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Speisereste in der Gastronomie: Tipps und Best Practices

Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeits­datum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“

Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie”

Phase I: Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Gebieten motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. In das Projekt wurden 2019 Gastronomen im Bereich der Sonnenallee im Bezirk Neukölln sowie rund um den Savignyplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen. In diesen Modellgebieten wurden insgesamt rd. 140 größere gastronomische Betriebe ausgewählt und unter diesen diejenigen ermittelt, die bislang nicht über eine Speisresttonne verfügten. Für das Projekt wurden ein Flyer erstellt und eine Landingpage entwickelt. Der deutschsprachige Flyer enthält eine Zusammenfassung in Englisch, Türkisch und Arabisch. Darüber hinaus sind die Informationen in den jeweiligen Sprachen auf der Landingpage abrufbar. Im Mai 2019 versandte die Senatsumweltverwaltung an die Betriebe ohne Speiseresttonne den Flyer mit mehrsprachigem Anschreiben, in dem eine kostenlose Beratung zu Fragen der Abfalltrennung und Energieeinsparung angeboten wurde. Dieses Beratungsangebot wurde von zahlreichen Betrieben wahrgenommen und für nützlich erachtet: In den Beratungsgesprächen wurden die gesetzliche Pflicht, der Umweltnutzen in Form von Klimaentlastung und Düngergewinn und Möglichkeiten der getrennten Sammlung auch von Speiseresten vermittelt. Darüber hinaus offenbarte die gemeinsame Durchsicht der Rechnungen für Energie und Abfallentsorgung, dass durch einen kontrollierter Energieeinsatz Kosteneinsparungen erzielt werden können, die die notwendigen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste übertreffen. Ergänzend wurde ein mehrsprachiges Plakat entwickelt, das die sachgerechte Sortierung von Wertstoffen und Restabfall veranschaulicht. Es kann in den jeweiligen Küchen angebracht werden und erleichtert damit durchgehend und praxisnah an die Abfalltrennung. Im weiteren Projektverlauf unterstützten die zuständigen Bezirksämter: Über eine ausgesandte Dokumentations-Anfrage nach der Gewerbeabfallverordnung zur verordnungsgerechten Abfalltrennung und Nachkontrolle des Erfüllungsstandes wurde nochmals eine erhöhte Bewusstheit zur gesetzlichen Verpflichtung erzeugt, die zu deutlich steigenden Bestellungen der Speiseresttonne führte. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Unternehmen BRAL , ALBA , Berlin Recycling , Refood , Jakob-Becker-Gruppe , REMONDIS , veolia und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie den beiden bezirklichen Umweltämtern und dem deutsch-türkischen Umweltverband Yeşil Çember . Erfolgsbilanz : In die Untersuchung wurden jeweils rd. 70 Betriebe (+/-1) einbezogen, bei denen zum Start des Projektes nach Betriebsgröße ein relevantes Speiserestaufkommen zu erwarten war. Über die Nachfragen und Ortsbesuche der Bezirksämter bei den Betrieben stellten sich dann konkret Bedarf und Aufstellmöglichkeiten der Speiseresttonne heraus – in Neukölln konnte mit 22 Betrieben ein deutlich höherer Anteil den Verzicht auf die Speiseresttonne begründen als in Charlottenburg-Wilmersdorf mit nur sechs solcher Betriebe. Alle Betriebe mit berechtigtem Verzicht müssen von der Gesamtanzahl abgezogen werden, um den relativen Nutzungs-Anstieg bei den Betrieben mit Realbedarf an der Speiseresttonne ausweisen zu können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in dem längeren Ermittlungszeitraum in Neukölln Corona-bedingt 7 der Betriebe schließen mussten. Der Ausstattungsanteil “Oktober 2020” bezieht sich demnach dort auf die dann noch existierenden Betriebe. