Das Projekt "Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Bauingenieurwesen durchgeführt. Die Altholzverordnung datiert aus dem Jahr 2002. Seitdem haben sich sowohl auf dem Gebiet der Sortiertechnik als auch bei der Probenahme und Analytik Veränderungen gegenüber dem damaligen Stand der Technik ergeben. Darüber hinaus sind Defizite bei der Umsetzung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Altholz bekannt, z. B. bei der Einstufung der Althölzer in die Altholzkategorien und deren Getrennthaltung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und bislang nicht abschließend untersucht. Mit dem Vorhaben sollen daher eine umfassende Evaluation der bestehenden Regelungen der Altholzverordnung durchgeführt und Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden. Hierbei sind auch mögliche Vollzugsprobleme bei der Überwachung von Altholzexporten und -importen einzubeziehen. Außerdem ist zu überprüfen, inwieweit die Altholzverordnung an die technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 angepasst werden muss. Kaskadennutzung und alternative stoffliche Verwertungsmöglichkeiten für Altholz sowie der Eintrag von Schadstoffen aus neuen Holzmaterialien sind ebenfalls mit zu betrachten. Das Vorhaben soll durch einen Expertenkreis begleitet werden, mit Experten aus Vollzugsbehörden und aus der Entsorgungswirtschaft. Auf Basis der Evaluation sind in einem zweiten Schritt praktikable Anpassungsvorschläge für eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung zu erarbeiten.
Das Projekt "PROzessorientierte Entwicklung eines Modells zum gerechten Vorteilsausgleich (BENEFIT-sharing) für die Nutzung biologischer Ressourcen in Nord-Ecuador (PRO BENEFIT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ibn - Institut für Biodiversität - Netzwerk e.V. durchgeführt. Die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) stellt die biologischen Ressourcen unter die Souveränität der jeweiligen Nationalstaaten und fordert gleichzeitig deren nachhaltige Nutzung unter gerechter Vorteilsaufteilung. Häufig jedoch können speziell Entwicklungsländer ihre biologischen Ressourcen aufgrund von finanziellen und technologischen Defiziten nicht nutzen. Gleichzeitig scheuen Unternehmen aus den Industriestaaten die kostenintensiven Investitionen bei der Suche nach biologischen Wirkstoffen in Entwicklungsländern aufgrund von Rechtsunsicherheiten. Hieraus entsteht die Situation, dass potentiell nachhaltige Einkommensquellen in den Entwicklungsländern nicht erschlossen werden. Um eine zukünftige nachhaltige Nutzung von Naturwirkstoffen zu ermöglichen, soll ein anwendungsorientiertes Lösungsmodell für einen gerechten Vorteilsausgleich entwickelt werden. Ziel des vorgelegten Modellvorhabens ist es, in enger Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Unternehmen, Institutionen und Unternehmen in Ecuador, indigenen Gemeinschaften vor Ort ein praktikables Lösungskonzept für einen gerechten Vorteilsausgleich bei Bioprospektion in Ecuador zu schaffen.
Das Projekt "Einfuehrung in das Naturschutzrecht fuer die Naturschutzverwaltungen der Laender Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mutius durchgeführt. Durch das Umweltrahmengesetz sowie den Einigungsvertrag ist eine rechtliche Gemengelage im Naturschutzrecht entstanden, die fuer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugt. Das Vorhaben soll einen Leitfaden fuer die Taetigkeit dieser Rechtsanwender in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender darstellen, der sie instand setzt, das jeweils anwendbare Recht zu ermitteln, zu interpretieren und anzuwenden. Zugleich enthaelt es fuer die im Naturschutz und in der Landschaftspflege ehrenamtlich Taetigen wertvolle Hinweise und ist schliesslich geeignet, in den verschiedenen Einrichtungen der Aus- und Fortbildung als Unterrichtsgrundlage zu dienen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG durchgeführt. Wir sind überzeugt davon, dass die Nutzung der Windenergie im Einklang mit Mensch und Natur erfolgen muss. Gleichzeitig sind wir sicher, dass unsere wirtschaftlich erfolgreichen Projekte einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz leisten und daher langfristig Bestand haben werden. Außerdem ist uns der Tierschutz bei dem Bau unserer Windenergieanlagen ebenfalls ein wichtiger Punkt und so wissen wir auch, dass verschiedene Fledermausarten durch eine geeignete Positionierung und angemessenen Maßnahmen geschützt werden können. Um einen fledermausfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten, werden bei der Planung von WEA Minimierungsmaßnahmen, wie Abschaltzeiten, angewendet. Das Fledermausaktivitätsniveau wird vor dem Bau der WEA von Gutachtern vom Boden aus, sowie durch stationäre Messmasten erfasst. Durch die geringe Reichweite der Mikrofone für Aufnahmen von Ultraschall kann jedoch ein großer Bereich rund um eine WEA derzeit nicht erfasst werden, was mit ein Grund für Rechtsunsicherheiten ist. Da die aktuell erfassten Daten zum Fledermausaktivitätsniveau in umstrittenen Diskussionen stehen, sehen wir den Einsatz einer Messdrohne zum Erfassen weiterer Daten als eine innovative und technische Lösung an. Durch den Einsatz dieses ergänzenden Messverfahrens ist mit geringem Mehraufwand eine signifikante Verbesserung der Aussagekraft der erhobenen Daten zu erwarten, so dass die Rechtssicherheit der Gutachten verbessert wird. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die bedarfsgerechte Planung der Abschaltzeiten zur Optimierung der Erträge von WEA dienen kann.
