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Found 163 results.

Vergleich der Umsetzung der Oeko-Audit-Verordnung in Deutschland und Frankreich

Das Projekt "Vergleich der Umsetzung der Oeko-Audit-Verordnung in Deutschland und Frankreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Institut für Umweltrecht durchgeführt.

Workshops 'REACH in der Praxis' zur Unterstützung von Akteuren beim Aufbau und Erhalt von REACH-Expertise und REACH-Kongress 2014

Das Projekt "Workshops 'REACH in der Praxis' zur Unterstützung von Akteuren beim Aufbau und Erhalt von REACH-Expertise und REACH-Kongress 2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Jedoch bestehen bei allen Akteuren große Unsicherheiten bei der Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten. Die Workshop-Reihe 'REACH in der Praxis' wurde von den Akteuren der 1. und 2. Registrierungsphase als wichtige Informationsquelle und Austauschforum angenommen, was die regelmäßige Ausbuchung der WS bestätigt. Der Informationsbedarf für die Akteure der 3. Registrierungsphase wird als sehr hoch eingeschätzt, da insbesondere KMU zur Handlung aufgefordert sind, die bisher keine REACH- Expertise besitzen. Die 5 Workshops der dritten Serie dieser Veranstaltungsreihe werden zwischen 2015 und 2017 durchgeführt. Sie sollen wieder aktuelle Themen der Umsetzung von REACH, von der Stoffsicherheitsbewertung, Kommunikation in der Lieferkette, Auskunftspflichten gegenüber Verbrauchern, bis hin zur Beschreibung von regulatorischen Maßnahmen für besonders Besorgnis erregende Stoffe behandeln. Weitere Informationen finden sich unter www.reach-info.de. Außerdem wird der am 01./02.12.2014 stattfindende 'REACH-Kongress 2014' den in Deutschland beteiligten Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie den Behörden die Möglichkeit geben, ihre Rolle im REACH Prozess kritisch zu beleuchten. Die übernommene Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien wird dargestellt und die damit verbundenen Herausforderungen diskutiert. Hierdurch wird die erfolgreiche Umsetzung von REACH gefördert und die Weiterentwicklung von REACH ermöglicht. Die zusammengetragenen Informationen werden genutzt, um eine deutsche Position zu entwickeln, die auf europäischer Ebene für Verhandlungen verwendet werden kann. Weitere Informationen hierzu auch unter www.reach-info.de (Deutsch)

F + E Workshopreihe zu aktuellen Themen der Umsetzung von Natura 2000 FKZ 3512 80 1100

Das Projekt "F + E Workshopreihe zu aktuellen Themen der Umsetzung von Natura 2000 FKZ 3512 80 1100" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ibn - Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. durchgeführt. Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und Mitglied der EU hat sich zum Schutz der Biodiversität verpflichtet. Wichtige Instrumente der Umsetzung der CBD sind das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000, das auf der Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie beruht, sowie die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt der Bundesregierung. In Deutschland sind insbesondere die Behörden der Bundesländer mit der Umsetzung betraut. Um diese Umsetzung nach erfolgter Meldung der Natura 2000 Gebiete zu erleichtern und fachlich zu begleiten, soll eine Reihe von drei Workshops den Fachdialog zu konkreten Themen der Implementierung zwischen Behördenvertretern und Experten aus anderen mit der Umsetzung befassten Institutionen ermöglichen. Die Workshops. Ein Teilnehmerkreis von jeweils bis 35 Personen, wird unterstützt von einleitenden Fachreferaten, aktuelle Fragen der Umsetzung von Natura 2000 diskutieren. Die aus dem Erfahrungsaustausch entstandenen Lösungskonzepte werden in der NaBiv-Reihe des BfN dokumentiert und zugänglich gemacht. Bisher wurde ein Workshop realisiert, der nächste Workshop ist für September 2014 geplant.

Aktualisierung der Leitfadenbroschüre 'Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt -' an den aktuellen Stand der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Projekt "Aktualisierung der Leitfadenbroschüre 'Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt -' an den aktuellen Stand der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SimmChem Software durchgeführt.