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf die Bilanz vorher abgeschlossen wurde, ist dort eine Anzahl der danach geschlossenen Betriebe nicht analog ausweisbar. Nach diesen Randbedingungen verdeutlichen die nachstehenden Abbildungen die im Projektverlauf steigende Nutzung der Speiseresttonne. Ergebnisse der Phase I des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in zwei Gebieten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Die Anschlussdynamik war in beiden Bezirken sehr ähnlich und zeigte nach dem Eingriff der Bezirksämter ab November 2019 einen deutlichen Anstieg – von zu Beginn der Untersuchung jeweils rund 30 % in Charlottenburg-Wilmersdorf auf rund 85 % der Betriebe, in Neukölln auf knapp 70 %. Der geringere erreichte Anstieg in Neukölln war nach Auskunft des Bezirksamtes auch dadurch begründet, dass bei verschiedenen Groß-Imbissen derzeit noch die Reste des Verzehrs durch Gäste als Mischung von Speiseresten, Aluminiumfolien, Plastiktrinkbechern und -besteck in die Abfallbehälter gegeben werden und sich damit dem trennenden Zugriff eines Servierpersonals entziehen. Dem muss künftig abgeholfen werden, durch Reduzierung vergärungsstörender Verpackungsmaterialien, Einsatz von Mehrweggeschirr und -besteck, Aufstellung separater Abfallbehälter im Verzehrbereich sowie auffordernde Information der Gäste über z.B. entsprechend ausgehängte Trenn-Hinweise. Phase II: Nach diesen erzielten, deutlichen Erfolgen wurde das Projekt auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Ziel war die Erhöhung des Anschlussgrades an die Speiseresttonne sowie die Steigerung der Menge und Qualität an gesammelten Speiseresten. Dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktualisierung der Informationsmedien (Flyer/Landingpage) sowie Fortsetzung des Beratungsangebotes. Kooperation und Konsens mit den relevanten Gewerbeabfallentsorgern, dass die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen bei gastronomischen Betrieben an das Vorhandensein einer Speiseresttonne gekoppelt wird. Anschreiben der zuständigen Bezirksämter an die gastronomischen Betriebe über die gesetzliche Pflicht der Speiseresttonnen-Nutzung. Identifikation von vorbildlich agierende Akteuren im Kontext von Lebensmittelrettung und Zusammenstellung von Best practice Beispielen Dokumentation des Mengenanfalls verschiedener Abfallfraktionen, um die Veränderung des Aufkommens von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen durch die Nutzung einer Speiseresttonne zu bilanzieren. Verwiegung der Behälter des gemischten gewerblichen Siedlungsabfalls, um überschwere Behälter als ein Indiz für die fehlende Getrenntsammlung von Speiseresten bei gastronomischen Betrieben zu ermitteln. Ergebnisse der Phase II des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Zum Projektabschluss wurden durch die die relevanten Speiserestentsorger die finalen Informationen zum Kundenbestand für die beiden Bezirke übermittelt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen den Anstieg des Kundenbestandes um 36 % in Neukölln bzw. 28 % in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Anschlussgrad erhöhte sich je Bezirk um 10 %-Punkte. Weiterhin zeigte sich bei einem Vergleich von Einzelbetrieben mit und ohne Speiseresttonne, dass die Restabfallmenge durch Einsatz der Speiseresttonne auf rund 50 Gewichtsprozent gesenkt werden kann. Darüber hinaus konnte veranschaulicht werden, wie sich durch konsequente Trennung von Speiseresten das Restabfallvolumen und damit die Entsorgungskosten reduzieren lassen. Fazit des Modellversuches: Durch intensive Aufklärung und Beratung der gastronomischen Betriebe, konsequenten Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und Kooperationen zwischen Administrative und Entsorgungsunternehmen wird ein hoher Anschlussgrad an die Speiseresteentsorgung erreicht.

