API src

Found 659 results.

Related terms

Winterdienst für den Radverkehr durch SRH Hamburg

Die Stadtreinigung Hamburg führt den Winterdienst für den Radverkehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf einem ausgewählten Streckennetz durch, das durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende festgelegt wurde. Das Streckennetz besteht aus verschiedenen Radverkehrsanlagen wie z.B. baulich abgesetzte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bike Lanes sowie Fahrradstraßen. Auf den übrigen Radverkehrsanlagen findet kein regelhafter Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg statt. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nicht zum Winterdienst auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen zuständig. Die SRH sichert bauliche Radwege gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes mit abstumpfenden Streumitteln, vorrangig feinkörniger Kies. Der Einsatz von Feuchtsalz bzw. Salz kann gemäß der gesetzlichen Regelung nur für Strecken auf Fahrbahnniveau erfolgen, wie z.B. Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen etc. Dies erfolgt überall dort, wo es betrieblich und logistisch möglich ist. Der Winterdienst erfolgt maschinell mit großen und kleinen Streufahrzeugen. Alle Strecken werden zweimalig und (soweit betrieblich möglich) auch durchgängig bearbeitet. Die Bearbeitung startet so frühzeitig, dass der 1. Bearbeitungsdurchgang vor Beginn des Berufsverkehrs bzw. der Hauptnutzungszeit durchgeführt wird. Neben den Radverkehrsanlagen ist die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen verantwortlich. Es werden zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr bearbeitet. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert.

Übernahme der Wegebaulast Hamburg

Der Datensatz enthält für jede Straße das Datum der Übernahme in die Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg, erfasst nach den zur Zeit der Übernahme geltenden gesetzlichen Regelungen. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Beginn, Bekanntgabe sowie Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).

UMID 02/2020

Der Titelbeitrag der Ausgabe 02/2020 der Zeitschrift UMID stellt die verschiedenen bei der Herstellung von Textilien verwendeten Chemikalien vor. Er informiert über in die Kritik geratene Substanzgruppen und gibt einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen im Bereich Textilien. Weitere Themen in der Ausgabe 02/2020 sind die Wirkung von UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika auf die Umwelt, ein Positionspapier zu perspektivischen Möglichkeiten für den Betrieb eines verlässlichen bundesweiten Pollenmonitorings und die Vorstellung des EU-COST-Netzwerks European Burden of Disease. Außerdem führt ein Beitrag in den One Health-Ansatz und verwandte Initiativen ein und erläutert deren Entstehung. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden.

Inventarermittlung der F-Gase 2019/2020

Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase (F-Gase) für die Jahre 1995-2020 für Deutschland. Zu den nach Klimarahmenkonvention berichtspflichtigen F-Gasen gehören teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid. Weitere, von Deutschland freiwillig berichtete F-Gase sind z.B. Hydrofluorether und Sulfuryldifluorid. Seit 2005 bewegen sich die Emissionen der berichtspflichtigen F-Gase auf relativ konstantem Niveau. Der seit 2010 stattfindende leichte Anstieg der Emissionen war im Jahr 2018 erstmals rückläufig, und dieser Abwärtstrend hat sich bis 2020 deutlich fortgesetzt: die Emissionen lagen nur noch bei 12,2 Mio. t CO 2 -Äquivalenten. Grund für diesen Rückgang sind die gesetzlichen Regelungen. Veröffentlicht in Texte | 164/2021.

UBA-Studie: So können die Klimaziele 2030 noch erreicht werden

Mehr Schienenverkehr, reformierte KfZ-Steuer und weniger fossile Heizungen nötig Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 noch erreichen. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Nötig wäre dazu unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden. Das UBA hat im so genannten Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) untersucht, wie sich in den Sektoren Gebäude, Mobilität, Energie und Industrie zusätzliche Emissionen einsparen lassen. „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele. Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“ Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des ⁠ UBA ⁠ aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden. Das sektorübergreifende KIS-2030 des UBA zeigt nun auf, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen. So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen nötig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen dabei lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig. Das KIS-2030 zeigt zugleich konkrete Handlungsoptionen auf, mit denen die sektoralen Klimaziele doch noch erreicht werden können: Die im ⁠ Szenario ⁠ modellierten überwiegend ökonomischen Instrumente im Verkehr sollten durch einen umfassenden Ausbau des Schienenverkehrs und einer Stärkung des Umweltverbunds aus vor allem Bussen und Bahnen flankiert werden. Das KIS-2030 beruht dabei auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizkesseln (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht. Basierend auf dem Szenario empfiehlt sich für den Industriesektor, Fördermittel für CO 2 -arme und -freie Technologien aufzustocken. Förderprogramme sollten dabei so ausgestaltet sein, dass sie nicht durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen oder Anreize wiederum zu negativen Umwelteffekten führen.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten ⁠ POP ⁠-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.

