Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Das Projekt "KSI: B.A.U.M. Zukunftsfonds - Pilotprojekt in drei Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Umsetzung eines neuen, innovativen Modells, mittels dessen privates Kapital zur Finanzierung und Realisierung von regionalen Maßnahmen zur Energie-und CO2-Einsparung mobilisiert wird. Gerade auch vor dem Hintergrund des vielfach in den Kommunen kaum noch vorhandenen finanziellen Spielraums kann dies einer Kommune neue Möglichkeiten erschließen, die Energiewende aktiv mit umzusetzen. Die Bürger haben somit die Möglichkeit sich aktiv in die Energiewende einzubringen, durch die hohe Profitabilität vieler Energieeffizienzprojekte mit Ihrer Geldanlage wieder Zinsen zu bekommen, wobei Sie über die Risiken selber entscheiden. Der Zukunftsfonds basiert auf dem Konzept der eingetragenen Genossenschaft, um allen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen sowie Einzelpersonen eine direkte Beteiligung zu ermöglichen, sowie die mit einer Genossenschaft verbundenen positiven Eigenschaften dieser Rechtsform zu nutzen.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, TUM School of Engineering and Design, Institut für Wasser und Umwelt, Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen dieses abschließenden Prozesses werden rechtliche Klärungen -zusammen mit der JBB mbB- erfolgen. So sollen die Rechte innerhalb (speziell TUM und HSWT) und außerhalb des bisherigen Konsortiums geklärt werden, sowie die Nutzung von fremder Software und der daraus resultierenden Rechte-/Lizenz-/Patentsituation. Weiterhin wird die zukünftige und nachhaltig nutzbare Open Access Strategie zu definieren sein. Zudem wird ein Konzept für die ideale Rechtsform erarbeitet, um die Arbeitsplattform FOR-IDENT nach Ende der Projektlaufzeit nachhaltig und wirtschaftlich betreiben zu können. Hierfür soll ein Businessplans erstellt werden. Mit Hilfe einer Marktanalyse soll der gesamte mögliche Markt für die Plattform evaluiert werden.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Biotechnologie und Bioinformatik durchgeführt. Im Rahmen dieses abschließenden Prozesses werden rechtliche Klärungen - zusammen mit der JBB mbB erfolgen. So sollen die Rechte innerhalb (speziell TUM und HSWT) und außerhalb des bisherigen Konsortiums geklärt werden, sowie die Nutzung von fremder Software und der daraus resultierenden Rechte-/Lizenz-/Patentsituation. Weiterhin wird die zukünftige und nachhaltig nutzbare Open Access Strategie zu definieren sein. Zudem wird ein Konzept für die ideale Rechtsform erarbeitet, um die Arbeitsplattform FOR-IDENT nach Ende der Projektlaufzeit nachhaltig und wirtschaftlich betreiben zu können. Hierfür soll ein Businessplans erstellt werden. Mit Hilfe einer Marktanalyse soll der gesamte mögliche Markt für die Plattform evaluiert werden.
Das Projekt "Einrichtung und Etablierung des bayerischen Zentrums für Wald und Forstwirtschaft in Bayern (Kompetenzzentrum) (ST117)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführt. 1. Entwicklung und Einrichtung der Organisationsstruktur des Zentrums; Überprüfung alternativer Organisationsstrukturen und Rechtsformen auf der Basis der bisher vorhandenen vorläufigen Geschäftsordnung. 2. Erkundung und Installation der Kooperationsmöglichkeiten unter Einbeziehung bereits vorhandener Projekte und Kooperationen. 3. Schaffung einer Kommunikationsplattform innerhalb des Zentrums; Organisation von Workshops etc. 4. Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von: - Eigenwerbung für das Zentrum (Faltblätter, Homepage, Pressearbeit, Erstellung eines prägnanten Logos in Zusammenarbeit mit einem Grafiker); - medienwirksamen Maßnahmen zum Wissenstransfer (z.B. wissenschaftliche Veranstaltungen); - generelle Konzeptgestaltung in verschiedenen Bereichen und Medien des Wissenstransfers (z.B. Gestaltung und Herausgabe von Geschäfts- oder Tätigkeitsberichten). 5. Erschließung von Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der Bayerischen Staatsforstverwaltung und Mitteln der FH Forstwirtschaft, z.B. in Form von Sponsoring, Verkauf von Veröffentlichungen etc. 6. Prüfung von Vermarktungsmöglichkeiten von forstlichem Fachwissen. 7. Kontaktaufnahme mit nationalen und internationalen Forschungsinstitutionen im Bereich Wald und Forstwirtschaft. 8. Übernahme der Koordinierung von u. a. EU-/BMBF-finanzierten Forschungsschwerpunkten. 9. Präsenz des Forstzentrums in den EU-Gremien, u. a. zur Vermittlung von Spezialisten bei Projektevaluierungen sowie zur Vorstellung eigener Projekte und Akquirierung von Geldmitteln für diese Projekte. 