Umweltbundesamt unterstützt Betreiber mit neuem Leitfaden Rund ein Prozent der deutschen Bevölkerung bezieht ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen. Auch an Trinkwasser aus diesen sehr kleinen Wasserversorgungsanlagen stellt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) klare Qualitätsanforderungen. Typischerweise findet man diese Anlagen eher im ländlichen Bereich. Wie das Wasser aus eigenen Brunnen und Quellen ein gesunder, sicherer Genuss bleibt, zeigt jetzt die neue Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA): „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen - Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“. Ab sofort ist sie kostenlos erhältlich. Die Broschüre informiert über rechtliche Pflichten bei Nutzung und Betrieb von eigenen Brunnen und Quellen, benennt mögliche Gefährdungen für die Trinkwasserqualität und gibt Hinweise auf Gegenmaßnahmen. „Nur der sichere Betrieb von Brunnen oder Quellfassungen sorgt für Trinkwasser, das schmeckt und gesund ist“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. Über 700.000 Menschen in Deutschland beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Brunnen oder Quellfassungen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Frankfurt am Main und etwa einem Prozent der deutschen Bevölkerung. In ländlichen Gebieten sind Hausbrunnen vielerorts ein wichtiger Bestandteil der Wasserversorgung. Das Problem: Im Gegensatz zu zentralen Wasserversorgungen entspricht die Trinkwasserqualität dieser Anlagen nicht immer den mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung. Das belegen die dem UBA vorliegenden Daten. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Wasser, das schmeckt und gesund ist“, so der UBA-Chef. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Ratgeber die Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen und Quellfassungen. Mit vielen praktischen Tipps erklärt die Broschüre unter anderem wie das Wassereinzugsgebiet geschützt werden kann und die Anlage sicher und funktionsfähig bleibt. Außerdem enthält die neue Broschüre Kopiervorlagen, beispielsweise für Begehungsprotokolle, mit denen sich der laufende Betrieb dokumentieren lässt. Für weiterführende Fragen benennt der Ratgeber wichtige Anlaufstellen. Weitere Informationen und Links Das UBA gibt diesen Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen der Trinkwasserversorgung“ (BLAG) heraus. Nach „Rund um das Trinkwasser“ ist dieser Ratgeber die zweite Broschüre in einer Reihe, mit der das UBA die Öffentlichkeit ausführlich über das Thema Trinkwasser informiert. Den neuen UBA-Ratgeber „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen - Empfehlungen für Betrieb und Nutzung“ erhalten Sie kostenlos beim Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 3303 61, 53183 Bonn oder per E-Mail Dessau-Roßlau, 08.03.2012
Neuer Höchststand bei Verpackungsabfällen mit 18,7 Millionen Tonnen In Deutschland fielen 2017 insgesamt 18,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber 2016, so der Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland, den das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung veröffentlichte. Pro Kopf und Jahr entspricht dies durchschnittlich 226,5 kg Verpackungsabfall. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an diesem Gesamtaufkommen betrug 47 Prozent. Das sind 3,8 Prozent mehr als 2016 und insgesamt 8,84 Millionen Tonnen (107 kg pro Kopf und Jahr). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir verbrauchen viel zu viele Verpackungen. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Wir müssen Abfälle vermeiden, möglichst schon in der Produktionsphase. Auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen sollte deshalb verzichtet werden. Häufig sieht man aber das Gegenteil und selbst die Zahnpastatube ist nochmal verpackt. Wir brauchen viel mehr Mehrweg, nicht nur bei Sprudel und Bier. Auch den Kaffee kann man im Mehrwegbecher mitnehmen und wer sein Essen mitnimmt, sollte das auch in Mehrwegbehältern tun können.“ Beim Recycling ist Deutschland weiterhin gut. