Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Unabhängiges Institut für Umweltfragen UfU - e.V. durchgeführt. Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17).
Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.
Das Projekt "Symbolische Umweltgesetzgebung. Rechtstatsachenforschung am Beispiel des Ozongesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Großfeuerungsanlagenverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Wirtschaftswissenschaften, Abteilung Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktionswirtschaft durchgeführt. Symbolische Gesetzgebung - d. h. Gesetzgebung, die zwar bestimmten politisch-strategischen (symbolischen) Zielen, nicht aber der Erreichung der offiziell proklamierten (sachlichen) Gesetzesziele dient - stellt ein Problem von hoher gesellschaftlicher Brisanz dar: Sie kann überflüssige Verwaltungskosten verursachen, und zudem trägt die Täuschung der Normrezipienten oft zu einer Verhinderung tatsächlich effektiver Lösungen bei und verletzt damit grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ziel des Dissertationsvorhabens ist die Erarbeitung einer bislang nicht vorliegenden stringenten, empirisch operablen Begrifflichkeit symbolischer (Umwelt-)Gesetzgebung sowie die Ermittlung der Entstehungsbedingungen (und Auswirkungen) symbolischer Umweltgesetzgebung. Kernhypothese der vorgeschlagenen 'Theorie symbolischer Umweltgesetzgebung' ist, daß ein gesellschaftlich relevantes Problem dann durch symbolische Gesetzgebung 'gelöst wird, wenn keine ausreichenden Ressourcen zu einer tatsächlichen Lösung bzw. nur solche zu höheren Kosten als erwarteten ökologischen Nutzen verfügbar sind. Des weiteren begünstigen divergierende gesellschaftliche Interessen sowie eine hohe Problemkomplexität die Entstehung symbolischer Gesetzgebung. Ausgehend von diesen Hypothesen werden entsprechende empirische Variablen (ist Einflussfaktoren) beschrieben, welche das Analyseraster für die empirische Untersuchung bilden. Die drei Beispielgesetze - zwei mutmaßlich 'symbolische' und ein mutmaßlich nicht 'symbolisches' (die Großfeuerungsanlagenverordnung) - werden empirisch zu ihrem symbolischen Charakter und hinsichtlich ihrer Entstehungsbedingungen und Auswirkungen untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass die vorgeschlagene 'Theorie symbolischer Umweltgesetzgebung' sowohl hinsichtlich der begrifflichen Unterscheidung zwischen sachlichen und symbolischen Intentionen als auch hinsichtlich ihrer Hypothesen zu den Entstehungsbedingungen und Folgen symbolischer und nicht-symbolischer Gesetzgebung dem empirischen Test standhält. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag sowohl zur (empirischen) Rechtssoziologie als auch zur institutionenökonomischen Forschung.