10. Kontaktaufnahme zu anderen Zentren vergleichbarer wissenschaftlicher Inhalte z.B. im Wasser- und Umweltbereich 11. Ermittlung des Forschungsbedarfs, möglicher Forschungsschwerpunkte sowie deren Realisierungsmöglichkeiten in geeigneter Weise bei: - der forstlichen Praxis/Waldbesitzern, - wissenschaftlichen Einrichtungen, - korrespondierenden Behörden, - Naturschutzverbänden, - Industrie. Unterstützung der Profilbildung der einzelnen Partner des Zentrums. Seit Sommer 2002 existiert das 'Zentrum Wald-Forst-Holz Weihenstephan' ein Zusammenschluss von FH Weihenstephan, Fachbereich Wald und Forstwirtschaft, TU München, Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement, Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Der Name und das Logo wurden in einer gemeinsamen demokratischen Abstimmung am Campus und im StMLF gewonnen. Die offizielle Gründungsfeier fand am 8. Mai 2003 mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Leitern der drei Partnerinstitutionen statt. Hinter dem Zusammenschluss der drei Partner steht ein Förderverein, der eine finanzielle Flexibilität gewährleistet und gleichzeitig die Gremien zur Verfügung stellt, die notwendig sind, um die gestellten Aufgaben zu erfüllen. Eine weitere geschäftliche Basis bildet eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsministerium (StMLF) und dem Wissenschaftsministerium (StMWFK), die voraussichtlich ab 2005 in Kraft treten wird. usw.
Das Projekt "Planerhaltung im Recht der Raumordnung - Zur Auslegung und Umsetzung von Paragraph 10 ROG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Mit Paragraph 10 ROG hat die 'Planerhaltung' Eingang in das Raumordnungsrecht des Bundes gefunden. Der Begriff der Planerhaltung wurde ursprünglich von der Literatur entwickelt. Bei der Novellierung des ROG im Jahre 1998 hat ihn der Gesetzgeber dann aufgegriffen und als Überschrift über verschiedene Un-beachtlichkeits- und Heilungsregelungen für fehlerhaft zustande gekommene Raumordnungspläne gesetzt. Hinter dem Begriff der Planerhaltung verbergen sich damit Rechtsfolgenregelungen. Da Raumordnungspläne als Rechtsnormen anzusehen sind, gilt im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit grundsätzlich das so genannte 'Nichtigkeitsdogma'. Diese Rechtsfolge wird mit den Planerhaltungsregelungen nunmehr kraft Gesetzes durchbrochen. Auch rechtswidrige Pläne sind danach nicht mehr ohne weiteres unwirksam. Hierdurch sollen Verwaltungsressourcen geschont und die aufwendige Raumordnungsplanung vor der unnötigen Neuerarbeitung im Grunde erhaltenswerter Plänen bewahrt werden. Gleichzeitig dient die Planerhaltung aber auch der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz hinsichtlich einmal ergangener hoheitlicher Pläne. Entsprechende Regelungen sind im Prinzip nicht neu. Das Verwaltungsrecht verfügt über eine Reihe von Vorschriften, nach denen die Fehlerhaftigkeit eines Rechtsakts ohne Auswirkungen bleibt. Insbesondere im Bau- und Fachplanungsrecht waren die Instrumente der Planerhaltung bereits vor ihrer Aufnahme in das Raumordnungsgesetz etabliert. Jedoch lassen sich die dort gewonnenen Erkenntnisse über die Planerhaltung nur eingeschränkt auf das Raum-ordnungsrecht übertragen. Die übergeordnete Landesplanung weist signifikante Unterschiede zur Bau- und Fachplanung auf, die u.a. in den verschiedenen Rechtsformen der Raumordnungspläne und in der andersartigen Rechtswirkung ihrer Planaussagen begründet sind. Diese Unterschiede führen zu einer vielfach abweichenden Ausgangslage für den Einsatz der Planerhaltungsregelungen im Raumordnungsrecht. Das ist bei der Umsetzung der rahmenrechtlichen Vorschrift des Paragraph 10 ROG in das Landesrecht und bei der nachfolgenden Anwendung der landesrechtlichen Planerhaltungsregelungen zu beachten. Hier zeigt sich der Bedarf, die in Paragraph 10 ROG zusammengefassten Fehlerfolgenregelungen auf die Eigenheiten der Raumordnungsplanung abzustimmen und ent-sprechend zu konkretisieren. Diesem Anliegen widmet sich die vorliegende Arbeit. Der Verfasser stellt zu-nächst die allgemeinen Grundlagen des Fehlerfolgenrechts in der hoheitlichen Planung vor und erläutert die entsprechenden Regelungen im Bau- und Fach-planungsrecht. Daran anknüpfend wendet er sich einer intensiven Befassung mit der raumordnungsrechtlichen Planerhaltungsvorschrift zu. Neben einer detaillierten Erörterung der einzelnen Tatbestände des Paragraph 10 Abs.1 bis 3 ROG werden dabei auch die Fragen der verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit der Planerhaltung im Raumordnungsrecht beleuchtet. ...