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen gingen knapp 70 Prozent ins Recycling, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger: „Trotz der guten Recyclingquote müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (84,4 %), Papier/Karton (87,6 %), und Stahl (92,2 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (25,8 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Bei Aluminium scheint die Quote mit 87,2 Prozent hoch. Doch auch hier handelt es sich um Recyclingzuführmengen, in denen jedoch nur etwa 30 bis 40 Prozent reines Aluminium enthalten ist. Kunststoffverpackungen sind häufig schwierig zu sortieren und zu recyceln. Gründe dafür sind Materialvielfalt und dass selten die Verpackung auf optimales Recycling ausgelegt ist. Zudem gibt es zu viele Verpackungen mit unterschiedlichen Materialien oder mit Verbundkunststoffen. 2017 wurden prozentual genauso viele Kunststoffverpackungen wie im Vorjahr recycelt, die etwa gleiche Menge wurde energetisch verwertet. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Aber auch Konsumgewohnheiten sind für die Zunahme verantwortlich. Ein Beispiel ist der Wunsch nach zusätzlichen Funktionen der Verpackungen wie Wiederverschließbarkeit oder Dosierhilfen; manche dieser Funktionen sind aber unnötig aufwendig ausgeführt. Dies erhöht den Materialverbrauch und macht das Recycling teilweise schwieriger. Zudem setzen sich die Trends zu kleineren Portionen, Versandhandel und Außer-Haus-Verzehr fort. Das führt ebenfalls zu Steigerungen beim Verpackungsmüll. Maria Krautzberger: „Um Umweltbelastungen durch Verpackungen deutlich zu verringern reicht es meist nicht, bei Einwegverpackungen nur andere Materialien zu verwenden. Besser ist es, Mehrwegverpackungen zu nutzen, weniger Verpackungsmaterial einzusetzen, die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten und gleichzeitig an die Recyclingfähigkeit zu denken.“ Seit dem 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Förderung von Mehrweg zu stärken. Außerdem legt es höhere Recyclingquoten fest. So müssen Kunststoffverpackungen ab 2019 zu mindestens 58,5 Prozent der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, an deren Ende wieder neue Kunststoffprodukte stehen. Ab 2022 liegt die Quote bei 63 Prozent. Das Verpackungsgesetz verpflichtet darüber hinaus die dualen Systeme, bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu berücksichtigen. Jetzt muss entschlossen darauf geachtet werden, dass die dualen Systeme ihre rechtlichen Pflichten einhalten. Seit 2019 gibt es außerdem das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Es erfasst alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen und sich tatsächlich finanziell an den dualen Systemen und damit am Recycling der Verpackungen beteiligen. Verstöße dagegen können nun besser geahndet werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die Aufsicht darüber hat das Umweltbundesamt. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in Sonderkapiteln zum einen Gründen für die ansteigenden Verpackungsmengen und Entwicklungen in einzelnen Füllgutbereichen und diskutiert zum anderen einige Konsequenzen aus den neuen EU-Vorgaben auf die zukünftige Berichterstattung. Den Bericht finden Sie hier zum Download . Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Die für das Berichtsjahr 2017 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch beim Recycling durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden; der tatsächliche Anteil der recycelten Verpackungen ist somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik künftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die diesjährige Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht unter dem Motto „Wertschätzen statt wegwerfen – miteinander und voneinander lernen“. Sie findet statt vom 18. bis 24. November in ganz Deutschland mit mehreren hundert Veranstaltungen zum Thema. www.wochederabfallvermeidung.de . Die EWAV wird veranstaltet vom Verband kommunaler Unternehmen VKU, gefördert durch das Bundesumweltministerium und begleitet vom UBA .
