Die PNE AG plant ein Repowering des Windparks Agathenburg. An dem Standort befinden sich derzeit neun Windenergieanlagen des Typs Euroturbine 550/41. Bei Realisierung des Vorhabens sollen diese diese zurückgebaut und durch fünf neue Anlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW ersetzt werden. Die PNE AG hat dazu einen Vorbescheidsantrag nach § 9 Abs.1 BImSchG gestellt. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob für die neuen Anlagen die Voraussetzungen des § 16b Abs.1 und 2 BImSchG gegeben sind und wenn ja, ob diese bauplanungsrechtlich im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung zulässig sind.
Die Netze BW GmbH plant den Neubau einer Hochspannungsleitung zwischen dem vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell (Hohenlohekreis) und einem neu zu errichtenden Umspannwerk bei Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall). Diese neue Leitung soll dazu dienen, den überschüssigen Strom, der mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Umgebung von Rot am See einhergeht und nicht vor Ort verbraucht wird, in die Verbrauchsschwerpunkte z.B. nach Stuttgart oder Heilbronn transportieren zu können. Von der Vorhabenträgerin wurden acht Korridore (vier Freileitungskorridore, ein reiner Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore) in das Raumordnungsverfahren eingebracht. In dem Raumordnungsverfahren wird nunmehr geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist oder in Übereinstimmung gebracht werden kann. Konkrete Leitungstrassen und die jeweilige technische Ausführungstechnologie (Erdkabel, Freileitung oder Kombination aus beiden Technologien) sind erst Gegenstand des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant als Vorhaben den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (LK Wesermarsch) und dem Umspannwerk Sottrum (LK Rotenburg (Wümme) durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von je 4000 Ampere. Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 90 km und durchquert von West nach Ost die niedersächsischen Landkreise Wesermarsch, Osterholz, Verden und Rotenburg (Wümme). Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Das Vorhaben wurde von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals im NEP 2019-2030 beantragt und im NEP 2019-2030 erstmals bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben 56 seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme des Vorhabens ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der 380-kV-Freileitung auch die Standortsuche für ein neues UW in der Samtgemeinde Sottrum. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) plant den Neubau der ETL 182 einschließlich notwendiger technischer Einrichtungen zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd" südlich der Elbe auf Höhe der Elbinsel Lühesand in der Gemeinde Steinkirchen im Landkreis Stade und „Achim" am Standort der bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim im Landkreis Verden. Die neue Erdgasleitung soll diese beiden Netzpunkte mit einem aktuell geplanten Durchmesser von DN 1400 (1,40 m) verbinden und mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar betrieben werden. Die geplante Leitung hat je nach Trassenalternative eine Länge von ca. 86 km, 88,5 km bzw. 98 km und durchquert von Nord nach Süd die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg und Verden. Anlass für die Planungen ist der Transportbedarf für Gas, der durch die neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade/Bützfleth ausgelöst wird. Für das Vorhaben besteht gemäß § 3 LNG-Beschleunigungsgesetz die besondere Dringlichkeit und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Die schnellstmögliche Durchführung dieses Vorhabens dient dem Ziel einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die GUD hat mit Schreiben vom 11.08.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für den Neubau der ELT 182 durch.
Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim ist Teil des Gesamtprojektes "Hochwasserschutz Günz". Insgesamt sollen zusammen mit dem HRB Sontheim an der Westlichen und Östlichen Günz sowie an der Schwelk fünf Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Hierfür wurde aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das im Jahr 2010 positiv abgeschlossen wurde. Das HRB Sontheim soll zusammen mit vier weiteren Hochwasserrückhaltebecken und zusammen mit ergänzenden innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen einen Hochwasserschutz für die Ortschaften im Tal der Günz vor einem Bemessungshochwasser von HQ100+Klima erreichen. Das Hochwasserrückhaltebecken Sontheim ist das vierte Becken, welches im Zuge des „Hochwasserschutzprojektes Günztal“ verwirklicht werden soll. Mit Schreiben vom 28.07.2023 und Planunterlagen vom 05.07.2023 beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim an der Östlichen Günz. Das Vorhaben schließt zudem den Neubau der erforderlichen Wegeverbindung auf der Dammkrone und beidseitig des Dammes, die abschnittsweise Verlegung der Östlichen Günz nach Osten zum Durchlassbauwerk, die abschnittsweise Verfüllung der Östlichen Günz im Bereich des Dammbauwerkes, die Errichtung von Unterhaltungswegen, eines Betriebsgebäudes, eines Abflusspegels und eines Querungsbauwerks für Felddränagen, die Verlegung bestehender Strom- und Telekommunikationskabel, den Abbruch zweier bestehender Feldstadel bzw. Hütten im Bereich der Dammaufstandsfläche und ggf. den Abbruch eines bestehenden Stadels im Stauraum ein.