Das Projekt "Aufbau und Implementierung des Stifterservice Umweltfonds" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Alexander Brochier Stiftung Haus des Stiftens durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Begrenzung des Klimawandels auf ein verträgliches Maß ist eine der größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts - eine Herausforderung, die nicht allein durch technische Anpassungsstrategien und Regierungshandeln bewältigt werden kann. Die Entwicklung hin zu globaler Nachhaltigkeit, wie sie als Leitbild von der internationalen Staatengemeinschaft 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde, setzt nicht nur den Wandel der Produktionsweisen, sondern auch der Lebensstile und Konsummuster in der ersten Welt voraus. Die notwendigen Innovationen müssen aus der Zivilgesellschaft heraus von den Bürgern selbst gestaltet werden. Ein zentrales Anliegen von Umweltkommunikation und Bildung für Nachhaltigkeit muss daher auch die Aktivierung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sein. Stiftungen sind integraler Bestandteil unserer Zivilgesellschaft geworden und tragen Wesentliches zur Entwicklung unseres Landes bei. Stifter haben ein gesellschaftliches Anliegen und wollen mit ihrer Stiftung etwas bewegen. Dies geschieht nicht nur auf monetärem Wege, sondern Stifter setzen ihre Zeit, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Netzwerke für die Aufgaben ihrer Stiftung ein. Diese Gestaltungskraft wird benötigt, um Natur und Umwelt zu schützen, um den Klimawandel auf ein verträgliches Maß zu reduzieren und Bewusstsein für die Notwendigkeit nachhaltiger Entwicklung zu schaffen. Die Initiative 'Stiften für die Umwelt' richtet sich an die Zivilgesellschaft und hilft Privatpersonen und Unternehmen, sich als Stifter für Umweltschutz, Artenvielfalt und nachhaltige Entwicklung zu engagieren. Die Initiative wird erstens die Notwendigkeit eines Engagements für Umweltschutz, Artenvielfalt und nachhaltige Entwicklung darlegen. Die Publikation von Stifterportraits und positiven Berichten aus der Arbeit von Umweltstiftungen soll Interesse wecken und zu einem Engagement in diesem Bereich motivieren. Zweitens wird sowohl über die Möglichkeiten und Vorteile eines Stiftungsengagements im Allgemeinen (Rechtsformen, Steuervorteile, Testamentsgestaltung etc.) als auch über konkrete Stellen informiert, bei denen Stifter Unterstützung bei der Gründung und Verwaltung von Stiftungen im Umweltbereich erhalten können (z.B. Umweltstiftung Greenpeace, WWF Stiftungszentrum, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Umweltfonds Stifterservice). Die Initiative 'Stiften für die Umwelt' bietet drittens persönliche Gespräche zwischen Interessenten, Stiftern und Umweltexperten, Kamingespräche, Stiftertreffen, Projektbesuche und Stifterreisen an. Die Initiative wird breit über die verschiedenen Medien und auf Veranstaltungen präsentiert.
Das Projekt "Regionale Netze zur Wieder- und Weiterverwendung von Fahrrädern (ReUse-Velo)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Zentraleinrichtung Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation (ZEWK), Koooperations- und Beratungsstelle für Umweltfragen (kubus) durchgeführt. ReUseVelo ist ein Netzwerk aus Unternehmen, Einrichtungen und Projekten unterschiedlichster Aufgabenfelder und Rechtsformen. Das Projekt zielt auf die Entwicklung eines nachhaltigen und ökonomisch tragfähigen Konzepts zur Wieder- und Weiterverwendung von Gebrauchträdern. Durch die Kaufentscheidung für ein ReUseVelo, soll Nachhaltigkeit im Alltag erlebbar und praktikabel werden.