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Julius Kühn-Institut, Freie Universität Berlin und Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst Hochallergene Pflanze breitet sich in Deutschland aus – bundesweite Aktionen zum Ambrosia-Tag am 27. Juni Bereits heute leidet etwa jeder fünfte Europäer an einer Pollenallergie, Tendenz steigend. Studien prognostizieren für Deutschland bis 2050 eine viermal höhere Konzentration von Ambrosiapollen als heute. Die Pollen können schon in geringen Mengen heftige allergische Reaktionen beim Menschen auslösen. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 sind erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klären gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen finden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt, zudem sind Veranstaltungen, z.B. in Friedberg/Hessen geplant. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. In Deutschland wäre eine solche gesetzliche Verpflichtung auf Bundesebene noch zu diskutieren. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma. Mit ihrer langen Blütezeit (Juli bis Oktober) trägt die Pflanze zur Verlängerung der Pollenzeit – und somit der Leidenszeit vieler Allergiker – bei. In wärmeren Ländern, beispielsweise Ungarn, Italien oder Frankreich, ist Ambrosia schon seit längerem verbreitet. Infolge des Klimawandels rechnen Fachleute damit, dass sich die Pflanze auch in Deutschland weiter ausbreitet. Neben ihrer allergenen Wirkung kann Ambrosia als Ackerunkraut in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Sonnenblumen) Probleme bereiten. In Ungarn ist das bereits der Fall. In Deutschland wächst die Pflanze vermehrt in Hausgärten, auf Brachen, Äckern und Schnittblumenfeldern. Auch Baustellen, Straßen- und Feldränder sind betroffen. Ursprünglich wurden die Ambrosiasamen u. a. mit verunreinigtem Vogelfutter oder Bautransportern eingeschleppt. Erfolgreich bekämpft werden kann die Ambrosia dann, wenn die Pflanzen rechtzeitig vor der Blüte ausgerissen werden. Einige Kommunen bekämpfen das Gewächs bereits systematisch. In Berlin beispielsweise sind sogenannte Ambrosia-Scouts unterwegs, um die Pflanze aufzuspüren und auszurupfen. Dauerhaft erfolgreich kann die Ambrosia nur biotopübergreifend bekämpft werden (an Straßenrändern, auf Äckern, Brachen, Baustellen und anderen öffentlichen Flächen). Neben den für den öffentlichen Raum zuständigen behördlichen Verantwortungsbereichen von Bund und Ländern könnten außerdem auch private Grundstückseigentümer verpflichtet werden, Ambrosiapflanzen von ihren Flächen zu entfernen. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung im Sinne einer Melde- und grundsätzlichen Bekämpfungspflicht ist auch wegen des Ländergrenzen überschreitenden Pollenflugs sinnvoll. Wo kommt die Ambrosia-Pflanze her? Wo ist sie in Deutschland besonders verbreitet? Welche Probleme bereitet sie? Und wie sollte man die Pflanzen entfernen und entsorgen? All dies zeigt unsere Bilderanimation.
In this study, a “comprehensive data set” is developed which would enable communication on all relevant aspects of substances in articles with regard to the legal requirements under REACH , including communication of information to ensure safe handling of articles. Furthermore, the comprehensive data set, if available to the article producers, would support and facilitate compliance with other legal obligations as well as taking full and informed producer responsibility for the products placed on the market. However, not all information is always needed but the actual data needs largely depend on the hazardousness of a substance and the type of article concerned. Therefore, of the list of information pieces in the comprehensive data set, only some are likely to be actually needed and hence to be communicated in the supply chain. In the outlined communication model, for each piece of information it is indicated for all supply chain actors which information they should receive and what they should forward. The comprehensive data set was critically reviewed with stakeholder interviews and a first exemplification. Veröffentlicht in Texte | 102/2015.
Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
Am 4. März 2016 verabschiedete der Europäische Rat für Umwelt seine Stellungnahme zu endokrinen Disruptoren. In der Stellungnahme fordern sie die Europäische Kommission dazu auf, ihren gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. Die Forderung bezieht sich auf einen Fall des Gerichts der Europäischen Union (EuG) von Dezember 2015 (T-521/14 Sweden v Commission), in dem das Gericht befand, dass die EU-Kommission ihre Verpflichtungen unter der Biozidrichtlinie nicht erfüllt. Laut Richtlinie sollte die EU-Kommission schon bis 2013 einen Kriterienkatalog für endokrine Disruptoren erstellen.
