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Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich

Das Projekt "Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener Hemmnisse und vor allem auch wegen Problemen beim Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudesektor (insbesondere EnEV, EEWärmeG) nicht ausreichend realisiert. Wenn bei Baumaßnahmen die energetischen Anforderungen mangelhaft umgesetzt werden, gehen Minderungspotentiale langfristig verloren. Dieses Projekt soll dazu beitragen, neue Ansätze für den Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudebereich zu entwickeln und den Vollzug so zu stärken. Da die Verbesserung des Vollzugs durch die Bundesländer unter anderem wegen Budgetrestriktionen und Personalknappheit in den zuständigen Landesbehörden nicht kurzfristig und umfassend zu erwarten ist, soll das Vorhaben alternative Vollzugskonzepte durch die Einbeziehung privater Dritter (Monitoring/Verifizierung) entwickeln und auf ihre Eignung zur Verbesserung des Vollzugs des Klimaschutzrechts im Gebäudebereich prüfen. Dafür sind in anderen Regelungsbereichen bewährte Konzepte wie beispielsweise im EU-Emissionshandel, aus dem Produktebereich oder bei der Überprüfung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (TÜV) sowie weitere in Wissenschaft und Politik (national und europäisch) diskutierte Modelle auf ihre Übertragbarkeit für den Gebäudebereich rechtlich und funktional zu prüfen, zu bewerten und zu priorisieren. Daraus sind Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung der Vollzugshemmnisse im Gebäudebereich zu entwickeln. Hierfür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Durchsetzbarkeit im Vollzug zu untersuchen und weiterzuentwickeln.

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