Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Mit Schreiben vom 30.09.2019 hat die Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth, als (damalige) Vorhabensträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben Lärmsanierung Schwaig von Betr. –km 397+900 bis Betr. –km 399+978 beantragt. Zum 01.01.2021 wurde die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, im Rahmen der Rechtsnachfolge (Umwandlung) neue Vorhabensträgerin für das Verfahren. Im Laufe dieses Verfahrens haben sich jedoch durch die Senkung der Lärmsanierungsgrenzwerte zum 01.08.2020 und die Einführung eines neuen Lärmberechnungsverfahrens nach den Maßgaben der RLS 19 die rechtlichen Rahmenbedingungen im Lärmschutz gravierend geändert. Diese gesetzlichen Änderungen waren für die Vorhabensträgerin zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht absehbar. Die neuen Rahmenbedingungen erforderten umfangreiche Umplanungen, um die Lärmschutzmaßnahme an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen ist nach erfolgter Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines neuen Rechtsverfahrens notwendig. Mit Schreiben vom 10.07.2021 hat die Vorhabensträgerin den Antrag vom 30.09.2019 daher zurückgezogen. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 14.10.2021 wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsverfahren eingestellt. Das nunmehr am 28.07.2022 neu beantragte Vorhaben umfasst die Optimierung des Lärmschutzes, den Ersatzneubau des Bauwerks BW 398b, die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und die Provisorien der bauzeitlichen Verbreiterung der Bundesautobahn (BAB) A 3 im Autobahnabschnitt zwischen der AS Nürnberg/Behringersdorf und dem AK Nürnberg. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen verlaufen östlich und westlich der BAB A 3 von Betr.-km 397,750 bis Betr.-km 400,182. Die plangegenständlichen Maßnahmen beinhalten: • aktive Lärmschutzmaßnahmen beidseitig der BAB A 3 auf einer Gesamtlänge von 3.300 m und einer maximalen Höhe von 16,20 m über Gradiente • ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen an 101 Gebäuden zur Einhaltung des Nachtgrenzwertes für die Lärmsanierung • beidseitige Erneuerung der Fahrbahndeckschicht und Einbau eines lärmarmen Fahrbahn-belages SMA LA auf einer Länge von ca. 2,40 km • Ersatzneubau der Feldwegunterführung BW 398b (2 Teilbauwerke) sowie • Provisorische Verbreiterung der BAB A 3 Richtungsfahrbahn Würzburg auf einer Läge von ca. 270 m. Die optimierten aktiven Schallschutzmaßnahmen führen zu einer wesentlichen Reduzierung der Immissionen an der nächstgelegenen Bebauung. Gleichzeitig verringern sich durch das Vorhaben auch die bestehenden, negativen Auswirkungen auf die hinter den Schutzeinrichtungen liegenden Lebensräume und Tierarten. Insofern erfolgt eine Reduzierung der Belastung unmittelbar angrenzender Biotope und eine Erhöhung der Biotopfunktionen sowie eine Verbesserung der Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Unterlage 1 der Planunterlagen verwiesen. Der Planungsabschnitt liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken, Landkreis Nürnberger Land. Die Baumaßnahme wirkt sich auf das Gebiet der Gemeinde Schwaig bei Nürnberg mit den Ortsteilen Behringersdorf und Malmsbach sowie der Stadt Nürnberg, Ortsteil Laufamholz, aus. Trägerin des Vorhabens einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern. Im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig, sowohl privates als auch öffentliches Grundeigentum vorübergehend sowie dauerhaft in Anspruch zu nehmen.
Der Antragsteller betreibt in Rechtsnachfolge eine Fischzuchtanlage in Roßhaupten, welche mit Bescheid vom 24.05.1977 unbefristet genehmigt worden ist. Im Abfischkeller der Fischzuchtanlage besteht ein ca. 2,4 m hoher Absturz, über den das Überwasser aus der Anlage in, die im Kellerboden eingelassene Abfischbecken hinabstürzt. Im Bereich diese Absturzes soll nun ein oberschlächtiges Stahlwasserrad eingebaut und zur Stromerzeugung genutzt werden.