Das Projekt "Teilvorhaben: Brennstoff- und Ascheanalyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Südwestfalen Meschede, Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, Fachgebiet Thermische Energietechnik durchgeführt. Im zukünftigen, von fluktuierenden Energiequellen geprägten Energiesystem werden kleine, biomassegefeuerte Verbrennungs- und Vergasungsanlagen für die notwendige Netzstabilität und Versorgungssicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Die stetige Verfügbarkeit, Speichervermögen und bedarfsgerechte Betriebsweise können dabei die hohen Volatilitäten von Solar- und Windkraft in der Strom- und Wärmebereitstellung ausgleichen. Gleichzeitig werden die in den Anlagen derzeit noch hauptsächlich genutzten, hochqualitativen Holzsortimente aufgrund der verstärkten Kreislauf- und Kaskadennutzung biogener Ressourcen in geringem Maße für die Energieerzeugung zur Verfügung stehen. Naturbelassene, holzige Reststoffe und chemisch unbehandelte Abfallstoffe sind nicht nur deutlich heterogener, sondern weisen zumeist einen höheren Gehalt an brennstofftechnisch anspruchsvollen Inhaltsstoffen auf. Die zielorientierte Aufbereitung dieser Materialien stellt eine Möglichkeit der Bereitstellung von Festbrennstoffen dar. Dennoch besteht bei der Erweiterung der Brennstoffpallette Rechtsunsicherheit bzgl. der abfallrechtliche Abgrenzung zwischen Nebenprodukten und Abfall. Durch das Fehlen eines Abtrennungsmerkmals bzw. eines Verwertungsverfahrens zur Wiedereingliederung kann im Zweifel ein Nebenprodukt oder holzartiger Reststoff nicht als möglicher Brennstoff erschlossen werden. Hinderlich ist zudem, dass im KrWG vorrangig der stoffliche und nicht der energetische Verwertungspfad betrachtet wird, um den Verlust der Abfall-Eigenschaft herbeizuführen. Durch diverse Aufbereitungsprozessketten sollen aus naturbelassene, holzige Rest- und Abfallstoffen Produkte generiert werden. Durch den Nachweis der Umweltverträglichkeit und infolge einer zielgerichteten Qualitätssicherstellung soll die Genehmigungsfähigkeit dieser Produkte im Fokus stehen.
Das Projekt "Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme von Elektroaltgeräten/Elektroschrott" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Offenbar verlässt eine große Zahl von Elektro(nik)altgeräten/Elektroschrott nach der Entledigung durch die Nutzer Deutschland als Gebrauchtgüter. (Bisher gibt es ebenso wenig konkrete Zahlen wie ein klares Bild von den Akteuren und Strukturen.) Hierdurch gehen in erheblichem Umfang Sekundärressourcen (Edelmetalle etc.) verloren, da in den Zielregionen (insbes. Afrika und Asien) eine Verwertung entsprechend dem Stand der Technik nicht gegeben ist. Zugleich gehen davon erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Problematisch ist in dem Zusammenhang u.a. - die unklare rechtliche, für die Kontrolle aber maßgebliche Abgrenzung nach Abfall / Nicht-Abfall (Umgehung abfall- und ressourcenpolitischer Ziele), - die Identifikation geeigneter Stellschrauben in Deutschland und der EU (Abfallverbringungsrecht, Statistik) sowie - die Vermittlung effizienter Entsorgungs- und Behandlungstechniken in die betroffenen Zielregionen, die Wertstoffrückgewinnung, Ressourcenschonung und Umweltschutz ermöglichen. Ziel des Vorhabens ist es, - den Export von Altprodukten/Abfällen und Gebrauchtgütern soweit wie möglich (ggf. auf empirischer Basis) zu quantifizieren und qualifizieren; - speziell am Beispiel der Elektro(nik)altgeräte, die nach Afrika und Asien verbracht werden, entsprechende kommunikative, organisatorische und administrative Maßnahmen im Inland wie im Ausland (und unter Berücksichtigung anderer europäischer Ansätze) sowie eine dazu passende rechtliche Regelungsstruktur zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (ggf. über das Abfallrecht und den deutschen Rechtsrahmen hinaus) abzuleiten, allgemeine Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und dabei die Übertragbarkeit für andere problematische Produkt- und Stoffströme und Zielregionen (z.B. Südostasien) zu berücksichtigen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Design, Medien