Förderung für andere öffentliche Stellen und Private

Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft. Die Finanzierungshöhe ist abhängig von Inhalt, Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sowie Zielstellung des Projektes. Ziel der Projekte soll sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Es sind Projekte finanzierungsfähig, die in der Breite aller Handlungsfelder versuchen, die Rahmenbedingungen für (überwiegend) freiwilliges Klimaschutzhandeln zu verbessern und dieses zu fördern. Durch positive Beeinflussung vieler kleinerer und größerer “Stellschrauben” soll versucht werden, Klimaschutzhandeln und Anpassungsmaßnamen in der Stadt anzuregen und voranzubringen, um damit Innovationen und Geschäftsmodelle zu fördern, Teilmärkte in Gang zu bringen und Verhalten zu ändern. Es werden nur Projekte finanziert bei denen ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen wird nicht finanziell unterstützt. Mittel werden nur für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Ausgaben, für die keine Mittel gewährt werden, sind u.a. der Kauf von Grundstücken, Verwaltungskosten und Personalausgaben im Land Berlin. Bei positiver Entscheidung über die finanzielle Unterstützung eines Projektes wird eine Zuwendung im Sinne von § 44 der Landeshaushaltsordnung bewilligt. In dem Zuwendungsbescheid wird festgelegt, dass der Zuwendungsempfänger sowohl Zwischennachweise während der Projektlaufzeit, als auch einen Verwendungsnachweis bei Abschluss des Projektes der Bewilligungsstelle (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) vorlegen muss, in dem die zweckentsprechende Verwendung der BEK-Mittel nachzuweisen ist. Falls Sie konkrete Projektideen haben, wenden Sie sich bitte an: E-Mail: klimaschutz@senmvku.berlin.de Weitere Ansprechpartner für Energie/Wirtschaft, für Gebäude/Stadtentwicklung bzw. Haushalte/Konsum

Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger, Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde im Projekt Flächendeckende Biotoptypenkarte Berlin zwischen 2003 und 2013 erstellt. Die stadtweite Biotoptypenkarte wird derzeit aktualisiert. Als Grundlage für die Aktualisierung dienen geeignete Luftbilder der letzten Jahre. Schutzgebiete und ausgewählte wertvolle Bereiche werden im Anschluss selektiv terrestrisch überprüft. Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde im Jahr 2003 das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkarte Berlin begonnen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragte in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten und dem Büro des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege eine Vielzahl von Kartierungen der Landschaft. Alle Wald-, Forstflächen, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete sowie andere naturschutzfachlich besonders wertvolle Gebiete Berlins wurden durch terrestrische Biotopkartierungen (Begehung der Flächen) erfasst. Die unbewaldeten Landschaften wurden durch Luftbild-Biotoptypenkartierungen abgedeckt; dort liegende besonders geschützte oder wertvolle Biotope wurden durch terrestrische Kartierungen überprüft. Die Ergebnisse der terrestrischen Biotoptypenkartierung und der Luftbildauswertung wurden als sogenannte Primärdaten in die Biotoptypenkarte übernommen. Diese wurden durch so genannte Sekundärdaten ergänzt. Als Sekundärdaten wurden hauptsächlich die Biotoptypen der Siedlungsbiotope erstellt. Aus der vorhandenen Datenquelle der Stadtstrukturtypenkarte wurden diese Biotoptypen umgeschlüsselt. In die Sekundärdaten wurden Daten der Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster mit ihrer Zuordnung der Biotoptypen integriert. In den Sekundärdaten, welche auf der Zusammenfassung überwiegender Nutzungstypen auf der Ebene von Teilblöcken beruhen, konnte daher keine Feststellung von besonders geschützten Biotopen erfolgen. Diese musste bei Bedarf vor Ort nachträglich erfolgen. Die flächendeckend vorliegenden Ergebnisse der Berliner Biotoptypen-Kartierungen wurden in Form von digitalen Karten (GIS-Daten; Sachdaten-Datenbank) und Geländekartierbögen (Datenbank) von der Senatsverwaltung gesammelt, geprüft und in der “Karte der Biotoptypen Berlins 1:5.000” zusammengeführt. Sie stehen zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Im Rahmen der Auswertung wurden die Karte der gesetzlich geschützten Biotope Berlins und die Karte der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie erzeugt. Die Herkunft der Daten wird in der Karte Datenquellen dargestellt. zur Karte Datenquellen im Geoportal Berlin Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte der Biotoptypen Berlins Karte der gesetzlich geschützten Biotope Berlins Karte der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie Karte der Biotoptypen: Datenquellen Weitere Informationen zur Methodik der Biotoptypenkartierung Berlin sowie zur veröffentlichten Karte “Umweltatlas Berlin – Biotoptypen” finden Sie im: Umweltatlas Berlin Kurzbeschreibung: Flächendeckende Biotoptypenkarte für Berlin, Gelände- und Luftbild-Kartierung der Biotoptypen auf Grundlage der Berliner Biotoptypenliste Datengrundlage: Die Primärdatenerhebung für wertvolle oder geschützte Biotope erfolgte durch Gelände- und Luftbild-Kartierung der Biotoptypen auf Grundlage der Berliner Biotoptypenliste Terrestrische Kartierung wertvoller oder geschützter Biotope durch verschiedene Büros, 2001-2013 Analoge CIR-Luftbilddias der Jahrgänge 2000 u. 2005 und Color Luftbilder 2004, 2006, 2007, Digitale Orthophotos 1998-2009, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Luftbildarchiv Umweltatlas Berlin, Karte 06.07 Stadtstruktur, Ausgabe 2011, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. I, 2001-2012 Karte von Berlin 1:5.000 (K5), Bezirksämter von Berlin, Vermessung und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, GeodatenService ALK Automatisiertes Liegenschaftskataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III Blockkarte 1:5.000 (ISU5 Umweltatlas), Stand 2010, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Informationssystem Stadt und Umwelt Forstliche Fachkarten, Berliner Forsten, Stand 1995-2000 Als Sekundärdaten wurden folgende Datenquellen genutzt: Umweltatlas Berlin, Karte 06.07 Stadtstruktur, Ausgabe 2011, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. I, 2001-2012 Gewässerkarte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. X; 2000-2007 Blockkarte 1:5.000 (ISU5 Umweltatlas), Stand 2010, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Informationssystem Stadt und Umwelt