HESSEN Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie IM& Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Postfach 32 09 • 0-65022 Wiesbaden Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Referent der Geschäftsführung Standort Peine AMI Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) 89-0100 40/17 Bearbeiter/in: Durchwahl' E-Mail: Fax. Ihr Zeichen: 0611 6939- @hInug.hessen.de 0611 6939 SG02101/26-3113-2020#131 Eschenstraße 55 31224 Peine Ihre Nachricht:vom 18.12.2020 Datum'26 Januar 2021 Kategorisierung von entscheidungserheblichen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) Sehr geehrter mit Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 hatten Sie dem HLNUG eine aktualisierte Tabelle mit Kategorisierungsvorschlägen, die sich auf die gemäß § 13 StandAG entscheidungserheblichen Daten beschränken und zu denen Ihnen aus Hessen noch keine Kategorisierung vorliegt, übermittelt. Nach meinen Mitteilungen vom 04.01. und 14.01.2021 erfolgt hiermit eine weitere Datenübermittlung. In der von Ihnen zur Verfügung gestellten Tabelle konnte zwischenzeitlich ein Abgleich zwischen unserer Datenbank mit den Daten aus der KW-Datenbank, Hannover, erfolgen, dessen Ergebnis ich Ihnen hiermit übermitteln darf. Wie schon vermutet, sind die allermeisten der Ihnen aus der KW-Datenbank zur Verfügung gestellten Bohrungen/Daten ebenfalls aus der Hessischen Bohrdatenbank zur Verfügung gestellt worden. Allerdings werden die Daten in Hessen unter einer anderen Bezeichnung (Archivnummer, KennlD) geführt. Dies erforderte einen längeren Datenabgleich in unserem Haus. Das Ergebnis sehen sie in der angehängten Tabelle. Wie Sie sehen, ist der Anhörungsprozess zu einem Großteil der Daten bereits abgeschlossen und die Festsetzung der Datenkategorie auf unserer Homepage mit dem 11.01.2021 öffentlich bekannt geben. In den Spalten F — 0 wurden die Daten der KW-Datenbank mit den hessischen Daten aus der Bohrdatenbank Hessen gegenübergestellt. Die von Ihnen gelb hinterlegten Zellen wurden soweit möglich von mir ausgefüllt. Bei einigen wenigen Datensätzen steht die abschließende Prüfung noch aus, was bedeutet, dass diese Daten zum jetzigen Zeitpunkt in unserer Datenbank nicht enthalten sind. Jedenfalls nicht unter der angegebenen Kennung. Sollten sich hierzu neue Erkenntnisse ergeben, werde ich Ihnen dies mitteilen. Wie schon in meiner E-Mail vom 04.01.2020 mitgeteilt, haben wir in Hessen eine Vielzahl von Daten, besonders aus dem Bereich des ehemaligen Erzbergbaus, denen wir keinen Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen Rheingaustraße 186. 65203 Wiesbaden Telefon 0611 69 39-0 Telefax 0611 69 39-555 Besuche bitte nach Vereinbarung UG Für eine lebenswerte Zukunft _ 2_ Dateninhaber bzw. keine Rechtsnachfolge zuordnen können. Auch diese Daten sind in Ihrer Tabelle gekennzeichnet. Hier streben wir gemäß §25 GeolDG ein Aufgebotsverfahren an. Bitte entnehmen Sie dieser E-Mail mein Schreiben sowie die erwähnte Excel-Tabelle. Freundliche Grüße Im Auftrag (Dezernatsleiter Geologische Gundlagen, HLNUG) Seite 2 von 2
Das Projekt "Forest-Climate Projects KWAMP and PAPSTA (Rwanda)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GFA Envest GmbH durchgeführt. Aim of the assignment was to undertake a feasibility study within the Kirehe 'Community Based Watershed Management Project' (KWAMP) and the 'Project for the Strategic Plan for the Transformation of Agriculture' (PAPSTA) do qualify as CDM projects according to the regulations of the Kyoto protocol. Services provided: Clarification of the additionality for both projects; Determination whether the projects can be implemented as Programme of Activities (PoA); Revision and improvement of technical mechanisms for monitoring, for continued support to the establishment of agroforestry systems, and for sharing monetary incentives with participating farmers; Assessment of the carbon finance opportunities for the planned small-scale biogas fermenters; Development of the Carbon Finance Documents for both projects based on the standard of the BioCarbon Fund of the World Bank.
