Das Projekt "Raumvertraegliche Strassenverkehrs-/Strassennutzungsordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegende Strassenverkehrsordnung (StVO) stellt eine wesentliche Grundlage fuer die Verkehrsabwicklung und -ordnung in Staedten und Gemeinden dar. In Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften regelt die StVO nicht nur das Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer, sondern liefert auch die Grundlagen fuer die Einfuehrung verkehrslenkender und -beschraenkender Massnahmen. Ziel und Erfordernisse der Verkehrspolitik und -planung haben sich seit der erstmaligen Verabschiedung der StVO deutlich gewandelt. Vor dem Hintergrund einer vor allem in den Ballungsraeumen kaum noch zu bewaeltigenden Verkehrmenge mit den entsprechend negativen Auswirkungen auf die Anwohner bzw. das Leben in der Stadt haben Massnahmen zur Staerkung der Traeger des Umweltverbundes sowie Restriktionen fuer den MIV, die auch Zufahrtsbeschraenkungen und Verkehrsverbote einbeziehen, immens an Bedeutung gewonnen - ein Prozess, der sich in der Zukunft verschaerft fortsetzen wird. Die StVO und die ueber sie bereitgestellten Instrumentarien und Regeln spielen hierbei eine nicht zu unterschaetzende Rolle. Ziel des Projektes ist es, die vielfaeltige Diskussion und die konkreten gesetzgeberischen Aktivitaeten im Bereich der StVO zusammenzufuehren und zu strukturieren. Die Regelungen der StVO sollen dabei vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Erfordernisse und Notwendigkeiten in der Verkehrsplanung und -politik kritisch hinterfragt und auf moegliche derzeitige und kuenftige Ansatzpunkte zur Aenderung hin ueberprueft werden. METHODEN: Die konzeptionellen Ueberlegungen sollen im Laufe des Projektes durch ein externes Rechtsgutachten ueberprueft werden.
Das Projekt "Ausbau des Strassennetzes im Freistaat Sachsen (Ausbauplan Staatsstrassen) - Gesamthafte Beurteilung der Raum-, Sozial- und Umweltvertraeglichkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedermeyer Institute durchgeführt. Aufbauend auf den Zielen des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 1992 und dem Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen 1994 legte die Saechsische Staatsregierung Ende 1995 den Landesverkehrsplan Sachsen vor, der zum Fachlichen Entwicklungsplan nach Paragraph 11 SaechsLPlG weiterentwickelt werden soll. Der Landesverkehrsplan regelt die landesspezifischen Aspekte der kuenftigen Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehoeren unter anderem die Staatsstrassen, deren mittelfristiger Ausbau im Ausbauplan Staatsstrassen Sachsen, als Fachplan zum Fachlichen Entwicklungsplan, dargestellt wird. Zur zielgerichteten Realisierung der vielfaeltigen Vorhaben des Ausbauplanes Staatsstrassen und des erforderlichen Mitteleinsatzes haelt das Saechsische Ministerium fuer Wirtschaft und Arbeit ISMWAI 'Abteilung Strassenbau' eine auf einheitliche Kriterien beruhende Beurteilung ihrer Raum-, Sozial- und Umweltvertraeglichkeit im Sinne eines 'Generalscoping' fuer erforderlich. Dazu wurde eine Methodik zur 'Gesamthaften Beurteilung' der Vorhaben entwickelt, die im Rahmen der Studie an fuenf Fallbeispielen des Ausbauplanes Staatsstrassen ueberprueft und bereits in zwei der fuenf Planungsregionen Sachsens umgesetzt wurde. Die Raumordnung in den Laendern (Landes- und Regionalplanung) wird in der Regel in die Bereiche Raum, Wirtschaft und soziale Strukturen sowie Ressourcen untergliedert, zu denen die Zielsetzungen und Leitbilder der Raumordnungs- und Regionalplanung formuliert werden. Diese Zielsetzungen und Leitbilder werden im Rahmen der Gesamthaften Beurteilung zur Konkretisierung der von Massnahmen betroffenen regionalplanerischen Belange herangezogen. Die methodische Vorgehensweise der Gesamthaften Beurteilung orientiert sich dabei an der Wirksamkeitsanalyse. Ausgehend von dem im LEP dargestellten Planungsgrundsatz des zielgerichteten, kostenbewussten und umweltschonenden Ausbaus des Saechsischen Strassennetzes gewaehrleistet eine solche Gesamthafte Beurteilung der geplanten Vorhaben, die fuer die Bedarfsplanung auf Landesebene bisher nicht vorliegt, folgende Moeglichkeiten: - Erfassung des Bestandes und seiner Potentiale, - fruehzeitiges Erkennen der Wirkungen der Vorhaben auf die landes- und regionalplanerischen Belange und somit Einschaetzung ihrer Realisierbarkeit, - fruehzeitige und umfassende Abstimmung der Massnahmen mit den regionalplanerischen Belangen und Verfahrensoptimierung durch die Nutzung von Synergieeffekten, - Harmonisierung der vorhandenen Planungsgrundlagen und EDV-gestuetzte Aufbereitung mit dem Ziel ihrer Fortschreibung. Daraus ergibt sich - eine Verfahrens- und Massnahmenbeschleunigung, - ein effizienter Einsatz von Planungs- und Investitionsmitteln und - die Schaffung von Planungssicherheit als Grundlage fuer strukturfoerdernde Investitionen.