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.
Die Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splittwerke, Uferweg 25, 88512 Men-gen-Rulfingen, beabsichtigt eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Otterswang in östlicher Richtung. Die Erweiterungsfläche wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhabengebiet beläuft sich auf eine Fläche von ca. 15,5 ha. Auf dem Abbaugebiet mit einer Fläche von ca. 14,3 ha sieht die Konzeption der Vorhabenträgerin Trocken- und teilweisen Nassabbau vor. Nach Beendigung des Abbaus im geplanten Erweiterungsgebiet soll der Abbau im aktuellen Abbaugebiet weitergeführt werden. Das Abbauvolumen soll ca. 1.977.000 m3 im Trockenabbau und ca. 681.000 m3 im temporären Nassabbau, insgesamt also ca. 2.658.000 m3 betragen. Abbau und Rekultivierung sollen wie bislang abschnittsweise (drei Abbauabschnitte) und sukzessive durchgeführt werden und etwa 15 Jahre sowie weitere drei Jahre Endrekultivierungszeit in Anspruch nehmen. Die bestehenden Betriebsanlagen sind genehmigt und sollen weiter genutzt werden. Der Transport des Rohmaterials zu den Aufbereitungsanlagen soll über ein Förderband erfolgen. Der außerbetriebliche Transport soll wie bisher durch LKW überwiegend über die Kiestransportstraße Richtung Glashütte nach Osten und zur L 456 Richtung Pfullendorf nach Süden sowie Richtung Krauchenwies Richtung Norden erfolgen. Im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ liegt die Vorhabenfläche teilweise in einem Sicherungsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und einer „weisen Fläche“. Im Regionalplanentwurf ist die Erweiterungsfläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Daher war zunächst ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen durchzuführen. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2020 (Az.: 21-10a/2437.3/Otterswang) hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde unter Ziffer 1 des Tenors der raumordnerischen Beurteilung festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben der Vorhabenträgerin unter bestimmten Nebenbestimmungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die Zulassung des Vorhabens erfordert ein bau- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Gemäß § 13 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) hat die Genehmigungsbehörde vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über Inhalt und Umfang der gemäß §§ 7 Abs. 3, 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beizubringenden Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Mit der Unterrichtung werden entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen festgelegt. Das Vorhabengebiet wurde bereits im Raumordnungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Ziel dieses Scopingverfahrens soll nun sein, die bisherigen Erkenntnisse und Informationen zu bündeln und durch weitere Untersuchungen gemäß dem Scopingpapier der Firma Planstatt Senner abzurunden. Zur Festlegung der Inhalte dieser Unterrichtung gibt die Genehmigungsbehörde der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden nach § 13 Abs. 3 UVwG Gelegenheit zu einer Besprechung, die sich auch auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken soll. Die aktuelle Vorhabensplanung, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Raumordnungsverfahrens und die Ergänzungsvorschläge des Scopingspapiers sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden sodann beim Scopingtermin im Landratsamt Sigmaringen am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, um 09:30 Uhr im Besprechungszimmer 1108 A - 1110 C vorgestellt und erörtert.