Förderung für Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen im Land Berlin

Die Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen im Land Berlin können Mittel zur Finanzierung von Projekten beantragen. Bei positiver Entscheidung werden die Mittel im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft. Die Finanzierungshöhe ist abhängig von Inhalt, Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sowie Zielstellung des Projektes. Im Regelfall beträgt die Finanzierungshöhe maximal 80 Prozent der gesamten Projektausgaben. Die Projektlaufzeiten sollten sich am Umsetzungszeitraum des BEK 2030 (2017 bis 2021) orientieren. Zur Verfügung stehende Mittel anderer öffentlicher (vgl. die Übersicht bei www.foerderdatenbank.de ) und nicht öffentlicher Stellen sind auszuschöpfen. Die Kumulation der BEK-Mittel mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, soweit die jeweiligen anderen Fördermittelgeber eine Kumulierung zulassen. Die finanziellen Konsequenzen durch Verstoß gegen das Kumulierungsverbot anderer Fördermittelgeber trägt der Antragsteller. Der Antragsteller ist verpflichtet, entsprechende Angaben über beabsichtigte, laufende oder erledigte Anträge bei den jeweiligen mittelgebenden Stellen zu machen und diesbezüglich spätere Änderungen mitzuteilen. Ziel der Projekte soll sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Es sind Projekte finanzierungsfähig, die in der Breite aller Handlungsfelder versuchen, die Rahmenbedingungen für (überwiegend) freiwilliges Klimaschutzhandeln zu verbessern und dieses zu fördern. Durch positive Beeinflussung vieler kleinerer und größerer “Stellschrauben” soll versucht werden, Klimaschutzhandeln und Anpassungsmaßnamen in der Stadt anzuregen und voranzubringen, um damit Innovationen und Geschäftsmodelle zu fördern, Teilmärkte in Gang zu bringen und Verhalten zu ändern. Es werden nur Projekte finanziert bei denen ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen wird nicht finanziell unterstützt. Mittel werden nur für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Ausgaben, für die keine Mittel gewährt werden, sind u.a. der Kauf von Grundstücken, Verwaltungskosten und Personalausgaben im Land Berlin. Bei positiver Entscheidung über die finanzielle Unterstützung eines Projektes wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der jeweiligen Haupt- oder Bezirksverwaltung und dem Referat für Klimaschutz und Klimaanpassung der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Mittelgeber geschlossen. In der Verwaltungsvereinbarung wird festgelegt, dass der Mittelempfänger sowohl Zwischenberichte während der Projektlaufzeit, als auch einen Endbericht bei Abschluss des Projektes dem Mittelgeber vorlegen muss, in dem die zweckentsprechende Verwendung der BEK-Mittel anhand der vom Mittelgeber bereitgestellten Muster nachzuweisen ist.