Das Projekt "Der Mensch und das Wetter am Beispiel des Hagels und der Hagelversicherung. Eine unternehmens- und kulturgeschichtliche Studie unter besonderer Berücksichtigung der Vereinten Hagelversicherung, VVaG (Gießen)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Seminar für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte durchgeführt. Ziel ist es, die Entwicklung dieses Branchenführers im Segment landwirtschaftliche Spezialversicherer im Kontext der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Zeit darzustellen. Besonderer Augenmerk soll dabei auf die Veränderung der Institution 'Versicherung' sowie einer veränderten Perzeption des Hagels gelegt werden. Untersucht werden die Rahmenbedingungen, die zur Gründung der Institution Hagelversicherung geführt haben. Diese Innovation, welche in den Schriften der Kameralisten zum ersten Mal angedacht wurden, erforderte auch eine Änderung der Geisteshaltung. Wurden Naturkatastrophen, v.a. im Zeitalter der Reformation noch als Strafe Gottes gesehen, scheint es festzustehen, dass sich diese Geisteshaltung im Laufe des 17. und v.a. des 18. Jahrhunderts geändert hatte und schließlich in der Entwicklung einer ökonomischen Institution mündete. Diesen Prozess zu beschreiben, der in der vorhandenen Literatur zur Hagelversicherung nicht beachtet wird, soll Ziel der Arbeit sein. Schwerpunkt der Untersuchung dieses Prozesses soll das 18. bis 20. Jahrhundert sein. Als Quellen bieten sich dabei neben den Schriften der Kameralisten u.a. Zeitschriften des 18. Jahrhunderts an. Vor diesem kulturgeschichtlichen Hintergrund folgt anschließend die unternehmensgeschichtliche Studie.
Das Projekt "Workshop 'Naturchancen auf Truppenübungsplätzen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Interkommunaler Arbeitskreis Wahner Heide e.V. durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Fachtagung: Mobilisieren der Öffentlichkeit, Sensibilisieren von Vertretern der unterschiedlichsten Nutzungsinteressenten und vor allem von Ratspolitikern der 5 Städte und 2 Kreise, die Anteil am Landschaftsraum Wahner Heide haben. In ihren Entscheidungen sollte der Aspekt des Natur- und Kulturerhalts vorrangige Bedeutung einnehmen. Es gilt, das einmalig artenreiche Biotopmosaik im Spannungsfeld kommunaler Begehrlichkeiten und dem hohen Erholungsdruck im Köln/Bonner Ballungsraum zu erhalten und weiterhin zu pflegen. Erarbeitung von Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung. Anlass: Rückzug der belg. Truppen, der Mitte 2004 abgeschlossen sein wird. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Tagung ist eingerahmt von einer vor- und einer nachbereitenden Informationsveranstaltung. 1. (April) 'Blütenpracht der Narzissentäler - Deutsch-Belgische Zusammenarbeit im Umweltschutz' auf dem belg. Truppenübungsplatz Elsenborn/Eifel (Anl.1). 2. (Juni) 'Moor- und Heidewanderung - Deutsch-Belgische Zusammenarbeit im Umweltschutz' auf dem belg. Übungsplatz Wahner Heide (Anl.2). Kooperationspartner ist das Bundesforstamt. Am 08. Mai wird eine Pressekonferenz einberufen. Eingeladen ist die Presse der maßgeblichen Städte und Kreise. Die Fachtagung am 14. Mai (Anl.3) ist wie folgt strukturiert: Zunächst wird in zwei Grundsatzreferaten die Thematik erläutert. Erfahrungen sowohl aus den Neuen Deutschen Bundesländern als auch aus NRW geben Denkanstösse für die Arbeitsgruppen. Anliegen ist ein Wissens- und Erfahrungstransfer hinsichtlich der zentralen Fragestellungen: 1. Konversionsmaßnahmen und Biotopmanagementpläne auf anderen Übungsplätzen? 2. In Einklang bringen von Naherholung und Naturschutz nach Abzug der Militärs? 3. Mit dem Naturschutz konkurrierende Nutzungsansprüche? Im Plenum werden die Statements diskutiert und gebündelt. Nachmittags erarbeiten die Teilnehmer in 3 Arbeitsgruppen Grundlagen zur Diskussion im abschließenden Plenum. Im Konsens verfasste Abschlussempfehlungen werden an die Teilnehmer verteilt. Fazit: Das Fazit ist den Empfehlungen zu entnehmen (s.Anl.6). Dabei wurden die Rechtsform einer Stiftung und die Gründung einer Biologischen Station als beste Lösung angesehen. Der IAWH wurde beauftragt, hierzu Gespräche mit allen Beteiligten aufzunehmen und entsprechende Unterlagen vorzubereiten. Das Büro des IAWH muss dazu verstärkt und besser ausgestattet werden. Fortschritte sollen auf einer weiteren Tagung erörtert werden.
Origin | Count |
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Bund | 25 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 25 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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open | 26 |
Language | Count |
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Deutsch | 26 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Keine | 19 |
Webseite | 7 |
Topic | Count |
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Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 16 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 26 |
Wasser | 13 |
Weitere | 26 |