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparks zwei Leitungssysteme von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich) bis zu ihren Netzverknüpfungspunkten (NVP) Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen). Die Systeme werden am Festland als Erdkabel realisiert. Die Anbindungssysteme bestehen aus drei Teilen: • Gleichstrom-Erdkabel, • Konverter-Station, • 380-kV-Drehstromanbindung. Die Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) BalWin1 und BalWin2 verlaufen von der Nordsee kommend ab dem Anlandungspunkt in Hilgenriedersiel als Gleichstrom-Erdkabel (DC-Erdkabel, 525 kV) weitestgehend parallel und führen schließlich zu den Konverterstationen, die in räumlicher Nähe zu den NVP Wehrendorf bzw. Westerkappeln liegen sollen. Die Fortführung der Leitungsverbindung zwischen Konverterstation und Umspannanlage (UA) wird als Drehstromanbindung (AC-Anbindung, 380 kV) realisiert. Für die AC-Anbindung wird eine Umsetzung als Erdkabel oder Freileitung geprüft. Im Flächenentwicklungsplan (FEP) vom 20.01.2023 wurde den Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) mit den zugeordneten NVP Wehrendorf und Westerkappeln die Flächen NOR-9.1 und NOR-10.1 im sogenannten „BalWin-Cluster“ zugeordnet. Damit geht eine Anpassung der Projektbezeichnungen einher, sodass für das bislang als LanWin1 betitelte ONAS zukünftig die Bezeichnung BalWin1 (NOR-9-1) und für das bislang als LanWin3 betitelte ONAS zukünftig die Bezeichnung BalWin2 (NOR-10-1) fortgeführt wird. Die Amprion Offshore GmbH hat mit Schreiben vom 25.07.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, bestehend aus den o.g. drei Teilen, beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems führt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren durch.
Nach Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt. Demgegenüber hat der Bereich der Staustufen am südlichen Oberrhein einen etwa 1.000-jährlichen Hochwasserschutz und der Niederrhein einen Hochwasserschutz zwischen 300 und über 1.000 Jahren. Aufgrund des hohen Schadenspotentials am Oberrhein (allein in Rheinland-Pfalz sind zwischen der französischen Grenze und dem zweiten Reserveraum im Eicher Rheinbogen Schäden von rd. 11 Mrd. € möglich) hat die Enquete-Kommission des Landtages „Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren“ im Jahr 1995 empfohlen, alle rheinland-pfälzischen Hochwasserrückhaltungen schnellstmöglich fertig zu stellen und wo immer möglich, zusätzlichen Hochwasserrückhalteraum zu schaffen (Landtagsdrucksache 12/7090). In der Beratung der Enquete-Kommission wurde befürwortet, die Hördter Rheinaue in die Betrachtungen über mögliche Retentionsräume einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der möglichen Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel wurde als Ergebnis der Prüfung vorgeschlagen, in der Hördter Rheinaue einen Reserveraum für Extremhochwasser, d. h. einen Notfall-Flutungsraum zur Abminderung extremer Hochwasser einzurichten. Diesem Vorschlag hat der Ministerrat im März 2005 zugestimmt und festgelegt, dass die weiteren Planungen in einem Moderationsverfahren erarbeitet werden sollen. Außerdem wurden die beteiligten Ministerien gebeten, unterstützende Maßnahmen zu prüfen. Dem 2007 erzielten Moderationsergebnis folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2008 mit einem positiven raumordnerischen Entscheid abgeschlossen wurde. Der geplante „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Sondernheim, Hördt, Kuhhardt und Leimersheim auf einer Gesamtfläche einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen von rd. 890 ha bis zu 35,14 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für Hochwasserrückhalt aktiviert werden. Damit sich keine Verschlechterung für die Anlieger ergibt, werden insbesondere Anpassungsmaßnahmen am binnenseitigen Entwässerungssystem erforderlich. Das Schöpfwerk Leimersheim, das in einem vorgezogenen Planfeststellungsverfahren bereits 2019 zusammen mit weiteren Anpassungsmaßnahmen der Binnenentwässerung im Süden des Reserveraumes genehmigt wurde, ist als erster Teil des Gesamtprojektes „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ bereits im Bau.
Nach dem Bundesbedarfsplangesetz ist die Firma TenneT TSO GmbH verpflichtet, die bestehende 220-kV-Freileitung zwischen Landesbergen (Landkreis Nienburg/Weser) über Lehrte (Region Hannover) nach Mehrum/Nord (Landkreis Peine) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Vorgesehen ist der Ersatzneubau einer 2-systemigen 380-kV-Freileitung (AC) nach Möglichkeit parallel zur bestehenden Trasse zwischen dem Umspannwerk Landesbergen über das zu erweiternde Umspannwerk Lehrte zum Umspannwerk Mehrum/Nord. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 UVPG i. V. m. Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG und § 49 UVPG. Das ROV schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.
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