Sonnenkollektoren, Solarthermie

Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben. Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben. Gewusst wie Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen. Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m 2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m 2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh th /Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (⁠UBA⁠ 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen: Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung) Frage des Kollektortyps Größe des Wärmespeichers Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage) Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs. Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links. Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizen . unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO 2 -Äquivalente) eingespart (⁠UBA⁠ 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m 2 Kollektorfläche pro m 2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m 2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen. Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m 2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (⁠ UBA ⁠ 2023). Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region. Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen. Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein ⁠Gemisch⁠ aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden. Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen , sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme-/Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der ⁠UBA⁠-Umwelttippseite zur Entsorgung von Elektroaltgeräten . Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Solarthermie Photovoltaik Energiesparende Gebäude Heizungstausch (UBA-Umwelttipp) Quellen BSW (2023): Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Solarthermie), Berlin GEG ( 2020 ; Änderung 2023 ) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden UBA (2023) : Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Stand: Februar 2023. Dessau-Roßlau UBA (2018) : Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)

Ressourceneffizienz im Fokus: Wünsch besucht Flammschutz-Spezialisten ICL-IP in Bitterfeld-Wolfen

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Unternehmen, das sich seit dem Jahr 2000 in der Allianz engagiert, ist die ICL-IP Bitterfeld GmbH. Am Montag hat Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch das Unternehmen an seinem Standort in Bitterfeld-Wolfen besucht, um das langjährige Engagement in der Allianz zu würdigen und sich mit der Geschäftsleitung über das Thema nachhaltige Produktion auszutauschen. Wichtige Weichen hierfür hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren bereits gestellt. „ICL-IP Bitterfeld ist in der Umweltallianz ein Mitglied der ersten Stunde und zeigt beispielhaft auf, wie ressourceneffiziente Produktion erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Unternehmen ist damit zugleich ein toller Botschafter der nunmehr seit 25 Jahren bestehenden Umweltallianz des Landes“, erklärte Wünsch. „Unternehmen wie ICL-IP Bitterfeld tragen nicht nur zur Innovationskraft und zum Wohlstand unseres Landes bei, sondern zeigen auch, dass wirtschaftlicher Erfolg und nachhaltiges Handeln Hand in Hand gehen können.“ Am Standort Bitterfeld stellt ICL-IP Flammschutzmittel auf Phosphorbasis her, die in Schäumen sowie Kunststoffen, vor allem in der Bauindustrie im Bereich Gebäudeisolierung, im Möbel- und Fahrzeugbau etwa für Polster und der Elektronikindustrie zum Einsatz kommen. Bereits seit Mitte der 1990er Jahre hat das Unternehmen immer wieder in Projekte zur Ressourceneffizienz investiert. Unter anderem betreibt das Unternehmen ein DIN-zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Über die Jahre konnte der Wasserverbrauch um 80 Prozent, das Abfallaufkommen um 45 Prozent gesenkt werden. Aktuell investiert das Unternehmen in eine Photovoltaik-Anlage, die mit einer Leistung von 750 Kilowattstunden in Zukunft einen Großteil des Strombedarfs in der Produktion decken soll. Die Anlage soll noch im Dezember in Betrieb gehen. Mit seinen Mitarbeitenden engagiert sich das Unternehmen aber auch im Naturschutz, darunter beim Bau von Krötenzäunen, Pflanzen von Linden für Bieber, sowie dem Beräumen von Heidekraut in der Dübener Heide. „Wir als Unternehmen der chemischen Industrie haben die Verpflichtung, auf unsere Umwelt und unsere Mitmenschen besonders zu achten. Umweltschutz und Ressourcenschonung ist nicht nur eine Kennzahl, es wird bei uns tagtäglich gelebt und ist in unserer DNA verankert“, betonte Denis Przybylski, Geschäftsführer der ICL-IP Bitterfeld GmbH. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde am 14. Juni 1999 gegründet und hat inzwischen mehr als 200 Partner. Sie alle verbindet der besondere Einsatz für den Umweltschutz, der über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Bandbreite der Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall-, Energie- und Ernährungswirtschaft über die Pharmaindustrie bis zum Handwerk. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut

