den individuellen Lüftungsgewohnheiten ab. Die mittlere Radon-Konzentration, der die Bevölkerung in Wohnungen ausgesetzt ist , beträgt in Deutschland durchschnittlich rund 65 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m 3 ). Es gibt Gebiete, wo in Gebäuden überdurchschnittlich häufig erhöhte Radon -Konzentrationen gemessen werden. Diese sind meist rein geologisch bedingt, können jedoch auch durch Bergbau oder bergbauliche Hinterlassenschaften verursacht sein. In solchen Gebieten werden vereinzelt über 10.000 Becquerel pro Kubikmeter gemessen.

CPOD_REGION

In der Ostsee wird ein statisch-akustisches Monitoringprogramm mit Hilfe von dauerhaft installierten akustischen Detektionsgeräten (POrpoise Detector) durchgeführt, welches Raum-Zeit-Muster und die Raumnutzung von Schweinswalen im Ökosystem der deutschen Ostsee ermittelt. Derzeit betreibt das BfN 15 Messpositionen in FFH-Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern, um Daten zur räumlichen Nutzung durch die beiden Schweinswal-Populationen, die Beltsee-Population und die Population der zentralen Ostsee, zu sammeln. Diese Daten geben Aufschluss über die Überlappung der Raumnutzung durch beide Populationen im ostdeutschen Ostseeraum. Das Monitoringprogramm ist zudem die Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), sowie des regionalen Meeresübereinkommens der Helsinki-Konvention. Das Messnetz des Schweinswalmonitorings wurden in fünf Arealen zusammengefasst. Die Einteilung der Areale erfolgte nach der räumlichen Nähe der Messpositionen zueinander. Areal A umfassen die Stationen rund um Fehmarn (B1, B2, B5, B6, B7, DW1a, DW4a). Die beiden Messpositionen in der Kadetrinne (D8 und D10) bilden Areal B. Die Messpositionen im Gebiet nördlich von Darß und Rügen wurden im Areal C (7004, 7006, PreBa) zusammengefasst. Das Areal D umfasst die Stationen rund um das Seegebiet Adlergrund (G25, G28, 7009). Zum Areal E gehören die Messpositionen auf der Oderbank (H18, H23, 7015).

MEASUREDSERIES

In der Ostsee wird ein statisch-akustisches Monitoringprogramm mit Hilfe von dauerhaft installierten akustischen Detektionsgeräten (POrpoise Detector) durchgeführt, welches Raum-Zeit-Muster und die Raumnutzung von Schweinswalen im Ökosystem der deutschen Ostsee ermittelt. Derzeit betreibt das BfN 15 Messpositionen in FFH-Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern, um Daten zur räumlichen Nutzung durch die beiden Schweinswal-Populationen, die Beltsee-Population und die Population der zentralen Ostsee, zu sammeln. Diese Daten geben Aufschluss über die Überlappung der Raumnutzung durch beide Populationen im ostdeutschen Ostseeraum. Das Monitoringprogramm ist zudem die Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), sowie des regionalen Meeresübereinkommens der Helsinki-Konvention. Der Datensatz beschreibt den Anteil der Tage pro Monat mit positiv detektierten Schweinswalsignalen (KERNO Klassifier) im Verhältnis zu den Aufnahmetagen gesamt [%] im Jahresgang (Januar bis Dezember) gemittelt für alle C-POD Messstationen der zugehörigen Untersuchungsregion.

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