Das Projekt "Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht durchgeführt. Die Elektrizitaets- und Gaswirtschaft hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 eine grundlegende Reform erfahren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die neue Rechtslage sowie die hieraus resultierenden (offenen) Rechtsfragen unter Beruecksichtigung der Belange der Rechtsanwendungspraxis darzustellen.