Norden/Hannover. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. „Es war enorm viel Arbeit, die Gewässer und Hochwasserschutzdämme, für deren Unterhaltung wir zuständig sind, bzw. deren Ufer vom Müll zu befreien. Nicht nur aufgrund der Menge, sondern zusätzlich auch aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Viele Bereiche waren für die Müllbergung nur schwer zugänglich, beispielsweise steile Böschungen oder Gewässer mit hohen Fließgeschwindigkeiten. Vielerorts hatte sich Müll und anderer Unrat im Geäst von Büschen oder in Anlagen wie Sperrwerken oder Wehren verfangen. Dann war zügiges Handeln gefragt. „Für uns war es sehr wichtig, den Müll schnell zu beseitigen. An Engstellen wie Bauwerken kann er den Abfluss behindern. Und auf Deich- und Dammböschungen erstickt er die Graspflanzen, welche als Grasnarbe ein unverzichtbares Element der naturnahen Oberflächenbefestigung der Deiche und Dämme bilden“, so Hochwasserschutz- und Küstenschutzexperte Drosten. Immer wieder führen auch relativ kleine Gegenstände zu großen Effekten – oder zumindest großen Einsätzen, beispielsweise wenn Fremdkörper mit der Strömung in wasserbauliche Anlagen treiben und sich dort verkeilen oder das Bewegen von Steuerungsorganen blockieren. Dann müssen sie eilig und oft unter großem Aufwand geborgen werden, um die Funktionsfähigkeit rechtzeitig wiederherzustellen. Hin und wieder ist der NLWKN dabei auch auf die Unterstützung örtlicher Einsatzkräfte, beispielsweise Feuerwehr oder THW, angewiesen. „Für die Unterstützung der Ehrenamtlichen mit ihrem Spezialgerät sind wir sehr dankbar. Denn auch vermeintlich kleine Dinge können erhebliche Auswirkungen auf große Bauwerke haben“, so Drosten. Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Neben diesen kurzfristigen Sondereinsätzen war der NLWKN jedoch vor allem damit beschäftigt, die Masse an Müll nach dem Hochwasser zu bergen. Monatelang waren Mitarbeitende des NLWKN unterwegs, die Hinterlassenschaften der Weihnachtsflut zu beseitigen und Gewässer vom Unrat zu befreien. Landesweit kamen etliche Kubikmeter Müll zusammen, schätzt Drosten. Dies hat nicht nur viel Arbeitszeit gekostet, damit waren auch zusätzliche Kosten für den Geräteeinsatz und die Entsorgung verbunden. „Oftmals war es leider so, dass natürliches, kompostierbares Material wie Zweige mit künstlichem Material wie Plastik vermischt war und sich diese Menge kaum auseinandertrennen lässt. Das hat die Entsorgung nochmal verteuert. Das alles kostete Arbeitszeit und Steuermittel, die für andere wichtige Aufgaben fehlen“, erläutert Drosten. Besonders ärgerlich aus Sicht des Landesbetriebs ist, dass ein Großteil der eingesammelten Menge auf oft gedankenloses, bisweilen aber sogar illegales und rücksichtsloses Verhalten einzelner Personen zurückzuführen ist. Der NLWKN vermutet, dass viel Abfall mutwillig in den Gewässern landet. Seit Jahren muss er illegal entsorgte Plastikflaschen oder -verpackungen, aber auch größere Gegenstände wie Fahrräder, Einkaufswagen, Matratzen oder Reifen aus Gewässern holen oder aus wasserwirtschaftlichen Anlagen bergen und dann entsorgen (siehe NLWKN-Presseinformation vom 15. September 2023). Ein Großteil des Hochwasser-Abfalls dürfte allerdings auch durch Achtlosigkeit entstanden sein: Denn grundsätzlich ist in Überschwemmungsgebieten das langfristige Ablagern wie auch das längere Zwischenlagern von Gegenständen verboten, da im Falle einer Überschwemmung diese Gegenstände den Hochwasserabfluss negativ beeinflussen können, indem sie beispielsweise wasserwirtschaftliche Anlagen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen. Dies betrifft häufig forst- und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Heu- oder Strohballen sowie Stammholz. Aber auch ganze Maschinen oder Geräte, Wassersport- oder Campingausrüstung werden regelmäßig in Überschwemmungsgebieten für eine spätere Nutzung zurückgelassen. „Und genau diese eigentlich noch benötigten Gegenstände wurden dann vom vergangenen Winterhochwasser erfasst und davongeschwemmt. Als später der Wasserstand zurückging, lagerten sie sich auf den Böschungen ab und mussten als Abfall entsorgt werden“, erläutert Drosten. Bei ihrer täglichen Arbeit an den Gewässern sehen die Mitarbeitenden des NLWKN oft dauerhaft deponierte lose, teils sogar schwimmfähige Gegenstände wie alte Gartenmöbel oder Brennholz in den Überschwemmungsgebieten. Der NLWKN bittet deshalb Anrainer auch im Interesse ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit ihrer Nachbarn, ihre privaten Flächen im Überschwemmungsgebiet frei von potentiell schwimmfähigem Material und Störkörpern zu halten. Vorübergehend genutzte Gegenstände sollten rechtzeitig vor Hochwasser und vor Abreise in Sicherheit gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist der NLWKN auf eine bestehende gesetzliche Verpflichtung in Überschwemmungsgebieten hin, die vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wir appellieren an alle, die an Gewässern und in Auen leben und arbeiten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Durch unsere Arbeit möchten wir Anrainer vor Hochwasser schützen, aber wir sind dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Ein funktionierender Hochwasserschutz ist in unser aller Interesse und ist wichtig, wie das Winterhochwasser 2023/2024 eindrücklich gezeigt hat“, betont Drosten.