Unterstützung bei der Aktualisierung des 'Natura 2000-Handbuchs' des BfN inkl. der technischen Abwicklung und des BfN-Internetangebots zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und Natura 2000

Das Projekt "Unterstützung bei der Aktualisierung des 'Natura 2000-Handbuchs' des BfN inkl. der technischen Abwicklung und des BfN-Internetangebots zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und Natura 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung bei der Aktualisierung des 'Natura 2000-Handbuchs' des BfN inkl. der technischen Abwicklung und des BfN-Internetangebots zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und Natura 2000. Das 'BfN-Handbuch zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie' (Ssymank et al. 1998, Schriftenr. f. Landschaftspfl. und Natursch. 53) bedarf einer vollständigen Überarbeitung bezüglich der Umsetzung beider Richtlinien in Deutschland und in der EU sowie einer Anpassung an den heutigen Kenntnisstand zu den Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL. Dringend notwendige Überarbeitungsschritte des 'Natura 2000-Handbuchs' des BfN sind und a.: - Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen an Standarddatenbögen, inzwischen etablierter Verfahren zur Gemeinschaftsliste sowie neuer Referenzportale und Referenzlisten der EU, - umfangreiche Anpassung aufgrund Änderungen der Anhänge der FFH-RL und des Interpretationsmanual der EU, - Überblick über Monitoring und Berichtspflicht nach Art. 11 und 17 FFH-RL sowie Art. 12 Vogelschutzrichtlinie, - Anpassungen unter Berücksichtigung inzwischen konsolidierter Verfahren zur Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 FFH-RL sowie rechtlicher Auslegungen der FFH-RL und der Vogelschutzrichtlinie, - Ergänzungen zum aktuellen Stand der Managementplanung der Natura 2000-Gebiete, - Aktualisierung der Darstellung der LRT (Definitionen, Verbreitungsangaben, typische Arten und a.). Das Vorhaben schließt die technische Abwicklung von redaktioneller Bearbeitung, Layout bis hin zu druckfertiger Dateien mit ein. Darüber hinaus soll das umfangreiche Internetangebot des BfN zu Natura 2000 aktualisiert und modernisiert werden. Vorgesehen sind u.a. - Erarbeitung von Textentwürfen zu bisher nicht dargestellten neuen Themenbereichen der Umsetzung der FFH-Richtlinie, - Unterstützung bei der Integration der Berichtsdaten in die FFH-Webseiten des BfN, - Aktualisierungen des bestehenden Angebots.

Entwicklung eines Leitfadens zur Aufstellung von Maßnahmenprogrammen im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL in Rheinland-Pfalz (RLP)

Das Projekt "Entwicklung eines Leitfadens zur Aufstellung von Maßnahmenprogrammen im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL in Rheinland-Pfalz (RLP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen des Projektes soll in der ersten Phase an einem Beispielgewässer in Rheinland-Pfalz ein Maßnahmenprogramm entwickelt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen soll ein Leitfaden zur flächendeckenden Aufstellung von Maßnahmenprogrammen in RLP erstellt werden. Insbesondere sind dabei Stoffemissionen aus dem Kanalnetz, der Kläranlage und den diffusen Quellen zu betrachten. Ein Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffeinträge.

Bewertung der Emissionsreduktionspotentiale von Montageschäumen im Hinblick auf eine Konkretisierung der Regelungen nach Paragraph 9 Abs. 1 der VO (EG) 842/2006

Das Projekt "Bewertung der Emissionsreduktionspotentiale von Montageschäumen im Hinblick auf eine Konkretisierung der Regelungen nach Paragraph 9 Abs. 1 der VO (EG) 842/2006" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Recherche. Büro für Umweltforschung und -beratung GmbH durchgeführt. In der Studie sollte geprüft werden, ob die Ausnahmeregelung nach Paragraph 9 der Verordnung (EG) 842/2006 für Deutschland relevant ist und ob der Kommission bei der anstehenden Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vorgeschlagen werden kann, diese Ausnahmeregelung einzuschränken oder gänzlich darauf zu verzichten. Ferner sollte geprüft werden, in welchem Umfang 1,5- und 2-Komponentenschäume mit HFKW in Deutschland produziert oder auf den Markt gebracht werden. Die ökonomischen und technischen Möglichkeiten des Ersatzes von HFKW in diesen Produkten sollten ermittelt werden. Ziel ist es ggf. auch diese Produkte bei der anstehenden Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 von der Verbotsvorschrift zu erfassen. Aus den Ergebnissen waren die Emissionen fluorierter Treibhausgase für die Jahre 2008-2010 sowie das Emissionsreduktionspotenzial ab 2010 abzuleiten.

