Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.
Entwicklung und Verbesserung von Verfahren der Fernerkundung (Photogrammetrie, Photointerpretation) fuer die Herstellung von topographischen und thematischen Karten sowie fuer die Anwendung in anderen geowissenschaftlichen Bereichen (Geographie, Geologie usw.), in der Land- und Forstwirtschaft, in der Landesplanung und Raumordnung, im Umweltschutz (Gewaesserueberwachung, Vegetationsschaeden usw.) und in aehnlichen Bereichen. Durchfuehrung grundlegender und experimenteller Untersuchungen zur Verfahrenstechnik, einschliesslich Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
Der Planungsverband Region Chemnitz ist einer von vier Planungsverbänden im Freistaat Sachsen. Zum 1. August 2008, im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform, wurden der am 24. September 1992 gegründete Regionale Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge und der am 13. Oktober 1992 gegründete Regionale Planungsverband Südwestsachsen zum neuen Planungsverband fusioniert. Er umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Chemnitz sowie der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Ziele ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorgaben des Sächsischen Landesplanungsgesetzes und des Raumordnungsgesetzes (ROG). Der Planungsverband ist Träger der Regionalplanung, die als Teil der Landesplanung als Pflichtaufgabe übertragen worden ist. Dabei ist die Strategie des Verbands hauptsächlich auf die Erstellung und Fortschreibung von Planwerken ausgerichtet. Hierzu zählt insbesondere der Regionalplan, wobei die Interessen der Region im Rahmen der Landesplanung unter Wahrung der vom Freistaat Sachsen gesetzten Planungsziele und unter Abwägung der Grundsätze der Raumordnung abzustimmen sind. Darüber hinaus hat der Planungsverband die Aufgaben, - an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch Staatsbehörden nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften mitzuwirken, - auf die Verwirklichung der Entwicklungspläne hinzuwirken, - die Abstimmung des Regionalplanes mit denen benachbarter Regionen unter angemessener Berücksichtigung derer Interessen und raumbedeutsamen Planungen herbeizuführen, - die Träger der Bauleitplanung, die anderen öffentlichen sowie die sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in seinem Verbandsgebiet zu unterrichten und zu beraten und darauf hinzuwirken, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in ihrem Gebiet miteinander in Einklang stehen - Stellungnahmen zu raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, anderen landesplanerischen Abstimmungen sowie Fachplanungen abzugeben.
Stadt-Land-Partnerschaften sind ein vielfältiges, wichtiges und aktuelles Thema. Dies zeigen nicht nur die Verbundvorhaben in der BMBF-Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus sondern auch die europäische Fachkonferenz URP2020 , die im November 2020 i m Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit über 450 registrierten Teilnehmenden und 30 Sessions erstmals zu nachhaltigen und resilienten Stadt-Land-Partnerschaften stattfand . Zwei Special Issues rufen nun dazu auf, Fallstudien, Praxisinnovationen und Beiträge zur Stadt-Land-Forschung einzureichen. Begrüßt werden insbesondere Konzeptionelle Überlegungen zur Optimierung von Organisationsformen, Planungsprozessen oder Wertstoffketten im Stadt-Land-Nexus Fallstudien zu Stadt-Land-Partnerschaften, Flächen-, Stoff- und Nahrungsmittelkreisläufen Konzeptionelle oder empirische Arbeiten und Case Studies zu raumwirksamen Implikationen von StadtLand-Partnerschaften Arbeiten zu Handlungsempfehlungen nachhaltiger Regionalplanung unter besonderer Beachtung der Stadt-Land-Verflechtungen Arbeiten zu methodischen Fragen einschließlich Entwicklung von Indikatoren (etwa zu regionaler Gerechtigkeit, Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit) Themenheft "Stadt-Land-Partnerschaften" in Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning Für das Themenheft können bis 15. Januar 2022 deutsch- oder englisch-sprachige Beiträge eingereicht werden zu Fragen wie: Wie können Interessen zwischen Stadt und Land ausgeglichen und Verfahren zum Konfliktmanagement weiterentwickelt werden? Was kennzeichnet gleichwertige Lebensverhältnisse und wie können diese gefördert und attraktive Regionen gestaltet werden? Wie kann eine regionale integrierte Siedlungsentwicklung, auch mit Blick auf eine nachhaltige und effiziente Flächennutzung gestärkt werden? Wie gelingt die räumliche Integration von Stoffströmen und Wertschöpfungsketten? Wie können Nachhaltigkeitsziele regional verfolgt und operationalisiert werden? Welche Mechanismen zur Implementierung von stadtregionalen Entwicklungsprozessen sind beispielhaft und können übertragen werden? Weitere Information zum Call for Papers in R&R finden Sie online hier oder als Download (dt.) bzw. Download (engl.) . Special Issue "Urban-Rural-Partnerships: Sustainable and Resilient" in MDPI Land Englisch-sprachige Beiträge können bis 30. April 2022 mit folgenden Schwerpunkten eingereicht werden: New urban–rural imaginaries to support equity in living conditions Robust regional systems coping with climate change and extreme events Regional governance approaches Integrated land-use management Urban–rural metabolism and circular economy Weitere Information zum Call for Papers in Land finden Sie online hier oder als Download hier.
