Das Projekt "Ordnungsrecht im Bereich Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie über nicht-strafrechtliche Maßnahmen im Fall der Verletzung europäischen Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten analysiert die im Verwaltungsrecht der Mitgliedsstaaten vorgesehenen Instrumente zur Verhaltenssteuerung bzw. Sanktion von umweltschädlichem oder rechtswidrigem Handeln. Die EU-Kommission erhält so einen Überblick über die vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen und insbesondere deren Effizienz zur Durchsetzung des europäischen Umweltrechtes. Untersucht wird dafür die Umsetzung europäischer Richtlinien oder Verordnungen in nationales Recht aus den exemplarischen Bereichen Abfall, Naturschutz, Ozon, Gentechnik und Immissionsschutz. Neben einer tabellarischen Darstellung der einzelnen europäischen Regelungen und den korrespondierenden Vorschriften aus dem nationalen Verwaltungsrecht, beinhaltet die Studie einen Bericht über die nationale Gesetzeslage sowie die verwaltungsrechtliche Praxis. Ecologic ist als Experte für das deutsche Umweltrecht mit der Aufgabe betraut, die im deutschen Ordnungsrecht vorgesehenen Maßnahmen der ausgewählten europäischen Gesetzgebung zuzuordnen und zu analysieren.