Das Projekt "Fallbeispiele zum Bauen ausserhalb der Bauzonen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Raumentwicklung ARE durchgeführt. Kurzbeschreibung: Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der seit mehreren Jahrzehnten im Gang ist, wirkt sich in verschiedenster Hinsicht auf das Nichtbaugebiet aus. Auf der einen Seite verlieren viele bestehende landwirtschaftliche Gebäude ihre bisherige Zweckbestimmung. In der Folge stehen sie entweder leer oder werden zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken (insbesondere zum Wohnen) umgenutzt. Auf der anderen Seite nehmen neue Landwirtschaftsbauten oftmals die Dimensionen großer Gewerbehallen an und stehen häufig isoliert in bisher unverbauten Landschaften. Im Weitern können in landwirtschaftlich nicht mehr benötigten Bauten nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe eingerichtet werden. Im Rahmen der Neukonzeption des Bauens außerhalb der Bauzonen wurde im Frutigtal eine vertiefende Studie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien ermöglichen einen detaillierten und vertieften Blick auf das Bauen außerhalb der Bauzonen und es lassen sich daraus auch Schlussfolgerungen für den nordalpinen Raum (mit einem hohen Anteil an Streusiedlungen) ziehen. Die Erkenntnisse können aber nur begrenzt auf andere Regionen der Schweiz übertragen werden. Das Raumplanungsgesetz soll in zwei Etappen überarbeitet werden. Ab Spätsommer 2010 wird sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Bauen außerhalb der Bauzonen auseinandersetzen. Bereits vorhandene aber auch neue Kenntnisse sollen in die Diskussion in dieser Arbeitsgruppe einfließen können. Projektziele: Ziel des Studienauftrags ist es, die Auswirkungen auf den Bautenbestand, welche mit dem landwirtschaftlichen Strukturwandel verbunden sind, anhand von vier konkreten Beispielen zu analysieren und die wichtigsten Prozesse, die sie verursachen, zu beleuchten. Die Fallbeispiele sollen sich dabei deutlich vom bisher gut untersuchten Raum Frutig- und Simmental(1) unterscheiden. Die weiteren baulichen Aktivitäten außerhalb der Bauzonen (z.B. Infrastruktur- und Freizeitanlagen, Abbauvorhaben, Deponien, Naturgefahrenabwehr) sind nicht Teil dieser Studie. Im Gegensatz zum Neubau oder zur Umnutzung landwirtschaftlicher Bauten können diese Bautätigkeiten mit den bestehenden Planungsinstrumenten (z.B. Richt- und Nutzungsplanung) relativ gut gesteuert werden.
Das Projekt "Fiskalische Instrumente und Flächeninanspruchnahme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft durchgeführt. Die Siedlungsfläche in der Schweiz hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu Lasten der Landwirtschaftfläche ausgedehnt. Das Wachstum der Siedlungsfläche setzt sich aktuell fort, wenn auch gemäss ersten Ergebnissen der Arealstatistik 2004/09 mit etwas niedrigeren Raten als in den 1980er und 1990er Jahren. Die gegenwärtige Siedlungsentwicklung ist problematisch, weil sie zum einen hohe Wachstumsraten und hohe Bauzonenreserven aufweist sowie teilweise ausserhalb der Bauzone stattfindet. Ausserdem ist es für viele Kantone schwierig, den Sachplan Fruchtfolgeflächen einzuhalten. Zum anderen ist die Siedlungsentwicklung problematisch, weil sie mit primären und sekundären Folgen verbunden ist. Zu den primären Folgen gehören u.a. der Verlust von Freiflächen und Kulturland, Zersiedlung und andere Veränderungen der Siedlungsstruktur, Landschaftszerschneidung und Bodenversieglung. Zu den sekundären Folgen zählen u.a. Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts im Boden, Veränderungen der Biodiversität, Beeinträchtigungen der Landschaftsästhetik, Veränderungen von Boden- und Immobilienpreisen oder Folgekosten für die Errichtung von Infrastrukturen. Diesen Befunden zur aktuellen Siedlungsentwicklung in der Schweiz stehen verschiedene Ziele des Bundes gegenüber. Im Raumplanungsgesetz ist festgelegt, den Boden haushälterisch zu nutzen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die Landschaft zu schonen und die Siedlungen in ihrer Ausdehnung zu begrenzen (RPG, Art. 1 und Art. 3). Bauzonen sollen innert 15 Jahren benötigt und erschlossen werden (RPG, Art. 15b). Der Schweizer Bundesrat setzt in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 das Ziel, im Sinne einer Referenzgrösse (...) die Siedlungsfläche bei 400 m2 pro Kopf der Bevölkerung zu stabilisieren (derzeit 397 m2, Bundesrat 2008). Um diese Ziele zu erreichen, werden neben einer Reform der traditionellen Instrumente der Raumordnung und Raumplanung zunehmend marktwirtschaftliche Steuerungsmechanismen und vor allem die Anwendung fiskalischer Anreizinstrumente geprüft. Offen ist jedoch derzeit, welche Steuern und Subventionen eingesetzt oder modifiziert werden sollten, um die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren, und welche Wirkungen sie entfachen können. Das vom Bundesamt für Umwelt BAFU beauftragte Projekt verfolgt zwei Ziele: 1.) Identifikation und Evaluation der Wirkungen der bestehenden fiskalischen Anreizinstrumente auf die Flächeninanspruchnahme; 2.) Identifikation und Evaluation der flächenrelevanten fiskalischen Instrumente für die Nutzung von Gewerbe- und Industrieflächen in den Kantonen Freiburg und Thurgau sowie für die Flächeninanspruchnahme für Einfamilienhäuser (EFH) im Kanton Thurgau.
Das Projekt "Ressourcensteuerung und Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Recht, Sektion Rechtsdienst 2 durchgeführt. rechtliche und ökonomische Grundlagen für die Stärkung der Umweltanliegen (Landschaft, Gefahrengebiete, Immissionsschutz, Gewässerraum usw. in der Raumplanung): Erarbeitung einer konsolidierten BAFU-Position für die Stärkung der Umweltanliegen in der Raumplanung und zu den laufenden Rechtsänderungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe im Bereich Raumplanung
Das Projekt "Bauliche Entwicklung in Streusiedlungsgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sigmaplan AG durchgeführt. Die Schweiz weist zahlreiche Kulturlandschaften auf, die durch traditionelle Streubauweise als Ausdruck gewachsener landwirtschaftlicher Nutzungsformen gepraegt sind. Davon liegen grosse Teile in Randgebieten, die von Abwanderungen der ansaessigen Bevoelkerung bedroht sind. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes ueber die Raumplanung (RPG) wurde die bauliche Siedlungsentwicklung gesamtschweizerisch auf die Bauzonen beschraenkt und fuer bauliche Veraenderungen ausserhalb der Bauzonen eine Ausnahmeregelung getroffen. Dieses Grundkonzept erweist sich in traditionellen Streusiedlungsgebieten oft als problematisch. Neben der Lokalisierung derartiger Gebiete geht es im vorliegenden Projekt darum, im Rahmen der gesetzlichen Moeglichkeiten und unter Beruecksichtigung der oeffentlichen Interessen geeignete Loesungen aufzuzeigen.