Das Projekt "Die Verfahrensregelungen der Landesbauordnungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baurechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Deutsches und Internationales Baurecht durchgeführt. Forschungsvorhaben seit dem 31.12.1995: 1. 'Staerkung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung' (5.06.1996). 2. 'Das neue BauGB (19.9.1997). 3. 'Perspektiven im Vergaberecht' (3.12.1997). 4. 'Mediation im oeffentlichen Baurecht' (9.03.1998).
Das Projekt "Zusammenstellung, Sichtung und Bewertung des Regelwerkes zum Lärmschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Ziel des Projektes ist, das komplexe System des Regelwerkes zum Lärmschutz so zu sichten und so zu ordnen, daß es handhabbar für die Praxis wird. Insbesondere soll das der Gesetzgebung zugrunde liegende System erläutert werden, wobei die Anwendung der Regelwerke für den Arbeitsplatz und die Maschine deutlich wird. Die Integration der europäischen Richtlinien und Normen wird vorgenommen.
Das Projekt "Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.
Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Praxis - 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Linz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie durchgeführt. Im Anschluss an das inhaltlich und methodisch gleichlaufende Projekt P8504-SOZ soll die gegenwaertige Praxis des Umgangs mit Umweltkriminalitaet an Hand der 1995 bei den oesterreichischen Staatsanwaltschaften angefallenen Umweltstrafakten untersucht werden. Die Untersuchung wird nach den bisherigen Erfahrungen gut zwei Jahre dauern. Die Untersuchungsmethode soll in der Analyse der Strafakten der Sicherheitsbehoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen. Besondere Geraete werden keine erforderlich sein, wohl aber Arbeitskapazitaet zur teilweise sehr aufwendigen Recherche und Datenerfassung sowie zur Auswertung der Ergebnisse. Aus der geplanten Untersuchung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse ueber die praktische Handhabung des geltenden Umweltstrafrechts - das vor einer neuerlichen Reform steht - zu erwarten.
Das Projekt "Bewertung der Qualitaet von Abfallduengern zur Sicherung der Umweltvertraeglichkeit und zur Optimierung des Nutzens fuer den Pflanzenbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau durchgeführt. Die Umweltvertraeglichkeit und der pflanzenbauliche Nutzen von Abfallduengern soll beurteilt werden, wobei folgende Teilziele verfolgt werden: - Erstellen und veroeffentlichen von Positiv- und Negativlisten von Abfallstoffen bezueglich Verwendung in der Landwirtschaft. - Periodische Erhebung der Stofffluesse betreffend Klaerschlamm, Kompost, uebrige Abfallduenger und Mischungen. - Erarbeitung von Grundlagen und Methoden, um das System zur Bewertung von Duengern konzeptionell weiter zu entwickeln. Diese Forschungsarbeiten dienen dem Vollzug der 'Wegleitung zur Bewertung und Zulassung von Duengern', der Revision von Verordnungen (Stoffverordnung (StoV), Duengerverordnung (DueV) und Duengerbuchverordnung (DUeBV)J) sowie der Beratung von Behoerden und Organisationen.