Vom 20. bis zum 22. März 2015 wurden in Oppenwehe die künftigen ehrenamtlichen Luchs- und Wolfsberater in NRW gecoacht. Die Schulung hatte es in sich. Fünf sachkundige Referenten vermittelten das nötige Konw-how in Sachen Wolf: Die Biologinnen Dr. Ingrid Hucht-Ciorga von der LANUV-Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn und Helene Möslinger vom Kontaktbüro "Wolfsregion Lausitz" leiteten die Luchs- und Wolfsberater fachlich an, Ulf Helming vom Schafzuchtverband NRW vermittelte die notwendigen Kenntnisse zum richtigen Aufbau des Herdenschutzsets und Dr. Matthias Kaiser, Leiter des LANUV- Fachbereichs Artenschutz und Dr. Ulrich Kros vom Veterinäramt des Kreis Lippe die theoretischen Hintergründe zum Thema. Was ist zu tun, wenn…..? Was ist zu tun, wenn ein Wolfsberater zu einem verletzten oder getöteten Nutztier, meist einem Schaf, gerufen wird? Wie muss der detaillierte Protokollbogen aussehen, in dem alle erforderlichen Angaben zum Schadensfall eingetragen werden? Falls Wolf oder Luchs später als Verursacher festgestellt werden, wie und wo kann der Schäfer einen Antrag auf Entschädigung stellen? Wie dokumentiert man Bissverletzungen und Blutergüsse fotografisch? Solche und viele weitere konkreten Fragen standen im Vordergrund. Aber auch die Praxis kam nicht zu kurz: Nach einer theoretischen Einführung ging es in Gummistiefeln ins Gelände, hier wurde das Aufstellen verschiedener Arten von Herdenschutzzäunen geübt. Prävention: Herdenschutzzäune Für den Fall, dass kurzfristig ein Wolf nach NRW kommen sollte, hat das Land zwei Herdenschutzsets incl. mobiler Herdenschutzzäune für Schafhalter angeschafft. Ein Herdenschutzset zum Schutz vor Wolfsangriffen auf Schafe und andere Nutztiere liegt bei der Biologischen Station Hochsauerlandkreis in Schmallenberg-Bödefeld, das andere beim Regionalforstamt Ostwestfalen. Das Herdenschutzset mit Elektrozaun, Weidezaungerät und Fotofalle kann bei Verdacht auf Wolf oder Luchs kurzfristig und unentgeltlich ausgeliehen werden. Es ist mit Beratung durch den NRW-Schafzuchtverband angeschafft worden und steht allen Nutztierhaltern (auch Hobbyhaltung) zur Verfügung. Nationales Referenzlabor stellt Gen-Analyse sicher Eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Luchs- und Wolfsberater ist die Sicherstellung von genetischen Spuren (z.B. Haare, Losung, aber auch Speichelreste an Bissverletzungen). Denn durch diese Proben ist das das nationale Referenzlabor, das Senckenberg-Labor in Gelnhausen, in der Lage, die genetische Auswertung nach internationalen Standards durchzuführen. Die genetische Analyse kann zum einen beweisen, ob es sich um einen Wolf oder Luchs handelte, zum anderen können so auch Hinweise zur Herkunft des Tieres erfolgen. Hintergrund: Das Monitoring von Luchs und Wolf in Nordrhein-Westfalen ist eine gesetzliche Verpflichtung des Landes und orientiert sich an dem gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bundesamtes für Naturschutz abgestimmten Konzept (BfN 2009). Die Aufgabe der Luchs- und Wolfsberater im Rahmen des Monitoring ist die Dokumentation von Hinweisen und die Probenahme und ihre Weiterleitung an das LANUV, welches die Bewertung vornimmt. Sie beraten vor Ort und informieren über die Biologie von Luchs und Wolf. Personen- und ortsbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. Die Bewertung der Hinweise , d. h. die Bestätigung, dass es sich um Luchs oder Wolf bzw. um Spuren dieser Art gehandelt hat, erfolgt durch das LANUV NRW nach bundesweit einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien und ist nicht Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Luchs- und Wolfsberater. Die Schulung in Oppenwehe wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) organisiert. Weiterführende Links: Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2015-01-23-senckenberg-institut-bestaetigt-anhand-von-dna-spuren-einen-wolf-im-kreis-minden-luebbecke// Aktuelle Liste der Luchs- und Wolfsberater http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/luchs_wolfsberater_nrw.pdf AG Wolf in Nordrhein-Westfalen http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2015/13_02_15_umgang_mit_dem_wolf.htm Umgang mit Luchs und Wolf in NRW https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/media/Dokumente/Presse/Gro%C3%9Fraubwild-_Natur_in_NRW_2011.pdf Herdenschutz-Sets https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-nutzen-foerdern-schuetzen/natur-und-artenschutz/wolf/herdenschutzset.html Bundesamt für Naturschutz: Monitoring von Großraubtieren in Deutschland http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/Skript251.pdf BUND Diepholzer Moorniederung http://www.bund-dhm.de/index.htm
