Dieser WMS (WebMapService) stellt die Überschwemmungsgebiete in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS), Risikogebiete Hochwasserrisikomanagement, stellt flächenhaft die Risikogebiete in Gefahren- und Risikokarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Das Rechtsamt ist im Bereich Stadtentwicklung zuständig für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wegerecht, dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Verkehrsanlagen, dem Bauordnungsrecht, dem Bauverwaltungsrecht, dem Gewässerausbau, dem Hochwasserschutz, dem Recht der Bauleit- und Landschaftsplanung, dem Bauberufsrecht und dem Bauvergabewesen. Durch das Rechtsamt wird die Funktion der Gewerbeaufsicht über die Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrsgewerbes ausgeübt. Daneben nimmt das Rechtsamt Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechtsaufsicht über den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen sowie folgende Körperschaften des öffentlichen Rechts wahr: Architektenkammer, Ingenieurkammer und in Hamburg bestehende Wasser- und Bodenverbände. Im Bereich Umwelt ist das Rechtsamt zuständig insbesondere auf den Gebieten des Naturschutz-, Gewässerschutz-, Grünanlagen-, Kleingarten-, Gentechnik-, Immissionsschutz, Abfall-, Schornsteinfeger-, Stoff-, Atom-, Bodenschutz- und Chemikalienrechts sowie des fachübergreifenden Umweltrechts. Das Rechtsamt bearbeitet grundsätzliche und spezielle Rechtsangelegenheiten des Senats und der Behördenleitung, berät die Ämter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Bezirksverwaltung und übt die ihm übertragenen Aufsichtsfunktionen aus. Dem Rechtsamt sind die VOB-Prüf- und Beratungsstelle Hamburg und die Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugeordnet.
Die Stadtreinigung Hamburg, Anstalt öffentlichen Rechts, ist Hamburgs größter und führender Dienstleister im Bereich Abfallwirtschaft und Flächenreinigung. Mit rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet sie als Full-Service-Partner im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag Verwertungs-, Entsorgungs- sowie Reinigungsleistungen aus einer Hand an.
Am 28. Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung veröffentlicht. Dieser bezieht sich auf die direkte und geplante Verwendung von aufbereitetem Kommunalabwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Neben einheitlichen Mindestanforderungen für den Gesundheitsschutz sieht der Vorschlag ein umfassendes standortspezifisches Risikomanagement und Regelungen zur Datenoffenlegung über Wasserwiederverwendung vor. Bezüglich der Verpflichtungen der wesentlichen Akteure, der Genehmigungspraxis sowie des Niveaus der Anforderungen sieht das Umweltbundesamt noch wesentlichen Diskussions- und Konkretisierungsbedarf. Der aktuelle Fokus auf eine standortspezifische Herangehensweise wird einer Verordnung nicht gerecht. Zudem können die aktuell vorgeschlagenen Anforderungen kein EU-weit einheitliches und sicheres Anforderungsniveau gewährleisten. Vor allem der Umweltschutz wird durch den Vorschlag nicht angemessen adressiert. Verlagsinformation
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Förderprogramm | 48 |
unbekannt | 18 |
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unbekannt | 6 |
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Deutsch | 32 |
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Keine | 43 |
Webdienst | 8 |
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