Das Projekt "Niederschlagsinterzeption - Lokalisierung der Wasserspeicherung und Verdunstung in Waldbeständen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Bereich Bau und Umwelt, Fachrichtung Hydrowissenschaften , Institut für Hydrologie und Meteorologie, Professur für Meteorologie durchgeführt. Niederschlagsinterzeption hat wesentlichen Einfluss auf die Wasserverfügbarkeit in Ökosystemen. Speziell in Wäldern verdunstet dabei bis zu 50 % des Niederschlags und ist nicht für Pflanzen verfügbar. Der Prozess ist hochvariabel und wird noch nicht zufriedenstellend in Modellen abgebildet. Statistische Verfahren bei der Bestimmung der Modellparameter und konzeptionelle Ansätze erzeugen eine große Unsicherheit in der Quantifizierung der Interzeption. Insbesondere die statistische Parametrisierung und die fehlende Kopplung an die Struktur und die Eigenschaften der Pflanzenbestände lassen eine Übertragung von experimentellen Befunden kaum zu. Zur Bilanzierung des Wasserhaushaltes unter sich zukünftig ändernden Niederschlagsmustern und Landnutzungen ist dies aber zwingend erforderlich. Ziel des beantragten Projektes ist eine deutliche Verminderung der Unsicherheiten durch die Untersuchung und Parametrisierung der kleinräumlichen Variabilität des Prozesses. Es ist bekannt, dass Niederschläge mit schwacher Intensität von äußeren Vegetationsschichten interzipiert werden, die sich durch eine starke atmosphärische Kopplung und effektive Verdunstung auszeichnen. Niederschläge mit starker Intensität erschöpfen dagegen die Speicherkapazität der Vegetation und befeuchten auch Schichten, die nur sehr langsam abtrocknen. Dieses nichtlineare Verhalten ist bis heute aufgrund unzureichender Beschreibung der Vegetationsstruktur nicht ausreichend in Interzeptionsmodellen berücksichtigt. Im Projekt sollen auf der Basis detaillierter Messungen (mikrometeorologisch, hydrologisch und mittels Laserscannings) die Speicher- und Verdunstungsmechanismen im Bestand untersucht werden. Neue Ansätze sollen diese Mechanismen in Abhängigkeit von der Vegetationsstruktur parametrisieren. Die Bestimmung der Interzeption beruht bisher auf Messungen von räumlich verteilten Niederschlagssammlern oder -trögen im Bestand und auf Modellierungen, welche die dreidimensionale Heterogenität der Vegetation nur unzureichend berücksichtigen. Die dadurch entstehenden Fehler in der Parameterbestimmung sind noch nicht untersucht und quantifiziert. Die geplante raumzeitlich hoch aufgelöste Modellierung erlaubt sowohl die Zuordnung von Simulationsergebnissen zu Messungen einzelner Sammler im Bestand als auch den Vergleich mit mikrometeorologischen Messungen der Verdunstung aus dem Interzeptionsspeicher. Die notwendigen Voraussetzungen dafür sind durch Vegetationsaufnahmen mit terrestrischen Laserscannern gegeben. Im beantragten Projekt soll die Simulation des Interzeptionsprozesses mit einer räumzeitlichen Auflösung von 1 m3 und 1 min in einem Bereich von 600 m × 600 m um einen Fluxnet Messturm durchgeführt werden. Von diesem Standort steht ein einzigartiger Datensatz mit fast 20 Jahren kontinuierlicher mikrometeorologischer und hydrologischer Messungen zur Verfügung. Durch diese Kombination von Messdaten mit Modellen wird eine grundlegende Verbesserung im Verständnis des Interzeption erwartet.
