Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen in geographischer Form wieder, welcher am 28.01.2022 die Rechtswirksamkeit erlangt hat. Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde von der Abteilung „FB 61/100 - Vorbereitende Bauleitplanung“ auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „FNP AACHEN*2030“ aufgestellt. Als Sachinformation gibt der Datensatz neben dem Datum der Rechtswirksamkeit auch einen Hyperlink zum Download aller relevanter Dokumente aus. Die Dokumente beinhalten Haupt- und Beiplan als PDF-Karten, die Begründung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung. Im Land NRW besteht für Flächennutzungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Der Datensatz wird unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung aus dem Geofachdaten umgesetzte Daten des Landschaftsprogramm LAPRO 2009 bereit.:Ein Dokumentensatz, der eine strategische Ausrichtung für die Entwicklung eines bestimmten geografischen Gebiets abbildet, indem die Grundsätze, Prioritäten, Programme und Flächennutzung zur Umsetzung der strategischen Ausrichtung dargelegt werden, die eine räumliche Verteilung von Menschen und deren Handlungsfeldern in unterschiedlichen Maßstäben beeinflussen. Räumliche Pläne können auf der Ebene der Stadt-, Regional-, Umwelt- und Landschaftsplanung, für nationale Raumordnungspläne oder die Raumplanung auf Ebene der Europäischen Union erarbeitet werden.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Der Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) wurde durch Ratsbeschluss als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Er wird in drei Kategorien unterteilt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. “Zukunftsgrün“ bildet aufgrund seiner großen Bedeutung und seiner multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Die Grünfunktionen von „Potentialgrün-Flächen“ sollten hingegen erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsrahmenplänen in der Bundesrepublik Deutschland.
Landschaftsprogramme sollen die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für den Bereich eines Landes darstellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Landesplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsprogramm als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Dabei besteht die Möglichkeit die landschaftsplanerischen Inhalte direkt in die Regionalplanung zu integrieren (sog. Primärintegration) oder ein Landschaftsrahmenplan als eigenständiges Planwerk der Landschaftsplanung aufzustellen (sog. Sekundärintegration). Der Datensatz gibt eine Übersicht zum jeweils gewählten Integrationsmodell der Länder.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Für die Integration in regionale Raumordnungspläne sehen einige Länder einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung vor. Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Fachbeiträgen zur Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland.
Origin | Count |
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Bund | 2096 |
Land | 426 |
Zivilgesellschaft | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
Förderprogramm | 1937 |
Taxon | 1 |
Text | 125 |
Umweltprüfung | 155 |
unbekannt | 243 |
License | Count |
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closed | 377 |
open | 2000 |
unknown | 93 |
Language | Count |
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Deutsch | 2465 |
Englisch | 220 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Archiv | 8 |
Bild | 10 |
Datei | 4 |
Dokument | 54 |
Keine | 1685 |
Unbekannt | 10 |
Webdienst | 38 |
Webseite | 734 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 1875 |
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Weitere | 2438 |