Das Projekt "JMU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Paderborn - TecUP durchgeführt. Schärfere Umweltvorschriften und gleichzeitig hohe Materialanforderungen in der Schifffahrt stellen neue Anforderungen an Schiffsanstriche, die in Zukunft nur von innovativen Produkten, wie dem von uns Entwickelten vollständig erfüllt werden können. Unser dendrimerbasierter Antifouling-Schiffsanstrich verzichtet vollständig auf Biozide, verfügt über eine hohe mechanische Stabilität und ist im Vergleich mit der Konkurrenz günstiger. Das Gründungsunternehmen importiert Rohstoffe, verarbeitet und veredelt sie zu einer Produktlinie von Lackadditiven, die dann für innovative Smart-Coatings wie den von uns entwickelten Antifouling-Schiffsanstrich verwendet werden. Langfristig werden ein F&E-Labor und eine Produktion in Deutschland aufgebaut, dessen Kernkompetenz dendritische Materialien sind. Unsere Vision ist es, zur Nachhaltigkeit der Lackindustrie und zum Schutz des Ökosystems Meer direkt beizutragen, indem durch Umweltschutz ein direkter wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden entsteht. Unser Arbeitsplan sieht die Planung der Gründungsgesellschaft und deren Rechtsfähigkeit nach spätestens drei Monaten vor. Unsere Produkte werden über den Direktvertrieb, mittels Produktmustern, bei Werften und Reedereien vorgestellt, um Interesse an unserem Produkt zu wecken. Parallel dazu, soll unser Produkt auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten und weiterentwickelt werden, sodass es zur Hälfte des Förderzeitraums verkaufsfähig ist. Zum Ende des ersten Quartals werden die Distributionswege und darauf aufbauend unser Kundennetzwerk aufgebaut. Weitere Kundenakquise wird durch die Präsentation unseres Unternehmens auf der wichtigsten Lackmesse in Europa, der European Coatings Show, betrieben. Die Rohstoffversorgung für unser Produkt wird mit unserem Rohstofflieferanten vertraglich geregelt, die entsprechenden Zollmodalitäten sollen zum Ende des ersten Quartals geklärt sein.
Das Projekt "Rechte der Natur?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Basel, Philosophisches Seminar durchgeführt. Es wurde geprueft, inwiefern die Natur oder Teile von ihr Subjekte von Rechten im iuridischen und im moralischen Sinn sein koennen. Benuetzt wurden die Ergebnisse und Instrumentarien aus der analytischen Rechtstheorie und der analytischen Ethik. Das Problem konnte auf diese Weise vom naturphilosophischen Grundlagenstreit, ob Tiere und Pflanzen blosse Objekte oder aber Subjekte sind, losgeloest werden. Die Ergebnisse lauten: 1. Es bestehen fundamentale Unterschiede in der Logik der 'legal' und der 'moral rights'. 2. Eine iuridische Anerkennung einer Rechtsobjektivitaet wuerde zu einer Aushoehlung des Rechtsbegriffes auch im Humanbereich fuehren - Rechte der Natur sind deshalb iuridisch nicht moeglich. 3. Es spricht nichts gegen die moralische Anerkennung von Rechten der Natur - Rechte der Natur sind moralisch moeglich. Alle drei Resultate stehen im Widerspruch zu den Positionen verschiedener Autoren im deutschen und englischen Sprachraum.