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein ist Geologischer Dienst für Schleswig-Holstein im Sinne des Geologiedatengesetzes. Der Auftrag zur Untersuchung des geologischen Untergrundes umfasst unter anderem die landesweite Sammlung und Archivierung geowissenschaftlicher Informationen - Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, geowissenschaftliche Manuskriptkarten, Berichte, Befunde, Gutachten u.s.w. - und die Bereitstellung dieser Informationen für NutzerInnen aus Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft unter Beachtung des Datenschutzes. Im LfU ist das Geologische Landesarchiv dafür zuständig. Der Anlass zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geologischen Landesarchivs ist volkswirtschaftlich begründet. Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes sind teuer. Über viele Jahrzehnte hinweg sind von privater und öffentlicher Hand allein in Schleswig-Holstein Hunderte von Millionen EURO für mehrere 100.000 Bohrungen investiert worden, um benötigte Untergrundinformationen für eine - und in der Regel nur eine - bestimmte Fragestellung zu erhalten. Die zentrale Archivierung dieser Informationen zwecks späterer Folgenutzung - salopp formuliert "Wiederverwertung" - durch wen und für welche Fragestellung auch immer ist von hoher Bedeutung, insbesondere für solche Vorhaben, die zwingend die Kenntnis des geologischen Untergrundes voraussetzen. Ohne das Geologische Landesarchiv wären unnötigerweise immense Bohrkosten nochmals aufzubringen, wenn es z. B. um Fragestellungen bei Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Grundwasserschutzes, des Küstenschutzes, des Bodenschutzes, der Baugrundsicherheit, des Altlastenbereichs, des Verkehrswegebaus, der Rohstofferkundung oder bei Deponieplanungen geht. Da ein Großteil der archivierten Bohrinformationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von privater Seite geliefert worden ist, ist der Datenschutz bei Einsicht in oder Weitergabe von Archivunterlagen zu berücksichtigen. Die geowissenschaftlichen Unterlagen im Geologischen Landesarchiv sind essentieller Bestandteil des im Auf- und Ausbau begriffenen Bodeninformationssystems. Demzufolge ist bereits im Jahr 1998 damit begonnen worden, zunächst die Schichtenverzeichnisse von Bohrungen digital in kürzelkodierter Form in der Software GeODin zu erfassen.
Die Studie entwickelt Optionen für die Bundesregierung, internationale Bodengovernance kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme bestehender internationaler Instrumente und Institutionen, die für Bodenschutzgovernance auf internationaler Ebene relevant sind. Sie bewertet die tatsächliche und potentielle Steuerungswirkung u.a. der Wüstenkonvention, der Biodiversitätskonvention, des Pariser Klimabkommens und des Klimaregimes, regionaler Abkommen, der FAO, von UNEP, IPBES und des IPCC. Gegenwärtig haben die Nachhaltigen Entwicklungsziele und insbesondere das Ziel "land degradation neutrality" einen globalen Referenzpunkt für Bodenpolitik geschaffen. Es gibt aber fast keine verbindlichen Verpflichtungen für alle Staaten speziell zum Bodenschutz. Die derzeitige Governance für Boden auf internationaler Ebene ist fragmentiert und über verschiedene Mandate verteilt. Es gibt erhebliche Überschneidungen bei den Mandaten und Tätigkeiten der relevanten Institutionen, während gleichzeitig jede von ihnen Einschränkungen aufweist. Zwar zeichnet sich eine gewisse rudimentäre Arbeitsteilung ab, es ist aber erforderlich, diese weiter voranzutreiben. Die Studie entwickelt Optionen, internationale Bodengovernance zu verbessern, in den Bereichen übergreifende Themen, neue Rechtspflichten oder Institutionen, Verbesserung bestehender Governance, Mittel zur Umsetzung, und bessere Koordination und Kohärenz. Quelle: Forschungsbericht
Begrünte Dächer leisten durch ihre positiven ökologischen Funktionen einen Beitrag zur Minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes in städtischen Ballungsräumen. Sie reduzieren den Ablauf von Regenwasser, schaffen Verdunstungsflächen und können die biologische Vielfalt erhöhen (DBU 2011). Durch die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher begrünter Aufenthalts- und Betätigungsflächen tragen sie zur Verbesserung des städtischen Wohnumfeldes bei. Ziel ist es, durch Maßnahmen der Dachbegrünung als ein Element der Gebäudebegrünung im Neubau und im Bestand eine Entlastung der Stadtkanalisation, lufthygienische Verbesserungen, kühlende Effekte auf das Stadtklima sowie eine Stärkung der Artenvielfalt zu erreichen. Weitere positive Effekte der Gebäudebegrünung