und Information durchgeführt. Der Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, jedoch sank die Ausbaurate in den letzten Jahren. Da streng geschützte Fledermäuse durch WEA zu Tode kommen und Artenschutzbelange eine der wenigen Klagemöglichkeiten gegen den Bau von WEA darstellen, werden diese in Klagen häufig angeführt. Um einen fledermausfreundlicheren Betrieb zu gewährleisten, werden bei der Planung von WEA Minimierungsmaßnahmen, wie Abschaltzeiten, angewendet. Das Fledermausaktivitätsniveau wird vor dem Bau der WEA von Gutachtern vom Boden aus, sowie durch stationäre Messmasten erfasst. Durch die geringe Reichweite der Mikrofone für Aufnahmen von Ultraschall kann jedoch ein großer Bereich rund um eine WEA derzeit nicht erfasst werden, was mit ein Grund für Rechtsunsicherheiten ist. Das Projekt Drones4Bats entwickelt und testet Drohnen, welche autonom Messungen vornehmen. Messdrohnen können vor dem Bau einer WEA ergänzend zur Standortbestimmung genutzt werden, sowie nach dem Bau WEA-Betreibern weitere Evidenzen zu Fledermausvorkommen und -arten liefern. Um eine geeignete Drohne für den Einsatz zu finden, werden drei verschiedene flugfähige Systeme eingesetzt und systematische Tests zur Messmethode vorgenommen, sowie erforscht, ob sich die Drohnen auf das Verhalten der Fledermäuse auswirken. Bei geringem Ladestand zur Bodenladestation zurück navigieren und selbstständig aufladen. Die erfassten Daten werden in einer Cloud für eine schnelle Veranschaulichung der Fledermausarten und Aktivitätsniveaus zusammengeführt. Ziel dieses ergänzenden Messverfahrens ist mit geringem Mehraufwand die Aussagekraft der erhobenen Daten signifikant zu verbessern, so dass die Rechtssicherheit der Gutachten gesteigert wird. Außerdem wird erforscht, ob durch die ergänzenden Messungen die vorgegebenen Abschaltzeiten der WEA im Betrieb sowie gleichzeitig die Schlagopferzahlen der Fledermäuse reduziert werden können.
Das Projekt "Teilvorhaben: Bewertung der abfall- und genehmigungsrechtlichen Praxis sowie Umweltwirkung und Wirtschaftlichkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH durchgeführt. Im zukünftigen, von fluktuierenden Energiequellen geprägten Energiesystem werden kleine, biomassegefeuerte Verbrennungs- und Vergasungsanlagen für die notwendige Netzstabilität und Versorgungssicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Die stetige Verfügbarkeit, Speichervermögen und bedarfsgerechte Betriebsweise können dabei die hohen Volatilitäten von Solar- und Windkraft in der Strom- und Wärmebereitstellung ausgleichen. Gleichzeitig werden die in den Anlagen derzeit noch hauptsächlich genutzten, hochqualitativen Holzsortimente aufgrund der verstärkten Kreislauf- und Kaskadennutzung biogener Ressourcen in geringem Maße für die Energieerzeugung zur Verfügung stehen. Naturbelassene, holzige Reststoffe und chemisch unbehandelte Abfallstoffe sind nicht nur deutlich heterogener, sondern weisen zumeist einen höheren Gehalt an brennstofftechnisch anspruchsvollen Inhaltsstoffen auf. Die zielorientierte Aufbereitung dieser Materialien stellt eine Möglichkeit der Bereitstellung von Festbrennstoffen dar. Dennoch besteht bei der Erweiterung der Brennstoffpallette Rechtsunsicherheit bzgl. der abfallrechtliche Abgrenzung zwischen Nebenprodukten und Abfall. Durch das Fehlen eines Abtrennungsmerkmals bzw. eines Verwertungsverfahrens zur Wiedereingliederung kann im Zweifel ein Nebenprodukt oder holzartiger Reststoff nicht als möglicher Brennstoff erschlossen werden. Hinderlich ist zudem, dass im KrWG vorrangig der stoffliche und nicht der energetische Verwertungspfad betrachtet wird, um den Verlust der Abfall-Eigenschaft herbeizuführen. Durch diverse Aufbereitungsprozessketten sollen aus naturbelassene, holzige Rest- und Abfallstoffen Produkte generiert werden. Durch den Nachweis der Umweltverträglichkeit und infolge einer zielgerichteten Qualitätssicherstellung soll die Genehmigungsfähigkeit dieser Produkte im Fokus stehen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung einer Landeplattform und Bodenstationseinheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von