Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stel-lungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan waren mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Ein-wendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wurde durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG). Die Onlinekonsultation fand vom 11.09.2025 bis einschließlich 25.09.2025 statt. Am 20.10. wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen. Am 13.02.2026 wurde eine Verschiebung der Querung der Schwinge beantragt. Der Plan wurde am 17.03.2026 planfestgestellt. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Teil C des Planfeststellungsbeschlusses wird besonders hingewiesen. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG hier auf dieser Internetseite. Rechtlich relevant ist der Veröffentlichungszeitraum vom 16.04.2026 bis 30.04.2026 (jeweils einschließlich). Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.
Mit dem Ziel, die Stadt Bayreuth vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis unter Berücksichtigung des erwarteten Klimawandels durch den Bau von Hochwasserrückhaltebecken zu schützen, wurde ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt und die benötigten Flächen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Hochwasserschutz Bayreuth gesichert. Das erste der vorgesehenen Hochwasserrückhaltebecken, das als „Einschöpfung Bayreuth“ bezeichnet wird, besitzt ein Rückhaltevolumen von ca. 740.000 m³ und wurde im Jahr 2012 fertiggestellt. Im nächsten Schritt ist nun die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Bauernhöfen vorgesehen. Dieses soll ein Volumen von 950.000 m³ zurückhalten. Es befindet sich östlich des Ortsteils Aichig und endet an der Bruckmühle in der Gemeinde Weidenberg. Nördlich des geplanten Trockenbeckens verläuft die Bahnlinie Weiden – Neuenmarkt Wirsberg. Mit Schreiben vom 08.01.2026 hat der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Hof, eine Erlaubnis und Genehmigung zum Bau und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Bauernhöfen beantragt. Als Teil der Antragsunterlagen wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) nach § 16 UVPG vorgelegt. Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau dar und bedarf nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG der wasserrechtlichen Planfeststellung. Bei dem auszubauenden Gewässer handelt es sich um den Roten Main, im Projektgebiet ein Gewässer II. Ordnung. Derartige Ausbaumaßnahmen fallen unter Ziff. 13.6.2 und 13.13 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben ist grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Maßgaben des UVPG durchzuführen. Das Vorhaben wird auf Antrag des Vorhabenträgers einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 15 ff. UVPG unterzogen, § 5 Abs.1 Nr. 1, § 7 Abs. 3 UVPG. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Das Vorhaben wird hiermit gem. Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG bekannt gemacht. Die Bekanntmachung dient gleichzeitig auch der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 18 UVPG und der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 19 Abs. 1 UVPG.
Landesplanerische Verfahren (Raumordnungsverfahren, Vereinfachte raumordnerische Prüfung, Zielabweichungsverfahren, landesplanerische Stellungnahme
Landesplanerische Verfahren (Raumordnungsverfahren, Vereinfachte raumordnerische Prüfung, Zielabweichungsverfahren, landesplanerische Stellungnahme) als Punktgeometrie
Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.
Entwicklung und Verbesserung von Verfahren der Fernerkundung (Photogrammetrie, Photointerpretation) fuer die Herstellung von topographischen und thematischen Karten sowie fuer die Anwendung in anderen geowissenschaftlichen Bereichen (Geographie, Geologie usw.), in der Land- und Forstwirtschaft, in der Landesplanung und Raumordnung, im Umweltschutz (Gewaesserueberwachung, Vegetationsschaeden usw.) und in aehnlichen Bereichen. Durchfuehrung grundlegender und experimenteller Untersuchungen zur Verfahrenstechnik, einschliesslich Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
- rechtliche Wirkung der Raumordnung und Landesplanung in bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung und Gewinnung von Kies/Sand - Beeinflußbarkeit des bergrechtlichen Geschehens durch Aussagen der Raumordnung und Landesplanung
Die VASA Kraftwerke GmbH & Co. Lubmin KG plant den Bau eines GuD-Kraftwerkes am Standort des ehemaligen KKW in Lubmin. Zur bedarfsgerechten Versorgung des Kraftwerkes mit einer geplanten Leistung von 1200 MW ist der Neubau einer Edgasleitung erforderlich. Der veranschlagte Brennstoffbedarf beläuft sich auf ca. 1,5 Mrd. m³. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse zur Verlegung geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UPVG ermittelt. Die Verlegetrasse DN 800 kommt aus dem Raum Bernau und durchquert die Landkreise Mecklenburg Strelitz und Demmin. In der Linie Rühlow - Neubrandenburg - Altentreptow - Jarmen wird die Erdgastrasse trassennah zur Bundesautobahn A 20 geführt. Die Verlegung der Erdgasleitung quert bei Jarmen das FFH- Gebiet "Peenetal vom Kummerower See bis Schadefähre", das EG-Vogelschutzgebiet sowie ein Landschaftsschutzgebiet "Peenetal".
Zur bedarfsgerechten Versorgung des Landes M-V, insbesondere der Insel Rügen, ist der Neubau einer Edgasleitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trassee zur Verlegung geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UPVG ermittelt. Die Verlegetrasse DN 400, durchquert den Landkreis Demmin. In der Linie Dargun - Nossendorf , Rakow bis Grimmen. Die Verlegung der Erdgasleitung verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet "Trebeltal" sowie das EG-Vogelschutzgebiet "Mecklenburger Schweiz, Recknitz- und Trebeltal".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Kommune | 2 |
| Land | 80 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 83 |
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