Implementierung der Eingriffsregelung in die AWZ

Das Projekt "Implementierung der Eingriffsregelung in die AWZ" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgruppe Umwelt GbR durchgeführt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit dem 01.03.2010 auch in der deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) anzuwenden. Aufgabe dieses Vorhabens ist es einen Rahmen für die künftige Anwendung der Eingriffsreglung in der AWZ zu setzten. Dieser wird auf Basis der besonderen rechtlichen und naturräumlichen Gegebenheiten sowie der bestehenden Anwendung der Eingriffsregelung, terrestrisch und innerhalb der 12 Seemeilen-Zone, erarbeitet.

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Proelß

Das Projekt "Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Proelß" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Umwelt- und Technikrecht durchgeführt. Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG / USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die Betreiber von kommunalen Infrastruktursystemen der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen infolge des Klimawandels, steigender Energiekosten und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Zeitgleich gibt es eine Reihe neuartiger Systemlösungen, die aufgrund sozialer und institutioneller Barrieren sowie schwieriger Entscheidungsfindungsprozesse noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Ziel von netWORKS 3 ist es, Kommunen und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung neuartiger Systemlösungen zu unterstützen. Diese zielen vor allem auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und auf eine nachhaltige Wassernutzung und Abwasserbehandlung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, die Aufbereitung von Grauwasser und Regenwasser für die Toilettenspülung oder der Weiterbetrieb sehr alter Kanalnetze unter veränderter Nutzung. In ausgewählten Wohngebieten in Frankfurt am Main und Hamburg werden die verschiedenen neuen Systemlösungen simuliert, bewertet und in einem Frankfurter Gebiet auch umgesetzt. Die in den Modellregionen und den einzelnen Arbeitspaketen gewonnenen Ergebnisse fließen in eine integrierte Bewertung ein, aus der heraus dann Aussagen zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und deren Wasserwirtschaft getroffen werden. In diesem Rahmen leitet das Difu das Arbeitspaket zu den 'Spielräumen siedlungswasserwirtschaftlicher Akteure' und widmet sich hier der Analyse von Geschäftsmodellen kommunaler Infrastrukturbetreiber und dem Rechtsrahmen. Neue Dienstleistungsstrategien in Verbindung mit neuen technischen Optionen und interkommunalen Allianzen machen die dynamischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunalwirtschaft deutlich. Dies betrifft vor allem die lokale Energieversorgung, hingegen verfolgen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch eher traditionelle Geschäftsmodelle. Mit neuartigen Systemlösungen dürften jedoch auch in der Siedlungswasserwirtschaft neue unternehmerische Strategien verbunden sein, die das Difu systematisch analysiert und Handlungsempfehlungen für Transformationsstrategien entwickelt. In der Analyse des Rechtsrahmens gilt es, neuartige technische Lösungen im bestehenden Recht zu verorten. Dies schließt die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich in der Rechtspraxis stellen werden, ein. Hieraus können sich Empfehlungen für die Gesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sowie zur Anpassung vorhandener Verfahren, Standards und Normen ergeben. Im Fokus stehen insbesondere das Wasser- und Abwasserecht mit den angrenzenden Gebieten des Energie- und Abfallrechts, das Gebührenrecht, das Beihilfe- und Vergaberecht, die Behördenstruktur und mögliche Kooperationsformen mit anderen Akteuren wie Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern. Ferner liegt die Integration, Verallgemeinerung und Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtvorhabens in der Verantwortung des Difu.

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