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Öffnung stark verbuschter Trockenhänge im Heckengäu

Das Projekt "Öffnung stark verbuschter Trockenhänge im Heckengäu" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Institutszentrum für Angewandte Forschung durchgeführt. In den Jahren 2006 und 2007 wurde, unterstützt durch PLENUM Heckengäu eine Beweidungskonzeption für den nördlichen Teil des Heckengäus durchgeführt. Ziel der Planung war es Magerrasenbrachen im Gebiet zu identifizieren und durch die Abstimmung mit Tierhaltern der Region diese Brachen in eine Beweidung zu integrieren. Der Schwerpunkt des Projektes lag in kleinräumigen Magerrasen und Grünlandbrachen, die vorwiegend als geschützte Biotope nach Paragraph32 LNatSchG ausgewiesen sind. Die Planung erbrachte jedoch ein wesentliches Defizit: Das nördliche Heckengäu ist in den Talräumen der Enz und deren Nebentälern durch große Trockenhänge gekennzeichnet, die sich durch einen naturschutzfachlich hochwertigen Biotopkomplex aus Magerrasen, Trockenmauern und Streuobstwiesen auszeichnen. Die meisten Hänge sind ursprünglich aus dem Weinanbau hervorgegangen und heute stark verbuscht. Eine Bearbeitung der kleinparzellierten Bereiche war aufgrund der Eigentümerverhältnisse und der Größe der Hänge im ursprünglichen Projekt nicht realisierbar. In den Gemeinden Mönsheim und Mühlacker wurde mit der Öffnung solcher Trockenhänge schon begonnen. Es konnten kleinere Bereiche nach der Abstimmung mit den Eigentümern entbuscht und in eine geregelte Nutzung integriert werden. Dieser erfolgreiche Ansatz soll 2008 auf größere Trockenhänge in den beiden Gemeinden übertragen werden. Im Rahmen des Projektes soll zum Einen eine Abstimmung mit den Eigentümern für die zukünftige Öffnung der Hänge erfolgen. Ziel ist eine weitgehende Wiederherstellung der ehemals offenen Trockenhänge mit Trockenmauern, Magerrasen, Rebfluren, Streuobst und Feldgehölzen. Zum Anderen sollen erste Gehölzpflegemaßnahmen eingeleitet und die Folgenutzung im Gebiet neu geregelt werden. Diese kann sowohl durch Beweidung als auch durch eine Mahd erfolgen.

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