NXP Semiconductors Germany GmbH durchgeführt. Der Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, jedoch sank die Ausbaurate zuletzt aufgrund von Artenschutzbelangen, da streng geschützte Fledermäuse durch WEA zu Tode kommen. Dem wird aktuell mit Minimierungsmaßnahmen begegnet (z.B. Abschaltzeiten, Messungen vom Boden),welche allerdings erheblich beschränkt sind und damit zu Einbußen und Rechtsunsicherheit führen. Das Projekt Drones4Bats entwickelt und testet Drohnen, welche autonom Messungen vornehmen, um eben diese Lücke bisheriger Messungen zu schließen. Messdrohnen können vor dem Bau einer WEA ergänzend zur Standortbestimmung genutzt werden, sowie nach dem Bau WEA-Betreibern weitere Evidenzen zu Fledermausvorkommen und -arten liefern. Um eine geeignete Drohne für den Einsatz zu finden, werden drei verschiedene flugfähige Systeme eingesetzt und systematische Tests zur Messmethode vorgenommen, sowie erforscht, ob sich die Drohnen auf das Verhalten der Fledermäuse auswirken. Bei geringem Ladestand zur Bodenladestation zurück navigieren und selbstständig aufladen. Der Beitrag von NXP liegt dabei primär auf der Boden- und Kommunikationsinfrastruktur. Durch die Beiträge von NXP sollen automatische (Präzisions-) Landungen auf einem wetterfesten Lande-Pad inkl. automatischer Ladung der Drohne unter Nutzung und Weiterentwicklung von NXP Hardware, wie z.B. UWB, ermöglicht werden. Des Weiteren baut NXP eine Multirotor Drohne und stattet dieses mit allen nötigen Komponenten aus um die im Projekt definierten Anforderungen, insb. hinsichtlich autonomen Fliegen im Einsatzgebiet bei Nacht auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers, zu erfüllen. Ferner wird ein Bodenstationsrechner implementiert der für das automatische Weiterleiten der aufgezeichneten Daten in ein Cloud System verantwortlich ist. Ebenso wird eine live Übertragung der Flugtelemetriedaten sowie Videodaten einer Drohnen Bordkamera sowie einer Kamera am Lande-Pad an eine entfernte Bodenkontrollstation realisiert.
Das Projekt "Teilvorhaben: Brennstoffaufbereitung und Qualitätssicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BEST Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durchgeführt. Im zukünftigen, von fluktuierenden Energiequellen geprägten Energiesystem werden kleine, biomassegefeuerte Verbrennungs- und Vergasungsanlagen für die notwendige Netzstabilität und Versorgungssicherheit eine entscheidende Rolle spielen. Die stetige Verfügbarkeit, Speichervermögen und bedarfsgerechte Betriebsweise können dabei die hohen Volatilitäten von Solar- und Windkraft in der Strom- und Wärmebereitstellung ausgleichen. Gleichzeitig werden die in den Anlagen derzeit noch hauptsächlich genutzten, hochqualitativen Holzsortimente aufgrund der verstärkten Kreislauf- und Kaskadennutzung biogener Ressourcen in geringem Maße für die Energieerzeugung zur Verfügung stehen. Naturbelassene, holzige Reststoffe und chemisch unbehandelte Abfallstoffe sind nicht nur deutlich heterogener, sondern weisen zumeist einen höheren Gehalt an brennstofftechnisch anspruchsvollen Inhaltsstoffen auf. Die zielorientierte Aufbereitung dieser Materialien stellt eine Möglichkeit der Bereitstellung von Festbrennstoffen dar. Dennoch besteht bei der Erweiterung der Brennstoffpallette Rechtsunsicherheit bzgl. der abfallrechtliche Abgrenzung zwischen Nebenprodukten und Abfall. Durch das Fehlen eines Abtrennungsmerkmals bzw. eines Verwertungsverfahrens zur Wiedereingliederung kann im Zweifel ein Nebenprodukt oder holzartiger Reststoff nicht als möglicher Brennstoff erschlossen werden. Hinderlich ist zudem, dass im KrWG vorrangig der stoffliche und nicht der energetische Verwertungspfad betrachtet wird, um den Verlust der Abfall-Eigenschaft herbeizuführen. Durch diverse Aufbereitungsprozessketten sollen aus naturbelassene, holzige Rest- und Abfallstoffen Produkte generiert werden. Durch den Nachweis der Umweltverträglichkeit und infolge einer zielgerichteten Qualitätssicherstellung soll die Genehmigungsfähigkeit dieser Produkte im Fokus stehen.
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