Das Projekt "Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen fuer die Wert- und Funktionselemente des Landschaftsbildes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Institut für Geoökologie, Lehrgebiet Landschaftsplanung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, einen methodischen und inhaltlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu leisten. Dabei wird, konzentriert auf Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Strasse und Schiene), das Schutzgut Landschaftsbild, das im allgemeinen als schwer fassbar und bewertbar gilt, bearbeitet. Unter anderem werden - ein Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtssprechung zum Landschaftsbild in der Eingriffsregelung zusammenfassend betrachtet und die verschiedenen unbestimmten Rechtsbegriffe interpretiert; - anhand einer umfassenden Auswertung von Vorhaben und Planungsvorgaengen bislang regelmaessig durchgefuehrte Massnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeintraechtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild dargestellt und systematisiert; - Vorschlaege zur zielgerichteten Ableitung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeitet und anhand von drei Beispielprojekten verdeutlicht; - dabei durchgefuehrte Vermeidungs- und Ausgleichsmassnahmen samt denkbarer Massnahmenalternativen visualisiert. Als Ergebnis wird ein Leitfaden erarbeitet, der Hinweise zur verbesserten Planung und Ausfuehrung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen fuer die Wiederherstellung oder landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes gibt. Daneben wird der notwendige Aufwand fuer eine Visualisierung der Eingriffe und der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen ermittelt und werden alternative Ansaetze zur Visualisierung aufgezeigt, um eine praxisorientierte Anwendung derartiger Verfahren nach derzeitigem Stand der Technik zu ermoeglichen.
Das Projekt "Rechte der Natur?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Basel, Philosophisches Seminar durchgeführt. Es wurde geprueft, inwiefern die Natur oder Teile von ihr Subjekte von Rechten im iuridischen und im moralischen Sinn sein koennen. Benuetzt wurden die Ergebnisse und Instrumentarien aus der analytischen Rechtstheorie und der analytischen Ethik. Das Problem konnte auf diese Weise vom naturphilosophischen Grundlagenstreit, ob Tiere und Pflanzen blosse Objekte oder aber Subjekte sind, losgeloest werden. Die Ergebnisse lauten: 1. Es bestehen fundamentale Unterschiede in der Logik der 'legal' und der 'moral rights'. 2. Eine iuridische Anerkennung einer Rechtsobjektivitaet wuerde zu einer Aushoehlung des Rechtsbegriffes auch im Humanbereich fuehren - Rechte der Natur sind deshalb iuridisch nicht moeglich. 3. Es spricht nichts gegen die moralische Anerkennung von Rechten der Natur - Rechte der Natur sind moralisch moeglich. Alle drei Resultate stehen im Widerspruch zu den Positionen verschiedener Autoren im deutschen und englischen Sprachraum.