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Durchführung der Tagung 'Wege zum Ökologischen Rechtsstaat' (Februar 1993)

Das Projekt "Durchführung der Tagung 'Wege zum Ökologischen Rechtsstaat' (Februar 1993)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein für Umweltrecht e.V. durchgeführt.

Symbolische Umweltgesetzgebung. Rechtstatsachenforschung am Beispiel des Ozongesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Großfeuerungsanlagenverordnung

Das Projekt "Symbolische Umweltgesetzgebung. Rechtstatsachenforschung am Beispiel des Ozongesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Großfeuerungsanlagenverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Wirtschaftswissenschaften, Abteilung Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktionswirtschaft durchgeführt. Symbolische Gesetzgebung - d. h. Gesetzgebung, die zwar bestimmten politisch-strategischen (symbolischen) Zielen, nicht aber der Erreichung der offiziell proklamierten (sachlichen) Gesetzesziele dient - stellt ein Problem von hoher gesellschaftlicher Brisanz dar: Sie kann überflüssige Verwaltungskosten verursachen, und zudem trägt die Täuschung der Normrezipienten oft zu einer Verhinderung tatsächlich effektiver Lösungen bei und verletzt damit grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ziel des Dissertationsvorhabens ist die Erarbeitung einer bislang nicht vorliegenden stringenten, empirisch operablen Begrifflichkeit symbolischer (Umwelt-)Gesetzgebung sowie die Ermittlung der Entstehungsbedingungen (und Auswirkungen) symbolischer Umweltgesetzgebung. Kernhypothese der vorgeschlagenen 'Theorie symbolischer Umweltgesetzgebung' ist, daß ein gesellschaftlich relevantes Problem dann durch symbolische Gesetzgebung 'gelöst wird, wenn keine ausreichenden Ressourcen zu einer tatsächlichen Lösung bzw. nur solche zu höheren Kosten als erwarteten ökologischen Nutzen verfügbar sind. Des weiteren begünstigen divergierende gesellschaftliche Interessen sowie eine hohe Problemkomplexität die Entstehung symbolischer Gesetzgebung. Ausgehend von diesen Hypothesen werden entsprechende empirische Variablen (ist Einflussfaktoren) beschrieben, welche das Analyseraster für die empirische Untersuchung bilden. Die drei Beispielgesetze - zwei mutmaßlich 'symbolische' und ein mutmaßlich nicht 'symbolisches' (die Großfeuerungsanlagenverordnung) - werden empirisch zu ihrem symbolischen Charakter und hinsichtlich ihrer Entstehungsbedingungen und Auswirkungen untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass die vorgeschlagene 'Theorie symbolischer Umweltgesetzgebung' sowohl hinsichtlich der begrifflichen Unterscheidung zwischen sachlichen und symbolischen Intentionen als auch hinsichtlich ihrer Hypothesen zu den Entstehungsbedingungen und Folgen symbolischer und nicht-symbolischer Gesetzgebung dem empirischen Test standhält. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag sowohl zur (empirischen) Rechtssoziologie als auch zur institutionenökonomischen Forschung.

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