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Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Praxishilfe Siedlungsrückzug zur Anpassung an den Klima- und demografischen Wandel: rechtliche, planerische und politische Handlungsoptionenfür Kommunen, Kreise sowie die Landes- und Regionalplanung

Der Siedlungsrückzug wird bislang vor allem in der Wissenschaft als mögliche Handlungsoption zur Anpassung an den Klima- und demografischen Wandel diskutiert. Unter Siedlungsrückzug werden dabei die schleichende Nutzungsaufgabe von Wohn-, Gewerbe- und Erschließungsinfrastrukturen, der gezielte Rückbau von einzelnen Bestandsanlagen bis zu Ortsteilen sowie eine kommunale und regionale Bodennutzungsplanung zur Vorbereitung von Rückzugsmaßnahmen gefasst. Vorbehalte hinsichtlich Akzeptanz und Umsetzbarkeit bestehen bei politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen. Das Thema sei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, so dass im Kontext des demografischen Wandels (Schrumpfungsräume) und des Klimawandels (bspw. Hochwasserrisikogebiete) dem Bestandserhalt von Siedlungs- und Infrastrukturen der Vorrang gegeben werde. In der Planungspraxis wird der Siedlungsrückzug mittlerweile als eine mögliche Maßnahme anerkannt. Die Forschung zum Klimawandel, die mittel- bis langfristigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung (Wanderungsbewegungen, zunehmend untergenutzte und unterhaltsaufwendige ländliche Siedlungs- und Infrastrukturen) und Klimaentwicklung (z.B. Häufung von Extremhochwässern) zeigen den dringlicher werdenden Handlungsbedarf zur Siedlungsanpassung bis hin zu einem Siedlungsrückzug auf. Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf der rechtlichen Machbarkeitsstudie, eine handlungsleitende Praxishilfe für kommunale Planungsträger sowie die Landes- und Regionalplanung mit relevanten Beispielszenarien für Siedlungsrückzüge zu entwickeln, aufgrund derer tragfähige Umsetzungskonzepte unter Beachtung bestehender rechtlicher, planerischer, ökonomischer und politischer Rahmenbedingungen erstellt werden können. Die Praxishilfe soll über geeignete Vermittlungsformate den Siedlungsrückzug als legitimen Baustein für eine klima-, demografiefeste und umweltverträgliche Siedlungsentwicklung bei den Adressaten etablieren und bestehende Anwendungshemmnisse abbauen.

Energiesystemanalyse von Dekarbonisierungsstrategien der Landwirtschaft, Teilvorhaben: Rechtliche Analyse der Dekarbonisierung in der Landwirtschaft und juristische Bewertung der erarbeiteten Lösungen

F+E-Vorhaben Nationaler Aktionsplan Schutzgebiete' (Los 2 - Moderation);(FKZ-Nr.: 3516850100) - Ziel ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans Schutzgebiete für die gesamte Bundesrepublik in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Stadtstaaten

Eine Moderation des F+E-Vorhabens durch eine Person mit entsprechender Erfahrung wird als erforderlich erachtet, da davon auszugehen ist, dass die Vorstellungen der Bundesländer untereinander mehr oder weniger stark variieren bzw. einzelne Länder bundesweit relevante Vorschläge und Ansätze, die von der großen Mehrheit der Bundesländer akzeptiert werden, kritisch hinterfragen. Los 2 Moderation: Die Moderation soll dazu beitragen, dass das o.g. F+E-Vorhaben im Dialogprozess zwischen Bund und Bundesländern zusammen mit dem Auftragnehmer des fachlich-inhaltlichen Teils des Vorhabens sowie externen Experten/innen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt wird. Es sind insgesamt 5 Workshops mit abgrenzbaren, aber inhaltlich verknüpften Themenkomplexen und teilweise unterschiedlichen Teilnehmerkreisen vorgesehen (s. Leistungsbeschreibung): Workshop 1: Ökologische Repräsentativität des Schutzgebietssystems, Vernetzung von Schutzgebieten Workshop 2: Managementqualität und -effizienz der Schutzgebiete und Instrumente zur Umsetzung Workshop 3: Erhöhung der Akzeptanz von Schutzgebieten sowie Integration der Schutzgebiete in die umgebenden Landschaften Workshop 4: Input der Naturschutzverbände zu allen Anforderungen, die in den Work-shops 1-3 thematisiert wurden Workshop 5: Sonstige relevante Themen, die im Laufe des Vorhabens entwickelt werden (z.B. gesetzliche Rahmenbedingungen, weitere Instrumente zur Umsetzung, Standardisierungspotenziale bei Erfassung und Management von Schutzgebieten) Sollten sich in einzelnen Punkten Probleme im Vorhaben verfestigen, so hat der Moderator den Auftraggeber bzw. die PAG zu beraten, wie diese wieder aufgelöst werden können, ohne die Projektziele im Allgemeinen zu gefährden. Der Moderator /die Moderatorin hat dazu an den PAG-Sitzungen teilzunehmen. Während der vorgesehen 29-monatigen Laufzeit des F+E-Vorhabens steht der Moderator allen Beteiligten insbesondere in kontroversen Fällen beratend bzw. unterstützend zur Verfügung.

