Flächennutzungsplan der Gemeinde Gleichen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Gleichen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Aktuelle Information: Im Jahr 2023 fand keine Luftbildbefliegung statt. Das Digitale Orthophoto 2023 wurde daher aus mehreren Satellitenszenen abgeleitet. Satellitensystem: WorldView-3 Aufnahmezeitpunkte: 02/23; HH Altengamme: 09/23 GSD: 0,30 m prozessiert auf 0,15 m Das Digitale Orthophoto 2023 unterliegt Lizenzbedingungen und steht nicht zum Download zur Verfügung. [Maxar Products. Dynamic Product © 2023 Maxar Technologies.] DOP Erläuterung: Aus den Luftbildern werden mosaikierte und georeferenzierte, farbige digitale Orthophotos (RGBI) mit unterschiedlichen Auflösungen und Kachelgrößen hergestellt. Orthophotos sind auf Grundlage eines digitalen Geländemodells geometrisch entzerrte Aufnahmen, die das Aussehen eines Luftbildes mit den geometrischen Eigenschaften einer Karte vereinen. Weil sie auch in digitaler Form vorliegen, können sie in unterschiedlichen Maßstäben ausgegeben und wie eine Karte benutzt werden. Objekte, die sich unmittelbar auf der Erdoberfläche befinden, werden lagerichtig dargestellt. Objekte, die über das Niveau der Erdoberfläche hinausragen werden bedingt durch das Herstellungsverfahrens für digitale Orthophotos mitunter nicht lagerichtig wieder gegeben. Besonders geeignet als räumlich exakte, bildhafte Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit oder als Hintergrundinformation für raumbezogene fachspezifische Daten für Fachinformationssysteme sowie für Raumplanungen aller Art. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und -bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation. RGB (Red Green Blue): Die Bandkombination aus Rot, Grün und Blau bildet die menschliche Farbwahrnehmung nach. Gesunde Vegetation wird grün, urbane Flächen werden weiß / grau und Wasserflächen werden, abhängig der Trübung, blau dargestellt. CIR (Color Infrared): Die Bandkombination aus nahem Infrarot, Rot und Grün hebt die Vegetation hervor. Diese reflektiert aufgrund des Chlorophyllgehalts der Pflanzen im nahen Infrarotbereich besonders stark und wird rötlich dargestellt. Urbane Flächen erscheinen cyan-blau / grau und Wasserflächen dunkelblau.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung aus dem Geofachdaten umgesetzte Daten des Landschaftsprogramm LAPRO 2009 bereit.:Ein Dokumentensatz, der eine strategische Ausrichtung für die Entwicklung eines bestimmten geografischen Gebiets abbildet, indem die Grundsätze, Prioritäten, Programme und Flächennutzung zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung dargelegt werden, die eine räumliche Verteilung von Menschen und deren Handlungsfeldern in unterschiedlichen Maßstäben beeinflussen. Räumliche Pläne können auf der Ebene der Stadt-, Regional-, Umwelt- und Landschaftsplanung, für nationale Raumordnungspläne oder die Raumplanung auf Ebene der Europäischen Union erarbeitet werden.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsrahmenplänen in der Bundesrepublik Deutschland.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Landesplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsprogramm als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Regionalplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsrahmenplan als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Für die Integration in regionale Raumordnungspläne sehen einige Länder einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung vor. Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Fachbeiträgen zur Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
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