Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und liefert einen wesentlichen Beitrag zu einer hohen Lebensqualität. Gleichzeitig ist der städtische Personen- und Güterverkehr ein Hauptverursacher von Luftverschmutzung, Lärm und Flächenverbrauch. Daher gilt es, den Verkehr nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten, ohne die Mobilität der Bevölkerung und den Transport von Gütern einzuschränken. Hierzu hat das UBA im März 2017 die Vision "Die Stadt für Morgen" veröffentlicht. Daran anknüpfend gibt die vorliegende Broschüre einen detaillierten Überblick über zentrale Instrumente des Parkraummanagements als ein zentrales Gestaltungswerkzeug für eine nachhaltige urbane Mobilität in der Stadt für Morgen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Mobilität bestimmt unser Leben und unsere Lebensqualität in hohem Ausmaß. Doch auch wir beeinflussen mit unserem Verhalten das Verkehrsgeschehen massiv. Der Verkehr trägt mit seinen Treibhausgasemissionen maßgeblich zur Klima- und Erderwärmung bei. Um die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu adressieren, bedarf es eines umfassenden Bündels an Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund initiierte das Umweltbundesamt das Forschungsvorhaben "Ökologische Wirkungsanalyse kommunaler, nicht-investiver Maßnahmen im Verkehr". Es setzt den Schwerpunkt auf Verkehrsmaßnahmen, die im nicht-investiven Bereich angesiedelt sind. Die vorliegende Broschüre stellt diese anhand von Beispielen aus der Praxis dar. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Rechtliche Instrumente zur Förderung des nachhaltigen Konsums - am Beispiel von Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Die Förderung des nachhaltigen Konsums ist eine der großen Herausforderungen der Umweltpolitik. Das UBA widmet sich diesem Themenfeld u.a. im Themenschwerpunkt 'Nachhaltige Lebensstile' der aktuellen UBA-Strategie, in der neben der Verbesserung des Angebots und der Nachfrage auch die Notwendigkeit eines kulturellen Wandels benannt wird. Eine nachhaltige Entwicklung ist nicht allein mit technischen Umweltschutzmaßnahmen und informatorischen Instrumenten zu verwirklichen. So werden die bei vielen Produkten erzielten spezifischen Umweltentlastungen überkompensiert, weil der Verbrauch stärker und schneller steigt als die Effizienz. Es ist also auch notwendig, zielgenauer Verhaltens- und Werteänderungen in der Bevölkerung zu erreichen, die mit nachhaltiger Entwicklung vereinbar sind. Weitestgehend unbearbeitet ist rechtswissenschaftlich die Frage, inwieweit mittels Rechtsetzung und Rechtsänderung über bloße Informationspflichten hinausgehend konkret der nachhaltige Konsum unterstützt werden kann. Das Vorhaben umfasst folgende Leistungen:- Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung bestehender Rechtsvorschriften für neue Rechtsetzung zur Förderung des nachhaltigen Konsums von Produkten und die Identifizierung 'hemmender' Rechtvorschriften - Vorbereitung und Durchführung eines Experten-Workshops zur Diskussion und Verbreitung der Ergebnisse der Studie.
Das Projekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Technikrecht durchgeführt. Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein konsistenter Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Im Anschluss an das Forschungsvorhaben 'Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes' (FKZ 3709 18 153 1; UBA-Berichte 01/2012) soll der Forschungsnehmer das Konzept konkretisieren und detaillierte Eckpunkte möglicher nationaler und ggfs. auch europäischer Regelungen des Ressourcenschutzes entwerfen.
Das Projekt "Symposium 'umweltverträglicher Konsum durch rechtliche Steuerung'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SWOP. Medien und Konferenzen GmbH durchgeführt. Das Umweltbundesamt hat 2011 ein Gutachten zu 'Rechtlichen Instrumenten zur Förderung des nachhaltigen Konsums - am Beispiel von Produkten' (FKZ: 363 01 348) in Auftrag gegeben. Daraus ergaben sich einige vielversprechende Ansatzpunkte zur Förderung einer nachhaltigen Produktnutzung, vor allem im Zivilrecht. Im Rahmen eines Symposiums will das Umweltbundesamt die Ergebnisse des Gutachtens, sowie weitere vielversprechende Anknüpfungspunkte vorstellen und mit externen Experten und Expertinnen diskutieren.Das Symposium soll zum einen dazu beitragen die Erkenntnisse des Gutachtens in die Breite zu tragen und zum anderen weiteren Forschungsbedarf in diesem Feld zu identifizieren.