sind die Verminderung des Lärmpegels sowie eine Bereicherung des Stadtbildes. All diese Effekte tragen auch zur Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung im Sinne der Klimaanpassung bei (SenStadtUm 2016, SenStadtUm 2016a). Auf nationaler Ebene findet dieser Ansatz Unterstützung durch eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das in seinem aktuellen „Grünbuch Stadtgrün” die Rolle der Dach- und Fassadenbegrünung für die Gesundheit der Stadtbevölkerung herausstellt (BMUB 2015). Die Dachbegrünung kann Probleme der versiegelten Stadt wie städtische Hitzeinseln vermindern und als ein Element der Regenwasserbewirtschaftung die Belastung der Oberflächengewässer reduzieren (SenSW 2017a). Bepflanzte Dächer führen zu einem verbesserten Regenrückhalt. Durch den verminderten Abfluss des Regenwassers kommt es zu einer Entlastung der Kanalisation (SenStadt 2010). Seit dem Jahr 2000 erfolgt in Berlin eine getrennte Abrechnung der Gebühren von häuslichem Abwasser (Schmutzwasser) und Niederschlagswasser. Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen als Grundlage für die Gebühren für die Ableitung des Niederschlagswassers wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden. So werden z. B. bei begrünten Dachflächen nur 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Niederschlagswasserentgelts angesetzt (SenJust 2016, BWB 2021). Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen hat in Berlin eine lange Tradition. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2.000 Gründächer in Berlin, die als Holzzementdächer konstruiert waren (Ahrendt 2007). In Berlin (West) gab es ab 1983 ein “Hofbegrünungsprogramm”. Ziel war in erster Linie die Verringerung der Grünflächendefizite in den innerstädtischen Gebieten. Die Förderung innerhalb dieses Programms erfolgte für Maßnahmen der Hofbegrünung, der Fassadenbegrünung und für die extensive Dachbegrünung. Auch in Berlin (Ost) gab es in den achtziger Jahren ein „Hofbegrünungsprogramm“. Ab 1990 wurde das 1983 entwickelte Programm im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchgeführt und eine Beratung zum Erhalt und zur Pflege der Anlagen angeschlossen. In der Laufzeit des Programms von 1983 bis Ende 1995 wurden 1.643 Projekte bewilligt, 740.000 m² Hof- und Fassadenflächen sowie 65.000 m² Dachflächen begrünt (Reichmann 2009). In den Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wurden bereits 1990 ökologische Anforderungen definiert, nach denen bei Bauvorhaben Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden sollen. Förderungsfähig waren z. B. Vegetationskonzepte für die Fassaden- und Dachbegrünung sowie besondere ökologische Freiflächenkonzepte und deren Durchführung. Seit 1992 werden in Berlin ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe erstellt. Darin heißt es, “insbesondere in verdichteten Innenstadtbereichen sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sinnvoll […]” (SenStadt 2019). Dach- und Fassadenbegrünungen sind auch wichtige Bausteine gebäudebezogener ökologischer Gesamtkonzepte; herausragende Projekte im Bereich des ökologischen Bauens in Berlin finden sich hier (SenSW 2017b, SenSW 2017c). In der Innenstadt stellt der “Biotopflächenfaktor” (BFF) eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” zum Ausgleich von Defiziten im Freiraum und zum Abbau von Umweltbelastungen dar. Der BFF kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden. Er benennt den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dient bzw. Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, und schließt damit Gründächer ein (SenUVK 2021). Seit 2019 wird über das Förderprogramm „GründachPLUS“ ehemals „1.000 grüne Dächer“ insbesondere in hoch verdichteten Stadtquartieren die Begrünung von Dächern über 100 m2 auf Bestandsgebäuden gefördert (SenUVK 2019). Da es bisher keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden gibt, ist die öffentliche Förderung eine besonders wichtige Maßnahme (Abgeordnetenhaus Berlin 2022) Die vorliegenden Bestandsdaten zu begrünten Dächern sind für unterschiedliche Zwecke nutzbar; sie können ebenso als Basis für Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Raum sowie als Datengrundlage für Klimamodellierungen genutzt werden. Ebenso dienen sie für ein kontinuierliches Monitoring der weiteren Entwicklung im Gründachbestand. Darüber hinaus kann die vorliegende Inventarisierung von Gründächern auch für eine zukünftige Gründachstrategie genutzt werden; für diesen Zweck wäre die Ermittlung des weiteren Gründachpotenziales in der Stadt eine wichtige Ergänzung.
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