Ressourceneffizienz im Fokus: Wünsch besucht Salutas Pharma GmbH in Barleben

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Unternehmen, das sich bereits von Beginn an in der Allianz engagiert, ist die Salutas Pharma GmbH. Am Donnerstag hat Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch das Unternehmen an seinem Standort in Barleben besucht, um das langjährige Engagement in der Allianz zu würdigen und sich mit der Geschäftsleitung über das Thema nachhaltige Produktion auszutauschen. Wichtige Weichen hierfür hat Salutas in den vergangenen Jahren bereits gestellt. „Salutas Pharma ist in der Umweltallianz ein Mitglied der ersten Stunde und zeigt beispielhaft auf, wie ressourceneffiziente Produktion erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Unternehmen ist damit zugleich ein toller Botschafter der nunmehr seit 25 Jahren bestehenden Umweltallianz des Landes“, erklärte Wünsch. „Unternehmen wie Salutas Pharma tragen nicht nur zur Innovationskraft und zum Wohlstand unseres Landes bei, sondern zeigen auch, dass wirtschaftlicher Erfolg und nachhaltiges Handeln Hand in Hand gehen können.“ Salutas gehört zur Sandoz-Gruppe und produziert mit rund 1.400 Mitarbeitenden an seinen Standorten in Barleben und Osterweddingen eine breite Palette von Arzneimitteln. Jährlich stellt Salutas rund 11 Milliarden Kapseln und Tabletten für Sandoz her und exportiert in rund 100 Länder weltweit. In den vergangenen Jahren ist es dem Unternehmen gelungen, trotz Produktionssteigerungen den Wasser- und Energieverbrauch deutlich zu senken und mehr Abfälle zu recyceln. So konnte der Wasserverbrauch um 31 Prozent auf rund 110.000 Kubikmeter gesenkt werden. Der Verbrauch von Strom und Gas ging um 22 Prozent auf 76 Gigawattstunden zurück. „Nachhaltig wirtschaften bedeutet Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt zu übernehmen. Um Ressourcen zu schonen und unsere Umwelt zu schützen, investieren wir hier am Standort nicht nur in neueste Prozesstechnologie, sondern auch in moderne ökologische Maßnahmen“ versicherte Grit Müller, Standortleiterin Salutas Pharma GmbH , während der Betriebsbesichtigung. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde am 14. Juni 1999 gegründet und hat inzwischen mehr als 200 Partner. Sie alle verbindet der besondere Einsatz für den Umweltschutz, der über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Bandbreite der Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall-, Energie- und Ernährungswirtschaft über die Pharmaindustrie bis zum Handwerk. Die Salutas Pharma GmbH ist seit dem 18.04.2000 Mitglied der Umweltallianz. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Klimafreundliche Wärme und Energie für Tausende Haushalte: Staatssekretär Wünsch besucht Energieversorger EVH in Halle