Handbuch Silent City

Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht  jährlich Milliarden an Folgekosten. Auf europäischer Ebene wurde bislang versucht, die negativen Wirkungen von Lärm an der Quelle, durch gesetzliche Regelungen über die Schallleistungen von Emittenten zu mindern. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Weniger Schadstoffe aus Kamin- und Kachelöfen

Aktualisierte UBA-Broschüre "Heizen mit Holz&" informiert über neue gesetzliche Regelungen und schadstoffarmen Betrieb Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In der umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) „Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - kurz: 1.⁠ BImSchV ⁠ - enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn: die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen. Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiberinnen und Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise. Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ kann kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de Die Broschüre steht hier auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Erneuerbare decken 17,1 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs in 2019

Strom mit Rekordwert von 42,1 Prozent - Wärme und Verkehr stagnieren Die erneuerbaren Energien hatten 2019 einen Anteil von 17,1 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 16,5 Prozent. Damit ist das Ziel von 18 Prozent in Sichtweite, das Deutschland nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie bis 2020 erreichen muss. Das geht aus aktuellen Daten des Umweltbundesamtes (UBA) hervor. Die Sektoren entwickelten sich allerdings unterschiedlich: Beim Strom stieg der Anteil der Erneuerbaren auf den Rekordwert von 42,1 Prozent (2018: 37,8). Im Wärmesektor wuchs der Anteil leicht, während er im Verkehr stagnierte. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Klimaschutz geht nur mit mehr Energie aus Sonne, Wind und Wasser. Bislang wird die Energiewende aber vor allem durch den Stromsektor getrieben. Der Wärmesektor ist hier leider, ebenso wie der Verkehrssektor, noch nicht auf dem richtigen Pfad. Der Wärmesektor ist besonders wichtig, denn er steht für rund 50 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs. Da Bauen und Sanieren dauert, müssen die gesetzlichen Regelungen für eine erfolgreiche Wärmewende schnell geschaffen werden – etwa im kommenden Gebäudeenergiegesetz.“ Im Wärmebereich stieg der Anteil der erneuerbaren Energien nur leicht von 14,3 auf 14,5 Prozent.  Im Verkehrssektor verharren die erneuerbaren Energien bei 5,6 Prozent. Zwar wurde etwas mehr erneuerbare Energie produziert, gleichzeitig stieg aber auch der gesamte Energieverbrauch. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. In beiden Sektoren geht die Entwicklung kaum voran: Schon in den Vorjahren gab es hier nur eine geringe Steigerung des Erneuerbaren-Anteils. Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen stieg 2019 auf den Rekordwert von 42,1 Prozent (2018: 37,8). Gleichzeitig ist der Zubau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten insgesamt rückläufig. Insbesondere die Windkraft an Land leidet unter den Rahmenbedingungen: Die netto neu installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land brach von 4,9 GW (Gigawatt) im Rekordjahr 2017 und 2,3 GW im Jahr 2018 auf nur noch 0,9 GW in 2019 ein. Seit dem Jahr 2000 wurde nur im Jahr 2008 weniger Windenergie-Leistung an Land installiert. Auch der Anstieg der Installation neuer PV-Anlagen kann diesen Rückgang nicht vollständig kompensieren. Dirk Messner: „Wir brauchen wieder deutlich mehr Windenergieanlagen, daran führt kein Weg vorbei, wenn wir den wegfallenden Kohlestrom klimafreundlich ersetzen wollen. Ich halte übrigens nichts von pauschalen Abstandsflächen für Windräder. Widerstände vor Ort löst man besser auf Augenhöhe und im Dialog mit den Anwohnern.“ Laut ⁠ UBA ⁠ sollte sich der jährliche Brutto-Ausbaupfad für den Zeitraum bis 2030 auf mindestens 4 GW pro Jahr erhöhen. Um den Zielen des Übereinkommens von Paris zu entsprechen, wäre ein Ausbau von mindestens 5,5 GW pro Jahr erforderlich. 2009 setzte sich Deutschland im Rahmen der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am ⁠ Bruttoendenergieverbrauch ⁠ bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu steigern. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bei 30 Prozent liegen. Setzt sich die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre jedoch bis 2030 fort, wird dieses Ziel nicht erreicht werden: Seit 2009 stieg der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch trotz des starken Wachstums im Stromsektor nur um rund 6 Prozentpunkte (von 10,9 Prozent auf 17,1 Prozent). Bis 2030 muss der Anteil damit noch um mehr als 12 Prozentpunkte ansteigen. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (⁠ BMWi ⁠) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2019“ erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert.

