Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung von 42 Einzelbaugruben mit einem Flächenumfang von maximal 270 m². Insgesamt werden innerhalb von 219 Tagen 223.407 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Die Bearbeitung der verschiedenen Medien ( Trinkwasser, Re-genwasser und Mischwasser) ist zeitlich aufeinanderfolgend vorgesehen. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme zur Trockenlegung einer offenen Baugrube in einem Größenumfang von 1.200 m². Zusätzlich werden 2 Trogbaugruben in einem Größenumfang von jeweils 120 m³ trocken gehalten. Für die Herstellung der offenen Baugrube werden innerhalb von 248 Tagen ca. 212.000 m³ entnommen und abgeleitet. Für die beiden Trogbaugruben innerhalb des selben Zeitraumes 33.000 m³ Grundwasser. Insgesamt kommt es zu einer Grundwasserentnahme und Ableitung von ca. 245.000 m³ innerhal von 248 Tagen. Anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben im Einflussbereich des Vorhabens sind nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserbenutzung zur Herstellung von Baugruben im Größenumfang von jeweils 16 m² zum Rückbau und Neubau von 4 Trinkwasserbrunnen. Insgesamt werden innerhalb von 140 Tagen 200.760 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im Fassungsbereich eines WSG. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen wird durch die vorgesehene Maßnahme nicht beeinträchtigt. Das Vorhabensgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Beelitzhof engere Schutzzone.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Trogbaugrube in einem Größenumfang von 5.706 m². Insgesamt werden innerhalb von 300 Tagen ca. 462.600 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Die Baugrube wird als quasi wasserdichte Trogbaugrube hergestellt, so dass es um die Baugrube herum zu keiner Grundwasserabsenkung > 30 cm kommt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtisch dicht besiedelten Bereich. Schutzgüter sind nicht vorhanden. Alle gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Umweltverschmutzung und Belästigung (Immissions-/Lärmschutz, Behandlung von Bodenverunreinigungen, Verbringen des Bodenaushubs, Arbeitsschutz, Brand- und Explosionsschutz) werden vollinhaltlich umgesetzt und auch die einschlägigen Technischen Regeln eingehalten.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme für die Herstellung von jeweils 16 m² großen Baugruben für den Rückbau und Ersatzneubau von zwei Trinkwasserbrunnen. Insgesamt werden innerhalb von 70 Tagen 103.320 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet vorhanden. Das Vorhaben befindet sich in der engeren Schutzzone vom Wasserschutzgebiet Beelitzhof und im FFH Gebiet 9190.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um mehrere temporäre Grundwasserhaltungen zur Herstellung von 6 Baugruben in einem Größenumfang von 266 m², 711 m², 20m², 1.029m², 1.384m² und 725 m². Die Grundwasserentnahmen erfolgen teilweise parallel sowie aufeinander folgend. Die Maßnahmen sind im Zeitraum von 15.10.2025 bis 30.11.2029 geplant. Es ist eine gesamte Fördermenge von 295.427 m³ in diesem Zeitraum prognostiziert. Weitere bestehende, zugelassenen oder beantragten Vorhaben, die parallel umgesetzt werden sind nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Lützowstraße 94, 10785 Berlin-Mitte plant auf dem Grundstück Lützowstraße 94-95, 10785 Berlin-Mitte den Neubau eines Gebäudes mit einem Untergeschoss. Für die Herstellung der notwendigen Baugrube ist eine temporäre Grundwasserhaltung in einem Umfang von insgesamt 526.290 m³ innerhalb von 192 Tagen geplant. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz den Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und ist mit der Einleitung des Beteiligungs-und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden. 2. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wird gebeten, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der einwohnerbezogenen KIPKI-Pauschalförderung im Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung zu veranlassen. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird gebeten, die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung des wettbewerblichen KIPKI-Verfahrens im Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung zu veranlassen. 4. Die Staatskanzlei, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium für Bildung werden gebeten, in einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Staatskanzlei eine ressortübergreifende Koordination und abgestimmte Außenkommunikation im Zuge der Umsetzung von KIPKI zu gewährleisten. Das FM wird bei haushaltsrechtlichen und haushaltstechnischen Fragestellungen eingebunden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserhaltung zur Herstellung einer Baugrube mit einem Flächenumfang von ca. 3.500 m². Die Baugrube wird als quasi wasserdichten Trog hergestellt. Grundwasserabsenkungen außerhalb der Baugrube sind < 30 cm. Insgesamt werden innerhalb von ca. 150 Tagen ca. 134.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserbenutzung zur Herstellung einer Baugrube mit einer Fläche von 5.400 m². Die Baugrube wird als quasi wasserdichter Trog mit Restwasserhaltung hergestellt, so dass es außerhalb der Baugrube zu einer Grundwasserabsenkung < 30 cm kommt. Insgesamt werden innerhalb von 150 Tagen ca. 140.400 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben ist nicht bekannt. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
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Zivilgesellschaft | 1 |
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