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Anbindehaltung von Milchvieh in Rheinland-Pfalz

Rechtsgutachten kritisiert Mängel bei der Anbindehaltung von Kühen, Kritik des Bauernverbands am Gutachten, aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, Praxis, Bewertung des Gutachtens sowie der Kritik der Verbände; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Auslegung und Weiterentwicklung des Vergaberechts hinsichtlich der weiteren Integration von Umweltkriterien

Ein wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist die fachliche Unterstützung von UBA bei der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitshilfen für Beschaffende - insbesondere das Rechtsgutachten, der Bericht zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und der Schulungsskripte. Hierbei gilt es, Neuerungen vergaberechtlicher Art einzuarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen und rechtskonformen Vorschlägen für beispielsweise neue Verwaltungsvorschriften oder andere Vorschriften - auch auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll geprüft werden, welche weiteren verpflichtende Vorgaben helfen können, um verbleibende Unsicherheiten in der Auslegung des EU-Vergaberechts auszuräumen und einen noch weitergehenden Umwelt-/Arbeitnehmerschutz zu ermöglichen. Ein drittes Ziel besteht in der Multiplikation der rechtlichen Bestimmungen unter Beschaffenden.

Forstrecht

Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)

Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Nachhaltige Mobilität in Lincoln III: Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt, Teilprojekt C: Wissenstransfer und Übertragbarkeit sowie Hemmnisse und Erfolgsfaktoren

Markteinfuehrung Guetesiegel umwelt- und sozialverantwortlicher Tourismus - Rechtsgutachten -

Michael Hauer: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit bei der Spende von Lebensmitteln an Tafeln“