Das Projekt "Kommunen innovativ - Flächenmanagement: Verringerung des Flächenverbrauchs durch ein vorausschauendes Monitoring der Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Flächenbedarf und einem nachhaltigen Flächenmanagement im Bereich von Gewerbeflächen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Osnabrücker Land - Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) durchgeführt. Das Projekt verbindet den Handlungsbedarf, der sich aus den räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels in Unternehmen sowie den Erfordernissen einer nachhaltigen Nutzung von Land- und Flächenressourcen ergibt. Durch das Projekt wird die Versiegelung und Inanspruchnahme neuer landwirtschaftlicher und ökologisch wertvoller Flächen reduziert und gleichzeitig das Problem leerstehender Immobilien und Brachflächen verringert. Die Verknüpfung des demografischen Wandels im Mittelstand mit der nachhaltigen Nutzung der Land- und Flächenressourcen stellt einen besonders innovativen Charakter dar. Statt der bisher üblichen reaktionären Vorgehensweise wird in diesem Projekt präventiv vorgegangen, in dem durch ein Monitoring der Altersstruktur inhabergeführter Unternehmen die Entstehung von Gewerbebrachen vermieden werden soll. Dieser präventive Ansatz ist neu bzw. ein Projekt in dieser Art ist in Deutschland soweit nicht bekannt und hat damit Pilotcharakter. Durch eine vorausschauende Unterstützung von Unternehmen, bei denen eine Betriebsnachfolge ggfs. nicht realisiert werden kann, soll die Entstehung von Gewerbebrachen durch frühzeitige Vermarktungsbemühungen vermieden werden. Zur Vorbeugung wird ein Monitoring der Altersstruktur inhabergeführter Unternehmen auf Basis von Daten der Creditreform aufgebaut. Hierüber werden dann Unternehmen mit Nachfolge- oder Nachnutzungsproblemen rechtzeitig erfasst sowie nachhaltig beraten und unterstützt. Hier kann eine gezielte und aktive Betreuung den Erfolg der Vermarktung z.B. durch die Erstellung eines Nachnutzungskonzeptes, Klärung von planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen, Hilfestellung bei dem Umgang mit Altlasten deutlich erhöhen. Dies trifft auch auf bereits bestehende Gewerbebrachen zu. Auch hier möchte das Projekt ansetzen und Eigentümern bestehender Brachflächen entsprechende Hilfestellung zukommen lassen.
Das Projekt "Review of uncertainty propagation and sensitivity analysis in SR-Site - main review phase" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Endlagerforschung, Fachgebiet Endlagersysteme durchgeführt. This assignment is part of SSMs Main Review Phase and the review of the SR-Site safety assessment covering final disposal of spent nuclear fuel at the Forsmark site. In this assignment the supplier shall review the adequacy of the methods adopted by SKB for conducting sensitivity analyses and for quantifying and propagating uncertainty in their safety assessment SR-Site.
Das Projekt "Sachplan Etappe 2: Expertenauftrag Methodik (Multikriterienanalysen)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Endlagerforschung, Fachgebiet Endlagersysteme durchgeführt. Der Schwerpunkt der Arbeit des externen Experten liegt auf der von der Nagra ausgewählten Methoden, anhand der die eindeutigen Nachteile (entscheidrelevante Indikatoren /Merkmale) identifiziert werden. Zur Identifizierung so genannter 'eindeutiger Nachteile' wendet die Nagra vier verschiedene Multikriterienanalysen an. Folgende Fragestellungen stehen bei der Beurteilung der Methodik zur vergleichenden Bewertung im Fokus: 1. Was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen angewendeten Methoden und welchen Einfluss können diese auf das Ergebnis haben? Welches Potenzial gibt es zur Verzehrung der Resultate? 2. Wurde die zusammenfassende Bewertung mittels der vier Methoden technisch korrekt und nachvollziehbar ausgeführt? 3. Ist die von der Nagra angewendete methodische Diversität sinnvoll gewählt? Ist die Wahl der angewandten Methoden genügend begründet? Existieren alternative Methoden, um entsprechende Vergleiche durchzuführen bzw. eindeutige Nachteile zu identifizieren? Wenn ja, könnten diese zu einem anderen Ergebnis führen, d.h. ist die Auswahl der Nagra belastbar im Hinblick auf das Ergebnis?
Das Projekt "Tätigkeit als WHO-Kollaborationszentrum für Strahlenunfallmanagement" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universitätsklinikum Würzburg, Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin durchgeführt. Die Ziele des Kollaborationszentrums für Strahlenunfallmanagement innerhalb des internationalen REMPAN (Radiation Emergency Medical Preparedness and Assistance Network) Netzwerks der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Strahlenunfallpatienten in Deutschland und die Repräsentanz Deutschlands im internationalen WHO REMPAN Netzwerk. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten zählen insbesondere die fachliche Unterstützung bei der Bewältigung radiologischer und nuklearer Unfälle, die Unterstützung bei der Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung der Strahlenunfallvorsorge, der Wissenstransfer und die Informationsvermittlung sowie die Internationale Kooperationen in Bereich der medizinischen Vorsorge und Bewältigung von Strahlenunfällen.
Origin | Count |
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Bund | 24 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 22 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
Umweltprüfung | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 23 |
Language | Count |
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Deutsch | 13 |
Englisch | 18 |
Resource type | Count |
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Dokument | 2 |
Keine | 21 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 20 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 26 |
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