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Unternehmen, das sich bereits von Beginn an in der Allianz engagiert, ist der Hallesche Energieversorger EVH. Am Mittwoch hat Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch das Unternehmen besucht, um das langjährige Engagement in der Allianz zu würdigen und sich mit der Geschäftsleitung zu Fragen der Energie- und Wärmewende auszutauschen. Wichtige Weichen für die klimaneutrale Transformation hat die EVH bereits in den vergangenen Jahren in Halle gestellt. „Der Hallesche Energieversorger EVH ist in der Umweltallianz ein Mitglied der ersten Stunde und zeigt beispielhaft auf, wie die Energie- und Wärmewende in einer Großstadt wie Halle in den kommenden Jahren erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Unternehmen ist damit zugleich ein toller Botschafter der nunmehr seit 25 Jahren bestehenden Umweltallianz des Landes“, erklärte Wünsch. „Mit seinem Engagement leistet EVH nicht nur einen wichtigen Beitrag für effektiven Klimaschutz. Der Versorger trägt in energiepolitisch herausfordernden Zeiten maßgeblich dazu bei, eine sichere und bezahlbare Energieversorgung Tausender Haushalte langfristig und auf nachhaltige Weise sicherzustellen.“ Bereits heute setzt EVH bei der Energieerzeugung auf eine Reihe nachhaltiger Technologien: Photovoltaik, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung, Solarthermie und Power-to-Heat. Mit Hilfe von Photovoltaik erzeugt das Unternehmen 100 Gigawattstunden Strom pro Jahr, weitere 700 Gigawattstunden kommen aus Windkraftanlagen, an denen EVH beteiligt ist. Ziel ist es, die Stadt Halle bis zum Jahr 2040 zu 100 Prozent mit klimaneutral erzeugtem Strom zu versorgen. Der Versorger hat zudem mit der Inbetriebnahme seines Energie- und Zukunftsspeichers, einer Power-to-Heat-Anlage sowie einer Solarthermie-Anlage auch die Weichen für die Wärmewende gestellt. Mehr als die Hälfte aller halleschen Haushalte, rund 80.000 Wohnungen, werden dadurch bereits heute anteilig mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt. Die Ziele sind ehrgeizig: Bis 2030 will die EVH bilanziell den Strombedarf von Halle durch das eigene PV-Portfolio decken. Für die dekarbonisierte Wärmeversorgung steht national das Ziel von 2045. Zusammen mit der Energieinitiative Halle will man dieses Ziel - unter Berücksichtigung des umweltökonomischen Ansatzes – bereits 2040 erreichen. Die EVH, ein Unternehmen der Stadtwerke-Gruppe, zieht schon heute positiv Bilanz. „Seit den 1990er Jahren bis heute konnten die CO2-Emissionen bei der Erzeugung von Strom und Wärme in den Energieparks bereits um mehr als 70 Prozent reduziert werden“, hebt Olaf Schneider, Geschäftsführer EVH, hervor. Ursächlich dafür trägt das 2016 gestartete Modernisierungs-Programm und der damit bekundete „Wille zur Dekarbonisierung“ in beiden Energieparks Dieselstraße und Trotha Früchte. „Wir waren die ersten in Deutschland, die die Modernisierung nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz abgeschlossen haben“, so Schneider. „Der kommunale Ausbau zur sauberen Fernwärme hat an Fahrt gewonnen und fast selbsteinladend 2016 zur Gründung der Energie-Initiative Halle (Saale) geführt, die maßgeblich auch für den Erfolg mitverantwortlich ist“. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde am 14. Juni 1999 gegründet und hat inzwischen mehr als 200 Partner. Sie alle verbindet der besondere Einsatz für den Umweltschutz, der über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Bandbreite der Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall-, Energie- und Ernährungswirtschaft bis zum Handwerk. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

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