Klimaschutzministerium stellt Pilotprojekt vor, damit der Lebensmitteleinzelhandel Essens- und Getränkespenden rechtssicher an Tafeln weitergeben kann – Lebensmittelüberwachung gibt „Go“ für Rheinland-Pfalz „Die Weitergabe verkehrsfähiger Lebensmittel, die ansonsten im Müll landen würden, ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz und für die soziale Teilhabe. Knapp eine Million Tonnen Lebensmittel landen jährlich in den Müllcontainern des Einzelhandels, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Viele Händlerinnen und Händler würden diese Lebensmittel gerne an gemeinnützige Organisationen, wie die Tafeln weitergeben, stehen aber vor rechtlichen Hürden. Mit diesem Pilotprojekt räumen wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern diese Hindernisse beiseite und setzen uns gemeinsam für Umwelt und Mensch ein“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer am heutigen Freitag in Trier. Dort stellte er zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des EDEKA-Verbunds im Südwesten und des Landesverbandes Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland ein in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzministerium entwickeltes Verfahren vor, das die Weitergabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ermöglicht. Dies wurde in einem Pilotprojekt in fünf Märkten des EDEKA-Verbunds im Südwesten getestet. Häufig stehen der Spendenbereitschaft des Lebensmitteleinzelhandels haftungsrechtliche Bedenken entgegen. Das Bundesernährungsministerium hat hierzu 2024 ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Die Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge ist jedoch komplex und erfordert grundlegende Änderungen in EU- und Bundesrecht. „‚Mindestens haltbar bis‘ heißt nicht ‚verdorben ab‘ – viele Lebensmittel sind auch Tage oder Wochen nach Ablauf des MHD bedenkenlos genießbar. Alle Beteiligten sind umfangreich zu schulen, dann ist die Lebensmittelüberwachung mit dem Verfahren einverstanden“, so Michael Hauer. Der Staatssekretär wies jedoch darauf hin, dass das vorgestellte Konzept ausschließlich für Ware mit einem MHD gilt: „Ware mit einem Verbrauchsdatum, wie beispielsweise Hackfleisch oder Räucherlachs, darf nach Ablauf dieser Frist weder abgegeben noch verzehrt werden.“ „Wir verzeichnen einen enormen Zuwachs an Menschen, die bei den Tafeln um Hilfe nachsuchen. Gleichzeitig müssen wir täglich erleben, dass dringend benötigte Lebensmittel nach Ablauf des MHD aus Haftungsgründen nicht an die Tafeln abgegeben werden können. Umso erfreulicher ist es, dass es gemeinsam mit der EDEKA Südwest und dem Klimaschutzministerium gelungen ist, eine haftungs- und lebensmittelsichere Abgabe an die rheinland-pfälzischen Tafeln zu finden – ein starkes Zeichen von Verantwortung und Solidarität“, so Sabine Altmeyer-Baumann, Landesvorsitzende Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland. Das Vorgehen sieht nun so aus, dass Ware bis zum letzten Tag des MHD aus den Verkaufsregalen genommen wird und in einen Bereich im Warenlager verbracht wird, der – vergleichbar einem Postfach – der abnehmenden Organisation (z.B. Tafel) zugewiesen und vorbehalten ist, sodass die Spende rechtlich noch vor Ablauf des MHD erfolgt. Die Mitarbeitenden der Tafel können dann zu einem für sie passenden Zeitpunkt – also auch am Folgetag, selbst wenn dann das MHD verstrichen sein sollte – die Spenden abholen und an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Diese Mitarbeitenden sind geschult, um Ware zu erkennen und auszusondern, die nicht mehr verkehrsfähig ist. Die Lebensmittelüberwachung war eng eingebunden und bescheinigte dem Verfahren, dass die Verantwortlichen damit ihrer gesetzlichen Pflicht für sichere Lebensmittel nachkommen können. Dazu Michaela Meyer, Geschäftsbereichsleiterin Nachhaltigkeit EDEKA Südwest, bei der Vorstellung des Projekts: „Schon aus wirtschaftlichen Gründen sind wir daran interessiert, durch eine gute Disposition, die Menge überschüssiger Lebensmittel so gering wie möglich zu halten. Die Tatsache, dass laut Statistischem Bundesamt lediglich sieben Prozent der jährlich in Deutschland anfallenden Lebensmittelabfälle im Handel entstehen, verdeutlicht dies. Bevor Ware dennoch weggeworfen werden muss, nutzen wir andere Möglichkeiten, diese einer Verwendung zuzuführen. Genau hier setzt unser gemeinsames Pilotprojekt an. Wir begrüßen jede Initiative, die es uns ermöglicht und einfacher macht, die Tafeln und andere soziale Einrichtungen in diesem Zusammenhang zu unterstützen. Deshalb haben wir uns gerne an der Seite von EDEKA Quint an dem Feldversuch beteiligt und bringen uns weiterhin aktiv ein. Ein großes Dankeschön richte ich in diesem Zusammenhang an Theresia Quint und ihr Team.“ Das Ministerium hat dies mit Schreiben an die Lebensmittelüberwachungsbehörden, an die Tafeln und an EDEKA Südwest begleitet, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit bei der Bewertung der Umsetzung zu schaffen. Gerne können auch andere Lebensmitteleinzelhändler dieses Verfahren fortan so umsetzen.

Schriftenreihe zur Regionalentwicklung (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Übersicht über die Schriftenreihe Bisher sind folgende Titel erschienen: Heft 1: Städteranking für Städte mit mehr als 15.000 Einwohnern im Freistaat Sachsen (2001) Heft 2: Stärken-Schwächen-Profil für die Oberlausitz (2001) Heft 3: Rechtsfragen der Auswahl von FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen (2002) Heft 4: Zweckverbandssatzungen für künftige Seenlandschaften (2002) Heft 5: Ausgewählte örtliche Bauleitplanungen von Gemeinden an der deutsch-polnischen Grenze (2006) Heft 6: Ausgewählte Flächennutzungsplanungen von Gemeinden an der deutsch-tschechischen Grenze (2007) Heft 7: Grenzüberschreitende Koordinierung der kommunalen Flächennutzungsplanung im deutsch-tschechischen Grenzraum (Studie zur Dokumentation und Auswertung des Projekts KOREG) (2007) Heft 8: Přeshraniční koordinace komunálního územního plánování v česko-německém pohraničíe (Studie k dokumentaci a vyhodnocení projektu KOREG - česká verze) (2007) Heft 9: Rechtsgutachten zum Braunkohlenplanverfahren zur Inanspruchnahme des derzeit als Vorranggebiet ausgewiesenen Teils des Braunkohlenplangebietes Nochten (2007)

Untersuchung möglicher Instrumente zur rechtlichen Verankerung und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt

Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des EU-Verordnungsvorschlags zu NGT-Pflanzen mit dem Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit

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