Wärmepumpen und Co.: Tieffrequentes Brummen belästigt immer mehr Bürger

Leitfaden des Umweltbundesamtes informiert Beschwerden über tieffrequente Geräusche oder sogenannte Brummton-Phänomene haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – vor allem dort, wo Menschen wohnen. Gerade in den sonst ruhigen Wohngebieten wird das leise Dauerbrummen von Luftwärmepumpen, Klimaanlagen oder Heizwerken zum Teil als störend wahrgenommen – selbst wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das Umweltbundesamt (UBA) rät in seinem Leitfaden allen an Bauprojekten beteiligten Personen, sich schon frühzeitig in der Planungsphase mit den Geräuschimmissionen solcher Anlagen zu befassen. Sind brummende Anlagen erst in Betrieb, lassen sich tieffrequente Geräusche technisch kaum noch vermeiden. Gefragt sind vor allem die Stadt- und Bauplanung, Heizungs- und Klimainstallationsbetriebe, aber auch Hausbauer und Architekten. Stadtplanerische Konflikte lassen sich vermeiden, wenn schon in Bauleitplänen auf mögliche Lärmprobleme hingewiesen wird. Beispielsweise können bei der Wahl einer Gebäudeheizung vorsorglich tieffrequente Geräusche gemindert werden: Alle Geräte sind mit einem Geräuschwert gekennzeichnet. Damit kann man unterschiedliche Geräte hinsichtlich der Geräuschemissionen direkt beim Händler vergleichen. Im Zweifel sollte eine leise Heizungsanlage ausgewählt werden – möglichst mit Pegeln unter 55 Dezibel; sie schützt auch die Hausbewohner selbst vor Lärm. Zudem wählt man am besten einen Standort für den Betrieb der Anlage, an dem so wenige Menschen wie möglich belästigt werden können. Bei bereits installierten Anlagen können die örtlichen Behörden im Einzelfall Anordnungen treffen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarn nicht auf dem Stand der Technik z. B. auf einer ungünstigen Aufstellung der Anlage beruhen. Technisch lassen sich jedoch die tieffrequenten Geräusche nachträglich nur noch aufwändig und kostenintensiv mindern, etwa durch einen anderen Standort oder komplizierte Einhausungen der kompletten Anlage. Maßnahmen wie Schallschutzfenster helfen gegen „normalen“ Lärm, sind bei tieffrequentem Brummen aber meist nutzlos. Um Vorsorge gegen tieffrequenten Lärm zu treffen, sollten die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden. So sollten sowohl ein einheitliches Prognoseverfahren zur Ausbreitung als auch ein geeignetes Schutzniveau für tieffrequenten Lärm festgelegt werden. Menschen hören Geräusche mit Tonhöhen zwischen etwa 20 Hertz (Hz) und 20.000 Hz. Tiefere Geräusche unter 20 Hz nehmen wir erst bei sehr viel höherer Lautstärke wahr als zum Beispiel Gesang oder Sprache. Allerdings können Menschen sich im Gegensatz zu normalen Geräuschen schon dann belästigt fühlen, wenn sie die tiefen Töne wahrnehmen. Gleichzeitig kann der Mensch den Klang verschiedener tiefer Geräusche nicht genau unterscheiden. Deshalb nimmt er tieffrequente Geräusche allgemein als „Brummen“ wahr. Welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen, untersucht das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) derzeit im Forschungsprojekt „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“. Zwischenergebnisse des laufenden Projektes wurden in einem Leitfaden zusammengestellt. Projekt und Leitfaden werden am 14. März 2017 in Berlin vorgestellt und diskutiert.

1 2 3 4 564 65 66