Bio-TGW - Biologisches Trink- und Grundwassermanagement, Teilprojekt 2

Bio-TGW - Biologisches Trink- und Grundwassermanagement, Teilprojekt 1

EOM-Plus - Analyse der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen von markbasierten Engpassinstrumenten als regionale und temporäre Ergänzung zum bestehenden Energy-Only-Marktdesign, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Untersuchungen

Entwicklung einer Technologie zur Gewinnung neuer, nicht gesundheitsschädlicher Werkstoffe aus Rezyklaten von Altreifen (RubberTyRec), Teilprojekt E, 09126 Chemnitz

Geeignete Rechtsinstrumente für die nationale Umsetzung der bodenbezogenen sustainable development goals, inbesondere des Ziels einer 'land degradation neutral world'

Die Staatengemeinschaft hat 2012 in dem Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz vereinbart, sich für eine 'land degradation neutral world' einsetzen zu wollen. Diese Zielstellung ist auch in den von der UN-Generalversammlung im September 2015 beschlossenen 'sustainable development goals' (im Weiteren: SDG) enthalten, die Richtschnur für die nationalen und internationalen Politiken bis 2030 sein sollen. SDG 15 verlangt 'to halt and reserve land degradation'. Target 15.3 greift die Formulierung des Abschlussdokuments der Rio-20-Konferenz auf. Die SDG müssen anschließend von den Nationalstaaten umgesetzt werden. Das Vorhaben verfolgt drei Ziele: Erstens soll ermittelt werden, ob das deutsche und europäische Recht schon hinreichend Rechtsinstrumente vorsehen, um das Ziel einer 'land degradation neutral world' umsetzen zu können. Auch das untergesetzliche Regelwerk sowie die konkrete Implementation der Vorschriften sind zu analysieren. Die Ergebnisse der Rechtsstudie von 2014, Ecologic Institute, Legal Means to implement the objective 'land degradation neutral world' in interantional law, sind zu berücksichtigen. Ferner sollen Vorschläge für geeignete rechtliche Instrumente unterbreitet werden. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung sollen zweitens Vorschläge für Best Practices und/oder ein Manual für die nationale Implementierung erstellt werden. Drittens soll ein internationaler Dialog im Rahmen eines internationalen Workshops zur Vorstellung der Ergebnisse organisiert werden.

IBÖM02: CapAcidy: Bio-basierte Capron- und Caprylsäure - Herstellung, Aufreinigung, Vermarktungsstrategie, Teilprojekt B

Im Projekt soll gezeigt werden, wie die mittelkettigen Carbonsäuren Capron- und Caprylsäure aus bestehenden Biogasanlagen in die chemische Industrie integriert werden können. Capron- und Caprylsäure sind Spezialchemikalien mit einem breiten Anwendungsspektrum. Mit dem neuen Verfahren soll Biogasanlagenbetreibern eine alternative Nutzungsmöglichkeit in Form von zusätzlichen Wertschöpfungsketten im Sinne einer Bioraffinerie eröffnet werden. Das neue Nutzungskonzept verbindet dabei bestehendes Knowhow der Anlagenbetreiber und vorhandene Infrastrukturen am Standort mit einer innovativen Betriebsweise und zusätzlichen technischen Komponenten zur Produktion und Extraktion der Carbonsäuren. Gleichzeitig wird eine alternative, nachhaltige Möglichkeit zur Herstellung der Carbonsäuren aus heimischen Biomassen sowie Rest- und Abfallstoffen entwickelt, so dass die Nutzung tropischer Pflanzenöle (Palm- und Kokosöl) als Basis vermieden werden kann. Anhand zweier Anwendungsmöglichkeiten soll im Projekt gezeigt werden, wie der Weg von der Produktion der Carbonsäuren mittels anaerober Fermentation über die Separation (Fest-Flüssig- und Flüssig-Flüssig-Trennung, Destillation), die chemische Modifikation (Veresterung, Sulfonierung) bis zur Verwendung in Reinigungs- und Schmiermitteln funktioniert. Darüber hinaus wird im Projekt ein Anlagenkonzept zur Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage in eine Bioraffinerie entwickelt. Darauf aufbauend erfolgen ein Basic Engineering sowie die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen am Bioraffineriestandort. Über den gesamten Projektverlauf wird in enger Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsexperten eine Verwertungsstrategie entwickelt, wobei die Marktpotenziale sowie weitere Anwendungsfelder für Capron- und Caprylsäure recherchiert und präzisiert werden.

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