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Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Emissionshandel in Deutschland

Das Projekt "Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Emissionshandel in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Unter Federführung des BMU (Z II 6) wird in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein Emissionshandelsmodell für Deutschland im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet. Damit muss auch die EG-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Emissionshandel umgesetzt werden. Die Ausarbeitung dieses Modells bedarf der rechtlichen Evaluierung und Begleitung, wobei vor allem Fragen der national- und europarechtlichen Anbindung des Modells, aber auch der institutionellen Ausgestaltung, geprüft werden müssen. Der Auftrag besteht aus einem gutachterlichen und einem beratenden Teil. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Der Umsetzungs- und Implementierungsprozess bedarf weiterhin einer dauerhaften rechtlichen Flankierung. Ggf. sollen die (Zwischen-)Ergebnisse in einem (oder mehreren) Fachgesprächen diskutiert werden. C) Ziel des Vorhabens ist, bis zum Jahr 2005 (Beginn des EU-weiten Emissionshandels) ein rechtskonformes Emissionshandelsmodell implementieren zu können.

Rechtliche Evaluierung eines Emissionshandelsmodells

Das Projekt "Rechtliche Evaluierung eines Emissionshandelsmodells" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Unter Federführung des BMU wird in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bis Ende 2001 ein Emissionshandelsmodell für Deutschland im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet. Dieses Modell bedarf der rechtlichen Evaluierung, wobei vor allem Fragen der national- und europarechtlichen Anbindung des Modells, aber auch der institutionellen Ausgestaltung geprüft werden müssen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Das Modell sollte sowohl gutachterlich als auch daran anschließend im Rahmen eines Fachgesprächs einer Rechtsprüfung und -diskussion unterzogen werden. C) Ziel des Vorhabens ist, im Jahre 2002 ein rechtskonformes Emissionshandelsmodell implementieren zu können.

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