Um die Praxis zu unterstützen und die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, sind möglichst konkretisierte Hinweise zu erarbeiten, um die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung auf den vorgelagerten Ebenen (weiter) zu operationalisieren und - wo möglich - über Fachkonventionen zu standardisieren. Hierzu bedarf es der Entwicklung von konkreten methodischen Ansätzen zur Bestandserfassung, Prognose und Bewertung von Beeinträchtigungen sowie - im Rahmen von Ausnahmen - insbesondere zur Alternativenprüfung. Unterschiedliche Planungskategorien und ihre Bindungswirkungen (z. B. Eignungs-, Vorrang-, Vorbehaltsgebiete, Bindungswirkung der Bundesfachplanung nach § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Erfordernisse der Raumordnung) sind differenziert zu betrachten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung vorgelagerter Planungsebenen - insbesondere im Rahmen der Planung erneuerbarer Energien und der Planung von Vorhaben des Netzausbaus - sind v. a. die Regionalplanung sowie die Bundesfachplanung nach NABEG Gegenstand der Betrachtungen. Denn aus der Verbindlichkeit des als Ergebnis der Bundesfachplanung bestimmten Korridors für das Planfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 1 S. 1 NABEG) heraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Methodik des Alternativenvergleichs als beim Raumordnungsverfahren, von dessen Ergebnis im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren abgewichen werden kann (vgl. z. B. § 15 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein, § 11 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz). Auch beim Straßen- oder Schienenverkehr werden auf vorgelagerten Planungsebenen räumliche Entscheidungen getroffen. Insofern besteht auch hier die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Gebiets- und Artenschutzes, um Fehlplanungen zu verhindern, die eventuell auf der nachfolgenden Ebene der Genehmigung korrigiert werden müssten. Zu prüfen ist insbesondere, welche Datengrundlagen auf vorgelagerten Ebenen heranzuziehen sind, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Erhebungen vor Ort erforderlich sind, welche Aspekte des Prüfprogramms auf welcher Planungs- und Zulassungsebene zu betrachten bzw. abzuschichten sind und wie die Anforderungen an die Ausnahmeprüfung bereits auf der vorgelagerten Ebene erfüllt werden können. Zudem sind repräsentative Beispiele aus verschiedenen Vorhabentypen und Planungskontexten zu beleuchten und positive Lösungsansätze sowie konkrete Handlungshinweise aufzuzeigen.
Durch das Forschungsvorhaben sollen wissenschaftliche Grundlagen für die Berücksichtigung raumordnerisch relevanter Naturschutzbelange in der maritimen Raumordnung (MRO) erarbeitet werden. Aufgrund der Anforderungen der EU-MRO-Richtline sowie vor dem Hintergrund bestehender Verpflichtungen unter OSPAR und HELCOM sowie bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist als wesentlicher neuer Aspekt der Ökosystemansatz zu berücksichtigen. Dazu liegen bisher nur ansatzweise Erkenntnisse vor. Das Vorhaben soll bestehende Lücken schließen. Insbesondere bei HELCOM (in Kooperation mit VASAB), aber auch in anderen internationalen Gremien, wurden in den vergangen Jahren Arbeitsgruppen installiert, in denen die Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Nutzungsinteressen im Meer mit raumwirksamen naturschutzfachlichen Zielen und Erfordernissen behandelt werden müssen. Dieses F+E-Projekt soll für die Umsetzung des Ökosystemansatzes relevante wissenschaftliche Methoden zur Erfassung und Kategorisierung von ökosystemaren Strukturen und Funktion auf ihre Verwendbarkeit in marinen Raumordnungsverfahren überprüfen und weiterentwickeln sowie untersuchen welche ökosystemaren Prozesse und Funktionen für die Umsetzung des Ökosystemansatzes wesentlich sind.
Das InGrid System wurde mit einem Profil ausgestattet, dass die Erfassung und Publizierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach EU UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 ermöglicht. UVP Profil InGrid Editor / Darstellung Portal Dadurch ist es möglich verschiedene Datensatztypen aus dem Umfeld der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erfassen: - Verfahren (zu veröffentlichende Umweltverträglichkeitsprüfungen) - negativ beschiedene Verfahren - Vorgelagerte Verfahren - Linienbestimmungen nach § 16 Bundesfernstraßengesetz oder Landesstraßenrecht - Raumordnungsverfahren nach ROG mit UVP - Ausländische Verfahren Grundsätzliche Bestandteile des Editors wie z.B. die Nutzerverwaltung, der Veröffentlichungsworkflow bleiben erhalten. Das Portal wurde angepasst, so dass die veröffentlichten Datensätze komfortabel recherchiert und in einer Karte dargestellt werden. Integration von Bauleitplanungsdaten Das InGrid UVP-Portal ist in der Lage, Bauleitplanungsdaten zu integrieren. Dabei werden die Daten sowohl für die Suche indexiert als auch in der Karte dargestellt.
Als untere Landesplanungsbehörden führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabenträger ab und führen das Raumordnungskataster. Sie sind Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände. In deren Auftrag werden die Regionalen Raumordnungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung umgesetzt. Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weiter wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Landesplanung.
Als untere Landesplanungsbehörden führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabenträger ab und führen das Raumordnungskataster. Sie sind Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände. In deren Auftrag werden die Regionalen Raumordnungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung umgesetzt. Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weiter wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Landesplanung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 56 |
| Kommune | 2 |
| Land | 81 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 37 |
| Text | 25 |
| Umweltprüfung | 57 |
| unbekannt | 26 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 87 |
| Offen | 38 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 145 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 48 |
| Keine | 65 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 44 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 48 |
| Lebewesen und Lebensräume | 126 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 145 |
| Wasser | 60 |
| Weitere | 134 |